Post von der Kanzlei Sievers & Kollegen? Wie Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung richtig handeln

Abmahnung

Ein unerwarteter Brief im Postkasten, der Umschlag von einer Anwaltskanzlei. Das Herz rutscht einem unweigerlich in die Hose. Beim Öffnen bestätigt sich die Befürchtung: Es ist eine Abmahnung. In meiner Kanzlei erlebe ich täglich, welche Verunsicherung und Sorge ein solches Schreiben auslöst. Besonders häufig landen in letzter Zeit Abmahnungen der Kanzlei Sievers & Kollegen auf meinem Schreibtisch, die für ihre Mandanten Urheberrechtsverletzungen an Bildern und Grafiken geltend machen. Namen wie die der Urheber Christine Müller, Stephanie Hofschlaeger oder Michael Geiss sind in diesem Zusammenhang zu einer festen Größe geworden. Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten?

Wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, möchte ich Ihnen zunächst sagen: Atmen Sie tief durch. Eine Abmahnung ist kein unüberwindbares Problem, sondern eine rechtliche Aufforderung, die eine strategische und überlegte Reaktion erfordert. Panik ist hier der schlechteste Ratgeber. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht meine Expertise zur Verfügung stellen und Ihnen einen klaren Fahrplan an die Hand geben. Ich erkläre Ihnen, was genau in diesen Abmahnungen gefordert wird, welche Fallstricke lauern und wie Sie sich am besten verhalten, um den Schaden zu minimieren und Ihre Interessen effektiv zu wahren.

Die Anatomie einer Abmahnung: Was genau wird von Ihnen gefordert?

Eine urheberrechtliche Abmahnung, wie sie die Kanzlei Sievers & Kollegen versendet, ist im Grunde ein standardisiertes Instrument. Sie dient dazu, eine Rechtsverletzung außergerichtlich, also ohne ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren, zu klären. Auch wenn die Details je nach Fall variieren, sind die Kernforderungen meist identisch. Lassen Sie uns diese einmal im Detail beleuchten.

1. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das Herzstück der Abmahnung

Die zentrale Forderung ist fast immer die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit sollen Sie sich rechtlich bindend verpflichten, die beanstandete Handlung – also die Nutzung der Grafik oder des Fotos – in Zukunft zu unterlassen. Der Zusatz „strafbewehrt“ bedeutet, dass Sie für jeden zukünftigen Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe an den Rechteinhaber zahlen müssen.

Hier liegt die erste und vielleicht größte Gefahr. Die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen sind ausnahmslos aus der Perspektive der Gegenseite formuliert und damit für Sie als Empfänger maximal nachteilig. Sie sind oft zu weit gefasst und enthalten ein fixes, unangemessen hohes Vertragsstrafenversprechen. Im Fall einer uns kürzlich vorgelegten Abmahnung im Namen des Fotografen Michael Geiss wurde beispielsweise eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 € gefordert. Eine solche Erklärung sollten Sie niemals ungeprüft unterschreiben. Sie binden sich damit lebenslang und schaffen eine finanzielle Zeitbombe, die bei der kleinsten Unachtsamkeit explodieren kann.

2. Der Auskunftsanspruch: Die Grundlage für den Schadenersatz

Als Nächstes werden Sie aufgefordert, detailliert Auskunft über Art und Umfang der Nutzung zu erteilen. Wo haben Sie das Bild verwendet? Wie lange war es online? Wie oft wurde die Seite aufgerufen? Diese Informationen dienen der Gegenseite als Grundlage, um im nächsten Schritt ihre Schadenersatzforderungen zu beziffern. Auch hier sind die beigefügten Fragebögen oft zu weitreichend und fordern Informationen, zu deren Herausgabe Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind. Eine unbedacht erteilte Auskunft kann die spätere Schadenersatzsumme unnötig in die Höhe treiben.

3. Der Schadenersatz: Die Lizenzanalogie als Berechnungsgrundlage

Auf Basis der erteilten Auskunft wird dann der Schadenersatz berechnet. Da bei einer unberechtigten Nutzung kein Vertrag geschlossen wurde, greift das Gesetz auf eine Fiktion zurück: die sogenannte Lizenzanalogie. Es wird die Frage gestellt: Was hätten vernünftige Vertragsparteien als Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung vereinbart? Hier wird oft mit hohen Summen argumentiert, die sich an branchenüblichen Tabellen wie der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) orientieren, deren Anwendbarkeit im Einzelfall jedoch häufig strittig ist. Die Forderungen sind in der Regel verhandelbar, und ein erfahrener Anwalt kann hier oft eine deutliche Reduzierung erreichen.

4. Die Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Zuletzt fordert die Kanzlei Sievers & Kollegen die Erstattung der eigenen Anwaltskosten, die für das Verfassen und Versenden der Abmahnung angefallen sind. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der von der Gegenseite oft sehr hoch angesetzt wird, um die eigenen Gebühren zu maximieren. Auch hier besteht in der Regel Verhandlungsspielraum.

Konkrete Fälle aus der Praxis: Die Abmahnungen für Christine Müller und Michael Geiss

Um die Theorie greifbarer zu machen, schauen wir uns zwei aktuelle Fälle an, die uns in der Kanzlei vorliegen.

Im Fall von Frau Christine Müller geht es um die unerlaubte Nutzung einer Grafik, die einen Sternenschweif auf rotem Hintergrund zeigt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dieses Werk ohne Lizenz auf seiner Webseite eingebunden zu haben. Die Forderungen sind klassisch: Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung.

Im Fall des Fotografen Herrn Michael Geiss wurde die Verwendung eines seiner Fotos abgemahnt. Die Abmahnung zeigt eine besondere Taktik: Zunächst werden nur die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit der bereits erwähnten fixen Vertragsstrafe von 5.100,00 €) und die Auskunft gefordert. Die finanziellen Forderungen nach Schadenersatz und Anwaltskosten werden erst in einem zweiten Schreiben beziffert, nachdem der Abgemahnte sich durch die Unterlassungserklärung und die Auskunft bereits in eine schlechtere Position manövriert hat. Dies ist ein strategischer Schachzug, der den Druck auf den Empfänger erhöht und ihn zu unüberlegten Handlungen verleiten soll.

Ihr Erste-Hilfe-Plan: Die ersten Schritte nach Erhalt der Abmahnung

Wenn Sie das Schreiben von Sievers & Kollegen in den Händen halten, ist Ihr Handeln in den ersten Stunden und Tagen entscheidend. Befolgen Sie diese Schritte:

  1. Ruhe bewahren und Fristen notieren: Das Wichtigste ist, nicht in Panik zu verfallen. Nehmen Sie das Schreiben ernst, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen – meist für die Abgabe der Unterlassungserklärung – an einer gut sichtbaren Stelle. Das Versäumen dieser Fristen kann zu einem teuren gerichtlichen Eilverfahren (einstweilige Verfügung) führen.
  2. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen: Rufen Sie unter keinen Umständen bei der Kanzlei Sievers & Kollegen an. Die dortigen Mitarbeiter sind juristisch geschult und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten. Jede Aussage, die Sie am Telefon treffen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
  3. Nichts unterschreiben oder bezahlen: Leisten Sie keine Zahlungen und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Damit würden Sie ein Schuldeingeständnis abgeben und sich aller Verhandlungsoptionen berauben.
  4. Suchen Sie professionelle Hilfe: Kontaktieren Sie einen auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Als Fachanwalt auf diesem Gebiet kenne ich die Gegenseite, deren Strategien und die realistischen finanziellen Forderungen. In einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung kann ich Ihnen bereits eine erste Richtung aufzeigen und die dringendsten Fragen klären.

Die strategische Verteidigung bei Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen: Wie ich für Sie handeln

Sobald Sie mich mandatiert haben, übernehme ich die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein oberstes Gebot ist dabei stets, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das ist kostengünstiger, schneller und schont Ihre Nerven.

Ein zentraler Baustein ist die Modifizierung der Unterlassungserklärung. Anstatt einer starren Erklärung mit fester Vertragsstrafe formuliere ich eine Erklärung, die Sie nur zu dem verpflichtet, was rechtlich absolut notwendig ist. Oftmals geschieht dies nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“, bei dem im Falle eines Verstoßes keine feste Summe fällig wird, sondern ein zuständiges Gericht die Höhe der Strafe festlegt. Das allein nimmt der Gegenseite bereits erheblich den Wind aus den Segeln.

Gleichzeitig prüfe ich Auskunftsanspruch und reduziere ihn auf das rechtlich gebotene Maß. Ich sorge dafür, dass Sie nur die Informationen preisgeben, die zwingend erforderlich sind, um die Verhandlungsposition für den Schadenersatz nicht zu schwächen.

Bei den finanziellen Forderungen setze ich meine Erfahrung ein, um eine deutliche Reduzierung zu erzielen. Ich kenne die gängigen Lizenzsätze und kann fundiert argumentieren, warum die angesetzten Summen überhöht sind. In den allermeisten Fällen gelingt es mir, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die für meine Mandanten wirtschaftlich tragbar ist.

Ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt ist die vollständige Entfernung der Rechtsverletzung. Es genügt nicht, das betroffene Bild einfach von der Webseite zu löschen. Es muss sichergestellt werden, dass die Grafik oder das Foto auch aus den Caches von Suchmaschinen wie Google oder Bing verschwindet und auf keiner Unterseite oder in einem Vorschaubild mehr auffindbar ist. Andernfalls riskieren Sie, in die Vertragsstrafenfalle zu tappen. Auch hierbei leiste ich umfassende Beratung und Unterstützung.

Mein Versprechen an Sie – Abmahnung Kanzlei Sievers & Kollegen

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist eine ernste Angelegenheit, die Sie professionell und strategisch angehen müssen. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht verfügen wir über die notwendige Expertise und die Erfahrung aus unzähligen ähnlichen Fällen. Wir kennen Ihre Gegner und deren Vorgehensweisen.

Lassen Sie sich nicht von den Forderungen und dem juristischen Druck einschüchtern. Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in kompetenten und vertrauenswürdigen Händen. Lassen Sie uns gemeinsam eine effektive Strategie entwickeln, um diese unangenehme Situation schnell, kostengünstig und zu Ihren Gunsten zu lösen.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation per Telefon oder E-Mail an. Gemeinsam schützen wir Ihre Interessen.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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