Wie kann ich eine Google Bewertung melden?

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Google bietet die Möglichkeit, Orte, Unternehmen, Hotels, Restaurants und Sehenswürdigkeiten zu bewerten. An eine solche Bewertung werden keine weiteren Voraussetzungen gestellt, weshalb es nicht selten zu einem Missbrauch dieser Bewertungsfunktion kommt.

Grundsätzlich funktioniert das Bewertungssystem bei Google, wie auch bei anderen Namenhaften Bewertungsportalen. Nutzer können anhand ihrer gesammelten Erfahrungen und Eindrücken, öffentliche Bewertungen schreiben, um andere Nutzer an diesen teilhaben zu lassen.

Nutzer können das jeweilige Unternehmen zum einen mit Sternen und zum anderen mit einem Textbeitrag bewerten.

Beispiele für das Melden einer Bewertung

Wie auch bei anderen Bewertungsportalen, hat Google Richtlinien festgelegt, an die sich Nutzer zu halten haben. Dazu werden von Google folgende Beispiele genannt.

Werbung:

„Verwenden Sie Rezensionen nicht zu Werbezwecken und fügen Sie beispielsweise keine Links zu anderen Websites oder Telefonnummern ein. Eine Rezension muss Ihre tatsächliche Erfahrung mit einem Unternehmen widerspiegeln. Veröffentlichen Sie Rezensionen nicht, um die Bewertung (in Sternen) eines Unternehmens zu beeinflussen.“

Beleidigungen:

“Verwenden Sie keine anstößigen oder verletzenden Formulierungen. Wir entfernen außerdem alle Rezensionen, die einen persönlichen Angriff auf eine andere Person darstellen.“

Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen:

„Posten Sie keine Rezensionen, die personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen zu anderen Personen enthalten, etwa Angaben zu Kreditkarten, Führerschein, Ausweisnummern usw.“

Interessenkonflikte:

„Rezensionen sind am wertvollsten, wenn sie ehrlich und unvoreingenommen sind. Daher sollten beispielsweise Geschäftsinhaber und ihre Mitarbeiter darauf verzichten, das eigene Unternehmen bzw. den eigenen Arbeitsgeber zu bewerten. Bieten und akzeptieren Sie kein Geld und keine Produkte oder Dienstleistungen, damit positive Rezensionen über ein Unternehmen oder negative Rezensionen über dessen Wettbewerber geschrieben werden. Richten Sie in Ihrem Ladengeschäft keine Bereiche zum Schreiben von Rezensionen ein.“

Sexuelle Darstellungen:

„Rezensionen mit sexuellen Darstellungen sind nicht erlaubt. Rezensionen, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten oder Kinder auf sexuelle Weise darstellen, sind strengstens untersagt. Wenn wir auf solche Inhalte stoßen, wird die Rezension entfernt, das Konto gelöscht und ein Bericht an das nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (National Center for Missing & Exploited Children; NCMEC) sowie an die zuständige Strafverfolgungsbehörde gesendet.“

Hassrede:

„Rezensionen, die zum Hass gegen Personengruppen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung, aufgrund des Geschlechts, Alters, Veteranenstatus, der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität aufrufen, sind nicht erlaubt.“

Verstoß gegen Richtlinien befugt zum Melden

Liegt ein Verstoß gegen einer der oben dargestellten Richtlinien fest, können Nutzer die jeweilige Google Bewertung melden.

Unterschieden werden sollte dabei jedoch zwischen Bewertungen, die tatsächlich unzulässig sind oder aber Bewertungen, die lediglich ein persönliches Missfallen hervorrufen.

Denn Kritik ist grundsätzlich erlaubt, wenn diese sachlich korrekt ist und die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht übertritt.

Wie melde ich konkret bei Google eine Bewertung?

Um eine Google Bewertung zu melden, muss sich in „Google My Business“ angemeldet werden. Anschließend müssen Nutzer zur Kartenansicht wechseln, um dort bei dem gewünschten Standort auf „Standort verwalten“ klicken.

Nachdem dies geschehen ist, muss im Menü auf „Rezensionen“ geklickt werden. Hier werden alle Bewertungen angezeigt und es kann die betreffende Bewertung herausgesucht werden und anschließend als unangemessen gemeldet werden.

Bewertungen können auch in „Google Maps“ gemeldet werden. Das Verfahren ist ähnlich wie bei „Google My Business“.

Zuerst muss Google Maps geöffnet werden. Anschließend muss nach dem jeweiligen Brancheneintrag und der jeweiligen Bewertung gesucht werden. Wurde die für unangemessen befundene Bewertung gefunden, kann die Google Bewertung gemeldet und womöglich gelöscht werden.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

4 Kommentare zu “Wie kann ich eine Google Bewertung melden?
  • 18. Mai 2021 um 09:38 Uhr
    Lisa Büsching says:

    Sehr geehrter Herr Feil,
    wir haben eine negative Google-Bewertung melden können und warten nun seit 4 Wochen auf eine Rückmeldung von Google. Es kommt aber nichts. Nachgefragt haben wir auch, da kam auch nichts. Melden wir es irgendwie falsch oder was muss beachtet werden, damit Google sich darum kümmert? Können Sie das irgendwie beschleunigen?
    Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lisa Büsching
    HR-Leiterin

    • 18. Mai 2021 um 10:02 Uhr

      Guten Tag Frau Büsching,

      uns berichten viele Unternehmen, dass Google auf das Melden negativer Einträge nicht, stark zeitverzögert oder unzureichend antwortet. Mit diesem Problem sind Sie definitiv nicht allein. Uns antwortet Google erfahrungsgemäß binnen 1-2 Wochen konkret zurück – wir stehen täglich in Kontakt mit Google. Gern melde ich mich bei Ihnen, um die Angelegenheit zeitnah zu bearbeiten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 13. April 2018 um 12:15 Uhr
    anonym says:

    Guten Morgen,

    wir würden Ihnen gerne die Überprüfung einer eher fragwürdigen Bewertung anvertrauen. Dazu würden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen per E-Mail zukommen lassen. Bitte teilen sie uns dazu die Kosten mit, die dadurch entstehen können und die Zeit, die die Überprüfung der Bewertung voraussichtlich in Anspruch nehmen wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    • 27. April 2018 um 08:19 Uhr

      Guten Tag,

      wir haben per E-Mail Kontakt mit Ihnen aufgenommen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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