Die Post ist da, und der Inhalt ist alles andere als erfreulich: Ein dicker Umschlag, Absender eine Anwaltskanzlei. Sie öffnen ihn und blicken auf eine Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , die in Vertretung der B1 Recordings GmbH aus Berlin handelt.
Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung. Sie sollen auf Ihrem gewerblichen Instagram-Account einen Musiktitel – im vorliegenden Beispielfall „Dimitri Vegas & Like Mike – Thank You (Not So Bad)“ – unerlaubt genutzt haben.
Es werden hohe Summen gefordert, in diesem Fall insgesamt 4.363,42 Euro. Kurze Fristen werden gesetzt und mit gerichtlichen Schritten wie einer einstweiligen Verfügung gedroht.
Mein Name ist Thomas Feil. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bin ich auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Ich kenne diese Schreiben. Ich kenne die Vorgehensweise der Kanzleien und die Sorgen, die ein solches Dokument bei Selbständigen und Unternehmen auslöst.
Die wichtigste Botschaft vorweg: Bewahren Sie Ruhe.
Handeln Sie nicht überstürzt. Zahlen Sie nicht sofort und unterschreiben Sie unter keinen Umständen die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen.
Sie sind nicht allein. In diesem Beitrag analysiere ich ein solches Abmahnschreiben – basierend auf einem realen Fall – Punkt für Punkt. Ich erkläre Ihnen, was die Gegenseite genau von Ihnen will, was die juristischen Hintergründe sind und wie ein strategisches und effektives Vorgehen jetzt aussieht.
Die Akteure – Wer mahnt hier wen?
Um die Situation strategisch zu bewerten, müssen wir verstehen, wer die beteiligten Parteien sind.
- Der Empfänger: Sie (z.B. Herr Frost) Im vorliegenden Fall richtet sich das Schreiben an „Herrn Frost“ , den Inhaber des Instagram-Accounts „frost_garten_landschaftsbau“. Dies ist ein entscheidender Punkt: Es handelt sich um einen gewerblich genutzten Social-Media-Account. Die Abmahnung zielt nicht auf eine Privatperson, sondern auf Sie als Unternehmer oder Selbständigen.
- Der Absender: IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH IPPC LAW ist die beauftragte Anwaltskanzlei. Sie vertritt die Interessen ihrer Mandantin und ist für die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche verantwortlich. Das Schreiben stammt von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Die Kanzlei ist, wie viele andere, auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert.
- Die Mandantin: B1 Recordings GmbH Die B1 Recordings GmbH aus Berlin ist die eigentliche Anspruchstellerin. Sie wird in dem Schreiben als Inhaberin der exklusiven Rechte an der Tonaufnahme „Dimitri Vegas & Like Mike – Thank You (Not So Bad)“ benannt. Sie ist diejenige, deren Rechte verletzt worden sein sollen und die nun Schadensersatz und Unterlassung fordert.
Der Kernvorwurf – Die „Instagram-Falle“ Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
Die Abmahnung wirft Ihnen die „unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme“ vor. Lassen Sie uns das klar und prägnant aufschlüsseln.
Was bedeutet „öffentliche Zugänglichmachung“? Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) gibt Rechteinhabern – wie der B1 Recordings GmbH – das exklusive Recht zu bestimmen, ob und wie ihre Werke (hier: eine Tonaufnahme ) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das regelt § 19a UrhG. Wenn Sie ein Video mit dieser Musik auf Ihrem öffentlichen Instagram-Profil posten, ist das eine solche „öffentliche Zugänglichmachung“.
Der Knackpunkt: Gewerblich vs. Privat Viele Nutzer glauben, sie dürften die Musik aus der Instagram-Musikbibliothek frei für ihre Reels und Stories verwenden. Hier liegt ein weit verbreiteter und kostspieliger Irrtum, den die Abmahnung klar benennt.
Die Kanzlei IPPC LAW argumentiert:
„Die erforderlichen Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme über soziale Netzwerke im gewerblichen Zusammenhang besitzen Sie nicht, da entsprechende Rechte von den sozialen Netzwerken nur im privaten Bereich gewährt werden können.“
Das ist der Kern des gesamten Falles. Meta (der Konzern hinter Instagram) hat zwar Lizenzverträge mit vielen Musiklabels, diese Lizenzen decken aber in der Regel nur die private, nicht-kommerzielle Nutzung ab.
Ein Account wie „frost_garten_landschaftsbau“ ist offensichtlich gewerblich. Er dient dazu, das Unternehmen zu bewerben, Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern. Das Video wird, so der Vorwurf, „in Verbindung mit Videomaterial zu werblichen Zwecken“ genutzt.
Für eine solche gewerbliche Nutzung hätten Sie eine separate, kommerzielle Lizenz direkt beim Rechteinhaber (oder einem Verwalter) erwerben müssen. Da Sie das laut Abmahnung nicht getan haben , liegt eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 85, 19a UrhG vor.
Die Beweisführung: Wie ist die Gegenseite auf Sie aufmerksam geworden? Die Abmahnung beschreibt detailliert, dass die Rechteinhaberin ein Ermittlungsunternehmen beauftragt hat. Dieses überwacht soziale Netzwerke gezielt auf Rechtsverletzungen.
Im vorliegenden Fall wurden die Daten exakt protokolliert:
- Netzwerk: Instagram
- Account: frost_garten_landschaftsbau
- Video online seit: 03.10.2025
- Ermittlungszeitpunkt: 08.10.2025
Zudem wurden Screenshots und Videoaufnahmen zur Beweissicherung angefertigt. Das bedeutet: Den Inhalt einfach zu löschen, nachdem die Abmahnung da ist, lässt den Vorwurf nicht verschwinden. Die Beweise sind bereits gesichert.
Die Forderungen – Eine detaillierte Analyse der Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
Die IPPC LAW macht im Namen ihrer Mandantin eine Reihe von Ansprüchen geltend, die sich direkt aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben . Es ist entscheidend, diese genau zu verstehen.
1. Anspruch auf Beseitigung (§ 97 I UrhG)
- Was das bedeutet: Sie werden aufgefordert, „das schädigende Verhalten sofort abzustellen“. Konkret heißt das: Sie sollen das Video mit der rechtswidrig genutzten Musik sofort von Ihrem Instagram-Profil entfernen.
- Meine strategische Empfehlung: Dies ist in der Regel der erste Schritt, den Sie unverzüglich tun sollten. Die sofortige Entfernung des Inhalts zeigt Ihre Bereitschaft zur Kooperation und verhindert, dass der Streitwert weiter steigt. Es ist eine Maßnahme der Schadensbegrenzung.
2. Anspruch auf Unterlassung (§ 97 I UrhG) – Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
- Was das bedeutet: Mit der reinen Löschung ist es juristisch nicht getan. Das Gesetz vermutet nach einer erfolgten Rechtsverletzung eine „Wiederholungsgefahr“. Um diese auszuräumen, fordert die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
- Das Problem: Dem Schreiben liegt eine vorgefertigte Erklärung bei.
- Meine dringende Warnung:Unterschreiben Sie dieses Formular nicht!
- Vorgefertigte Erklärungen sind oft zu weit gefasst und können als Schuldeingeständnis (Anerkenntnis ) gewertet werden.
- Sie binden sich damit vertraglich, oft ein Leben lang.
- Die Vertragsstrafe, die bei einem erneuten Verstoß fällig wird, ist oft zu hoch angesetzt oder unklar definiert (hier: „von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt“).
- Die lösungsorientierte Strategie: Wir (als Ihre Anwälte) geben eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ab. Diese wird so formuliert, dass sie die Wiederholungsgefahr juristisch sauber ausräumt, Ihnen aber keine unnötigen Nachteile verschafft. Dies ist ein Standardverfahren in der Abmahnungsabwehr.
3. Anspruch auf Auskunft (§ 101 UrhG)
- Was das bedeutet: Die Gegenseite fordert Auskunft darüber, „wie lange Sie bereits die widerrechtliche Nutzung betreiben“, ob andere Nutzungen vorliegen und „welche Umsätze Sie dadurch erzielt haben“.
- Der Hintergrund: Diese Informationen dienen der Gegenseite dazu, die Höhe des Schadensersatzes genauer zu beziffern.
- Meine strategische Empfehlung: Auch hier gilt: Geben Sie keine voreiligen Auskünfte. Der Anspruch besteht zwar dem Grunde nach, aber der Umfang der Auskunft muss juristisch genau geprüft werden. Wir steuern, welche Informationen zwingend erforderlich sind und welche nicht.
4. Anspruch auf Schadensersatz (§ 97 II UrhG)
- Was das bedeutet: Dies ist die zentrale Geldforderung für die unlizenzierte Nutzung. Der Schadensersatz wird hier nach der „Lizenzanalogie“ berechnet.
- Die Berechnung: Die Kanzlei stellt die Frage: „Was hätte der Verletzer (Sie) als angemessene Lizenzgebühr zahlen müssen, wenn er vorher gefragt hätte?“
- Die Zahlen im Schreiben:
- IPPC LAW führt an, dass branchenübliche Sätze zwischen 2.000,00 und 10.000,00 Euro für 12 Monate liegen können.
- Sie geben an, die eigene Lizenzierungspraxis der Mandantin für Social-Media-Kampagnen liege bei bis zu 15.000,00 Euro.
- Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Nutzungsdauer (hier: seit 03.10.2025 ) setzt die Kanzlei einen Schadensersatz von 2.500,00 Euro fest.
- Meine strategische Einschätzung: Dies ist der größte Verhandlungspunkt. Die angesetzten Lizenzgebühren sind oft sehr hoch und dienen als Basis für Verhandlungen. Es ist unsere Aufgabe als Ihr kompetenter Partner , die Angemessenheit dieses Betrags zu prüfen und für Sie eine lösungsorientierte Reduzierung zu erreichen. Ist der Betrag für einen kleinen Handwerksbetrieb und eine Nutzungsdauer von wenigen Tagen wirklich gerechtfertigt? Hier setzen wir an.
5. Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 97a III UrhG)
- Was das bedeutet: Sie sollen die Kosten tragen, die der B1 Recordings GmbH durch die Beauftragung von Anwälten und Ermittlern entstanden sind.
- Die Berechnung (detailliert in der beigefügten Rechnung ):
- Anwaltskosten: Diese werden auf Basis eines Gegenstandswerts von 27.500,00 Euro berechnet. Daraus ergibt sich eine 1,3 Geschäftsgebühr.
- Anwaltskosten (netto): 1.336,90 Euro
- Ermittlungskosten: Eine Pauschale für das Ermittlungsunternehmen.
- Ermittlungspauschale (netto): 229,00 Euro
- Gesamtkosten (netto): 1.565,90 Euro
- Gesamtkosten (brutto inkl. 19% USt): 1.863,42 Euro
- Anwaltskosten: Diese werden auf Basis eines Gegenstandswerts von 27.500,00 Euro berechnet. Daraus ergibt sich eine 1,3 Geschäftsgebühr.
- Meine strategische Einschätzung: Der Gegenstandswert von 27.500,00 Euro ist ein entscheidender Hebel. Er wird von der Gegenseite oft hoch angesetzt, um die Anwaltsgebühren zu maximieren. Teil unserer Expertise ist die Prüfung, ob dieser Wert im Verhältnis zur Rechtsverletzung (ein einzelnes Instagram-Video) angemessen oder ob er überhöht ist. Auch die Erstattungsfähigkeit der Ermittlungskosten muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Vergleichsangebot – Die Gesamtrechnung in der Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
Die Abmahnung mündet in einem Vergleichsangebot, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Das Angebot lautet:
- Sie geben die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
- Sie zahlen einen Gesamtbetrag von 4.363,42 Euro.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 2.500,00 Euro Schadensersatz (Lizenzanalogie)
- 1.863,42 Euro Aufwendungsersatz (Anwalts- & Ermittlungskosten)
Die Fristen: Die Kanzlei setzt klare und kurze Fristen, um den Druck zu erhöhen:
- Frist für die Unterlassungserklärung und Auskunft: 17.10.2025
- Frist für die Zahlung des Gesamtbetrags: 24.10.2025
Sollten diese Fristen verstreichen, wird mit gerichtlichen Schritten wie einer einstweiligen Verfügung gedroht, was „mit erheblichen Mehrkosten verbunden“ wäre. Diese Drohkulisse ist ein Standard-Instrument in Abmahnschreiben und dient dazu, Sie zu einer schnellen, unüberlegten Reaktion zu bewegen.
Ihr strategischer Aktionsplan – So reagiere ich richtig bei Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
Eine Abmahnung dieser Art ist ein ernstes rechtliches Anliegen, aber kein Grund für Panik. Als Ihr verlässlicher Partner zeige ich Ihnen die Schritte für ein strategisches und lösungsorientiertes Vorgehen auf.
Schritt 1: Ruhe bewahren & Fristen notieren
Atmen Sie tief durch. Rufen Sie nicht bei der Kanzlei IPPC LAW an. Schreiben Sie keine E-Mails. Geben Sie keine Erklärungen ab. Notieren Sie sich die beiden gesetzten Fristen (im Beispiel: 17.10.2025 und 24.10.2025) rot im Kalender.
Schritt 2: Sofortige Beseitigung (Handeln, nicht reagieren)
Handeln Sie proaktiv. Nehmen Sie das in der Abmahnung genannte Video (mit dem Song „Dimitri Vegas & Like Mike“ ) sofort von Ihrem Instagram-Account. Dies erfüllt den Beseitigungsanspruch und ist ein wichtiges Zeichen. Pro-Tipp: Gehen Sie alle Ihre Social-Media-Posts durch. Haben Sie weitere Videos mit bekannter, kommerzieller Musik unterlegt? Wenn ja, entfernen Sie diese ebenfalls, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.
Schritt 3: Nicht unterschreiben! Nicht zahlen!
Ich wiederhole es, weil es der häufigste und teuerste Fehler ist:
- Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.
- Unterschreiben Sie nicht die Vergleichsvereinbarung.
- Überweisen Sie nicht die geforderte Summe von 4.363,42 Euro.
Jede dieser Handlungen kommt einem umfassenden Schuldeingeständnis gleich und nimmt Ihnen fast jeden Verhandlungsspielraum.
Schritt 4: Fachanwaltliche Unterstützung einholen (Der entscheidende Schritt) – Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH
Der einzig sinnvolle Weg ist nun, die Abmahnung von einem auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Gegenseite ist durch kompetente Anwälte vertreten; Sie benötigen Waffengleichheit.
Was ich als Ihr Anwalt für Sie prüfe:
- Formelle und inhaltliche Korrektheit: Ist die Abmahnung formell wirksam? Ist die Bevollmächtigung der IPPC LAW durch die B1 Recordings GmbH (hier durch eine Vollmacht nachgewiesen ) korrekt? Ist die B1 Recordings GmbH tatsächlich Rechteinhaberin? (Das Schreiben beruft sich hier auf § 10 UrhG, der eine Rechtsvermutung bei entsprechender Benennung auf Tonträgern/Plattformen aufstellt ).
- Modifizierung der Unterlassungserklärung: Wir formulieren für Sie eine juristisch saubere, modifizierte Unterlassungserklärung. Diese schützt Sie vor der Vertragsstrafe, erfüllt den gesetzlichen Anspruch der Gegenseite und gibt kein Schuldanerkenntnis ab.
- Verhandlung der Forderungshöhe: Dies ist der Kern unserer lösungsorientierten Tätigkeit.
- Schadensersatz: Wir werden die Angemessenheit der geforderten 2.500,00 Euro bestreiten. Für einen einzelnen Post eines lokalen Handwerksbetriebs , der nur wenige Tage online war, ist dieser Betrag oft stark überhöht. Unser Ziel ist eine signifikante Reduzierung.
- Anwaltskosten: Wir prüfen die Angemessenheit des Gegenstandswerts von 27.500,00 Euro. Sollte dieser als zu hoch eingestuft werden, sinken auch die zu erstattenden Anwaltsgebühren.
Unser gemeinsames Ziel: Das strategische Ziel ist es, die Angelegenheit rechtssicher und kosteneffizient für Sie zu beenden. Das bedeutet:
- Das zukünftige Risiko durch eine saubere Unterlassungserklärung zu beseitigen.
- Die Gesamtzahlungssumme (in diesem Fall 4.363,42 Euro ) auf einen angemessenen, deutlich niedrigeren Betrag zu reduzieren.
Prävention – So vermeiden Sie Abmahnungen in der Zukunft
Eine proaktive Strategie ist der beste Schutz. Damit Ihnen das nicht noch einmal passiert, hier die goldene Regel für gewerbliche Social-Media-Accounts:
Verwenden Sie niemals Musik, für die Sie keine ausdrückliche, schriftliche, gewerbliche Lizenz besitzen.
Verlassen Sie sich nicht auf die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok, es sei denn, Sie nutzen einen Business-Account und die App weist die Musik ausdrücklich als „für kommerzielle Nutzung freigegeben“ aus (z.B. über die „Meta Sound Collection“).
Sichere Alternativen sind:
- Lizenzfreie Musikdatenbanken: Es gibt zahlreiche Anbieter (z.B. Epidemic Sound, Artlist, etc.), bei denen Sie gegen eine Gebühr Lizenzen für die kommerzielle Nutzung auf Social Media erwerben können.
- Creative Commons: Hier ist Vorsicht geboten. Lesen Sie die Lizenzbedingungen genau. Viele CC-Lizenzen schließen eine kommerzielle Nutzung (NC – Non-Commercial) aus oder erfordern eine spezifische Namensnennung (BY).
Fazit Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH: Ihr nächster Schritt
Eine Abmahnung von IPPC LAW im Auftrag von B1 Recordings ist ein ernstes rechtliches Anliegen, das Sie nicht ignorieren dürfen. Es ist jedoch kein Grund zur Panik. Die Forderungen sind oft hoch angesetzt und bieten erheblichen Verhandlungsspielraum.
Handeln Sie jetzt strategisch und entschlossen. Ich unterstütze Sie kompetent und effektiv bei der Abwehr dieser Abmahnung.
Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung. Senden Sie mir die erhaltene Abmahnung über mein Kontaktformular zu. Ich prüfe Ihren individuellen Fall und zeige Ihnen klare, lösungsorientierte Wege auf. Gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.
