Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt? ☝

Google Bewertung

Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt? Im Internet ist vieles erlaubt, aber nicht alles. Beispielsweise sind nicht alle Bewertungen auf Google oder anderen Bewertungsplattformen erlaubt.

Das bedeutet jedoch wiederum nicht, dass man willkürlich kritische Kommentare löschen lassen kann.

Die Bewertungsplattformen leben ja quasi von der Möglichkeit, frei seine Meinung äußern zu können, und wehren sich daher gegen juristische oder sonstige Angriffe auf ihre Nutzer und deren Bewertungen.

Aber was nicht erlaubt ist, muss gelöscht werden, und ich zeige auf, wie Sie das im Einzelfall erkennen können. Sollten dann noch Fragen offen sein, können Sie mich jederzeit kontaktieren.


Grundsätzliches zum Thema erlaubte und unerlaubte Bewertung im Internet

Inwieweit eine Bewertung, ganz gleich, auf welcher Plattform, erlaubt ist, hängt von zwei Dingen ab: der rechtlichen Lage und der unternehmensinternen Richtlinien der Bewertungsplattform.

Hierbei ist zu beachten, dass die Gesetzeslage natürlich Vorrang hat, d.h. eine Bewertungsplattform darf nicht etwa gegen geltendes Recht Richtlinien aufstellen und verlangen, dass diese umgesetzt werden.

Es ist viel mehr so, dass die Richtlinien beispielsweise von Google weitaus strenger sind als das geltende Recht.

Wen dürfen Internetnutzer bewerten?

Bewertungen dürfen nur für Geschäfte, Unternehmen oder Praxen abgegeben werden, die vom Verfasser persönlich besucht wurden. Es ist wichtig, hier eine klare Unterscheidung zu treffen: Nur Bewertungen, die auf einem tatsächlichen Kundenkontakt basieren, sind erlaubt.

Es genügt daher nicht, einfach in einen Laden zu gehen, sich umzusehen und ohne Interaktion mit den Mitarbeitern wieder zu gehen.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Verbreitung falscher Behauptungen zu verhindern. Aussagen von Personen, die nie Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen oder Anbieter hatten, sind nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es sich um Meinungsäußerungen oder Fakten handelt. Dies gilt nicht nur für Plattformen wie Google, sondern auch für Bewertungsportale wie Jameda und ähnliche.

Welche Äußerungen dürfen Google Bewertungen beinhalten?


In Deutschland gewährt der Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, was grundsätzlich das Äußern von Meinungen erlaubt. Dies gilt auch für Google Bewertungen, da es für Unternehmen und Dienstleister, die ihre Services öffentlich anbieten, nicht möglich ist, diese Funktion zu deaktivieren. Folglich ist das Veröffentlichen von Feedback, sei es nach einem Besuch beim Friseur oder in einem Restaurant, durchaus zulässig.

Allerdings ist die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, nicht unbegrenzt. Bestimmte Inhalte sind von der Meinungsfreiheit ausgeschlossen, um die Rechte Einzelner sowie von Unternehmen zu schützen. Diese Rechte sind unter anderem im allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert, welche in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG festgehalten sind. Beinhaltet eine Rezension beispielsweise diffamierende Aussagen, steht dem betroffenen Unternehmen das Recht zu, gegen solche negativen Bewertungen vorzugehen.

Darüber hinaus strebt Google danach, eine Plattform für sichere und respektvolle Kommunikation zwischen Nutzern – seien es die bewerteten Unternehmen oder die Bewertenden selbst – zu bieten. Bewertungen dürfen demnach keine Inhalte enthalten, die entweder gegen Googles eigene Richtlinien verstoßen oder generell rechtswidrig sind.

Rechtliche Betrachtungsweise bei Google Bewertung

Rechtlich gesehen ist eine Bewertung nicht erlaubt, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält. Daneben gibt es noch den Fall, dass in einer Bewertung rechtswidriger Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind faktisch falsche Aussagen, man könnte auch schlicht „Lügen“ sagen. Schmähkritik sind diffamierende Aussagen, die nur noch der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion mehr dienen.

Personenbezogene Daten dürfen nur im von der DSGVO vorgesehenen Bereich verarbeitet werden. Hier gibt es also viele rechtliche Dinge zu beachten, die eine Bewertung als erlaubt oder nicht erlaubt einstufen.

Richtlinien der Bewertungsplattformen wie z.B. Google gehen teilweise noch weiter. Dort werden beispielsweise gewaltverherrlichende, rassistische oder sexistische Kommentare nicht geduldet, was mitunter rechtlich nicht so klar zu beanstanden wäre.

Insofern kann neben der geltenden Rechtslage auch auf die Richtlinien der Unternehmen, die die Bewertungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, zurückgegriffen werden.

Beispiele erlaubter Google Bewertungen

Um die Theorie etwas anschaulicher darzustellen, möchte ich einige Beispiele von erlaubten Bewertungen auf Google geben.

Beispiel 1:

Jemand schreibt „Der Kundenservice ist nicht existent!“ Hierin ist eine Tatsachenbehauptung zu sehen – die Frage ist nun, ob es tatsächlich keinen Kundenservice gibt. Wenn dem so ist, ist die Bewertung erlaubt, da ja keine Unwahrheit verbreitet wird.

Beispiel 2:

Jemand schreibt „Eure Website ist extrem ist hässlich!“ Die Aussage mag krass daherkommen und verletztend sein, ist per se aber nicht etwa unerlaubt, sondern viel mehr erlaubt, da eine bloße Meinung geäußert wird.

Auch ist anzunehmen, dass die bewertende Person tatsächlich die Website besucht hat und sich einen Eindruck verschaffen konnte. Eine bloße Wertbeurteilung ist erlaubt.

Beispiel 3:

Jemand schreibt „Ich werde hier nie wieder einkaufen!“ Bei einer solchen Aussage kommt es drauf an, ob die bewertende Person tatsächlich einmal bei Ihnen eingekauft hat.

Wenn ja, ist die Bewertung grundsätzlich erlaubt, da dies eine Meinungsäußerung darstellt, welche zulässig ist. War die bewertende Person aber nicht bei Ihnen Kunde, könnte die Sache schon anders bewertet werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, eine Sie belastende Bewertung sei zulässig, aber dennoch extrem störend, können Sie mich gern ansprechen.

Beispiele nicht erlaubte Google Bewertungen

Spannender sind für Sie wohl die nicht erlaubten Google Bewertungen. Auch hier möchte ich einige Beispiele anführen, die meiner Ansicht nach rechtlich nicht zulässig sind.

Beispiel 1: Jemand schreibt „Verbrecherbande!“ Wenn sonst nichts in der Bewertung zu sehen ist, dürfte dies eine sogenannte Schmähkritik darstellen. Die Aussage „Verbrecherbande!“ dient nur der Diffamierung des bewerteten Unternehmens und keiner sachlichen Diskussion.

Man könnte auch in strafrechtlicher Hinsicht von Beleidigung sprechen. Die Bewertung ist daher nicht erlaubt.

Beispiel 2: Jemand schreibt „Ich werde hier nie wieder einkaufen!“ Die Aussage könnte erlaubt sein, wenn die bewertende Person tatsächlich bei Ihnen eingekauft hatte. In diesem Beispiel gehe ich davon aus, dass die Person nie Kunde bei Ihnen war.

Die Bewertung ist somit unzulässig, da einerseits unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten sind (denn es wird ja impliziert, Kunde zu sein), und andererseits schon gar keine reale Erfahrung gemacht worden ist, die überhaupt zur Abgabe einer Bewertung berechtigen würde.

Beispiel 3: Jemand schreibt „Frau Müller in Abteilung Schadensregulierung ist unfähig!“ Diese Bewertung ist deshalb nicht erlaubt, weil personenbezogene Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person und ohne sonstige Rechtsgrundlage veröffentlicht werden.

In diesem Fall muss jedoch besagte Frau Müller selbst gegen den Eintrag vorgehen – oder ihren Chef damit bevollmächtigen.

Es sind viele weitere Fallkonstellationen denkbar, in denen Bewertungen auf Google unzulässig sind. Gern können Sie mir Ihre Bewertung unverbindlich per Mail zukommen lassen, um meine Ersteinschätzung zu erfahren.

Was erlauben Google-Richtlinien bei Rezensionen?

Als Nutzer von Google Bewertungen ist es wichtig zu wissen, was bei einer Bewertung erlaubt ist und was nicht. Die deutschen Gesetze gelten natürlich auch hier, aber es ist ebenso interessant zu wissen, was Google selbst als erlaubt und verboten betrachtet.

Google nimmt Richtlinien ernst

Google hat einen langen und detaillierten Katalog an Richtlinien aufgestellt, um sicherzustellen, dass alle Bewertungen auf der Plattform angemessen und rechtmäßig sind. Einige Beispiele von Bewertungen, die Google nicht erlaubt, sind diskriminierende Äußerungen, illegalen Inhalte, negative Äußerungen über den Arbeitgeber und anzügliche Inhalte.

Es ist wichtig zu beachten, dass Google diese Richtlinien ernst nimmt und auf deren Einhaltung achtet. Allerdings ist es unserer Erfahrung nach oft erst der Fall, dass Google reagieren wird, wenn man auf einen Verstoß aufmerksam macht.

Was ist nach den Google-Richtlinien untersagt?

Wenn Sie also eine Bewertung verfassen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Google-Richtlinien einhalten. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihre Bewertung auf der Plattform veröffentlicht wird und dass Sie im Einklang mit den Regeln handeln.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine Bewertung auf Google auf tatsächlichen Erfahrungen basieren muss. Falsche oder erfundene Inhalte sind unzulässig und werden von Google in aller Regel gelöscht. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Bewertung themenbezogen ist und nicht nur aus unnötigen oder falschen Angaben besteht.

Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe und Hassreden haben ebenfalls keinen Platz auf der Plattform. Ebenso sind obszöne, vulgäre oder beleidigende Sprache, sowie illegal, gefährlich oder gewaltverherrlichende Inhalte unzulässig. Auch terroristische Inhalte, Belästigungen, Mobbing und sexuell explizite Inhalte sind unerwünscht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verletzung geistiger Eigentumsrechte. Es ist nicht erlaubt, kopierte oder gestohlene Fotos zu verwenden oder andere Arten geistigen Eigentums zu verletzen.

Bewertungen, die als Eigenwerbung missbraucht werden, sollten ebenfalls vermieden werden. Ebenso ist es unzulässig, vertrauliche oder personenidentifizierbare Informationen in einer Bewertung preiszugeben.

Schließlich ist es nicht erlaubt, Bewertungen von Angestellten zu verfassen. Dies gilt auch für Spam-Bewertungen, die lediglich dazu dienen, das Ranking einer bestimmten Seite zu verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei einer Google Bewertung darauf ankommt, dass Sie sich an die Regeln halten, die sowohl durch die deutschen Gesetze als auch durch die Richtlinien von Google vorgegeben werden. Beachten Sie diese, um sicherzustellen, dass Ihre Bewertung angemessen und rechtmäßig ist.

https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=DE

Meine Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen negative Einträge zu wehren

Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt? Was erlaubt ist und was nicht, ist für Nichtjuristen teilweise schwer zu erkennen – aber das ist auch eigentlich nicht Ihr Job, sondern meiner.

Sie müssen sich nicht um alles selbst kümmern und sollten es auch nicht. Haben Sie Probleme mit Einträgen bei Google? Kein Problem – sprechen Sie mich an. Ich höre mir Ihren Fall an und teile Ihnen meine kostenfreie Ersteinschätzung mit.

Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie selbst gegen Google vorgehen möchten, oder ob Sie mich beauftragen, dies für Sie zu erledigen.

Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt?

Sollten Sie Probleme mit nicht erlaubten Google-Bewertungen haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Unternehmen im Umgang mit schlechten Bewertungen und Fake-Rezensionen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Spezialist „Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt?“

4 Gedanken zu „Was ist bei einer Google Bewertung erlaubt? ☝“

  1. Wir sind leider auch bis heute nicht in der Lage einen Eintrag unter unserem Namen löschen zu lassen da sich jemand als Inhaber ausgibt und uns gezielt bei der Googles helfen blockiert. STATTDESSEN gelangt man auf eine Firmenseite. Diese Firma verstößt gegen den Datenschutz und benutzt Kundendaten. Leider sind die Kosten immer noch ein Faktor,dass schwarze Schafe es gerne darauf ankommen lassen

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  2. Das Problem ist doch, dass intelligente Mitbewerber die einem gezielt schaden möchten genau wissen, wie sie etwas negativ darstellen lassen, ohne dass dafür die Bewertung gelöscht wird. Da bleibt dem Geschädigten nichts anderes übrig als positive Bewertungen aufzubauen, am besten vorab so viele, dass dieser erst gar nicht auf die Idee kommt mit 3, 4 negativen Bewertungen großen Schaden anzurichten.
    Bei Lutendo bieten wir z.B. für Restaurants ein interessantes System an, wie diese aktiv Bewertungen von echten Besuchern aufbauen können.
    Ablauf: Die Pizzeria vergibt z.B. am umsatzschwächsten Tag Gutscheine. Jede Pizza kostet dann 2 Euro für die Produkttester vor Ort, z.B. Hamburg.
    Diese bewerten nach dem Restaurantbesuch auf Google und Facebook.
    Bei Zufriedenheit gewinnt nicht nur die Pizzeria neue Stammkunden, sondern auch die Freunde der Tester sehen die Empfehlung der Tester.

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