Wer zahlt beim Phishing-Betrug – Opfer was tun?

Phishing Online Banking

Die Phishing Opfer fragen sich, wer zahlt, wenn das Online Banking gehackt wurde. Jedes Opfer eines Phishing Betrugs möchte nur das eigene Geld zurück bekommen – entweder von den Internetbetrügern selbst, oder von der Bank, bei der man Online Banking betreibt. Wir zeigen auf, welche Informationen Phishing Opfer benötigen, was zu tun ist, wer zahlt und wie man das eigene Geld zurück bekommt. Unsere Kanzlei für IT-Recht hat bereits erfolgreich Mandanten dabei geholfen, nach einem Phishing-Angriff wieder an ihr Erspartes zu kommen. Gern helfen wir auch Ihnen weiter!

Ich bin Opfer eines Phishing-Angriffs geworden – wie konnte das passieren?

Wer Opfer einer Phishing-Attacke oder sonst eines hackings im Bereich Onlinebanking geworden ist, versteht oft nicht einmal, wie es dazu kommen konnte. Dabei wird man schnell zum Opfer, ohne es zu merken.

Die Internetbetrüger verschicken echt aussehende E-Mails mit falschen Links. Diese Links führen zu Seiten, die täuschend echt aussehen wie die Seiten, auf denen die Phishing Opfer normalerweise ihr Online Banking verrichten.

Wer dort dann die eigenen Kontodaten eingibt, hat fast schon verloren. Sind die Daten einmal eingegeben, können sich die Trickbetrüger nun selbst einloggen – ohne, dass das Phishing Opfer davon etwas merkt. Für eine Überweisung werden aber noch weitere Daten benötigt – nämlich die TAN-Nummern.

Auch diese werden” gephisht”, nämlich indem den Opfern eines solchen Online-Banking-Betrugs eine Seite vorgespielt wird, in der fälschlicherweise dazu aufgerufen wird, die TAN-Nummern zu Sicherheitszwecken einzugeben.

Auch diese Seiten sehen wieder so echt aus, dass viele Opfer einfach die TAN-Nummern gutgläubig eingeben. Schon ist das Konto leergeplündert.

Nicht nur Onlinebanking, auch Amazon/eBay betroffen!

Phishing Opfer kann man aber nicht nur wegen eines Onlinebanking Betrugs werden. Auch Amazon und eBay Accounts sind betroffen.

Phishing-Angriffe können sich auf jede Art von Konto oder Account richten. Zwar ist es für die Internetbetrüger bequemer, einfach das Konto des Opfers zu hacken und sich selbst das Geld zu überweisen.

Aber auch die unbefügte Übernahme von Amazon oder eBay Konten ist lukrativ: dort sind viele Bankdaten gespeichert, und Bestellungen können vorgenommen werden (dabei wird die Versandadresse einfach geändert). Amazon selbst merkt davon natürlich nichts und bestätigt den Auftrag, ebenso eBay.

Ein Phishing Opfer ist also nicht immer nur beim Onlinebanking betroffen, sondern überall, wo Login-Daten für Geldzwecke benötigt werden.

Online Banking gehackt – Geld zurück fordern!

Jedes Phishing Opfer möchte nur eins: Das eigene Geld zurück bekommen. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Adressen.

Einmal die Internetbetrüger selbst, die sich das Geld überwiesen haben. An diese Leute heranzukommen ist allerdings nicht so einfach. Sie sitzen meist im Ausland und eine zivilrechtliche Verfolgung würde höchstwahrscheinlich weder zum Erfolg führen, noch wirtschaftlich Sinn machen.

Deshalb sollten sich Opfer eines Internetbetrugs an die eigene Bank halten, bei der das Onlinebanking betrieben wird. Die Bank ist der richtige Ansprechpartner für zivilrechtliche Ansprüche. Phishing Opfer sollten also das Geld von der Bank zurück fordern.

Wer zahlt, wenn das Konto leergeräumt wurde?

Nach einem Phishing-Angriff wollen die Opfer wissen, wer zahlt, wenn das eigene Konto geplündert wurde. Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Grundsätzlich muss die Bank das Geld an die Opfer zurückzahlen, welches die Bank fälschlicherweise überwiesen hat. Denn der Auftrag zur Überweisung wurde ja nicht vom Phishing-Opfer, sondern vom Phishing-Täter, also unautorisiert vorgenommen.

Insofern muss die Bank zurückzahlen, was verloren gegangen ist. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ansprüche der Bank gegen das Phishing-Opfer vor, nämlich immer dann, wenn wegen Fahrlässigkeit des Phishing Opfer eine Mitschuld an der ganzen Angelegenheit trägt.

Dann kann auf einmal die Bank gegen das Opfer vorgehen!

Phishing Opfer sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen!

Wer Opfer eines Phishing-Angriffs geworden ist und sich fragt, wie das Geld zurück geholt werden kann, und vorallem wer zahlt, sollte Kontakt zu einem Fachanwalt für IT-Recht aufnehmen. Ein solcher Fachanwalt kennt sich bestens mit den Gegebenheiten des Internets und des Online Bankings in rechtlicher Hinsicht aus und hilft effektiv weiter.

Unsere Kanzlei hat bereits Mandanten dabei geholfen, von der Bank das Geld zurück zu holen. Gern helfen wir auch Ihnen, sollten Sie ein Phishing Opfer sein und gegen die Bank vorgehen wollen.

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