Sie möchten sich nicht mehr mit einer schlechten Rezension oder gar mehreren negativen Bewertungen bei Google herumschlagen und diese einfach nicht mehr zulassen?
Können wir verstehen. So einfach ist es jedoch leider nicht.
Wenn Sie Google Rezensionen nicht mehr zulassen möchten, gibt es dafür nur einen Weg, und diesen Weg wollen Sie vermutlich nicht gehen – dazu sogleich mehr.
Allerdings ist es unter Umständen möglich, gewisse Bewertungen, die Sie stören, juristisch entfernen zu lassen. Hierzu können Sie uns gern jederzeit kontaktieren und unsere kostenfreie Ersteinschätzung einholen.
Nicht mehr zulassen, dass man auf Google bewertet wird – Ende von jeder negativen Rezension? Leider nein!
Wir möchten Ihnen gleich vorweg sagen, dass dieser Traum, negative Rezensionen einfach nicht mehr zuzulassen, wohl kaum zu erfüllen ist.
Denn rechtlich ist es so, dass Ihnen schlicht und ergreifend kein Anspruch zusteht, gegen Onlineportale diesbezüglich vorzugehen.
Es gibt kein Recht auf Nichterwähnung im Internet – als Unternehmen wohlgemerkt. Sollten Sie also Dienstleistungen, Produkte oder sonstige Services anbieten, dürfen Sie auch Gegenstand einer Rezension werden, und zwar auf Google und jeglichen anderen Bewertungsportalen.
Sie können daher nicht einfach so nicht zulassen, dass jemand Sie in einer Rezension bewertet.
Sie sind Objekt von Bewertungen – ist leider so!
Der einzige Weg hierfür wäre, das Unternehmen, welches Sie betreiben, zu schließen – dann dürfte dieses auch nicht mehr bewertet werden. Aber diesen Weg möchten Sie sicherlich nicht gehen.
Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen also lernen, damit umzugehen, grundsätzlich Gegenstand von Kritik und Bewertungen im Internet zu sein.
Das ist auch nicht so schlimm, selbst wenn Sie dies momentan anders empfinden mögen. Schlechte Bewertungen können genutzt werden, um sich selbst kritisch zu hinterfragen, und es kann eine Menge dafür getan werden, positive Einträge zu fördern, sodass das Profil insgesamt einen guten Eindruck hinterlässt.
Sie sollten also nicht zulassen, dass das Thema Reputation im Internet Ihnen die Laune vermiest, sondern diesen Bereich viel mehr proaktiv angehen und es als sportliche Herausforderung sehen, sich bestmöglich im Internet zu präsentieren.
Juristische Möglichkeiten des Löschens einer schlechten Rezension
Nicht alle Bewertungen im Internet sind erlaubt – es gibt also Möglichkeiten, sich gegen kritische Stimmen zur Wehr zu setzen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik immer unzulässig sind.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind faktisch falsche Darstellungen von Ereignissen, also Lügen im weitesten Sinne. Schmähkritik bezeichnet starke Diffamierungen, die nur der Diffamierung selbst dienen und keine sachliche Diskussionsbereitschaft erkennen lassen – also Beleidigungen im weitesten Sinne.
Solche Rezensionen müssen Sie auf Google nicht zulassen und können effektiv außergerichtlich, notfalls gerichtlich dagegen vorgehen. Hierbei sollten Sie auf eine spezialisierte Anwaltskanzlei zurückgreifen, die diese Probleme für Sie umfassend bearbeitet – so können Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren.
Nicht zulassen, dass Ihr Profil nur negativ bewertet wird – aktiv für positive Bewertungen sorgen!
Auch sollten Sie nicht zulassen, dass Ihr Google-Profil oder sonstige Einträge auf anderen Bewertungsplattformen nur von kritischen Stimmen besetzt ist.
Hören Sie auf die Kritik und verbessern Sie Ihren Service oder Ihr Produkt. Sorgen Sie außerdem dafür, dass Menschen Sie positiv bewerten – hierfür gibt es im Internet viele nützliche Hinweise. Denn grundsätzlich ist es so, dass oft nur die Unzufriedenen sich öffentlich äußern, während viele Zufriedene sich nicht genötigt sehen, ihre Meinung kundzutun.
Hier sollten Sie ansetzen. Wenn Ihre zufriedenen Kunden sich zu Wort melden, gehen die einzelnen negativen Stimmen unter oder fallen zumindest nicht mehr ganz so stark ins Gewicht.
Unsere Hilfestellung für Sie
Bei rechtswidrigen Bewertungen können wir Ihnen weiterhelfen – wir sind auf das Reputationsrecht spezialisiert und werden nicht zulassen, dass unsere Mandanten rechtswidrige Rezensionen hinnehmen müssen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob eine Sie störende Bewertung rechtswidrig ist, können Sie uns unverbindlich kontaktieren.
Schicken Sie uns den Link zur Bewertung und wir melden uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zeitnah bei Ihnen zurück.
Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
gibt es also keine Möglichkeit, das Google Maps Profil insgesamt zu deaktivieren? Wir würden ungern weitere Bewertungen zulassen, da wir oft von seltsamen Kundinnen und Kunden bewertet werden, die jegliches Anstandsgefühl verloren haben. Zulassen möchten wir dies in dieser Form nicht mehr und möchten das Recht einfordern, Rezensionen vorab zu erhalten und nur bei zulässiger konstruktiver Kritik zuzulassen.
Beste Grüße
Petra Juli
Guten Tag Frau Juli,
Google Bewertungen nicht zulassen geht leider nicht – außer Sie schließen Ihre Firma komplett. Dann könnte das Profil deaktiviert werden, damit ist Ihnen aber vermutlich nicht geholfen. Es bleibt daher nur, sich gegen einzelne negative Rezensionen juristisch zur Wehr zu setzen. Schicken Sie mir gern den Link zu Ihrem Google-Profil oder Screenshots der Rezensionen, die Sie beanstanden möchten. Ich teile dann eine kostenfreie Ersteinschätzung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil