Google Bewertung falsch?

Google Bewertung

Eine irreführende Google-Bewertung kann entfernt werden. Dies ist möglich, weil eine inhaltlich unzutreffende Rezension grundsätzlich rechtlich unzulässig ist. Sollten Sie sich mit einer solchen Bewertung konfrontiert sehen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Senden Sie mir bitte die betreffende Bewertung als Text per E-Mail oder den Link zu Ihrem Profil. Google Bewertung falsch? Ich kann Ihnen helfen.

Ich werde Ihnen daraufhin eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte gegen die unzutreffende Bewertung einleiten möchten.

Ist eine inkorrekte Google-Bewertung nicht durch Meinungsfreiheit geschützt?

Möglicherweise nehmen Sie an, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland weitreichend ist und daher auch eine fehlerhafte Bewertung zulässig sein könnte. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Zwar wird die Meinungsfreiheit von Gerichten nachdrücklich verteidigt und Meinungen in Google-Rezensionen sind in der Regel zulässig. Nur in Ausnahmefällen können sie entfernt werden. Jedoch fallen falsche Tatsachenbehauptungen nicht unter die Meinungsfreiheit.

Eine Meinung ist ein subjektives Werturteil, das nicht in Kategorien von „richtig“ oder „falsch“ eingeordnet werden kann. Eine Tatsachenbehauptung hingegen bezieht sich auf nachweisbare Sachverhalte, bei denen es eindeutig richtige oder falsche Aussagen geben kann. Daher deckt die Meinungsfreiheit keine falschen Tatsachenbehauptungen ab, weder korrekte noch inkorrekte.

Warum ist eine unzutreffende Rezension auf Google stets rechtlich unzulässig?

Eine falsche Bewertung bei Google kann wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts angefochten werden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch für Unternehmen gilt, erlaubt keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Normalerweise darf zwar jemand eine unzutreffende Tatsachenbehauptung aufstellen, doch wenn jemand dadurch betroffen ist, muss ein Abwägen zwischen den Interessen der betroffenen und der bewertenden Person erfolgen. Dies gilt auch für Unternehmen.

Da bei falschen Tatsachenbehauptungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht immer Vorrang hat, ergibt sich die Frage: Warum sollte rechtlich der Schutz für das Aufstellen falscher Behauptungen über Unternehmen bestehen? Eine solche Meinung stellt dies nämlich nicht dar, wie bereits erläutert. Im Gegenteil, das Recht des betroffenen Unternehmens, nicht durch unwahre Behauptungen beschädigt zu werden, wiegt schwer.

Beispiele für falsche Google-Bewertungen

Beispiele einer Bewertung, die falsch ist, und deren Verständnis: Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir Beispiele, wie sie in Google-Rezensionen vorkommen könnten:

  1. „Der Kundenservice ist nie erreichbar!“ Wenn jedoch der Kundenservice tatsächlich erreichbar ist, handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung und die Bewertung ist juristisch einfach zu entfernen.
  2. „Der Kundenservice war unfreundlich!“ Dies ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinung. Ob der Kundenservice unfreundlich oder höflich war, stellt ein Werturteil dar und kann daher nicht als „richtig“ oder „falsch“ klassifiziert werden. Dennoch, wenn solch ein Werturteil völlig unbegründet ist, kann es rechtlich angefochten werden.
  3. Verbrecherbande!“ Hier wird es komplizierter. Diese Bezeichnung könnte als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung verstanden werden. Aufgrund der Schwere des Vorwurfs wird dies eher als Tatsachenbehauptung angesehen. Die Bewertung ist falsch, wenn das Unternehmen strafrechtlich nicht in Verbrechen verwickelt ist.

Die Grenzen zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung sind manchmal fließend. Nicht immer ist offensichtlich, ob eine Rezension falsch oder richtig, ob sie eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung ist. Lassen Sie bei einer zweifelhaften Google-Bewertung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, ob eine Löschungsmöglichkeit besteht.

So managen Sie negative Google-Bewertungen effektiv

Jeder Google-Kontoinhaber kann Bewertungen für Orte und Unternehmen hinterlassen. Während Kundenbewertungen im Allgemeinen geschäftsfördernd sind, können negative Bewertungen erheblichen Schaden anrichten.

Leider ziehen Bewertungsplattformen oft chronische Nörgler oder Konkurrenten an, die gefälschte negative Bewertungen posten. Es wird nicht immer sorgfältig geprüft, ob eine Kundin oder ein Kunde tatsächlich eine Ware oder Dienstleistung genutzt hat, was Tür und Tor für Betrug öffnet.

Erste Schritte: Reagieren über Ihr Google Unternehmensprofil

Entdecken Sie eine negative Bewertung Ihres Unternehmens auf Google, sollten Sie schnell öffentlich darauf reagieren. Hierfür benötigen Sie ein kostenloses Google Unternehmensprofil (ehemals Google My Business).

Nach Ihrer Anmeldung bei Google führt das Unternehmen eine Identitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich der Inhaber sind. Dies kann per SMS oder durch Zusendung einer Postkarte geschehen.

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie Ihr Google Unternehmensprofil verwalten. Sie haben nun die Möglichkeit, Kontaktdaten zu aktualisieren, Fotos hochzuladen oder öffentlich auf Bewertungen zu reagieren.

Die öffentliche Antwort auf eine negative Bewertung ist ein entscheidender erster Schritt. Zeigen Sie potenziellen Kunden, dass Ihnen Feedback wichtig ist, indem Sie sachlich auf die Kritik eingehen. Seien Sie lösungsorientiert, entschuldigen Sie sich für etwaige Fehler, aber vermeiden Sie eine defensive Haltung. Halten Sie Ihre Antwort kurz und auf den Punkt.

Meldung der Bewertung, falls sie Richtlinien verstößt

Als nächstes prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, die negative Bewertung bei Google zu melden. Google wird eine Bewertung jedoch nur entfernen, wenn sie gegen die internen Richtlinien verstößt, z.B. bei offensichtlich gefälschten Berichten oder beleidigenden Inhalten.

Ist ein Kommentar grundsätzlich wahrheitsgetreu und frei von Beleidigungen, sind die Chancen auf eine Entfernung gering, selbst wenn die Bewertung als unfair oder übertrieben empfunden wird.

Breite Präsenz in Bewertungsplattformen

Das Internet bietet weit mehr als nur Google-Bewertungen. Es gibt zahlreiche Plattformen wie Trusted Shops, Trustpilot, Einkaufsplattformen wie Amazon Marketplace oder Real.de sowie Preisvergleichsseiten wie Idealo, auf denen Kunden Bewertungen abgeben können.

Auf Plattformen wie Trustpilot haben Sie keinen Einfluss darauf, ob Ihr Unternehmen gelistet wird. Schlechte Bewertungen können auf solchen Plattformen erscheinen, ohne dass Sie es bemerken.

Um ein realistisches Bild Ihres Unternehmens im Internet zu gewährleisten, ist es wichtig, auf allen Kanälen aktiv für einen guten digitalen Ruf zu sorgen. Dies erreichen Sie am besten durch das aktive Sammeln von Bewertungen auf verschiedenen Plattformen.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung

Meine Kanzlei bietet Ihnen möglicherweise einen hilfreichen Service an. Sie können mir die betreffende Google-Rezension per E-Mail zusenden, und bitte fügen Sie auch einige Informationen aus Ihrer Sicht zum Sachverhalt bei.

Ich werde mich daraufhin mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen melden. Dabei beantworte ich gerne die Frage, ob die Bewertung falsch ist und somit leicht zu löschen wäre. Selbst wenn die Rezension nicht falsch im herkömmlichen Sinne ist, ergeben sich oft gute Möglichkeiten für eine Löschung.

Erst auf dieser fundierten Grundlage sollten Sie eine Entscheidung treffen, ob ich Sie kostenpflichtig vertreten und einen anwaltlichen Schriftwechsel mit Google führen soll.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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