Wenn Sie auf Google eine negative Rezension oder eine schlechte Bewertung erhalten haben, kann dies für Ihr Unternehmen durchaus gravierende Konsequenzen haben.
Kaufentscheidungen werden im Internet zwar nicht nur, aber zum Großteil auch unter Berücksichtigung der Rezensionen und Bewertungen von Produkten oder Unternehmen gefällt. Mir wird häufig die Frage gestellt, wie man solche unschönen Einträge bei Google deaktivieren kann.
Google deaktiviert eine Rezension oder Bewertung nicht einfach so auf Wunsch
Viele Unternehmen denken, sie könnten Druck auf Google hinsichtlich negativer Bewertungen ausüben.
Ich kann aber bestätigen: Google deaktiviert nicht einfach so Einträge, nur weil sie einem Unternehmen nicht ins Bild passen. Googles Geschäftsmodell hinsichtlich Google Maps basiert ja gerade darauf, dass Suchmaschinennutzer die Bewertungen anderer lesen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen treffen können.
Insofern wird sich Google zunächst einmal grundsätzlich schützend vor jede Rezension stellen und diese, solange keine rechtliche Verstöße oder Verstöße gegen die Richtlinien festzustellen sind, auch nicht deaktivieren.
Es bleibt nur noch der Weg, juristisch zu überprüfen, ob die Bewertung auf Grundlage von geltendem Recht gelöscht oder deaktiviert werden kann. Auch sollten die Richtlinien von Google herangezogen werden, um etwaige Rezensionen zu entfernen.
Rechtliche Ansprüche auf das Deaktivieren einer Bewertung bei Google?
Um eine Rezension bei Google zu deaktivieren, oder genauer gesagt zu löschen, bedarf es eines rechtlich einwandfreien Einspruchs gegen Google. Hierbei ist folgende Faustregel zu beachten:
Sind in der Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, also faktisch falsche Aussagen über Sie oder Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen zu finden, ergeben sich Löschungsansätze.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig und keinesfalls müssen diese Rezensionen toleriert werden. Hier lohnt es sich, einen rechtlichen Anspruch auf Entfernung der Bewertung gegen Google durchzusetzen.
Weitere Löschungsansprüche ergeben sich, wenn in der Bewertung beispielsweise unzulässigerweise Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, oder aber Schmähkritik (bspw. reine Beleidigungen) enthalten sind.
Google selbst hat unternehmenseigene Richtlinien für Rezensionen aufgestellt. Auch hier kann geprüft werden, ob die in Frage stehende Bewertung gegen die Google Richtlinien verstößt – falls ja, wird Google die Bewertung selbst deaktivieren.
Meine Hilfestellung für Sie, um eine negative Rezension zu löschen oder zu deaktivieren!
Wenn Sie den Wunsch haben, eine negative oder unwahre Bewertung bei Google zu deaktivieren, können Sie mich gern kontaktieren.
Schicken Sie mir den Link zur Bewertung einfach per E-Mail, sodass ich mir die Situation anschauen kann. Ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Wenn ich realistische Chancen der Löschung der Google Bewertung erkennen, teile ich dies mit und vertreten Sie gern gegen Google. Hierbei übernehme ich die rechtliche Prüfung der Bewertung, sowie sämtlichen Schriftwechsel mit Google, damit die negativen Einträge deaktiviert werden.
Man kann Rezensionen nicht bei Google deaktivieren. Alles schon probiert. Sehr seltsam, dass ein US Unternehmen (DATENSCHUTZ? SAFE HARBOR dass ich nicht lache) sowas machen kann. Wir sind als Unternehmer hilflos ausgeliefert
Guten Tag Herr S.,
hilflos sind Sie definitiv nicht ausgeliefert, denn es kann sich ja gegen rechtswidrige Rezensionen juristisch zur Wehr gesetzt werden. Schauen Sie gern in meine Blogbeiträge hier auf dieser Website. Rechtswidrige Einträge können gelöscht werden, auch bei Google.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Hallo Herr Feil,
wieso geht das nicht, ein Profil ganz zu deaktivieren oder abschalten zu lassen. Mindestens die Bewertungsfunktion zu deaktivieren? Es kann doch nicht wahr sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anonym!
Guten Tag,
auf das Löschen eines Unternehmensprofils bei Google besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung kein Anspruch. Gegen einzelne negative Rezensionen kann sich juristisch jedoch sehr gut gewehrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil