Kauf von Google Bewertungen ratsam?

Google Bewertung

„Nichts verkauft sich so gut wie Empfehlungen!“. Dies ist nur einer von vielen Slogan, mit denen verschiedene Anbieter im Internet Bewertungen zum Verkauf anbieten. Kauf von Google Bewertungen ratsam?

Bewertungen spielen mittlerweile eine tragende Rolle bei der Entscheidungsfindung von Verbrauchern. Dabei ist egal, ob sich diese auf der Suche nach einem Arzt oder aber auf der Suche nach einem Hotel befinden.

Die jeweilige Bewertung ist mitunter oft ausschlaggebend darüber, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Der Anreiz, positive Bewertungen zu kaufen erscheint groß. Doch ist der Kauf einer solchen Bewertung wirklich ratsam?


Bewertungsportale nicht unterschätzen!

Die Digitalisierung der letzten Jahre brachte eine Vielzahl an verschiedenen Bewertungsportalen mit sich.

Diese dienen Verbrauchern grundsätzlich als eine Orientierungshilfe hinsichtlich verschiedener Produkte und Dienstleistungen.

Es kann sich hier mit Hilfe von unabhängigen Meinungen, Feedback, Bewertungen und Empfehlungen anderer Kunden ein erster Eindruck verschafft werden, um schlussendlich eine Kaufentscheidung treffen zu können.

Google Maps und Bewertungen kaufen?

Durch die Einführung von „Google Maps“, wurde es Internetnutzern auch bei Google möglich, Bewertungen abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, Rezensionen zu schreiben oder Informationen zu Orten zu teilen.

Diese Rezensionen bzw. Bewertungen sind öffentlich und können von allen Nutzern gesehen werden.

Durch die integrierten Google-Bewertungen, wird die Zufriedenheit der Kunden über bestimmte Lokalitäten für andere Nutzer sichtbar. Diese haben so zum Beispiel die Möglichkeit, bei Google Maps nach einem Restaurant in ihrer Nähe Ausschau zu halten und sich anhand der Bewertungen für eines zu entscheiden.

Gekaufte Bewertungen problematisch!

Nicht selten versuchen daher Unternehmen, mit gekauften Bewertungen die Entscheidungsfindung von potentiellen Kunden zu beeinflussen.

Vergessen wird dabei oft, dass es sich bei den gekauften Bewertungen um so genannte „Fake-Bewertungen“ handelt. Es sind also manipulierte Bewertungen, die grundsätzlich als eine irreführende Werbung anzusehen sind.

Ein Kauf von Bewertungen für Google ist also nicht besonders ratsam, vielmehr sollte davon dringend abgesehen werden. Es kann sich nämlich unter gewissen Umständen um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG) handeln.

Verstoß gegen UWG, wenn man Bewertungen kauft?!

Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn durch einen Unternehmer unwahre und zur Täuschung geeignete Angaben gemacht werden. Durch gekaufte Bewertungen auf Google wird das Bild für den Verbraucher verzerrt und entspricht häufig nicht mehr der Realität.

Denn nur eine unverfälschte Bewertung kann für Kunden als hilfreiche Orientierung herangezogen werden. Da ein Verbraucher auch grundsätzlich von einer unverfälschten Bewertung ausgeht, wird dieser somit getäuscht und in die Irre geführt.

Wettbewerbszentrale: Kritik an wettbewerbsverzerrenden und irreführenden Bewertungen

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, die sich für fairen Wettbewerb einsetzt. Im vergangenen und im laufenden Jahr 2023 sind zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. Insgesamt wurden 72 Fälle registriert, in denen verschiedene Anreize wie Gutscheine, Rabatte oder andere Incentives für das Verfassen einer Kundenbewertung beworben oder gewährt wurden. In 19 Fällen hat die Wettbewerbszentrale entsprechende Werbemaßnahmen als irreführend erachtet und ist deshalb im Wege der Abmahnung eingeschritten.

Kauf von Google Bewertung: Ein Verstoß gegen die Erwartungen der Verbraucher

Verbraucher erwarten, dass Kundenbewertungen ehrlich und unabhängig sind und der Bewerter kein Entgelt für seine Meinungsäußerung erhalten hat. Wenn Unternehmen jedoch Anreize in Form von Gutscheinen, Rabatten oder Gewinnspielen nutzen, um Kunden zur Bewertungsabgabe zu motivieren, beeinflusst dies aus Sicht der Wettbewerbszentrale auch den Inhalt der Bewertungen. Solche Bewertungen kommen dann nicht mehr frei und unabhängig zustande, was irreführend und wettbewerbsverzerrend ist.

Rechtsprechung bestätigt die Position der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale sieht sich in ihrer Einschätzung durch die Rechtsprechung bestätigt. Gerichte haben in verschiedenen Urteilen entschieden, dass Bewertungen, die durch finanzielle Anreize beeinflusst wurden, irreführend sind und somit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Kauf von Bewertungen: Entscheidung des Landgerichts Hannover Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022

Das Landgericht Hannover hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden (LG Hannover, Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022), dass ein Unternehmen in seinem Onlineshop nicht ohne deutlichen Hinweis mit solchen Kundenbewertungen werben darf, für die es seinen Kunden einen Rabatt gewährt hat. Dies gilt auch dann, wenn es je Bewertung „nur“ einen Euro Rabatt gab.

Hintergrund des Falls

Das betroffene Unternehmen hatte vier Jahre lang den Teilnehmern eines Bonusprogramms für jede verfasste Bewertung eine Gutschrift von 1 EUR gewährt, die sie bei weiteren Käufen einsetzen konnten. Eine aufwendige Analyse von über 45.000 Bewertungen ergab, dass viele Kunden eine hohe – teilweise dreistellige – Zahl von Bewertungen verfasst hatten. Über das Bonusprogramm hatten diese Kunden die Möglichkeit, für Bewertungen erhebliche Rabatte zu erhalten.

Irreführende Werbung und beeinflusste Bewertungen

Das Landgericht hat entschieden, dass die Werbung mit derart generierten Bewertungen irreführend ist, wenn der „Bewertungskauf“ nicht deutlich gemacht wird. Verbraucher erwarten nämlich, dass Bewerter kein Entgelt bekommen hätten. Daraus, dass die Verfasser eine, wenn auch kleine, Belohnung in Form der Gutschrift erhalten haben, folge zwangsläufig, dass sie bei der Bewertungsabgabe nicht frei von sachfremden Einflüssen waren.

Die konkrete Gefahr bestand darin, dass sich solche Bewerter beeinflusst von der Belohnung veranlasst sahen, ein Produkt positiver zu bewerten, als dies ihrer tatsächlichen Meinung entspricht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Kauf von Bewertungen: LG Köln Anerkenntnisurteil vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22

Kürzlich hat das Landgericht Köln ein Unternehmen in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale verurteilt, weil es Verbrauchern beim Kauf eines Brautkleids einen Rabatt angeboten hat, wenn sie eine 5-Sterne-Bewertung auf Google abgeben. Genauer gesagt erhielten die Kunden einen 10% Rabatt auf die Brautkleid-Reinigung für jede abgegebene 5-Sterne-Bewertung (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22). Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, diese Praxis zu unterlassen und nicht mehr mit solcherart gewonnenen Google-Bewertungen zu werben.

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass derartige Praktiken nicht nur unethisch, sondern auch rechtlich angreifbar sind.

Kauf von Bewertungen: LG Landau, Az. HK O 54/22

Vor dem Landgericht Landau hat die Wettbewerbszentrale ein Inkasso-Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, da es einem Kunden angeboten hatte, auf seine Gebühren für den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verzichten, wenn der Kunde das Unternehmen mit fünf Sternen bewertet (Az. HK O 54/22). Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Dieser Fall zeigt, wie Unternehmen durch incentivierte Kundenbewertungen versuchen, sich mehr Bewertungen „zu erkaufen“ und dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern erlangen, die sich rechtskonform verhalten. Als Leser und Konsument ist es wichtig, sich über solche Praktiken im Klaren zu sein, da sie das Vertrauen in Online-Bewertungen untergraben.

Landgericht München I zum Kauf von Bewertungen, Az. 17 HK O 1734/19

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 14.11.2019 (Aktenzeichen 17 HK O 1734/19) dem Unternehmen Fivestar untersagt, gefälschte positive Bewertungen zu veräußern. Auslöser für diese gerichtliche Entscheidung war eine Klage des Urlaubsportals Holidaycheck. Fivestar ist es nun nicht mehr gestattet, Bewertungen von Individuen zu vermarkten, die in Wirklichkeit keinen Aufenthalt in den betreffenden Hotels oder Ferienwohnungen verbracht haben.

Zusätzlich ist das Unternehmen verpflichtet, die bereits veröffentlichten unechten Bewertungen zu entfernen und dem Bewertungsportal detaillierte Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, wer diese falschen Beurteilungen abgegeben hat. Diese richterliche Anordnung wurde als Versäumnisurteil gefällt, da trotz ordnungsgemäßer Vorladung kein Repräsentant von Fivestar zum Gerichtstermin erschienen war.

Kauf von Google Bewertung nicht ratsam

Ist der Kauf von Bewertungen erst einmal Publik, kann dies weitreichende Folgen für den betroffenen Unternehmer haben. Nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern auch das eigene Image wäre zerstört.

Durch einen solchen Image-Schaden und das zerstörte Vertrauen der eigenen Kunden, kann es zu immensen Umsatzeinbrüchen kommen. Nicht selten ergreifen zudem Konkurrenten, wenn diese von den Vorgängen erfahren, rechtliche Schritte und es kann zu Abmahnungen kommen. Ein Kauf von Bewertungen auf Google ist daher alles andere als ratsam.

Unternehmen sollten vielmehr versuchen, das Vertrauen von Kunden durch gute Produkte oder überzeugender Dienstleistungen zu gewinnen. Positive Bewertungen lassen sich so ebenfalls schnell sammeln und sind einem Kauf von „Fake-Bewertungen“ vorzuziehen.

Google unternimmt Maßnahmen gegen manipulierte Bewertungen

Es ist Google nicht entgangen, dass sein Bewertungssystem durch den Kauf von Google-Bewertungen unterwandert wird, und es ergreift dagegen Maßnahmen. Mehrere Mandanten haben sich bei mir gemeldet, da sie von ihren Kunden darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ihre abgegebenen Bewertungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung entfernt oder gesperrt wurden, selbst wenn es sich um legitime Feedbacks handelte.

Google setzt offenbar auf einen Algorithmus, der positive Bewertungen auf Unregelmäßigkeiten untersucht. Meine Untersuchungen zeigen, dass positive Feedbacks besonders dann ins Visier geraten, wenn das dazugehörige Google-Profil verdächtige Merkmale aufweist (beispielsweise nur eine einzige Bewertung ohne jegliche vorherige Aktivität zeigt), wenn die Bewertungen von der gleichen IP-Adresse abgegeben werden oder wenn eine ungewöhnlich hohe Anzahl an positiven Bewertungen in einem kurzen Zeitraum veröffentlicht wird. Das Kaufen von Bewertungen birgt somit das Risiko, dass selbst authentische Bewertungen nicht angezeigt werden und das investierte Geld für gekaufte Bewertungen verloren geht.

Schlussfolgerung: Der Kauf von Google-Bewertungen ist keine gute Strategie

Legitime Bewertungen liegen nur dann vor, wenn der Verfasser aufgrund persönlicher Erfahrungen mit dem Unternehmen eine Rückmeldung gibt und dafür keine finanzielle Entlohnung erhält. Behauptungen verschiedener Anbieter, oft aus dem Ausland, es handle sich um „authentische“ Bewertungen, sind in der Regel irreführend. Eine Bewertung kann nicht echt sein, wenn der Autor dafür bezahlt wurde, da seine Meinung bereits zu Beginn beeinflusst ist.

Gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden durch hervorragende Leistungen und ermuntern Sie sie im geeigneten Augenblick, positive Rückmeldungen zu hinterlassen. Mit authentisch positiven Bewertungen riskieren Sie nicht den Verlust des Vertrauens. Außerdem besteht die Möglichkeit, beispielsweise negative Google-Bewertungen entfernen zu lassen, um das eigene Ranking zu verbessern.

FAQ Kauf von Google Bewertung

Ist der Kauf von Google Bewertungen legal?

Nein, der Kauf von Google Bewertungen verstößt gegen die Richtlinien von Google. Unternehmen und Einzelpersonen, die gefälschte Bewertungen kaufen oder verkaufen, riskieren rechtliche Konsequenzen sowie die Entfernung der Bewertungen oder sogar die Sperrung ihres Kontos auf Google.

Warum sollte man den Kauf von Google Bewertungen vermeiden?

Der Kauf von Bewertungen kann kurzfristig zu einer besseren Online-Präsenz führen, aber langfristig schadet es dem Ruf des Unternehmens. Kunden vertrauen auf authentische Bewertungen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Gefälschte Bewertungen untergraben dieses Vertrauen und können potenzielle Kunden abschrecken.

Wie erkennt Google gekaufte Bewertungen?

Google verwendet fortschrittliche Algorithmen und manuelle Überprüfungsverfahren, um unauthentische Bewertungen zu identifizieren. Dazu gehören auffällige Muster wie eine ungewöhnlich hohe Anzahl an positiven Bewertungen in einem kurzen Zeitraum oder Bewertungen, die ähnliche Formulierungen verwenden.

Was sind die Konsequenzen für Unternehmen, die Bewertungen kaufen?

Abgesehen von der Entfernung der gefälschten Bewertungen können Unternehmen, die beim Kauf von Bewertungen erwischt werden, mit weiteren Strafen von Google rechnen, einschließlich der Herabstufung ihres Rankings in Suchergebnissen. Darüber hinaus kann dies auch den Verlust der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens bei den Kunden bedeuten.

Wie kann man stattdessen authentische Google Bewertungen fördern?

Unternehmen sollten ihre Kunden aktiv um Feedback bitten, indem sie nach einem Kauf oder einer Dienstleistung auf die Möglichkeit einer Bewertung hinweisen. Dies kann über persönliche Anfragen, E-Mails oder soziale Medien geschehen. Wichtig ist dabei, dass die Kunden ihre ehrlichen Meinungen abgeben, ohne Anreize für positive Bewertungen zu bieten.

Kauf von Google Bewertung? Fachanwalt für IT-Recht berät

Kurzer Satz wenn passend mit KW:

Sollten Sie Probleme mit dem Kauf von Bewertungen oder schlechten Bewertungen haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Unternehmen im Umgang mit schlechten Bewertungen und Fake-Rezensionen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Spezialist bei Bewertungen

2 Gedanken zu „Kauf von Google Bewertungen ratsam?“

  1. Es ist mir unerklärlich wieso Geschäfte nicht wirklich etwas tun um bessere Bewretungen zu erhalten. Sattdessen greifen viele auf verbotene Mittel zurück um sich besser darzustellen. Ich finde Google müsste an dieser Stelle härter durchgreifen um so etwas zu verhinder. Denn dies schadet im Endeffekt nur den Verbrauchern.

    Antworten
    • Guten Tag Sibel,

      Google geht bereits gegen den Umstand, dass sich Unternehmen Rezensionen kaufen, durchaus vor. Nicht immer so erfolgreich, wie es notwendig wäre. Aber es ist Google nicht gleichgültig, dass positive Bewertungen gekauft werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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