Postbank Konto gehackt: So holen Sie Ihr Geld zurück

Phishing

Ihr Postbank-Konto wurde gehackt und Geld wurde unrechtmäßig abgebucht? Ich zeige Ihnen, wie Sie schnell und effektiv Ihr verlorenes Geld zurückbekommen und welche rechtlichen Schritte Sie sofort einleiten müssen. Postbank Konto gehackt?

Die Schockdiagnose: Postbank Konto gehackt

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Postbank-Konto gehackt wurde, befinden Sie sich in einer kritischen Situation, die sofortiges Handeln erfordert. Jeden Tag werden hunderte Postbank-Kunden Opfer von Cyberkriminellen, die durch raffinierte Phishing-Methoden, Malware oder Datenlecks Zugang zu Bankkonten erlangen. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen können Sie Ihr Geld zurückbekommen – wenn Sie richtig und schnell handeln.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für IT-Recht unterstütze ich seit über 25 Jahren Betroffene dabei, nach einem Hackerangriff ihr Geld von der Postbank zurückzuholen. Die Erfolgsquote liegt bei korrektem Vorgehen bei über 90 Prozent. Dabei ist es entscheidend, dass Sie von Anfang an strategisch vorgehen und die richtigen rechtlichen Hebel in Bewegung setzen.

Der erste Moment nach der Entdeckung eines Postbank-Hacks ist oft geprägt von Schock und Verwirrung. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Doch gerade in dieser kritischen Phase ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen. Jede Minute kann entscheidend sein, um weitere Schäden zu verhindern und die Grundlage für eine erfolgreiche Geld-zurück-Forderung zu legen.

Sofortmaßnahmen Postbank Konto gehackt: Jede Minute zählt

Die ersten Stunden nach der Entdeckung eines Postbank-Hacks sind absolut kritisch für den Erfolg Ihrer Geld-zurück-Bemühungen. Kontaktieren Sie die Postbank sofort telefonisch unter der Hotline 0228 5500 5500. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Vorfall korrekt als „unbefugte Kontoverfügung“ melden und die sofortige Sperrung Ihres Online-Banking-Zugangs sowie aller Karten verlangen. Notieren Sie sich dabei unbedingt Datum, Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters, da diese Informationen später für Ihre Reklamation von entscheidender Bedeutung sein können.

Die Postbank wird in diesem ersten Telefonat verschiedene Sicherheitsfragen stellen, um Ihre Identität zu verifizieren. Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie möglicherweise nach Details zu den letzten Transaktionen, Ihren Stammdaten oder anderen kontospezifischen Informationen gefragt werden. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen und geben Sie nur die Informationen preis, die für die Kontosperrung notwendig sind. Vermeiden Sie es in diesem Stadium, detaillierte Aussagen über mögliche eigene Fahrlässigkeit zu machen.

Unverzüglich alle Zugangsdaten ändern

Parallel zur Kontaktaufnahme mit der Postbank müssen Sie unverzüglich alle Ihre Zugangsdaten ändern. Falls Sie noch Zugriff auf Ihr Online-Banking haben, loggen Sie sich ein und ändern Sie alle Sicherheitsdaten. Dazu gehören nicht nur das Login-Passwort, sondern auch die PIN für das Telefon-Banking und alle gespeicherten Beneficiaries für Überweisungen. Deaktivieren Sie vorübergehend alle automatischen Überweisungen und Daueraufträge, um weitere unbefugte Transaktionen zu verhindern. Auch wenn dies zunächst umständlich erscheint, ist es ein wichtiger Schutz vor weiteren finanziellen Schäden.

Die Dokumentation aller Beweise ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihrer Geld-zurück-Forderung. Erstellen Sie Screenshots der unauthorisierten Transaktionen, sichern Sie verdächtige E-Mails, SMS oder Aufzeichnungen von verdächtigen Anrufen im Zusammenhang mit dem Hack. Diese Beweise werden später entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Postbank sein. Legen Sie dabei eine chronologische Dokumentation an, die alle Ereignisse rund um den Hack festhält.

Zusätzlich zu den bankinternen Maßnahmen sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der örtlichen Polizei oder online gegen unbekannt wegen Computerbetrugs erstatten. Das resultierende Aktenzeichen benötigen Sie für das weitere Verfahren mit der Postbank und es unterstreicht die Ernsthaftigkeit Ihrer Situation. Viele Betroffene scheuen diesen Schritt, da sie befürchten, dass dadurch ein langwieriges Verfahren eingeleitet wird. Tatsächlich ist die Strafanzeige jedoch ein wichtiger Baustein für Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Bank.

Rechtliche Grundlagen Postbank Konto gehackt: Ihre starke Position gegenüber der Postbank

Das Zahlungsdienstleistungsgesetz bildet das Fundament Ihrer Rechtsposition gegenüber der Postbank und schützt Sie als Bankkunden umfassend vor finanziellen Schäden durch unbefugte Kontoverfügungen. Nach diesem Gesetz ist die Postbank grundsätzlich verpflichtet, Ihnen das gestohlene Geld zu erstatten, außer sie kann im Einzelfall beweisen, dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Diese Beweislast liegt eindeutig bei der Bank, nicht bei Ihnen als Geschädigtem.

Besonders wichtig für Ihre Position ist die Haftungsbeschränkung auf maximal 50 Euro, die greift, wenn Sie den Hack unverzüglich nach Kenntniserlangung melden. Diese Begrenzung gilt selbst dann, wenn Ihnen eine leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könnte. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung bis zur vollen Schadenssumme reichen, wobei die Bank auch hier den Nachweis der groben Fahrlässigkeit erbringen muss. Die Rechtsprechung legt dabei sehr hohe Maßstäbe an, was als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten ist.

Ein weiterer entscheidender Vorteil für Sie ist die Beweislastumkehr nach dem Zahlungsdienstleistungsgesetz. Die Postbank muss beweisen, dass die streitige Transaktion ordnungsgemäß authentifiziert und autorisiert wurde. Sie müssen hingegen nicht beweisen, dass Sie das Opfer eines Hackerangriffs geworden sind. Diese Umkehrung der Beweislast ist ein wesentlicher Schutz für Verbraucher, da es praktisch unmöglich wäre, den negativen Beweis zu führen, dass man nicht selbst die unbefugten Transaktionen durchgeführt hat.

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Verbraucherrechte kontinuierlich gestärkt. Insbesondere der Bundesgerichtshof hat in mehreren grundlegenden Entscheidungen klargestellt, dass die bloße Verwendung korrekter Zugangsdaten noch nicht beweist, dass der Kontoinhaber selbst die Transaktionen autorisiert hat. Banken müssen vielmehr darlegen, wie unbefugte Dritte an diese Daten gelangt sein könnten und warum ihre Sicherheitssysteme versagt haben.

Die Kunst der erfolgreichen Geld-zurück-Forderung – Postbank Konto gehackt

Eine strategisch durchdachte schriftliche Reklamation ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Geld-zurück-Forderung bei der Postbank. Diese Reklamation sollte weit mehr sein als eine einfache Beschwerde – sie ist ein rechtliches Dokument, das Ihre Position fundiert darlegt und die Bank zum Handeln auffordert. In der Reklamation schildern Sie den Sachverhalt detailliert und chronologisch, listen alle unbefugten Transaktionen mit exakten Beträgen und Zeiten auf und fordern die sofortige Rückbuchung. Dabei setzen Sie der Postbank eine angemessene Frist von 14 Tagen und verweisen explizit auf Ihre Rechte nach dem Zahlungsdienstleistungsgesetz.

Die Formulierung dieser Reklamation erfordert juristisches Fingerspitzengefühl. Einerseits müssen Sie deutlich machen, dass Sie Opfer eines Hackerangriffs geworden sind und keine Schuld trifft. Andererseits dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, als hätten Sie grob fahrlässig gehandelt oder wichtige Sicherheitsregeln missachtet. Ich empfehle meinen Mandanten regelmäßig, in der Reklamation sachlich und faktenbezogen zu argumentieren, ohne emotionale Bewertungen oder vorschnelle Schuldeingeständnisse.

Standardisierte Einwände der Postbank

Die Postbank wird auf Ihre Reklamation mit verschiedenen standardisierten Einwänden reagieren, die darauf abzielen, ihre Haftung zu begrenzen oder ganz auszuschließen. Ein häufiger Einwand ist die Behauptung grober Fahrlässigkeit. Die Bank argumentiert dann, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt, indem Sie auf Phishing-E-Mails reagiert, Malware installiert oder Ihre Zugangsdaten anderweitig preisgegeben haben. Hier ist es wichtig zu verstehen, dass grobe Fahrlässigkeit rechtlich einen sehr hohen Standard darstellt. Sie liegt nur vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt haben. Bei den heute üblichen, äußerst professionellen Phishing-Attacken, die selbst IT-Experten täuschen können, ist dieser Standard selten erfüllt.

Ein weiterer beliebter Einwand der Postbank betrifft die angeblich verspätete Meldung des Hacks. Die Bank argumentiert dann, Sie hätten den Vorfall zu spät gemeldet und dadurch weitere Schäden ermöglicht. Rechtlich haben Sie nach Kenntniserlangung „unverzüglich“ zu handeln, aber „unverzüglich“ bedeutet nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Wenn Sie beispielsweise erst am Wochenende von dem Hack erfahren und am nächsten Werktag reagieren, ist das völlig ausreichend. Selbst eine Reaktion nach wenigen Tagen kann noch als unverzüglich gelten, insbesondere wenn besondere Umstände wie Krankheit oder Abwesenheit vorlagen.

Besonders herausfordernd wird es, wenn die Postbank behauptet, dass keine ordnungsgemäße Authentifizierung erkennbar sei. Die Bank argumentiert dann, die Transaktion sei ordnungsgemäß mit Ihren korrekten Zugangsdaten autorisiert worden, weshalb sie davon ausgehen müsse, dass Sie selbst gehandelt haben. In solchen Fällen müssen Sie darlegen können, wie der Hack erfolgen konnte. Dabei kann es hilfreich sein, auf bekannte Angriffsmethoden wie Phishing, Malware, SIM-Swapping oder Social Engineering zu verweisen und zu erklären, wie Cyberkriminelle an Ihre Daten gelangt sein könnten.

Besonderheiten und Schwachstellen der Postbank-Sicherheit

Cyberkriminelle haben verschiedene spezifische Methoden entwickelt, um gezielt Postbank-Konten anzugreifen. Phishing-E-Mails im täuschend echten Postbank-Design sind dabei eine der häufigsten Angriffsmethoden. Diese E-Mails werden so professionell gestaltet, dass selbst vorsichtige Kunden getäuscht werden können. Sie enthalten oft aktuelle Bezüge zu tatsächlichen Postbank-Kommunikationen oder aktuellen Ereignissen, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Die verlinkten Websites sind perfekte Kopien der echten Postbank-Seite und fangen alle eingegebenen Zugangsdaten ab.

Beim SMS-TAN-Betrug nutzen Kriminelle verschiedene Techniken, um an die für Transaktionen notwendigen TAN-Codes zu gelangen. Eine Methode ist das Abfangen von SMS durch Manipulation der Mobilfunkinfrastruktur, eine andere die Umleitung der SMS-Nachrichten auf die Handynummern der Betrüger durch Social Engineering beim Mobilfunkanbieter. Beim sogenannten SIM-Swapping überlisten die Kriminelle den Mobilfunkanbieter dazu, die Handynummer des Opfers auf eine neue SIM-Karte zu übertragen, die sich in ihrem Besitz befindet.

Malware-Angriffe auf Postbank-Kunden werden immer sophistizierter. Moderne Banking-Trojaner können Transaktionen in Echtzeit manipulieren, ohne dass der Kontoinhaber etwas davon bemerkt. Sie zeigen dem Nutzer falsche Kontostand-Informationen an, während im Hintergrund unbefugte Überweisungen ausgeführt werden. Andere Schadsoftware späht systematisch alle Eingaben aus und kann so über längere Zeiträume Zugangsdaten sammeln.

In der Vergangenheit gab es bei der Postbank mehrfach dokumentierte Sicherheitsprobleme, die Hackerangriffe begünstigten oder erleichterten. Diese Schwachstellen können als starkes Argument für Ihre Geld-zurück-Forderung dienen, da sie zeigen, dass die Bank ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Als spezialisierter Anwalt verfolge ich kontinuierlich die Entwicklungen in der IT-Sicherheit der Postbank und kann diese Informationen strategisch für meine Mandanten nutzen.

Timing und Fristen: Der Faktor Zeit in Ihrem Verfahren

Die rechtlichen Fristen rund um Postbank-Hacks sind komplex und haben erhebliche Auswirkungen auf Ihre Erfolgsaussichten. Grundsätzlich haben Sie 13 Monate nach dem Buchungstag Zeit, unbefugte Transaktionen bei der Postbank zu reklamieren. Diese Frist mag zunächst großzügig erscheinen, aber sie ist nur ein gesetzliches Minimum. In der Praxis ist es entscheidend, deutlich früher zu handeln, da sich mit der Zeit Beweise verlieren können und die Aufklärung des Sachverhalts schwieriger wird.

Die unverzügliche Meldepflicht beginnt, sobald Sie von unbefugten Transaktionen Kenntnis erlangen. Dabei ist entscheidend zu verstehen, was „Kenntniserlangung“ rechtlich bedeutet. Es reicht nicht aus, dass die entsprechenden Buchungen auf Ihrem Kontoauszug stehen – Sie müssen diese auch tatsächlich zur Kenntnis genommen haben. Wenn Sie beispielsweise im Urlaub sind und Ihre Kontoauszüge nicht überprüfen, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn Sie nach Ihrer Rückkehr die Unterlagen sichten.

In der Praxis bedeutet „unverzüglich“ in diesem Kontext spätestens innerhalb weniger Tage, nachdem Sie den Hack bemerkt haben. Dabei werden angemessene Überlegungszeiten berücksichtigt. Es ist völlig verständlich und rechtlich akzeptabel, wenn Sie sich zunächst einen Überblick über das Ausmaß des Schadens verschaffen oder professionelle Hilfe suchen, bevor Sie die formelle Meldung bei der Postbank vornehmen.

Die Postbank hat nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie zehn Geschäftstage Zeit, um Ihre Reklamation zu bearbeiten und das Geld zurückzuerstatten. Diese Frist kann in komplexeren Fällen auf maximal zehn Wochen verlängert werden, wobei die Bank Sie über eine solche Verlängerung informieren muss. In der Praxis versuchen Banken oft, diese Fristen auszureizen, um Druck auf die Betroffenen auszuüben oder sie zum Verzicht auf ihre Ansprüche zu bewegen.

Häufige Fallstricke und wie Sie diese vermeiden

Einer der schwerwiegendsten Fehler, den Betroffene von Postbank-Hacks machen können, sind vorschnelle Schuldeingeständnisse gegenüber der Bank. In der ersten Verwirrung nach einem Hack neigen viele dazu, gegenüber der Postbank Fehler zuzugeben oder „Nachlässigkeiten“ einzuräumen, um kooperativ zu erscheinen. Diese gut gemeinten Aussagen können später massiv gegen Sie verwendet werden, um Ihre Haftung zu erweitern oder Ihre Geld-zurück-Ansprüche ganz zum Scheitern zu bringen. Die Postbank wird jede Ihrer Aussagen sorgfältig dokumentieren und im Zweifel gegen Sie verwenden.

Die unvollständige Dokumentation des Sachverhalts ist ein weiterer kritischer Fehler, der den Erfolg Ihrer Geld-zurück-Bemühungen gefährden kann. Viele Betroffene konzentrieren sich nur auf die offensichtlichen finanziellen Schäden und übersehen wichtige Details wie verdächtige Anrufe, E-Mails oder andere Auffälligkeiten im Vorfeld des Hacks. Dabei können gerade diese scheinbar unbedeutenden Details entscheidend dafür sein, den Hergang des Angriffs zu rekonstruieren und Ihre Unschuld zu belegen. Eine lückenlose Dokumentation aller Ereignisse, Telefonate, E-Mails, Briefe und persönlichen Gespräche mit der Postbank ist daher unverzichtbar.

Viele Betroffene warten zu lange, bis sie professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Oft geschieht dies erst dann, wenn die Postbank bereits ablehnend reagiert hat oder sich das Verfahren hinzieht. Dabei ist gerade in der Anfangsphase anwaltliche Beratung besonders wertvoll, da hier die Weichen für den Erfolg des gesamten Verfahrens gestellt werden. Eine strategisch durchdachte Herangehensweise von Beginn an kann viele spätere Probleme vermeiden und die Erfolgschancen erheblich verbessern.

Präventionsstrategien für maximalen Schutz

Die beste Strategie gegen Postbank-Hacks ist nach wie vor die Prävention. Aktivieren Sie alle verfügbaren Sicherheitsfeatures der Postbank, insbesondere die Zwei-Faktor-Authentifizierung, Benachrichtigungen bei jeder Transaktion und individuelle Limits für Überweisungen. Diese Maßnahmen können zwar nicht jeden Angriff verhindern, aber sie machen es Cyberkriminellen erheblich schwerer und erhöhen Ihre rechtliche Position, falls es dennoch zu einem Hack kommt.

Eine sichere Online-Banking-Praxis ist entscheidend für Ihren Schutz. Loggen Sie sich ausschließlich über die offizielle Postbank-Website ein, nie über Links in E-Mails oder anderen Kommunikationen. Nutzen Sie niemals öffentliche WLAN-Netze für Banking-Aktivitäten, da diese oft unverschlüsselt sind und leicht abgehört werden können. Halten Sie Ihre Geräte und Browser stets auf dem aktuellsten Stand und installieren Sie professionelle Antivirensoftware mit regelmäßigen Updates.

Die regelmäßige Kontokontrolle ist ein unterschätzter, aber äußerst wirksamer Schutz vor größeren Schäden. Überprüfen Sie Ihre Kontobewegungen mindestens wöchentlich, idealerweise sogar täglich. Viele moderne Banking-Apps bieten Push-Benachrichtigungen für jede Transaktion an – nutzen Sie diese Funktion unbedingt. Je früher Sie Unregelmäßigkeiten entdecken, desto schneller können Sie reagieren und desto geringer fallen die Schäden aus.

Wenn die Postbank nicht kooperiert: Ihre Optionen – Postbank Konto gehackt

Falls die Postbank Ihre berechtigte Geld-zurück-Forderung ablehnt oder verzögert, stehen Ihnen verschiedene Eskalationsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Gang zum Ombudsmann der privaten Banken ist oft ein effektiver nächster Schritt. Dieses kostenlose Verfahren prüft Ihren Fall unabhängig und kann der Postbank eine bindende Empfehlung aussprechen. Viele Banken folgen diesen Empfehlungen, um ihr Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden nicht zu belasten.

Die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist zwar der letzte Schritt, aber oft sehr erfolgreich. Mit erfahrener anwaltlicher Unterstützung setze ich regelmäßig Geld-zurück-Ansprüche auch vor Gericht durch. Interessant ist dabei, dass die Postbank häufig das Prozessrisiko scheut und bereits vor einer formellen Klageerhebung einlenkt, wenn sie mit professioneller juristischer Argumentation konfrontiert wird.

Neben der reinen Geld-zurück-Erstattung können Sie unter Umständen auch Schadensersatz für weitere Schäden geltend machen. Dazu gehören Kontoführungsgebühren für neue Konten, die Sie aufgrund des Hacks eröffnen mussten, Kosten für neue Bankkarten, Zinsverluste durch das blockierte Geld oder in besonderen Fällen sogar Schmerzensgeld bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in Ihre Privatsphäre.

Postbank Konto gehackt: Realistische Erfolgsaussichten und Zeitrahmen

Bei sachgerechtem und strategisch durchdachtem Vorgehen liegt die Erfolgsquote für Geld-zurück-Forderungen bei Postbank-Hacks bei über 90 Prozent. Entscheidend ist dabei das rechtlich fundierte Vorgehen vom ersten Tag an. Die wenigen Fälle, in denen keine vollständige Erstattung erreicht wird, betreffen meist Situationen, in denen tatsächlich grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers nachgewiesen werden kann oder wo wichtige Fristen versäumt wurden.

Die Dauer des Verfahrens hängt stark von der Komplexität des Einzelfalls und der Kooperationsbereitschaft der Postbank ab. In einfacheren Fällen, bei denen die Rechtslage eindeutig ist und die Bank schnell reagiert, erhalten Sie Ihr Geld oft schon innerhalb von zwei bis vier Wochen zurück. Komplexere Fälle, die anwaltliche Intervention oder sogar gerichtliche Schritte erfordern, können zwei bis sechs Monate dauern, führen aber in der Regel ebenfalls zu einem erfolgreichen Abschluss.

Die Kosten für professionelle anwaltliche Unterstützung stehen in praktisch allen Fällen in keinem Verhältnis zum drohenden finanziellen Verlust durch den Hack. Zudem können Sie bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft die Anwaltskosten von der Postbank erstattet bekommen, sodass Ihnen letztendlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Kostenübernahme ist besonders dann wahrscheinlich, wenn die Bank zunächst zu Unrecht die Erstattung verweigert hat.

Fazit Postbank Konto gehackt: Ihr Weg zurück zum verlorenen Geld

Ein gehacktes Postbank-Konto ist zunächst ein Schock und bringt erhebliche Unsicherheit mit sich. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen – in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle können Sie Ihr gestohlenes Geld vollständig zurückbekommen. Entscheidend sind schnelles, aber durchdachtes Handeln, korrekte Dokumentation aller Vorgänge und professionelle Unterstützung bei komplexeren Fällen.

Die rechtliche Situation ist klar auf Ihrer Seite: Die Postbank ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor finanziellen Schäden durch Cyberkriminelle zu schützen. Das Zahlungsdienstleistungsgesetz gibt Ihnen starke Rechte und begrenzt Ihre Haftung auf ein Minimum. Wenn Sie die beschriebenen Strategien befolgen und sich gegebenenfalls erfahrene anwaltliche Hilfe holen, stehen Ihre Chancen auf eine vollständige Erstattung sehr gut.

Lassen Sie sich nicht von der Postbank mit standardisierten Ablehnungsschreiben oder Verweis auf angebliche eigene Fahrlässigkeit abschrecken. Diese Reaktionen sind oft nur der erste Versuch der Bank, ihre Haftung zu begrenzen. Mit der richtigen juristischen Strategie und hartnäckiger Verfolgung Ihrer berechtigten Ansprüche können Sie auch zunächst ablehnende Banken zur Erstattung bewegen.

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Geld-zurück-Ansprüche gegen die Postbank? Als spezialisierter IT-Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen dabei, Ihr verlorenes Geld schnell und effektiv zurückzuholen. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen können.


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