„Nichts verkauft sich so gut wie Empfehlungen!“. Dies ist nur einer von vielen Slogan, mit denen verschiedene Anbieter im Internet Bewertungen zum Verkauf anbieten. Kauf von Google Bewertungen ratsam?
Bewertungen spielen mittlerweile eine tragende Rolle bei der Entscheidungsfindung von Verbrauchern. Dabei ist egal, ob sich diese auf der Suche nach einem Arzt oder aber auf der Suche nach einem Hotel befinden.
Die jeweilige Bewertung ist mitunter oft ausschlaggebend darüber, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Der Anreiz, positive Bewertungen zu kaufen erscheint groß. Doch ist der Kauf einer solchen Bewertung wirklich ratsam?
Bewertungsportale nicht unterschätzen!
Die Digitalisierung der letzten Jahre brachte eine Vielzahl an verschiedenen Bewertungsportalen mit sich.
Diese dienen Verbrauchern grundsätzlich als eine Orientierungshilfe hinsichtlich verschiedener Produkte und Dienstleistungen.
Es kann sich hier mit Hilfe von unabhängigen Meinungen, Feedback, Bewertungen und Empfehlungen anderer Kunden ein erster Eindruck verschafft werden, um schlussendlich eine Kaufentscheidung treffen zu können.
Google Maps und Bewertungen kaufen?
Durch die Einführung von „Google Maps“, wurde es Internetnutzern auch bei Google möglich, Bewertungen abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, Rezensionen zu schreiben oder Informationen zu Orten zu teilen.
Diese Rezensionen bzw. Bewertungen sind öffentlich und können von allen Nutzern gesehen werden.
Durch die integrierten Google-Bewertungen, wird die Zufriedenheit der Kunden über bestimmte Lokalitäten für andere Nutzer sichtbar. Diese haben so zum Beispiel die Möglichkeit, bei Google Maps nach einem Restaurant in ihrer Nähe Ausschau zu halten und sich anhand der Bewertungen für eines zu entscheiden.
Gekaufte Bewertungen problematisch!
Nicht selten versuchen daher Unternehmen, mit gekauften Bewertungen die Entscheidungsfindung von potentiellen Kunden zu beeinflussen.
Vergessen wird dabei oft, dass es sich bei den gekauften Bewertungen um so genannte „Fake-Bewertungen“ handelt. Es sind also manipulierte Bewertungen, die grundsätzlich als eine irreführende Werbung anzusehen sind.
Ein Kauf von Bewertungen für Google ist also nicht besonders ratsam, vielmehr sollte davon dringend abgesehen werden. Es kann sich nämlich unter gewissen Umständen um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG) handeln.
Verstoß gegen UWG, wenn man Bewertungen kauft?!
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn durch einen Unternehmer unwahre und zur Täuschung geeignete Angaben gemacht werden. Durch gekaufte Bewertungen auf Google wird das Bild für den Verbraucher verzerrt und entspricht häufig nicht mehr der Realität.
Denn nur eine unverfälschte Bewertung kann für Kunden als hilfreiche Orientierung herangezogen werden. Da ein Verbraucher auch grundsätzlich von einer unverfälschten Bewertung ausgeht, wird dieser somit getäuscht und in die Irre geführt.
Wettbewerbszentrale: Kritik an wettbewerbsverzerrenden und irreführenden Bewertungen
Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, die sich für fairen Wettbewerb einsetzt. Im vergangenen und im laufenden Jahr 2023 sind zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. Insgesamt wurden 72 Fälle registriert, in denen verschiedene Anreize wie Gutscheine, Rabatte oder andere Incentives für das Verfassen einer Kundenbewertung beworben oder gewährt wurden. In 19 Fällen hat die Wettbewerbszentrale entsprechende Werbemaßnahmen als irreführend erachtet und ist deshalb im Wege der Abmahnung eingeschritten.
Kauf von Google Bewertung: Ein Verstoß gegen die Erwartungen der Verbraucher
Verbraucher erwarten, dass Kundenbewertungen ehrlich und unabhängig sind und der Bewerter kein Entgelt für seine Meinungsäußerung erhalten hat. Wenn Unternehmen jedoch Anreize in Form von Gutscheinen, Rabatten oder Gewinnspielen nutzen, um Kunden zur Bewertungsabgabe zu motivieren, beeinflusst dies aus Sicht der Wettbewerbszentrale auch den Inhalt der Bewertungen. Solche Bewertungen kommen dann nicht mehr frei und unabhängig zustande, was irreführend und wettbewerbsverzerrend ist.
Rechtsprechung bestätigt die Position der Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale sieht sich in ihrer Einschätzung durch die Rechtsprechung bestätigt. Gerichte haben in verschiedenen Urteilen entschieden, dass Bewertungen, die durch finanzielle Anreize beeinflusst wurden, irreführend sind und somit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.
Kauf von Bewertungen: Entscheidung des Landgerichts Hannover Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022
Das Landgericht Hannover hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden (LG Hannover, Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022), dass ein Unternehmen in seinem Onlineshop nicht ohne deutlichen Hinweis mit solchen Kundenbewertungen werben darf, für die es seinen Kunden einen Rabatt gewährt hat. Dies gilt auch dann, wenn es je Bewertung „nur“ einen Euro Rabatt gab.
Hintergrund des Falls
Das betroffene Unternehmen hatte vier Jahre lang den Teilnehmern eines Bonusprogramms für jede verfasste Bewertung eine Gutschrift von 1 EUR gewährt, die sie bei weiteren Käufen einsetzen konnten. Eine aufwendige Analyse von über 45.000 Bewertungen ergab, dass viele Kunden eine hohe – teilweise dreistellige – Zahl von Bewertungen verfasst hatten. Über das Bonusprogramm hatten diese Kunden die Möglichkeit, für Bewertungen erhebliche Rabatte zu erhalten.
Irreführende Werbung und beeinflusste Bewertungen
Das Landgericht hat entschieden, dass die Werbung mit derart generierten Bewertungen irreführend ist, wenn der „Bewertungskauf“ nicht deutlich gemacht wird. Verbraucher erwarten nämlich, dass Bewerter kein Entgelt bekommen hätten. Daraus, dass die Verfasser eine, wenn auch kleine, Belohnung in Form der Gutschrift erhalten haben, folge zwangsläufig, dass sie bei der Bewertungsabgabe nicht frei von sachfremden Einflüssen waren.
Die konkrete Gefahr bestand darin, dass sich solche Bewerter beeinflusst von der Belohnung veranlasst sahen, ein Produkt positiver zu bewerten, als dies ihrer tatsächlichen Meinung entspricht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kauf von Bewertungen: LG Köln Anerkenntnisurteil vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22
Kürzlich hat das Landgericht Köln ein Unternehmen in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale verurteilt, weil es Verbrauchern beim Kauf eines Brautkleids einen Rabatt angeboten hat, wenn sie eine 5-Sterne-Bewertung auf Google abgeben. Genauer gesagt erhielten die Kunden einen 10% Rabatt auf die Brautkleid-Reinigung für jede abgegebene 5-Sterne-Bewertung (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22). Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, diese Praxis zu unterlassen und nicht mehr mit solcherart gewonnenen Google-Bewertungen zu werben.
Dieses Urteil zeigt deutlich, dass derartige Praktiken nicht nur unethisch, sondern auch rechtlich angreifbar sind.
Kauf von Bewertungen: LG Landau Az. HK O 54/22
Vor dem Landgericht Landau hat die Wettbewerbszentrale ein Inkasso-Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, da es einem Kunden angeboten hatte, auf seine Gebühren für den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verzichten, wenn der Kunde das Unternehmen mit fünf Sternen bewertet (Az. HK O 54/22). Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.
Dieser Fall zeigt, wie Unternehmen durch incentivierte Kundenbewertungen versuchen, sich mehr Bewertungen “zu erkaufen” und dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern erlangen, die sich rechtskonform verhalten. Als Leser und Konsument ist es wichtig, sich über solche Praktiken im Klaren zu sein, da sie das Vertrauen in Online-Bewertungen untergraben.
Kauf von Google Bewertung nicht ratsam
Ist der Kauf von Bewertungen erst einmal Publik, kann dies weitreichende Folgen für den betroffenen Unternehmer haben. Nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern auch das eigene Image wäre zerstört.
Durch einen solchen Image-Schaden und das zerstörte Vertrauen der eigenen Kunden, kann es zu immensen Umsatzeinbrüchen kommen. Nicht selten ergreifen zudem Konkurrenten, wenn diese von den Vorgängen erfahren, rechtliche Schritte und es kann zu Abmahnungen kommen. Ein Kauf von Bewertungen auf Google ist daher alles andere als ratsam.
Unternehmen sollten vielmehr versuchen, das Vertrauen von Kunden durch gute Produkte oder überzeugender Dienstleistungen zu gewinnen. Positive Bewertungen lassen sich so ebenfalls schnell sammeln und sind einem Kauf von „Fake-Bewertungen“ vorzuziehen.
Es ist mir unerklärlich wieso Geschäfte nicht wirklich etwas tun um bessere Bewretungen zu erhalten. Sattdessen greifen viele auf verbotene Mittel zurück um sich besser darzustellen. Ich finde Google müsste an dieser Stelle härter durchgreifen um so etwas zu verhinder. Denn dies schadet im Endeffekt nur den Verbrauchern.
Guten Tag Sibel,
Google geht bereits gegen den Umstand, dass sich Unternehmen Rezensionen kaufen, durchaus vor. Nicht immer so erfolgreich, wie es notwendig wäre. Aber es ist Google nicht gleichgültig, dass positive Bewertungen gekauft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil