Postbank Konto gehackt 2026: Umfassender Ratgeber für Betroffene – So holen Sie Ihr Geld zurück

Phishing

Einleitung: Wenn das Postbank-Konto plötzlich leergeräumt ist

Sie haben Ihre Kontoauszüge überprüft und das Unfassbare entdeckt: Tausende Euro wurden ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Postbank-Konto abgebucht. Das Geld ist weg, überwiesen an unbekannte Empfänger, und Sie stehen vor einem finanziellen Desaster. Diese Situation erleben derzeit zahlreiche Postbank-Kunden – Sie sind nicht allein.

Im Jahr 2026 verzeichnen wir eine deutliche Zunahme von Cyberangriffen auf Online-Banking-Systeme. Besonders Postbank-Kunden sind ins Visier raffinierter Betrüger geraten. Die Kriminellen nutzen immer ausgeklügeltere Methoden, um an Zugangsdaten zu gelangen und Konten leerzuräumen. Die Schadenssummen reichen von wenigen Hundert bis zu mehreren Zehntausend Euro – existenzbedrohende Beträge für viele Betroffene.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung habe ich mich auf genau diese Fälle spezialisiert. Die Auseinandersetzung mit Banken in Phishing-Fällen gehört zu meinen Kernkompetenzen. Ich weiß aus der täglichen Praxis: Die meisten Betroffenen haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – vorausgesetzt, sie handeln richtig und kennen ihre Rechte.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihr Postbank-Konto gehackt wurde: von den aktuellen Betrugsmaschen über Ihre rechtlichen Ansprüche bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen. Ich zeige Ihnen, wie die Rechtslage aussieht, welche Urteile Betroffene stärken und warum die Postbank in vielen Fällen zur Erstattung verpflichtet ist.

Teil 1: Die aktuelle Bedrohungslage – Wie Cyberkriminelle Postbank-Konten angreifen

1.1 Der BestSign-Betrug: Die häufigste Angriffsform

Das BestSign-Verfahren ist das zentrale Sicherheitsverfahren der Postbank für das Online-Banking. Es ermöglicht Kunden, Überweisungen und andere Transaktionen über eine App oder ein separates Gerät freizugeben. Eigentlich soll dieses System vor unberechtigten Zugriffen schützen – doch genau hier setzen die Betrüger an.

So funktioniert der BestSign-Betrug im Detail:

Phase 1: Die Kontaktaufnahme
Alles beginnt mit einer täuschend echten Nachricht. Die Betrüger versenden E-Mails oder SMS, die optisch kaum von echten Postbank-Mitteilungen zu unterscheiden sind. Die Nachrichten enthalten oft alarmierende Inhalte wie:

  • „Ihr Konto wurde eingeschränkt“
  • „Dringende Sicherheitsaktualisierung erforderlich“
  • „Verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Konto festgestellt“
  • „Ihr BestSign-Zugang läuft ab“

Phase 2: Die gefälschte Webseite
Die Nachricht enthält einen Link zu einer Webseite, die dem echten Postbank-Portal zum Verwechseln ähnlich sieht. Die Betrüger investieren erheblichen Aufwand in diese Fälschungen: Logo, Farbgebung, Schriftarten und sogar die URL sind geschickt nachgeahmt.

Phase 3: Die Datenerfassung
Auf der gefälschten Seite werden Sie aufgefordert, Ihre Zugangsdaten einzugeben: Kontonummer, PIN, und – hier wird es besonders gefährlich – eine BestSign-Freigabe. In manchen Fällen rufen die Täter sogar an und geben sich als Bankmitarbeiter aus, um zusätzliche TANs oder Freigaben zu erschleichen.

Phase 4: Die Kontoübernahme
Mit den erbeuteten Daten loggen sich die Täter in Ihr echtes Konto ein. Sie registrieren ein eigenes BestSign-Gerät auf Ihrem Konto und haben damit die volle Kontrolle. Von diesem Moment an können sie beliebige Überweisungen tätigen – oft innerhalb von Minuten werden erhebliche Summen transferiert.

Phase 5: Die Geldwäsche
Das gestohlene Geld wird über verschiedene Konten geschleust, um die Spuren zu verwischen. Häufig sind sogenannte „Finanzagenten“ involviert – Personen, die (manchmal unwissentlich) ihre Konten für die Weiterleitung zur Verfügung stellen.

1.2 Weitere Phishing-Methoden 2026

Die Cyberkriminellen setzen nicht nur auf den klassischen BestSign-Betrug. Im Jahr 2026 beobachten wir eine Diversifizierung der Angriffsmethoden:

Smishing (SMS-Phishing)

Kurznachrichten mit Betrugsinhalten haben stark zugenommen. Die SMS kommen scheinbar von der Postbank und fordern zur sofortigen Handlung auf. Typische Beispiele:

  • „Postbank: Ihr Konto wurde gesperrt. Verifizieren Sie sich hier: [Link]“
  • „Wichtig: Bestätigen Sie Ihre Identität für die neue Sicherheitsaktualisierung“

Das Tückische: SMS wirken oft vertrauenswürdiger als E-Mails, da viele Menschen nicht wissen, dass auch Absendernummern gefälscht werden können.

Vishing (Voice-Phishing)

Bei dieser Methode rufen die Betrüger direkt an und geben sich als Postbank-Mitarbeiter aus. Sie behaupten, es gäbe ein Sicherheitsproblem oder verdächtige Aktivitäten auf dem Konto. Im Gespräch werden Zugangsdaten, TANs oder BestSign-Freigaben erschlichen. Diese Methode ist besonders perfide, da ein persönliches Gespräch Vertrauen schafft.

QR-Code-Phishing (Quishing)

Eine neuere Methode nutzt manipulierte QR-Codes. Diese werden per Brief, in E-Mails oder sogar auf gefälschten Kontoauszügen versandt. Beim Scannen landet das Opfer auf einer Phishing-Seite.

KI-gestützte Angriffe

Cyberkriminelle setzen zunehmend künstliche Intelligenz ein, um noch überzeugendere Phishing-Nachrichten zu erstellen. Die Texte sind grammatikalisch einwandfrei, personalisiert und emotional ansprechend formuliert. Auch Deepfakes – gefälschte Stimmen oder Videos – kommen vereinzelt zum Einsatz.

1.3 Aktuelle Warnungen der Postbank und Verbraucherzentralen

Die Postbank selbst warnt regelmäßig vor aktuellen Betrugsmaschen. Im Januar 2026 wurden folgende Phishing-Wellen gemeldet:

  • E-Mails mit dem Betreff „Aktion erforderlich: Zugriff auf Ihr Postbank-Konto“
  • SMS mit der Aufforderung zur Verifizierung der Telefonnummer
  • Gefälschte Briefe mit QR-Codes zur angeblichen Kontoaktualisierung

Die Verbraucherzentralen dokumentieren diese Angriffe im sogenannten „Phishing-Radar“ und aktualisieren ihre Warnungen fortlaufend.


Teil 2: Die rechtliche Situation – Ihre Ansprüche gegenüber der Postbank

2.1 Grundsatz: Die Bank haftet für unautorisierte Zahlungen

Die gute Nachricht für Betroffene: Das deutsche Recht stellt Sie als Bankkunde grundsätzlich unter Schutz. Die zentrale Vorschrift ist § 675u BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

„Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers […] den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.“

Das bedeutet konkret: Wenn Sie eine Überweisung nicht selbst autorisiert haben – was bei Phishing-Angriffen typischerweise der Fall ist – muss die Postbank Ihnen das Geld erstatten. Und zwar unverzüglich.

2.2 Die Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden

Die Bank kann die Erstattung nur dann verweigern, wenn Sie als Kunde grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Ausnahme ist in § 675v BGB geregelt.

Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“?

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert grobe Fahrlässigkeit wie folgt: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer also nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste.

Wichtig: Nicht jedes Hereinfallen auf eine Phishing-Nachricht ist automatisch grob fahrlässig. Die Gerichte unterscheiden sehr genau zwischen:

  • Einfacher Fahrlässigkeit (keine Haftung des Kunden)
  • Grober Fahrlässigkeit (Haftung des Kunden)

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Keine grobe Fahrlässigkeit:

  • Anklicken eines Links in einer täuschend echten E-Mail
  • Eingabe von Daten auf einer professionell gefälschten Webseite
  • Reagieren auf eine Nachricht bei bestehendem Kundenvertrauen

Grobe Fahrlässigkeit kann vorliegen:

  • Weitergabe einer TAN am Telefon an einen vermeintlichen Bankmitarbeiter (hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich)
  • Freigabe einer Transaktion über die App, obwohl die angezeigten Daten erkennbar falsch waren
  • Ignorieren mehrerer deutlicher Warnhinweise

2.3 Die Beweislast liegt bei der Bank

Ein entscheidender Punkt, den viele Betroffene nicht kennen: Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben – nicht umgekehrt.

Das BGH-Urteil vom 22. Juli 2025 (Az. XI ZR 107/24) hat diese Position der Verbraucher noch einmal gestärkt. Der BGH hat klargestellt:

  1. Die Bank trägt die volle Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Kunden.
  2. Allein die Tatsache, dass ein Phishing-Angriff erfolgreich war, begründet noch keine grobe Fahrlässigkeit.
  3. Die Gerichte müssen den konkreten Einzelfall prüfen und dürfen nicht pauschal urteilen.

2.4 Aktuelle Urteile im Überblick

Die Rechtsprechung zu Phishing-Fällen entwickelt sich ständig weiter. Hier die wichtigsten aktuellen Entscheidungen:

BGH-Urteil vom 22.07.2025 (XI ZR 107/24)

Dieses Grundsatzurteil konkretisiert die Grenzen der groben Fahrlässigkeit bei Phishing-Angriffen. Der BGH betonte, dass Bankkunden auch dann Anspruch auf Erstattung haben können, wenn sie auf ausgeklügelte Betrugsmaschen hereingefallen sind. Die Raffinesse der Täter muss bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

OLG Dresden vom 05.06.2025 (8 U 1482/24)

In diesem Fall wurde die Haftung geteilt: Die Kundin hatte grob fahrlässig gehandelt, aber die Bank traf ein Mitverschulden, weil ihr Sicherheitssystem Schwächen aufwies. Die Kundin erhielt einen Teil des Schadens erstattet.

Kernaussage: Selbst bei einem Fehlverhalten des Kunden kann die Bank mithaften, wenn sie ihre eigenen Sicherheitspflichten verletzt hat.

OLG Oldenburg (8 U 103/23)

Das Gericht verneinte hier die Haftung der Bank, weil die Kunden ihre Zugangsdaten am Telefon an vermeintliche Bankmitarbeiter weitergegeben hatten. Dieses Urteil zeigt: Die Weitergabe von TANs am Telefon wird von vielen Gerichten als grob fahrlässig eingestuft.

Erfolgreiche außergerichtliche Einigungen

In der Praxis werden viele Fälle außergerichtlich gelöst. Die Postbank hat beispielsweise in einem Fall 69.000 Euro erstattet, nachdem anwaltlich interveniert wurde. Auch Beträge von 48.000 Euro und mehr wurden nach anwaltlicher Intervention zurückgezahlt.

2.5 Die Sicherheitspflichten der Bank

Die Postbank trifft nicht nur eine Erstattungspflicht, sondern auch eigene Sicherheitspflichten. Dazu gehören:

  • Starke Kundenauthentifizierung: Die Bank muss sichere Verfahren zur Identifikation bereitstellen.
  • Transaktionsüberwachung: Ungewöhnliche Kontobewegungen müssen erkannt und gemeldet werden.
  • Warnhinweise: Die Bank muss ihre Kunden über aktuelle Betrugsmaschen informieren.
  • Technische Sicherheit: Die IT-Systeme müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Wenn die Bank diese Pflichten verletzt, kann sie sich nicht auf eine etwaige Fahrlässigkeit des Kunden berufen – oder es kommt zumindest zu einer Haftungsteilung.


Teil 3: Sofortmaßnahmen – Was Sie jetzt tun müssen

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Postbank-Konto gehackt wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Jede Minute zählt, um den Schaden zu begrenzen und Ihre Ansprüche zu sichern.

3.1 Schritt 1: Konto sofort sperren lassen

Postbank-Sperrhotline: 0228 5500 5500 (rund um die Uhr erreichbar)

Bei dieser Hotline können Sie:

  • Ihren Online-Banking-Zugang sperren lassen
  • Ihre Karten sperren lassen
  • Den Betrugsverdacht melden

Alternativ: Sperren Sie Ihren Zugang über die Postbank-App oder das Online-Banking (sofern noch möglich).

Wichtig: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters, mit dem Sie gesprochen haben.

3.2 Schritt 2: Schadensdokumentation

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sichern Sie alle Beweise:

Was Sie dokumentieren sollten:

  • Kontoauszüge: Alle Buchungen der letzten Wochen, insbesondere die unautorisierten Abbuchungen
  • Phishing-Nachrichten: Screenshots von E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten
  • Browserverläufe: Falls Sie auf einen Link geklickt haben
  • Anrufprotokolle: Bei telefonischem Phishing
  • Zeitlicher Ablauf: Rekonstruieren Sie, wann Sie welche Handlungen vorgenommen haben

Warum ist das wichtig?

Diese Dokumentation dient später als Beweismittel – sowohl gegenüber der Bank als auch bei einer eventuellen Strafanzeige oder Gerichtsverhandlung.

3.3 Schritt 3: Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei. Dies können Sie tun:

  • Persönlich bei jeder Polizeidienststelle
  • Online über die Internetwache Ihres Bundeslandes

Was die Strafanzeige bewirkt:

  1. Die Ermittlungsbehörden werden aktiv und versuchen, die Täter zu identifizieren.
  2. Sie dokumentieren den Vorfall offiziell.
  3. Die Anzeige kann als Nachweis gegenüber der Bank dienen.
  4. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Strafanzeige oft Voraussetzung für die Kostenübernahme.

3.4 Schritt 4: Schriftliche Schadensmeldung an die Postbank

Neben dem telefonischen Kontakt sollten Sie den Vorfall auch schriftlich bei der Postbank melden. Dies schafft einen dokumentierten Nachweis.

Ihr Schreiben sollte enthalten:

  • Ihre Kontodaten
  • Beschreibung des Vorfalls mit Datum und Uhrzeit
  • Auflistung der unautorisierten Transaktionen
  • Ausdrückliche Aufforderung zur Erstattung gemäß § 675u BGB
  • Fristsetzung (z.B. 14 Tage)

3.5 Schritt 5: Fachanwalt kontaktieren

Spätestens wenn die Postbank die Erstattung verweigert oder verzögert, sollten Sie einen auf IT-Recht und Bankrecht spezialisierten Anwalt einschalten.

Vorteile der anwaltlichen Vertretung:

  • Rechtliche Expertise: Ein Fachanwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und weiß, welche Argumente erfolgversprechend sind.
  • Professionelle Kommunikation: Banken nehmen anwaltliche Schreiben ernster als Kundenanfragen.
  • Höhere Erfolgsquote: Die Erfahrung zeigt, dass Banken nach anwaltlicher Intervention häufiger einlenken.
  • Prozessvertretung: Falls notwendig, vertritt der Anwalt Sie auch vor Gericht.

Teil 4: Der Weg zur Erstattung – Wie ich Sie unterstütze

4.1 Die außergerichtliche Durchsetzung

In den meisten Fällen strebe ich zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Postbank an. Die Erfahrung zeigt: Viele Banken lenken ein, wenn sie mit einer fundierten rechtlichen Argumentation konfrontiert werden.

Mein Vorgehen:

1. Analyse Ihres Falls
Zunächst prüfe ich alle relevanten Unterlagen: Kontoauszüge, Phishing-Nachrichten, Ihre Schilderung des Ablaufs. Ich bewerte, ob und in welchem Umfang Sie Ansprüche gegen die Postbank haben.

2. Rechtliche Stellungnahme
Ich erstelle ein detailliertes Anspruchsschreiben an die Postbank. Darin lege ich dar:

  • Den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht
  • Die Anspruchsgrundlage (§ 675u BGB)
  • Warum keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
  • Die Forderung nach vollständiger Erstattung mit Fristsetzung

3. Verhandlung mit der Bank
Die Postbank wird in der Regel innerhalb weniger Wochen reagieren. Wenn sie die Erstattung ablehnt oder nur teilweise anbietet, führe ich Verhandlungen. Dabei nutze ich die aktuelle Rechtsprechung als Argumentationsgrundlage.

4. Ergebnis
In vielen Fällen führt dieses Vorgehen zur vollständigen oder zumindest teilweisen Erstattung des Schadens – ohne Gerichtsverfahren.

4.2 Das gerichtliche Verfahren

Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, bleibt der Weg vor Gericht. Dies ist kein Grund zur Sorge: Die Rechtsprechung ist in vielen Fällen kundenfreundlich.

Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens:

1. Klageerhebung
Ich reiche Klage beim zuständigen Gericht ein. In der Klageschrift wird der Sachverhalt dargestellt und der Erstattungsanspruch begründet.

2. Erwiderung der Bank
Die Postbank erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Typischerweise behauptet sie, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt.

3. Beweisaufnahme
Das Gericht prüft die Beweise. Hier kommt die Bank in Beweisnot: Sie muss die grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

4. Urteil
Das Gericht entscheidet über den Anspruch. Bei positiver Entscheidung wird die Bank zur Erstattung verurteilt.

Hinweis: Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, da die Bank das Prozessrisiko scheut.

4.3 Kostenrisiko und Rechtsschutzversicherung

Eine berechtigte Sorge vieler Betroffener: Was kostet das Ganze?

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten. Ich prüfe für Sie, ob Ihr Versicherungsschutz den Fall abdeckt, und hole die Deckungszusage ein.

Ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Versicherung kann sich die anwaltliche Vertretung lohnen – gerade bei höheren Schadenssummen. Die Kosten stehen oft in keinem Verhältnis zum potenziellen Erstattungsbetrag. Zudem: Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten tragen.

Kostenlose Erstberatung

Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Dabei schätze ich Ihre Erfolgsaussichten ein und informiere Sie transparent über alle anfallenden Kosten.


Teil 5: Prävention – So schützen Sie sich vor zukünftigen Angriffen

Ein gehacktes Konto ist eine traumatische Erfahrung. Umso wichtiger ist es, sich für die Zukunft zu wappnen. Mit den folgenden Maßnahmen reduzieren Sie das Risiko erheblich.

5.1 E-Mails und SMS kritisch prüfen

Erkennungsmerkmale von Phishing-Nachrichten:

  • Absenderadresse: Die E-Mail-Adresse stimmt nicht exakt mit der offiziellen Postbank-Adresse überein. Achten Sie auf kleine Abweichungen (z.B. „postbank-service.de“ statt „postbank.de“).
  • Dringlichkeit: Phishing-Nachrichten erzeugen künstlichen Zeitdruck („Handeln Sie sofort!“, „Ihr Konto wird in 24 Stunden gesperrt!“).
  • Unpersönliche Anrede: „Sehr geehrter Kunde“ statt Ihres Namens.
  • Links: Fahren Sie mit der Maus über Links (ohne zu klicken) und prüfen Sie die URL.
  • Anhänge: Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Absendern.

Die goldene Regel:

Die Postbank wird Sie niemals per E-Mail oder SMS auffordern, Ihre Zugangsdaten einzugeben oder TANs zu übermitteln. Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten, ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefälscht.

5.2 Sichere Zugangswege nutzen

So loggen Sie sich sicher ein:

  • Geben Sie die Adresse www.postbank.de immer manuell in den Browser ein.
  • Nutzen Sie die offizielle Postbank-App aus dem App Store oder Google Play Store.
  • Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, um sich ins Online-Banking einzuloggen.
  • Speichern Sie die Postbank-Seite als Lesezeichen und nutzen Sie nur dieses.

5.3 Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Passwortsicherheit:

  • Verwenden Sie ein einzigartiges Passwort für Ihr Online-Banking.
  • Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang sein und Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen enthalten.
  • Ändern Sie Ihr Passwort regelmäßig.
  • Nutzen Sie einen Passwort-Manager, um verschiedene sichere Passwörter zu verwalten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung:

Das BestSign-Verfahren der Postbank ist eine Form der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Nutzen Sie dieses Verfahren konsequent und geben Sie niemals Freigaben für Transaktionen, die Sie nicht selbst initiiert haben.

5.4 Kontobewegungen regelmäßig prüfen

Je früher Sie einen Betrug bemerken, desto besser sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen.

Empfehlungen:

  • Prüfen Sie Ihre Kontobewegungen mindestens wöchentlich.
  • Aktivieren Sie Push-Benachrichtigungen für alle Transaktionen.
  • Setzen Sie ein Tageslimit für Überweisungen.
  • Reagieren Sie sofort auf unbekannte Buchungen.

5.5 Technische Schutzmaßnahmen

Auf Ihrem Computer:

  • Halten Sie Ihr Betriebssystem und Ihren Browser stets aktuell.
  • Nutzen Sie ein Antivirenprogramm und halten Sie es aktuell.
  • Aktivieren Sie die Firewall.
  • Vermeiden Sie Online-Banking in öffentlichen WLAN-Netzen.

Auf Ihrem Smartphone:

  • Installieren Sie nur Apps aus offiziellen App Stores.
  • Halten Sie Ihr Smartphone-Betriebssystem aktuell.
  • Aktivieren Sie die Bildschirmsperre.
  • Geben Sie Ihre Banking-App nicht an Dritte weiter.

5.6 Was tun bei verdächtigen Anrufen?

Wenn Sie einen Anruf erhalten, bei dem sich jemand als Postbank-Mitarbeiter ausgibt:

  1. Geben Sie niemals TANs, PINs oder Passwörter am Telefon weiter.
  2. Beenden Sie das Gespräch höflich, aber bestimmt.
  3. Rufen Sie selbst bei der Postbank an – nutzen Sie dafür die offizielle Telefonnummer von der Webseite oder Ihrer Bankkarte.
  4. Melden Sie den verdächtigen Anruf der Postbank.

Teil 6: Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, mein Geld zurückzufordern?

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Dennoch empfehle ich dringend, so schnell wie möglich zu handeln. Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen:

  • Die Beweise sind noch frisch.
  • Die Bank nimmt frühe Meldungen ernster.
  • In manchen Fällen kann das Geld noch „eingefroren“ werden.

Zahlt die Postbank bei Phishing zurück?

In vielen Fällen ja. Die Postbank ist gesetzlich verpflichtet, unautorisierte Zahlungen zu erstatten (§ 675u BGB). Die Erstattung kann nur verweigert werden, wenn die Bank nachweist, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Die Erfahrung zeigt: Nach anwaltlicher Intervention lenken Banken häufig ein.

Was ist, wenn die Postbank behauptet, ich hätte grob fahrlässig gehandelt?

Diese Behauptung ist zunächst nur eine Schutzbehauptung der Bank. Entscheidend ist:

  1. Die Bank muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen – nicht Sie Ihre Unschuld.
  2. Nicht jedes Fehlverhalten ist grob fahrlässig.
  3. Selbst bei einem Mitverschulden Ihrerseits kann die Bank mithaften.

Ein erfahrener Fachanwalt kann die Behauptung der Bank rechtlich einordnen und entkräften.

Muss ich vor Gericht?

Nicht zwingend. Die Mehrzahl der Fälle wird außergerichtlich gelöst. Banken scheuen oft das Prozessrisiko und den damit verbundenen Reputationsschaden. Wenn die außergerichtliche Einigung jedoch scheitert, ist der Gang vor Gericht eine Option – mit guten Erfolgsaussichten.

Was kostet ein Fachanwalt?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (also dem Schadensbetrag) und dem Aufwand. Bei einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen. Ohne Versicherung bespreche ich die voraussichtlichen Kosten transparent mit Ihnen in der Erstberatung. Die kostenlose Erstberatung dient dazu, Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen und Sie über alle finanziellen Aspekte zu informieren.

Was passiert, wenn die Täter gefasst werden?

Wenn die Polizei die Täter ermittelt, können Sie im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und Schadensersatz geltend machen. In der Praxis werden die Täter jedoch selten gefasst, da sie oft aus dem Ausland operieren. Ihr Hauptansprechpartner für die Erstattung bleibt daher die Postbank.

Kann ich auch bei anderen Banken Opfer von Phishing werden?

Ja, Phishing-Angriffe richten sich gegen Kunden aller Banken. Die Methoden sind ähnlich, nur die Aufmachung der gefälschten Nachrichten wird angepasst. Die rechtliche Situation ist jedoch bei allen Banken dieselbe: § 675u BGB gilt für alle Zahlungsdienstleister.

Was ist der Unterschied zwischen Phishing und anderen Betrugsformen?

  • Phishing: Betrüger erschleichen Zugangsdaten durch gefälschte Nachrichten oder Webseiten.
  • Pharming: Manipulation der Internetverbindung, sodass Sie auf gefälschte Seiten umgeleitet werden.
  • Social Engineering: Psychologische Manipulation, um Vertrauen zu erschleichen.
  • Malware: Schadsoftware, die Zugangsdaten ausspäht.

Allen Methoden gemeinsam ist: Wenn Sie die Transaktion nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich die Bank.


Teil 7: Warum Sie jetzt handeln sollten

Die Zeit arbeitet gegen Sie

Mit jedem Tag, der verstreicht:

  • Verschlechtern sich möglicherweise die Beweislage
  • Verblasst die Erinnerung an Details des Vorfalls
  • Nutzt die Bank die Zeit, um ihre Position zu festigen
  • Sinken die Chancen, das transferierte Geld noch zu sichern

Die Rechtslage ist günstig

Das BGH-Urteil vom Juli 2025 hat die Position von Phishing-Opfern gestärkt. Die Banken stehen unter Druck, kundenfreundlich zu handeln. Nutzen Sie diesen Moment.

Professionelle Unterstützung macht den Unterschied

Die Erfahrung zeigt: Mit anwaltlicher Vertretung sind die Erfolgsaussichten deutlich besser. Banken nehmen Forderungen von Fachanwälten ernster und sind eher bereit, außergerichtlich einzulenken.


Fazit: Sie haben gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen

Ein gehacktes Postbank-Konto ist ein Schock – aber kein Grund zur Resignation. Das deutsche Recht schützt Sie als Verbraucher. Die Bank muss unautorisierte Zahlungen erstatten und trägt die Beweislast, wenn sie dies verweigern will.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich kenne die Argumentationsmuster der Banken, die aktuelle Rechtsprechung und die effektivsten Strategien, um Ihr Geld zurückzuholen.

Mein Versprechen an Sie:

  • Schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falls
  • Transparente Kommunikation über Erfolgsaussichten und Kosten
  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht

Kontakt: Kostenlose Erstberatung

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Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung, um Ihre Situation einzuschätzen und einen klaren Weg zur Rückholung Ihres Geldes aufzuzeigen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die zu Ihrem Fall passt.


Sie benötigen rechtliche Hilfe bei einem Phishing-Fall?

Schritt 1/2:

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Allerdings ist der Betrag nicht hoch genug, sodass sich eine rechtliche Vertretung für Sie in diesem Fall wirtschaftlich höchstwahrscheinlich nicht lohnen wird. 

Das können Sie dennoch tun:

 

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