Erpressung mit schlechten Google-Bewertungen – Was Sie tun können

Google Bewertung

In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungen ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Unternehmen und Freiberuflern. Positive Bewertungen stärken das Vertrauen und ziehen neue Kunden an, während negative Bewertungen potenziell schädlich sein können. Doch was passiert, wenn diese negativen Bewertungen nicht auf ehrlicher Kritik beruhen, sondern als Mittel zur Erpressung eingesetzt werden? Die Situation der Erpressung mit schlechten Google-Bewertungen ist leider keine Seltenheit mehr. Immer mehr Unternehmen, Ärzte und Selbstständige sehen sich mit dieser Bedrohung konfrontiert. Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen helfen, diese Situation zu verstehen, richtig zu reagieren und Ihre Rechte zu schützen.

Die Bedrohung durch Bewertungserpressung

Die Digitalisierung hat nicht nur positive Aspekte mit sich gebracht, sondern auch neue Formen der Kriminalität hervorgebracht. Eine davon ist die Bewertungserpressung, bei der Kriminelle oder unzufriedene Kunden versuchen, Unternehmen durch die Androhung oder Veröffentlichung schlechter Online-Bewertungen zu erpressen. Google-Bewertungen sind hierbei ein besonders beliebtes Mittel, da sie eine große Reichweite haben und das Image eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen können.

Die Auswirkungen solcher Erpressungen können verheerend sein. Nicht nur der Ruf eines Unternehmens kann darunter leiden, sondern auch die finanzielle Stabilität und die Moral der Mitarbeiter. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und wissen nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. Daher ist es entscheidend, gut informiert zu sein und die richtigen Schritte einzuleiten.

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Sie sind von Bewertungserpressung betroffen? Sie haben eine unberechtigte Google-Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen? Oder werden Sie gar mit negativen Bewertungen bedroht oder erpresst? Dann nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. In diesem Gespräch können wir Ihre Situation analysieren und eine individuelle Strategie entwickeln, um Ihr Unternehmen zu schützen und den Schaden zu begrenzen.

Rechtliche Grundlagen: Die Grauzone zwischen Meinungsfreiheit und Erpressung

Die rechtliche Situation rund um Online-Bewertungen ist komplex. Einerseits ist die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut, das durch das Grundgesetz geschützt wird. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern – und dazu gehört auch das Recht, Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte zu bewerten. Andererseits gibt es klare Grenzen, wenn diese Meinungsfreiheit missbraucht wird, um anderen zu schaden.

Die Bewertungserpressung bewegt sich in dieser Grauzone. Während ehrliche Kritik und konstruktives Feedback erlaubt sind, sind falsche und erpresserische Bewertungen rechtswidrig. Das Gesetz zieht eine klare Linie zwischen legitimer Kritik und strafbarem Verhalten. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um sich effektiv gegen Bewertungserpressung zur Wehr setzen zu können.

Erpressung, Nötigung, üble Nachrede und Verleumdung – Die strafrechtlichen Aspekte

Die Bewertungserpressung kann verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllen.

  1. Erpressung (§ 253 StGB):
    Die Erpressung liegt vor, wenn jemand widerrechtlich mit Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Im Kontext der Bewertungserpressung bedeutet dies, dass der Täter eine negative Bewertung androht oder veröffentlicht, um eine finanzielle oder andere Gegenleistung vom Unternehmen zu erhalten. Die Androhung einer schlechten Bewertung wird als empfindliches Übel betrachtet, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen zu einer Handlung zu zwingen.
  2. Nötigung (§ 240 StGB):
    Die Nötigung ist eine Stufe unterhalb der Erpressung. Hierbei zwingt jemand einen anderen mit Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, ohne jedoch eine Bereicherungsabsicht zu verfolgen. Wenn ein Unternehmen also beispielsweise zu einer bestimmten Handlung genötigt werden soll, ohne dass eine Geldzahlung gefordert wird, liegt eine Nötigung vor.
  3. Üble Nachrede (§ 186 StGB):
    Die üble Nachrede ist die Behauptung oder Verbreitung einer Tatsache, die geeignet ist, den Ruf einer anderen Person oder eines Unternehmens zu schädigen. Wenn eine Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die den Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit herabsetzen, kann eine üble Nachrede vorliegen.
  4. Verleumdung (§ 187 StGB):
    Die Verleumdung ist eine gesteigerte Form der üblen Nachrede. Sie liegt vor, wenn eine Person wider besseren Wissens eine falsche Tatsache über eine andere Person oder ein Unternehmen behauptet und verbreitet, um deren Ruf zu schädigen.

Es ist wichtig zu betonen, dass alle diese Tatbestände strafbar sind und verfolgt werden können. Die Beweisführung kann jedoch schwierig sein, insbesondere wenn der Täter anonym agiert.

Die Rolle von Google bei Bewertungserpressung

Google als Betreiber der Bewertungsplattform trägt eine gewisse Verantwortung für die Inhalte, die auf der Plattform veröffentlicht werden. Google ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, die gemeldet werden, zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Bewertungen, die erpresserisch sind, Schmähkritiken enthalten oder falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen.

Allerdings ist Google nicht immer schnell oder effektiv bei der Entfernung solcher Bewertungen. Dies liegt oft daran, dass Google eine große Anzahl von Meldungen bearbeiten muss und die Überprüfung der Rechtswidrigkeit von Bewertungen komplex sein kann. Darüber hinaus ist Google als US-amerikanisches Unternehmen nicht direkt an deutsche Gesetze gebunden, was die Rechtsdurchsetzung erschwert. Dennoch hat Google sich verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen.

Die Reaktion auf Bewertungserpressung: Ein Schritt-für-Schritt-Plan

Wenn Sie von Bewertungserpressung betroffen sind, ist es wichtig, schnell und strategisch zu handeln. Hier ist ein detaillierter Schritt-für-Schritt-Plan, den Sie befolgen sollten:

  1. Bewahren Sie Ruhe und dokumentieren Sie alles:
    Das erste Gebot ist, Ruhe zu bewahren. Auch wenn die Situation stressig und beunruhigend ist, sollten Sie nicht emotional reagieren. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, um Beweise zu sichern. Dies umfasst:
    • Screenshots der Bewertung: Machen Sie Screenshots der negativen Bewertung, einschließlich des Namens des Bewerters, des Textes der Bewertung, des Datums und der Uhrzeit der Veröffentlichung sowie der URL der Seite, auf der die Bewertung veröffentlicht wurde.
    • Kommunikation mit dem Täter: Wenn Sie Kontakt zum Täter haben, speichern Sie jegliche E-Mails, Nachrichten oder andere Korrespondenz, die mit der Erpressung zusammenhängen.
    • Andere Beweise: Sichern Sie alle anderen Beweismittel, die Ihre Situation untermauern können, wie z.B. Zeugenaussagen oder interne Dokumente.
  2. Erstatten Sie Strafanzeige:
    Sobald Sie die notwendigen Beweismittel gesichert haben, sollten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erstatten. Dies ist ein wichtiger Schritt, da er die Grundlage für weitere rechtliche Schritte bildet.
    • Zuständige Behörde: Die zuständige Behörde ist in der Regel die örtliche Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Anzeige direkt bei einer auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Behörde zu erstatten.
    • Schwerpunktstaatsanwaltschaft: In vielen Bundesländern gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen, die auf die Verfolgung von Online-Kriminalität spezialisiert sind. Es kann sinnvoll sein, die Strafanzeige direkt dort einzureichen.
    • Antragsdelikt: Beachten Sie, dass die Verfolgung einiger Delikte, wie z.B. üble Nachrede, ein sogenanntes Antragsdelikt ist. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden nur dann tätig werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt.
    • Frist: Für die Stellung eines Strafantrags gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Tat. Es ist also wichtig, schnell zu handeln.
    • Unbekannter Täter: Auch wenn die Identität des Täters unbekannt ist, sollten Sie Anzeige erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden haben möglicherweise Möglichkeiten, den Täter zu ermitteln.
  3. Melden Sie die Bewertung bei Google:
    Gleichzeitig mit der Strafanzeige sollten Sie die Bewertung bei Google melden. Google hat ein spezielles Meldeformular, das Sie verwenden können, um rechtswidrige Bewertungen zu melden.
    • Meldeformular: Beschreiben Sie die Situation so genau wie möglich und legen Sie die Beweismittel (z.B. Screenshots der Erpressung) bei. Erläutern Sie, warum Sie die Bewertung für rechtswidrig halten.
    • Gründe für die Meldung: Geben Sie an, dass die Bewertung erpresserisch ist, falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder eine Schmähkritik darstellt.
    • Relevante Informationen: Legen Sie alle relevanten Informationen dar, die Google zur Überprüfung der Bewertung benötigt.
  4. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt:
    In vielen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Medienrecht zu beauftragen. Ein Anwalt kann Sie bei allen rechtlichen Schritten unterstützen und Ihre Interessen professionell vertreten.
    • Kompetente Beratung: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtslage einzuschätzen, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
    • Kommunikation mit Google: Ein Anwalt kann die Kommunikation mit Google übernehmen und sicherstellen, dass Ihre Löschungsaufforderung rechtlich einwandfrei ist.
    • Einstweilige Verfügung: Ein Anwalt kann eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirken, um die Entfernung der Bewertung zu beschleunigen.
    • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die Bewertung ein Schaden entstanden ist, kann der Anwalt Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen.
  5. Einstweilige Verfügung gegen Google:
    Wenn Google nicht auf Ihre Meldung reagiert oder die Bewertung nicht entfernt, kann eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt werden.
    • Eilbedürftigkeit: Da es sich um einen Eilantrag handelt, müssen Sie in der Regel schnell handeln, idealerweise innerhalb eines Monats, nachdem Sie von der Bewertung erfahren haben.
    • Gerichtliche Anordnung: Mit der einstweiligen Verfügung kann das Gericht Google verpflichten, die Bewertung zu entfernen.
    • Schnelle Lösung: Die einstweilige Verfügung ist ein schnelles und effektives Mittel, um rechtswidrige Bewertungen zu entfernen.
  6. Sichern Sie sich ab:
    Es ist wichtig, sich vor zukünftigen Erpressungsversuchen zu schützen.
    • Überwachung: Überwachen Sie Ihre Online-Bewertungen regelmäßig, um schnell auf neue negative Bewertungen reagieren zu können.
    • Positive Bewertungen: Versuchen Sie, positive Bewertungen von zufriedenen Kunden zu erhalten, um die negativen Bewertungen auszugleichen.
    • Krisenkommunikation: Entwickeln Sie eine Strategie für die Krisenkommunikation, um im Falle einer erneuten Erpressung vorbereitet zu sein.

Google reagiert nicht – Was tun?

Es kommt vor, dass Google trotz einer korrekten Löschungsaufforderung nicht auf die Meldung reagiert oder die Bewertung nicht entfernt. In diesem Fall kann Google als sogenannter Störer haften. Das bedeutet, dass Google selbst für die rechtswidrigen Inhalte auf seiner Plattform verantwortlich gemacht werden kann, wenn es Kenntnis davon hat und nichts dagegen unternimmt.

In diesem Fall können Sie direkt gegen Google vorgehen. Hierbei ist es entscheidend, dass Sie Google nachweislich über die Rechtswidrigkeit der Bewertung informiert haben. Sie können dann eine Klage vor einem deutschen Gericht gegen Google einreichen, gegebenenfalls auch in Form einer einstweiligen Verfügung.

Zusätzliche Tipps für betroffene Unternehmen

  • Transparenz: Seien Sie transparent gegenüber Ihren Kunden und kommunizieren Sie offen über die Situation.
  • Professionelles Auftreten: Bleiben Sie professionell und sachlich, auch wenn die Situation frustrierend ist.
  • Gemeinsamkeit suchen: Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.
  • PR-Maßnahmen: Wenn der Ruf Ihres Unternehmens bereits Schaden genommen hat, können PR-Maßnahmen helfen, das Image wiederherzustellen.
  • Prävention: Implementieren Sie Maßnahmen zur Prävention von Erpressung, z.B. durch eine klare Kommunikation mit Kunden und eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Online-Bewertungen.

Fazit: Handeln Sie strategisch und lassen Sie sich nicht unterkriegen!

Die Erpressung mit schlechten Google-Bewertungen ist eine ernstzunehmende Bedrohung für Unternehmen, Ärzte und Freiberufler. Aber es gibt keinen Grund zur Verzweiflung. Mit dem richtigen Wissen und einer strategischen Vorgehensweise können Sie Ihre Rechte durchsetzen, Ihren Ruf schützen und den Schaden begrenzen.

Es ist wichtig, nicht zu zögern, sondern schnell und konsequent zu handeln. Dokumentieren Sie alles, erstatten Sie Strafanzeige, melden Sie die Bewertung bei Google und suchen Sie professionelle Rechtsberatung. Lassen Sie sich nicht von den Erpressern unterkriegen.

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