Dürfen Nichtkunden eine negative Bewertung bei Google hinterlassen, oder muss Google diese löschen?

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine schlechte Bewertung im Internet, insbesondere bei Google, kann empfindliche Auswirkungen auf den Umsatz eines Unternehmens bedeuten.

Nicht selten entscheiden Kunden oder potenzielle Kunden einzig und allein anhand der im Internet veröffentlichten Bewertungen. Wer hier also ein durchwachsenes oder gar schlechtes Profil aufweist, wird dies durch ausbleibende Kundenanfragen zu spüren bekommen. Rechtswidrige Einträge bei Google kann man durch Löschen entfernen lassen, hier sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Ich werde häufig gefragt, ob Nichtkunden bei Google überhaupt eine negative Bewertung schreiben dürfen, und ob man solche Einträge immer löschen lassen kann. Hier muss differenziert werden.

Nichtkunden sind zunächst einmal potenzielle Kunden

Ganz gleich, von wem Sie bei Google eine negative Bewertung erhalten haben – es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder ein Kunde, oder ein potenzieller Kunde.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die eigene Konkurrenz negative Einträge veranlasst oder Menschen willkürlich ohne Sinnzusammenhang bei Google eine schlechte Bewertung schreiben.

Aber die meisten Fälle sind sicherlich jene, in denen Kunden oder solche, die es sein könnten, Ihnen eine Bewertung hinterlassen. Nichtkunden sind daher keine “Bewerter zweiter Klasse”, sondern grundsätzlich als potenzielle Zielgruppe ernst zunehmen.

Nichtkunden dürfen sich bei Google nicht als Kunden gerieren – eine solche Bewertung kann man in der Regel löschen lassen

Rechtswidrig wäre jedoch eine Bewertung einer Person, die nicht Kunde bei Ihnen war, in der sich die bewertende Person als Kunde aufspielt. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies.

Schreibt jemand über einen Friseursalon bei Google, dass ihm dort die Haare nicht anständig geschnitten worden seien, ist diese Bewertung nur zulässig, wenn die bewertende Person tatsächlich einen Haarschnitt dort erhalten hat.

Andernfalls würde der Eintrag eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellen, und unwahre Tatsachenbehauptungen sind in Bewertungen immer unzulässig.

Nichtkunden dürfen daher nicht einfach unwahre Tatsachenbehauptungen in einer schlechten Bewertung aufstellen, diese Art von Eintrag kann durch Löschen entfernt werden.

Nichtkunden dürfen jedoch wie Nichtkunden bewerten – was bedeutet das für eine Google Bewertung genau?

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Nichtkunden keine Bewertungen bei Google hinterlassen dürfen.

Personen, die bei Ihnen nicht zu Kunden geworden sind, können Ihr Unternehmen im Außenauftritt oder bezüglich Service (Erstanfrage, Kontakt am Telefon etc.). durchaus bewerten. Selbstverständlich gilt auch hier die Grenze der unwahren Tatsachenbehauptungen, d.h. es darf nichts behauptet werden, was nicht wirklich stimmt.

Aber ein Nichtkunde darf in einer Bewertung bei Google schreiben, wie er das Unternehmen von außen betrachtet empfindet.

Beispielsweise darf geschrieben werden, die Website sei unübersichtlich, Anfragen per E-Mail würden unfreundlich beantwortet werden – solange es faktisch stimmt.

Meine Hilfestellung

Sollten Sie unter einer negativen Bewertung bei Google leiden und sich fragen, ob man diese löschen lassen kann, sind Sie bei mir richtig.

Melden Sie sich gern per Mail bei mir und schicken Sie mir den Link zur konkreten Bewertung. Ich schaue mir den Fall unverbindlich an und melden mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung der Situation bei Ihnen zurück.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

5 Kommentare zu “Dürfen Nichtkunden eine negative Bewertung bei Google hinterlassen, oder muss Google diese löschen?
  • 25. Februar 2022 um 17:02 Uhr
    B.Eisinger says:

    Guten Tag Herr RA Feil
    wir haben eine 1 Sterne Bewertung ohne jeglichen Text bei google my business erhalten. Der Verfasser ist uns unbekannt. Ein dubioser NIckname, der bereits 28 negative Bewertugen für andere Unternehmen abgab. Google löscht die Bewertung nicht, mit dem Hinweis, sie verstoße nicht gegen Richtlinien. Wie hilfreich ist denn eine textlose Bewertung für Andere ? Google erlaubt Nichtkunden Bewertungen. Was können wir tun ?

    Freundliche Grüße B. Eisinger

  • 11. September 2021 um 14:13 Uhr
    Peter Pfaffmann says:

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,

    Ich habe eine 1-Sterne Bewertung von einer Frau/Gruppe fuer mein Restaurant erhalten, weil ich diese Gruppe aus Platzgruenden ablehnen musste. Duerfen die das?

    MfG

    Peter Pfaffmann

    • 12. September 2021 um 11:13 Uhr

      Guten Tag Herr Pfaffmann,

      das kommt auf den Bewertungstext an. Ich melde mich bei Ihnen per Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 17. Mai 2021 um 09:08 Uhr
    Fin Haller says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,
    wir wurden nicht nur einmal von einem Nichtkunden bewertet. Und zwar negativ, natürlich. Teilweise wildfremde Leute, aber auch Bekannte von echten Kundinnen und Kunden. Gegen die Rezensionen von Nichtkunden konnten wir bei Google bisher selber nicht erfolgreich vorgehen. Ein Löschen wurde immer mit einer Standardmail von Google abgelehnt. Mittlerweile sind es 4 negative Rezensionen von Nichtkunden auf unserem Profil bei Google. Können Sie das entfernen lassen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fin Haller

    • 17. Mai 2021 um 09:28 Uhr

      Guten Tag Herr Haller,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern können wir uns um Ihren Fall kümmern. Bei Nichtkunden stehen die Chancen zum Löschen sehr gut, da es meist an der Berechtigung fehlt, überhaupt eine Kundenbewertung zu verfassen. Ich melde mich per Mail bei Ihnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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