Der Juli 2025 scheint für viele Unternehmen und Freiberufler eine Welle von Abmahnungen durch die KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH mit sich zu bringen. Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, stehen Sie wahrscheinlich vor einer Mischung aus Überraschung, vielleicht auch Ärger und der dringenden Frage: Was nun? Dieser Beitrag soll Ihnen als erste Orientierungshilfe dienen und aufzeigen, wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen. KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH 2025 erhalten?
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste vorab: KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH 2025 ernst nehmen, nicht ignorieren!
- 1. Was genau verlangen die KSP Rechtsanwälte von Ihnen?
- 2. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten gegen KSP-Abmahnungen? Gegenargumente zur Abmahnung
- 3. Sie haben eine KSP-Abmahnung (dpa) erhalten – Was nun?
- 4. Wie können Sie KSP-Abmahnungen (dpa) vermeiden?
- 5. Sind die Vorwürfe berechtigt? Eine Einigung ist oft sinnvoll.
- 6. Gehen KSP Rechtsanwälte bzw. dpa auch vor Gericht?
- 7. Erste-Hilfe-Tipps bei einer KSP-Abmahnung 2025 (dpa Picture-Alliance GmbH)
- KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH 2025 erhalten? Ich helfe sofort bundesweit!
Das Wichtigste vorab: KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH 2025 ernst nehmen, nicht ignorieren!
Lassen Sie uns gleich zu Beginn eines klarstellen: Bei den Abmahnungen der KSP Rechtsanwälte handelt es sich nicht um leere Drohungen oder gar um Abzocke. Es ist daher unerlässlich, ein solches Schreiben ernst zu nehmen und auf keinen Fall zu ignorieren. Ein solches Vorgehen kann im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Schritten führen, die nicht nur mit erheblichem Aufwand verbunden sind, sondern auch zu erheblich höheren Kosten führen können, als wenn Sie proaktiv und überlegt handeln.
Die KSP Kanzlei ist seit geraumer Zeit im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH tätig und versendet Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Nutzung von Fotos oder Bildern im Internet. Ob auf Ihrer Webseite, Ihrem Facebook-Profil oder anderen Online-Plattformen – der Vorwurf lautet regelmäßig auf eine Veröffentlichung von Bildmaterial, für das Sie mutmaßlich keine entsprechenden Nutzungsrechte besitzen.
Seit über 25 Jahren begleite ich als Rechtsanwalt Mandanten bei urheberrechtlichen Abmahnungen, insbesondere im Bereich der unerlaubten Bildnutzung. Auch im Juli 2025 sehe ich wieder vermehrt Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte erhalten haben. Erst heute, am 23. Juli 2025, liegt mir ein solches Schreiben zur Prüfung vor. Die aktuellen Abmahnungen, die per E-Mail versendet wurden, datieren vom Juli 2025 und setzen eine Frist zur Zahlung bis zum 31. Juli 2025. Dies unterstreicht die Aktualität und Dringlichkeit des Themas.
1. Was genau verlangen die KSP Rechtsanwälte von Ihnen?
Die Forderungen, die die KSP Rechtsanwälte im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH geltend machen, sind vielfältig und zielen auf eine umfassende Bereinigung der Urheberrechtsverletzung ab. Im Kern verlangen sie:
- Beseitigung von Urheberrechtsverletzungen: Dies bedeutet konkret die Entfernung der betreffenden Fotos aus dem Internet.
- Zahlung von Schadensersatz: Für die unerlaubte Nutzung des Bildmaterials wird Schadensersatz gefordert.
- Zahlung von Dokumentationskosten: Kosten, die für die Dokumentation der Urheberrechtsverletzung angefallen sind.
- Abmahnkosten: Die Anwaltsgebühren für die Erstellung und den Versand der Abmahnung.
Ein typisches Abmahnschreiben der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH könnte beispielsweise folgende Forderungen beinhalten: In dem nachfolgenden Beispiel ging es um den Vorwurf der unerlaubten Nutzung von Fotos, die seit 2019 bzw. 2020 auf Facebook verwendet worden sein sollen.
Die geforderte Summe belief sich in diesem konkreten Fall auf:
- Schadensersatz: 5.300,00 EUR
- Dokumentationskosten: 210,00 EUR
- Zinsen: 1.788,92 EUR
- Rechtsanwaltsvergütung (bei einem Gegenstandswert von 1.600,00 €, 1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG): 692,90 €
- Auslagenpauschale (gem. Nr. 7002 VV RVG): 20,00 €
Der geforderte Gesamtbetrag lag hier bei über 8.000,00 EUR.
Diese Zahlen sind beachtlich. Solche Forderungen sind keine Seltenheit. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass teilweise auch deutlich niedrigere Forderungen geltend gemacht werden, oft im Bereich von wenigen hundert Euro. Meine Erfahrung zeigt, dass diese niedrigeren Forderungen häufig Sportvereine und gemeinnützige Vereine betreffen.
2. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten gegen KSP-Abmahnungen? Gegenargumente zur Abmahnung
Die gute Nachricht zuerst: In vielen mir bekannten Fällen gibt es valable rechtliche Ansatzpunkte, um sich gegen die Forderungen zu wehren. Daher ist es mein dringender Rat: Zahlen Sie nicht vorschnell und ohne anwaltliche Prüfung!
Die Verteidigungsstrategie hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Zunächst sollte geprüft werden, ob das Abmahnschreiben überhaupt an die richtige Person gerichtet ist. Sind Sie wirklich der Adressat? Haben Sie das Bild tatsächlich auf Ihrer Webseite oder Ihren Profilen verwendet? Manchmal sind Adressaten falsch zugeordnet oder die Vorwürfe beziehen sich auf Seiten, die gar nicht von Ihnen betrieben werden.
Selbst wenn Sie das Bild tatsächlich genutzt haben, gibt es rechtliche Argumente, die Sie geltend machen können. Ein zentraler Punkt, insbesondere bei den oft sehr hohen Forderungen, sind die geforderten Zinsen. Diese können über lange Zeiträume – teilweise seit 2008 – aufgelaufen sein und die Gesamtsumme erheblich in die Höhe treiben. Hier setzen ich oft an, indem ich auf Verjährungsvorschriften verweise.
Hinweis auf Verjährung kann wichtig sein
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15.01.2015 – I ZR 148/13) beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen bis zu zehn Jahre. Entscheidend ist hierbei jedoch nicht nur die Frist selbst, sondern vor allem der Zeitpunkt ihres Beginns. Gemäß § 102 UrhG in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB beginnt die reguläre Verjährungsfrist zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND der Rechteinhaber Kenntnis von den maßgeblichen Umständen und der Person des Verletzers erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
Das bedeutet konkret: Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Urheber oder Rechteinhaber – in diesem Fall die dpa Picture-Alliance GmbH – von der unzulässigen Nutzung und dem konkreten Verantwortlichen Kenntnis erlangt hat.
Darüber hinaus kann die fortlaufende Veröffentlichung eines Bildes ohne Nutzungsrecht als sogenanntes „Dauerdelikt“ gewertet werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Verjährung mit jeder fortlaufenden unrechtmäßigen Nutzung neu beginnt, zumindest aber ab dem Zeitpunkt, an dem der Rechteinhaber von der Rechtsverletzung erfährt.
Mir sind weitere Argumente bekannt, die je nach Fallkonstellation der Forderung entgegengehalten werden können. Gerne prüfe ich Ihren spezifischen Fall und berate Sie, welche rechtlichen Argumente Sie geltend machen können. Nutzen Sie hierfür gerne meine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung unter feil@recht-freundlich.de.
3. Sie haben eine KSP-Abmahnung (dpa) erhalten – Was nun?
Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich nicht von den hohen Forderungen einschüchtern. Entscheidend ist, dass Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen lassen, denn dies kann, wie erwähnt, zu einem gerichtlichen Mahnverfahren und im weiteren Verlauf zu einem Klageverfahren führen.
Eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation ist unerlässlich, um festzustellen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, kann die Abmahnung möglicherweise zurückgewiesen werden.
Ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt kann zudem Ihre Kosten minimieren. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen hierbei gerne zur Seite. Ich bin seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert, insbesondere im Urheberrecht. Daher weiß ich genau, wie man richtig reagiert, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen. Ich habe bereits viel Mandanten gegen die KSP Kanzlei im Zusammenhang mit Forderungen der dpa Picture-Alliance GmbH vertreten und kann die Gegenseite sowie deren typische Reaktionen gut einschätzen.
4. Wie können Sie KSP-Abmahnungen (dpa) vermeiden?
Prävention ist der beste Schutz. Um Abmahnungen von KSP im Namen der dpa Picture-Alliance wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, ist äußerste Vorsicht bei der Verwendung von Bildern im Internet geboten. Nutzen Sie ausschließlich Bilder, für die Sie die erforderlichen Nutzungsrechte besitzen.
Das bedeutet konkret:
- Eigene Aufnahmen: Verwenden Sie nur selbst erstellte Fotografien.
- Lizenzen erwerben: Erwerben Sie ausdrückliche Lizenzen für Bilder oder holen Sie sich eine nachweisbare Freigabe vom Rechteinhaber.
- Lizenzbedingungen prüfen: Achten Sie bei lizenzierten Bildern genau auf die jeweiligen Lizenzbedingungen. Selbst vermeintlich „kostenlose“ oder „lizenzfreie“ Bilder aus Datenbanken dürfen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, beispielsweise mit Urheberkennzeichnung oder nur für nicht-kommerzielle Zwecke.
- Vorsicht bei Social Media: Seien Sie vorsichtig bei Inhalten aus sozialen Medien. Selbst das Teilen oder Einbetten kann im Einzelfall problematisch sein.
- Dokumentation: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte grundsätzlich auf professionelle Bildquellen wie seriöse Stockfoto-Archive zurückgreifen oder eigene Inhalte nutzen und die Verwendung stets sorgfältig dokumentieren. So vermeiden Sie unangenehme rechtliche Auseinandersetzungen und unnötige Kosten.
5. Sind die Vorwürfe berechtigt? Eine Einigung ist oft sinnvoll.
Selbst wenn die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe in Ihrem Fall zutreffen sollten, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen. Durch eine strategische Verhandlung, die auch mein Anwaltshonorar (zu einem günstigen Festpreis) berücksichtigt, kann die Gesamtsumme oft deutlich unter dem ursprünglich geforderten Betrag liegen.
Es ist daher wirtschaftlich unsinnig, die in der Abmahnung geforderte Summe unreflektiert zu bezahlen. Eine fachkundige Vertretung kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Angelegenheit für Sie rechtssicher abschließen.
6. Gehen KSP Rechtsanwälte bzw. dpa auch vor Gericht?
Eine häufig gestellte Frage ist, ob man eine Abmahnung nicht einfach ignorieren kann oder ob die KSP Kanzlei auch „ernst“ macht und gerichtliche Schritte einleitet.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Ja, die KSP Kanzlei schreckt nicht vor gerichtlichen Schritten zurück. In Einzelfällen geht sie vor Gericht. Mir wurde kürzlich von einem Betroffenen eine Verfügung des Amtsgerichts München zusammen mit einer Klageschrift der KSP Kanzlei vorgelegt, mit der Bitte um Stellungnahme des Betroffenen.
Was war in diesem Fall passiert? Der Betroffene hatte außergerichtlich nicht auf die Abmahnung reagiert und gezahlt. Daraufhin hat die KSP Kanzlei im Namen der dpa ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, welches nach Anspruchsbegründung durch die KSP Kanzlei in einem Klageverfahren mündete.
Allein in den letzten Wochen und Monaten wurden mir von Betroffenen gerichtliche Mahnbescheide vorgelegt. Im Juli 2025 erhielt ich einen gerichtlichen Mahnbescheid des Amtsgerichts Hünfeld zur Prüfung. Bei diesem Mahnbescheid war auffällig, dass die Forderung relativ gering war – nur wenige hundert Euro. Dies zeigt, dass leider mit gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn Sie als Betroffener einer KSP-Abmahnung für die dpa Picture Alliance die außergerichtliche Zahlungsaufforderung einfach ignorieren.
7. Erste-Hilfe-Tipps bei einer KSP-Abmahnung 2025 (dpa Picture-Alliance GmbH)
Zusammenfassend lassen Sie mich die wichtigsten Sofortmaßnahmen festhalten:
- Kein Kontakt zur KSP Kanzlei: Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinen Kontakt zu den abmahnenden Rechtsanwälten auf.
- Nicht vorschnell zahlen: Zahlen Sie die geforderten Kosten nicht vorschnell, ohne dass eine anwaltliche Prüfung stattgefunden hat.
- Fristen einhalten: Achten Sie unbedingt auf die gesetzten Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen.
- Kostenlose Erstberatung nutzen: Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes an Lichtbildern oder Fotos erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich helfe Ihnen gerne – bundesweit – weiter und vertrete Sie zu kostengünstigen Festpreisen. Schützen Sie Ihren guten Ruf und Ihre finanziellen Interessen.