Eine schlechte Bewertung im Internet, insbesondere bei Google, kann empfindliche Auswirkungen auf den Umsatz eines Unternehmens bedeuten.
Nicht selten entscheiden Kunden oder potenzielle Kunden einzig und allein anhand der im Internet veröffentlichten Bewertungen. Wer hier also ein durchwachsenes oder gar schlechtes Profil aufweist, wird dies durch ausbleibende Kundenanfragen zu spüren bekommen. Rechtswidrige Einträge bei Google kann man durch Löschen entfernen lassen, hier sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Ich werde häufig gefragt, ob Nichtkunden bei Google überhaupt eine negative Bewertung schreiben dürfen, und ob man solche Einträge immer löschen lassen kann. Hier muss differenziert werden.
Nichtkunden sind zunächst einmal potenzielle Kunden
Ganz gleich, von wem Sie bei Google eine negative Bewertung erhalten haben – es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder ein Kunde, oder ein potenzieller Kunde.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die eigene Konkurrenz negative Einträge veranlasst oder Menschen willkürlich ohne Sinnzusammenhang bei Google eine schlechte Bewertung schreiben.
Aber die meisten Fälle sind sicherlich jene, in denen Kunden oder solche, die es sein könnten, Ihnen eine Bewertung hinterlassen. Nichtkunden sind daher keine “Bewerter zweiter Klasse”, sondern grundsätzlich als potenzielle Zielgruppe ernst zunehmen.
Nichtkunden dürfen sich bei Google nicht als Kunden gerieren – eine solche Bewertung kann man in der Regel löschen lassen
Rechtswidrig wäre jedoch eine Bewertung einer Person, die nicht Kunde bei Ihnen war, in der sich die bewertende Person als Kunde aufspielt. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies.
Schreibt jemand über einen Friseursalon bei Google, dass ihm dort die Haare nicht anständig geschnitten worden seien, ist diese Bewertung nur zulässig, wenn die bewertende Person tatsächlich einen Haarschnitt dort erhalten hat.
Andernfalls würde der Eintrag eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellen, und unwahre Tatsachenbehauptungen sind in Bewertungen immer unzulässig.
Nichtkunden dürfen daher nicht einfach unwahre Tatsachenbehauptungen in einer schlechten Bewertung aufstellen, diese Art von Eintrag kann durch Löschen entfernt werden.
Nichtkunden dürfen jedoch wie Nichtkunden bewerten – was bedeutet das für eine Google Bewertung genau?
Allerdings bedeutet dies nicht, dass Nichtkunden keine Bewertungen bei Google hinterlassen dürfen.
Personen, die bei Ihnen nicht zu Kunden geworden sind, können Ihr Unternehmen im Außenauftritt oder bezüglich Service (Erstanfrage, Kontakt am Telefon etc.). durchaus bewerten. Selbstverständlich gilt auch hier die Grenze der unwahren Tatsachenbehauptungen, d.h. es darf nichts behauptet werden, was nicht wirklich stimmt.
Aber ein Nichtkunde darf in einer Bewertung bei Google schreiben, wie er das Unternehmen von außen betrachtet empfindet.
Beispielsweise darf geschrieben werden, die Website sei unübersichtlich, Anfragen per E-Mail würden unfreundlich beantwortet werden – solange es faktisch stimmt.
Meine Hilfestellung
Sollten Sie unter einer negativen Bewertung bei Google leiden und sich fragen, ob man diese löschen lassen kann, sind Sie bei mir richtig.
Melden Sie sich gern per Mail bei mir und schicken Sie mir den Link zur konkreten Bewertung. Ich schaue mir den Fall unverbindlich an und melden mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung der Situation bei Ihnen zurück.
Guten Tag Herr RA Feil
wir haben eine 1 Sterne Bewertung ohne jeglichen Text bei google my business erhalten. Der Verfasser ist uns unbekannt. Ein dubioser NIckname, der bereits 28 negative Bewertugen für andere Unternehmen abgab. Google löscht die Bewertung nicht, mit dem Hinweis, sie verstoße nicht gegen Richtlinien. Wie hilfreich ist denn eine textlose Bewertung für Andere ? Google erlaubt Nichtkunden Bewertungen. Was können wir tun ?
Freundliche Grüße B. Eisinger
Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,
Ich habe eine 1-Sterne Bewertung von einer Frau/Gruppe fuer mein Restaurant erhalten, weil ich diese Gruppe aus Platzgruenden ablehnen musste. Duerfen die das?
MfG
Peter Pfaffmann
Guten Tag Herr Pfaffmann,
das kommt auf den Bewertungstext an. Ich melde mich bei Ihnen per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,
wir wurden nicht nur einmal von einem Nichtkunden bewertet. Und zwar negativ, natürlich. Teilweise wildfremde Leute, aber auch Bekannte von echten Kundinnen und Kunden. Gegen die Rezensionen von Nichtkunden konnten wir bei Google bisher selber nicht erfolgreich vorgehen. Ein Löschen wurde immer mit einer Standardmail von Google abgelehnt. Mittlerweile sind es 4 negative Rezensionen von Nichtkunden auf unserem Profil bei Google. Können Sie das entfernen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Fin Haller
Guten Tag Herr Haller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern können wir uns um Ihren Fall kümmern. Bei Nichtkunden stehen die Chancen zum Löschen sehr gut, da es meist an der Berechtigung fehlt, überhaupt eine Kundenbewertung zu verfassen. Ich melde mich per Mail bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil