⚠️Abmahnung von SoundGuardian GmbH: Was tun bei Urheberrechtsverletzungen auf TikTok und Instagram?

Abmahnung

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im IT-Recht und Reputationsmanagement weiß ich, wie schnell Internetnutzer im digitalen Raum mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert werden. In den letzten Wochen beobachten wir eine Welle von Abmahnungen der SoundGuardian GmbH, die bei vielen Unternehmen, Selbstständigen und Influencern für Unsicherheit sorgt. Diese Abmahnungen betreffen die Nutzung von Musik in Videos auf Plattformen wie TikTok und Instagram und können schnell zu erheblichen Forderungen führen. In diesem umfassenden Blogbeitrag möchte ich Sie über die Hintergründe dieser Abmahnungen aufklären und Ihnen praxisnahe Handlungsempfehlungen geben, wie Sie sich im Falle einer solchen Forderung schützen können. Abmahnung SoundGuardian GmbH erhalten?

Inhaltsverzeichnis

Die aktuelle Situation: SoundGuardian GmbH mahnt wegen Musiknutzung ab

Die SoundGuardian GmbH tritt in letzter Zeit verstärkt als Rechteinhaber auf und verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Im Fokus stehen dabei Videos auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram, in denen Nutzer Musik ohne entsprechende Lizenzen verwenden. Oftmals geht es um populäre Lieder wie „Fire“ von Scooter oder „Popcorn (Rework)“ von Mike Candys & Jack Holiday.

Der Kern des Problems liegt darin, dass viele Nutzer davon ausgehen, die Musik aus den Bibliotheken der Plattformen sei uneingeschränkt nutzbar. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, insbesondere wenn es sich um kommerzielle Inhalte handelt. Die SoundGuardian GmbH macht in diesen Fällen das sogenannte Synchronisationsrecht geltend. Dieses Recht besagt, dass für die Kombination von Musik mit bewegten Bildern – also einem Video – eine separate Lizenz erforderlich ist. Eine solche Lizenz ist oft nicht durch die allgemeine Nutzungserlaubnis der Plattform abgedeckt, insbesondere wenn Betroffene den Inhalt gewerblich nutzen.

Update 19.09.2025 – Aktuelles Fallbeispiel einer Abmahnung durch SoundGuardian

Mir liegt ein aktuelles Abmahnschreiben der SoundGuardian GmbH vom 04.09.2025 vor, das ich zur Veranschaulichung des Vorgehens analysiert haben. Alle personenbezogenen Daten wurden dabei zum Schutz der Betroffenen anonymisiert.

Der Fall im Überblick:

  • Abgemahnter: Ein Unternehmen, das im Bereich der Fahrzeugfolierung tätig ist.
  • Vorwurf: Es wird die unlizenzierte Nutzung der Tonaufnahme „Don’t Stop“ des Künstlers ATB vorgeworfen. Das Lied wurde zur Untermalung eines Videos auf einem gewerblichen Instagram-Profil mit dem Namen „[anonymisierter Profilname]“ verwendet.
  • Nutzungszeitraum: Laut SoundGuardian war das Video mindestens vom 20.07.2024 bis zum 31.01.2025 öffentlich zugänglich.
  • Forderung: Für diesen 7-monatigen Zeitraum wird eine Nachlizenzierungsgebühr in Höhe von 1.950,00 € zuzüglich 7 % Umsatzsteuer gefordert. Die Summe wird aufgeschlüsselt in 300,00 € pro Monat für die ersten sechs Monate und 150,00 € für den siebten Monat.
  • Fristsetzung: Für die Annahme des Angebots wurde eine Frist bis zum 26.09.2025 gesetzt.
  • Nachweise: Dem Schreiben sind ein Screenshot des Videos und eine Bestätigung der Kontor Records GmbH beigefügt, die Inhaber der Auswertungsrechte an dem Song für den betreffenden Zeitraum ist.

SoundGuardian weist darauf hin, dass die Ansprüche auch nach dem Löschen des Videos bestehen bleiben.

Wenn Sie ein solches Schreiben von SoundGuardian bekommen haben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten.

Update 09.09.2025 – Neue SoundGuardian-Abmahnung zeigt verschärfte Rechtsdurchsetzung bei TikTok-Videos

Die rechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in sozialen Medien nimmt weiter zu. Ein aktueller Fall einer SoundGuardian-Abmahnung verdeutlicht, wie systematisch die Musikindustrie gegen die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte vorgeht.

Aktuelle Entwicklungen bei SoundGuardian-Abmahnungen

In einem kürzlich bekannt gewordenen Fall fordert die SoundGuardian GmbH aus Frankfurt über 3.200 Euro Schadensersatz für die unerlaubte Verwendung eines Deep-House-Titels in einem TikTok-Video. Der betroffene Song zählt zu den erfolgreichsten Veröffentlichungen des Genres mit mehreren hundert Millionen Streams.

Systematische Rechteverfolgung wird intensiviert

Die Abmahnung zeigt mehrere besorgniserregende Entwicklungen:

Längere Überwachungszeiträume: Das Video wurde über einen Zeitraum von fast sechs Monaten (Februar bis August 2025) dokumentiert und überwacht.

Höhere Schadensersatzforderungen: Mit über 3.200 Euro bewegt sich die Forderung in einem Bereich, der für Privatpersonen existenzbedrohend sein kann.

Gestaffelte Lizenzgebühren: Die Berechnung erfolgt nach einem komplexen System mit unterschiedlichen monatlichen Tarifen, die von 75 Euro bis 300 Euro reichen.

Rechtliche Hintergründe der verschärften Durchsetzung

SoundGuardian begründet die hohen Forderungen mit dem Wandel der Musikindustrie. Durch Streaming-Plattformen seien die traditionellen Einnahmequellen drastisch zurückgegangen. Die Verfolgung unerlaubter Nutzungen in sozialen Medien wird daher als existenziell wichtig für Rechteinhaber betrachtet.

Das Unternehmen argumentiert, dass populäre Songs durch unkontrollierte Verbreitung an Marketingwert verlieren. Großkunden würden sich gegen lizenzierte Nutzung entscheiden, wenn der Titel bereits massenhaft in sozialen Medien verwendet wurde.

Neue Strategien zur Rechteverfolgung

Besonders bemerkenswert ist die Kooperation zwischen verschiedenen Rechteinhabern. In dem dokumentierten Fall erteilte ein Hamburger Plattenlabel der SoundGuardian GmbH exklusive Verwertungsrechte für die umfassende Rechteverfolgung. Diese Bündelung von Rechten ermöglicht eine systematischere und effektivere Durchsetzung.

Praktische Auswirkungen für Nutzer sozialer Medien

Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich: Die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in sozialen Medien wird zunehmend teurer.

Content-Ersteller sollten sich bewusst machen, dass auch kurze Ausschnitte populärer Songs in privaten Videos zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen können. Die Tatsache, dass ein Video „nur“ wenige hundert oder tausend Aufrufe hatte, schützt nicht vor Abmahnungen.

Empfohlenes Vorgehen bei Abmahnungen

Wer eine Abmahnung von SoundGuardian oder ähnlichen Unternehmen erhält, sollte:

  • Nicht vorschnell zahlen oder eine Unterlassungserklärung abgeben
  • Professionelle Rechtsberatung einholen, um die Berechtigung der Forderung zu prüfen
  • Mögliche Verhandlungsspielräume ausloten, da die geforderten Beträge oft überhöht sind
  • Alle Nachweise und Dokumente sorgfältig sammeln und aufbewahren

Ausblick: Was Nutzer jetzt beachten müssen

Die verschärfte Rechtsdurchsetzung wird sich fortsetzen. Nutzer sollten daher präventiv handeln und ausschließlich lizenzfreie Musik oder die von den Plattformen bereitgestellten Audiobibliotheken verwenden.

Für bereits veröffentlichte Inhalte mit urheberrechtlich geschützter Musik gilt: Eine proaktive Entfernung kann helfen, das Risiko kostspieliger Abmahnungen zu minimieren.

Die aktuellen Fälle zeigen: Unwissenheit schützt nicht vor teuren rechtlichen Konsequenzen. Eine professionelle Beratung bei Abmahnungen ist unerlässlich, um finanzielle Schäden zu begrenzen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen rechtliche Unterstützung? Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie bei der effizienten Abwehr überzogener Forderungen. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung.

Update 06.08.2025 – Aktuelle Entwicklungen bei Abmahnungen der SoundGuardian GmbH – Was Sie jetzt wissen müssen!

In der dynamischen Welt der sozialen Medien, wo kreative Inhalte im Sekundentakt geteilt werden, lauert oft die rechtliche Stolperfalle: Urheberrechtsverletzungen. Insbesondere die Nutzung von Musikstücken ohne entsprechende Lizenzen auf Plattformen wie Instagram und TikTok kann kostspielige Konsequenzen haben. Wir haben bereits über Abmahnungen der SoundGuardian GmbH berichtet, doch neue Entwicklungen und detaillierte Einblicke in aktuelle Fälle erfordern ein umfassendes Update. Es ist entscheidend, als Unternehmer oder Freiberufler im Online-Bereich stets auf dem neuesten Stand zu sein, um Ihren guten Ruf zu schützen und rechtliche Herausforderungen kompetent zu meistern.

SoundGuardian GmbH: Ein genauerer Blick auf die Berechtigung

Die SoundGuardian GmbH ist ein aktiver Akteur im Bereich der Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Raum. So hat die Kontor Records GmbH mit Datum vom 15. April 2025 bestätigt, dass sie SoundGuardian GmbH seit dem 6. November 2024 exklusiv die Rechte zur umfassenden Verwertung von Musiktonaufnahmen für Filmherstellungsrechte und Synchronisationsrechte in den sozialen Medien – explizit TikTok, Facebook, Instagram und YouTube – übertragen hat.

Dies beinhaltet auch die Berechtigung für SoundGuardian, unzulässige Nutzungen zu dokumentieren und selbstständig Maßnahmen zur Nachlizensierung oder gerichtlichen Durchsetzung von Lizenzgebühren zu ergreifen. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Berechtigung auch für Verletzungshandlungen gilt, die bereits vor dem 6. November 2024 stattgefunden haben. Diese klare Bestätigung stärkt die Position der SoundGuardian GmbH als legitimer Ansprechpartner bei Urheberrechtsverletzungen.

Konkrete Fälle und Forderungen: Was erwartet Sie?

Die mir vorliegenden Abmahnungen der SoundGuardian GmbH sind detailliert. Sie benennen explizit die genutzten Musikstücke, die Künstler (z.B. R.I.O., The Hitmen, KYANU mit dem Titel „Like I Love You“), die Plattform (meist Instagram oder TikTok), die genaue Nutzungsdauer und die geforderte Lizenzgebühr.

Ein Beispiel zeigt die Struktur der Forderungen:

  • Titel: „Like I Love You“
  • Künstler: R.I.O., The Hitmen, Kyano (und The Hitmen)
  • Plattform: Instagram
  • Nutzungsdauer: Beispielsweise vom 05. Januar 2024 bis 10. Juni 2025.
  • Forderung: Lizenzgebühren in Höhe von 1.300,00 € oder 1.400,00 € (zzgl. 7 % Umsatzsteuer).

SoundGuardian GmbH weist zudem darauf hin, dass sie jeden Fall individuell prüfen und dabei die Größe des Unternehmens berücksichtigen. Angeblich seien die Lizenzangebote an die Verhältnisse von Kleinunternehmen oder Freiberuflern angepasst.

Wichtige Hinweise und Handlungsempfehlungen bei einer Abmahnung:

Sollten Sie eine Abmahnung von SoundGuardian GmbH erhalten, ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt.

  1. Bleiben Sie ruhig: Eine Abmahnung ist zunächst ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung. Panik ist ein schlechter Ratgeber.
  2. Prüfen Sie die Abmahnung genau: Vergleichen Sie die Angaben in der Abmahnung mit Ihren eigenen Aufzeichnungen. Handelt es sich tatsächlich um Inhalte, die Sie verwendet haben? Sind die Zeiträume korrekt? Die Abmahnung enthält in der Regel Screenshots und detaillierte Angaben zur Nachweisbarkeit der Nutzung.
  3. Keine übereilten Zahlungen oder Unterschriften: Zahlen Sie nicht sofort den geforderten Betrag und unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung. Eine einmal geleistete Zahlung oder unterzeichnete Erklärung kann weitreichende Konsequenzen haben.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Es ist unerlässlich, sich umgehend an einen erfahrenen Rechtsanwalt für IT-Recht und Urheberrecht zu wenden. Ich unterstütze Sie effektiv bei der Prüfung der Abmahnung und der Entwicklung einer strategischen Vorgehensweise. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, einschließlich der Möglichkeit, ob die Rechteübertragung der SoundGuardian GmbH anfechtbar ist oder weitere Rechte Dritter (z.B. GEMA oder Musikverlage) betroffen sein könnten.
  5. Entfernen des Videos ist nicht ausreichend: Ein entscheidender Punkt ist, dass das bloße Entfernen des Videos oder der beanstandeten Inhalte nicht ausreicht, um die Ansprüche der SoundGuardian GmbH abzuwenden. Die Nutzung, die zur Rechtsverletzung geführt hat, ist bereits erfolgt und dokumentiert.
  6. Gütliche Einigung und Ratenzahlung: SoundGuardian GmbH bietet explizit eine Nachlizensierung zur gütlichen Einigung an und weist darauf hin, dass auf ihrer Webseite die Möglichkeit einer zinslosen Ratenzahlung besteht. Dies ist ein Entgegenkommen, das Betroffene in Verhandlungen nach einer vorherigen rechtlichen Prüfung nutzen könnten.
  7. Fristen beachten: Die Abmahnung enthält klare Fristen, bis zu denen Sie reagieren sollen (z.B. 15. August 2025). Empfänger einer Abmahnung von SoundGuardian müssen die Fristen unbedingt beachten, um keine weiteren Nachteile zu erleiden.

Fazit und Ausblick:

Die Professionalisierung der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Social Media nimmt stetig zu. Die SoundGuardian GmbH, gestützt durch umfassende Rechteübertragungen wie die der Kontor Records GmbH, agiert entschlossen, um die Rechte an Musikwerken zu schützen. Als Unternehmen oder Freiberufler ist es daher von höchster Bedeutung, proaktiv vorzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Content-Nutzung genau zu kennen.

Ich biete Ihnen schnelle, kompetente und strategische Rechtsberatung, um Ihre Interessen bei Abmahnungen der SoundGuardian GmbH oder ähnlichen Fällen effektiv zu vertreten. Lassen Sie uns gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um Ihren guten Ruf im Internet zu sichern und rechtliche Herausforderungen zu meistern.

Kontaktieren Sie mich für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Situation.

Update 29.07.2025 – SoundGuardian & IPPC Law – Neue Strategie bei Urheberrechtsverletzungen auf Social Media

Haben Sie kürzlich Post von der Kanzlei IPPC Law im Auftrag der SoundGuardian GmbH erhalten? Viele Unternehmer und Selbstständige sind derzeit verunsichert, da diese Schreiben einen neuen Ansatz verfolgen. Statt einer klassischen Abmahnung wird ein Angebot zur Nachlizenzierung unterbreitet. In diesem Beitrag erkläre ich, was es damit auf sich hat und wie Sie strategisch klug darauf reagieren.

Aktuelle Entwicklung: Das Nachlizenzierungsangebot der SoundGuardian GmbH

Erneut versendet die SoundGuardian GmbH, vertreten durch die Kanzlei IPPC Law, Zahlungsaufforderungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musik auf Plattformen wie TikTok oder Instagram. Konkret geht es dabei häufig um bekannte Titel wie „Fire“ von Scooter oder „Popcorn (Rework)“ von Mike Candys & Jack Holiday, die in Unternehmensvideos ohne gültige Lizenz verwendet wurden.

Das Besondere an der aktuellen Vorgehensweise: Es handelt sich nicht um eine Abmahnung im herkömmlichen Sinne. Die SoundGuardian GmbH fordert keine strafbewehrte Unterlassungserklärung und macht auch keine separaten Anwaltskosten geltend. Stattdessen wird dem Empfänger ein sogenanntes Nachlizenzierungsangebot gemacht. Gegen die Zahlung einer pauschalen Lizenzgebühr soll die Sache unkompliziert beigelegt werden.

Die Rolle der Kanzlei IPPC Law

Meine aktuellen Recherchen bestätigen, dass die Kanzlei IPPC Law aus Hamburg systematisch für die SoundGuardian GmbH agiert. Ihr Fokus liegt klar auf der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen durch Unternehmen und Freiberufler auf Social-Media-Kanälen. Die Schreiben sind professionell aufgesetzt und zielen darauf ab, eine schnelle finanzielle Einigung zu erzielen, indem sie den Weg des geringsten Widerstands – die Zahlung einer Lizenzgebühr – als attraktive Lösung darstellen. Diese Vorgehensweise umgeht bewusst die formalen Hürden einer klassischen Abmahnung und setzt die Empfänger unter psychologischen Druck, die Angelegenheit schnell durch eine Zahlung zu beenden.

Meine strategische Empfehlung: Handeln Sie nicht überstürzt

Auch wenn das Angebot wie eine einfache und schnelle Lösung erscheint, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Eine Zahlung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und könnte bei zukünftigen Verstößen nachteilig für Sie ausgelegt werden. Es ist entscheidend, zunächst kompetent prüfen zu lassen, ob die Forderung überhaupt in vollem Umfang berechtigt ist.

Folgende Fragen müssen geklärt werden:

  • Wurde der Musiktitel tatsächlich von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Agentur verwendet?
  • Liegt die Rechteinhaberschaft für die konkrete Aufnahme tatsächlich bei der SoundGuardian GmbH?
  • Ist die geforderte Lizenzgebühr in ihrer Höhe angemessen und gerechtfertigt?

Eine unüberlegte Reaktion kann unnötige Kosten verursachen oder Ihre Verhandlungsposition schwächen. Ein strategisches Vorgehen ist hier unerlässlich, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen optimal zu schützen.

Fazit: Sichern Sie sich professionelle Unterstützung

Die neue Taktik der SoundGuardian GmbH und IPPC Law ist geschickt, doch sie bietet auch Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung. Wenn Sie ein solches Nachlizenzierungsangebot erhalten haben, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise im IT- und Urheberrecht zur Seite.

Lassen Sie uns in einer kostenlosen Erstberatung die Situation analysieren und die beste Strategie für Ihr Unternehmen festlegen. Kontaktieren Sie mich, um schnell und kompetent Unterstützung zu erhalten und Ihren guten Ruf sowie Ihre finanziellen Interessen effektiv zu schützen.

Update 24.07.2025 – Neues aus der Abmahnzentrale: SoundGuardian GmbH rückt „Summer Jam (Jerome Remix)” ins Visier – Was TikTok-Nutzer jetzt wissen müssen

Die Welt der sozialen Medien, insbesondere die pulsierende Plattform TikTok, ist ein fruchtbarer Boden für Kreativität und musikalischen Ausdruck. Doch genau hier lauern auch rechtliche Fallstricke. Aktuell erhalten vermehrt Nutzer, vor allem auf TikTok agierende Creator, Post von der SoundGuardian GmbH. Im Fokus steht diesmal die vermeintlich unerlaubte Verwendung des Kult-Tracks „Summer Jam (Jerome Remix)” von The Underdog Project. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die rechtliche Situation und gibt klare Handlungsempfehlungen, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten.

Die Forderungen der SoundGuardian GmbH im Detail

Die Schreiben, die von der SoundGuardian GmbH versendet werden, konstatieren eine Urheberrechtsverletzung. Konkret wird den Empfängern vorgeworfen, das energiegeladene Stück „Summer Jam (Jerome Remix)” von The Underdog Project in ihren TikTok-Videos genutzt und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen. Die SoundGuardian GmbH präsentiert sich dabei als alleiniger Inhaber der exklusiven Verwertungsrechte für diese spezielle Tonaufnahme.

Die Abmahnungen sind oft detailliert und führen auf, von welchem Datum bis zu welchem Datum das betreffende Video online sichtbar war. Diese Nutzung sei, so die Behauptung, sorgfältig dokumentiert worden. Darauf aufbauend fordert die SoundGuardian GmbH eine sogenannte „Nachlizenzierung“, die sich oft auf stattliche Summen – im genannten Fall beispielsweise 4.700,00 € zuzüglich 7 % Umsatzsteuer – beläuft. Bei Nichtbefolgung drohen ernsthafte rechtliche Konsequenzen.

Besonnenheit und fachkundige Prüfung sind Ihr bester Schutz

Die Verwendung des Songs „Summer Jam (Jerome Remix)” von The Underdog Project auf Plattformen wie TikTok kann, insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung, rechtliche Komplikationen nach sich ziehen. Das Schreiben der SoundGuardian GmbH ist daher keineswegs zu ignorieren. Bevor Sie handeln oder zahlen, ist die Konsultation eines auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts der wichtigste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Update 24.07.2025 – Neue Abmahnwelle der Sound Guardian GmbH trifft Instagram- und TikTok-Nutzer – „Mein kleines Herz“ /“3 Haselnüsse“/“Light“

Im Hochsommer 2025 setzt sich die Serie rechtlicher Beanstandungen durch die Sound Guardian GmbH fort. Erneut sehen sich Kreative und Nutzer auf den populären Plattformen TikTok und Instagram mit Abmahnungen konfrontiert. Diesmal stehen andere Musikstücke im Fokus der Vorwürfe, was die Notwendigkeit unterstreicht, bei der Verwendung von Sounds in sozialen Medien besondere Vorsicht walten zu lassen.

Aktueller Anlass: Welche Musiktitel sind betroffen?

Die gegenwärtige Abmahnwelle, die mich im Juli 2025 in Form von Anfragen erreicht, betrifft eine breite Palette an bekannten Songs. Die Sound Guardian GmbH macht angebliche Urheberrechtsverletzungen für folgende Tonaufnahmen geltend:

  • „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker
  • „3 Haselnüsse“, bekannt aus dem gleichnamigen Märchenfilm
  • Der Dance-Klassiker „Freed from Desire“ von Gala
  • Der Song „Light“
  • Der bereits bekannte Titel „Fire“ von Scooter

Der Kern des Vorwurfs bleibt unverändert: Den abgemahnten Personen wird zur Last gelegt, diese Musiktitel ohne die erforderliche Lizenz in ihren Videos verwendet und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Sound Guardian GmbH pocht dabei auf ihre vermeintlichen, exklusiven Verwertungsrechte an diesen Aufnahmen.

Wie sollten Sie auf ein solches Schreiben reagieren?

Der Erhalt einer Abmahnung ist zweifellos ein beunruhigendes Ereignis. Dennoch ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Die Forderungen – meist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrags – sollten unter keinen Umständen vorschnell erfüllt werden.

Ein überlegtes Handeln ist jetzt geboten. Beachten Sie die gesetzten Fristen, aber vermeiden Sie jeglichen direkten Kontakt zur Gegenseite. Jede unbedachte Äußerung könnte sich nachteilig auswirken. Der entscheidende Schritt ist die unverzügliche Konsultation eines auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Nur ein Experte kann die Rechtmäßigkeit der Forderungen fundiert prüfen, die Inhaberschaft der Rechte hinterfragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die Ihre Interessen optimal schützt.

Update 20.07.2025 – Aktuelle Abmahnungen zu „Fire“ der Band Scooter, „Popcorn (Rework)“ von Mike Candys & Jack Holiday sowie „Light“

Im Juli 2025 sehen sich erneut zahlreiche Nutzer von Social Media-Plattformen wie TikTok und Instagram mit rechtlichen Forderungen der Sound Guardian GmbH konfrontiert. Es handelt sich um eine fortgesetzte Abmahnwelle, bei der die Firma Urheberrechtsverletzungen an spezifischen Musikstücken geltend macht.

Hintergrund der aktuellen Abmahnwelle

Die Sound Guardian GmbH verschickt aktuell vermehrt Abmahnungen an Personen, denen vorgeworfen wird, populäre Songs ohne entsprechende Lizenz in ihren Beiträgen auf TikTok oder Instagram verwendet zu haben. Betroffen sind insbesondere die Titel „Fire“ der Band Scooter, „Popcorn (Rework)“ von Mike Candys & Jack Holiday sowie „Light“. Die Rechtsauffassung der Sound Guardian GmbH basiert auf der Annahme, dass sie über die exklusiven Nutzungsrechte an diesen musikalischen Werken verfügt.

Es ist auffällig, dass diese Abmahnschreiben in den letzten Wochen gehäuft auftreten. Dies deutet auf eine gezielte und umfangreiche Verfolgung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen hin.

Was die Abmahnung bedeutet und wie Sie reagieren sollten

Eine solche Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Schreiben, das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Den Adressaten wird vorgeworfen, durch die unerlaubte Verwendung der genannten Tonaufnahmen gegen geltendes Urheberrecht verstoßen zu haben. Die Sound Guardian GmbH fordert in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten.

Es ist von größter Bedeutung, besonnen und überlegt auf eine derartige Abmahnung zu reagieren. Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben oder die geforderten Beträge vorschnell bezahlen. Eine voreilige Reaktion kann weitreichende und nachteilige Folgen haben.

Wichtige Schritte nach Erhalt einer Abmahnung:

  1. Bleiben Sie ruhig: Panik ist ein schlechter Ratgeber. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  2. Keinen Kontakt aufnehmen: Vermeiden Sie direkte Kommunikation mit der Sound Guardian GmbH oder deren Rechtsvertretern. Jede Äußerung könnte gegen Sie verwendet werden.
  3. Fristen beachten: Prüfen Sie die gesetzten Fristen genau. Diese sind oft sehr kurz bemessen.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Suchen Sie umgehend juristischen Rat bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt. Eine fachkundige Ersteinschätzung ist unerlässlich. Ihr Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen, die Forderungen bewerten und eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln.
  5. Beweismittel sichern: Speichern Sie alle relevanten Informationen bezüglich des betroffenen Posts (Datum der Veröffentlichung, genaue Bezeichnung des verwendeten Songs, etc.).

Die detaillierte Analyse der Abmahnung durch einen erfahrenen Juristen ist entscheidend, um die Sachlage zu klären und eine angemessene Reaktion einzuleiten. Es gilt zu prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind, ob die Sound Guardian GmbH tatsächlich die Exklusivrechte besitzt und ob die Höhe der geforderten Beträge angemessen ist. Zudem kann Ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Ihre Interessen schützt und keine Schuldanerkenntnis darstellt.

Hintergrund der Abmahnungen SoundGuardian GmbH: Warum SoundGuardian aktiv wird

Um die Situation besser zu verstehen, ist es wichtig, die Hintergründe der Abmahnungen zu beleuchten. Die SoundGuardian GmbH behauptet, exklusive Rechte an bestimmten Musikaufnahmen zu besitzen. Wird diese Musik dann in Videos auf Social Media verwendet, ohne dass eine entsprechende Lizenz vorliegt, sieht die SoundGuardian GmbH ihre Rechte verletzt und fordert nachträglich Lizenzgebühren.

Ein zentraler Punkt ist hierbei die Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Viele Songs, die über die Musikbibliotheken von TikTok oder Instagram verfügbar sind, dürfen in der Regel nur für private Zwecke genutzt werden. Sobald Unternehmen, Selbstständige oder Influencer diese Musik jedoch in Videos verwenden, die dazu dienen, Produkte zu bewerben, Dienstleistungen anzubieten oder die eigene Marke zu stärken, liegt eine kommerzielle Nutzung vor. In solchen Fällen ist eine separate Lizenzierung für die verwendete Musik unerlässlich.

Die SoundGuardian GmbH beruft sich dabei auf das Urheberrecht, das dem Schöpfer eines Werkes umfassende Nutzungsrechte einräumt. Das Synchronisationsrecht ist dabei ein spezieller Aspekt des Urheberrechts, der die Verbindung von Musik mit visuellen Medien regelt. Ohne eine solche Lizenz kann die Nutzung als Urheberrechtsverletzung gewertet werden, was zu den aktuellen Abmahnungen führt.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung von SoundGuardian erhalten haben?

Der Erhalt einer Abmahnung kann verunsichernd sein, doch es ist entscheidend, besonnen und strategisch vorzugehen. Hier sind meine bewährten Handlungsempfehlungen:

  1. Ruhe bewahren und nichts überstürzen: Die erste und wichtigste Regel lautet: Keine Panik. Voreilige Zahlungen oder unüberlegte Reaktionen können die Situation verschlimmern. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber handeln Sie mit Bedacht.
  2. Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen: Bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, ist es unerlässlich, die Abmahnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Nur so kann festgestellt werden, ob die Forderungen berechtigt sind, ob die Höhe der geforderten Summe angemessen ist und welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Ich unterstütze Sie effektiv bei der Analyse solcher Schreiben.
  3. Keine voreiligen Zahlungen leisten: Die in den Abmahnungen geforderten Summen sind oft sehr hoch und erscheinen auf den ersten Blick abschreckend. Es ist jedoch meine Erfahrung, dass diese Forderungen in vielen Fällen überhöht sind und sich durch gezielte Verhandlungen deutlich reduzieren oder sogar ganz abwehren lassen. Zahlen Sie daher niemals vorschnell den geforderten Betrag.
  4. Nutzen Sie eine kostenlose Erstberatung: Viele Anwaltskanzleien, so auch meine, bieten eine kostenlose Erstberatung an. Dies ist eine hervorragende Gelegenheit, Ihre individuelle Situation zu schildern und eine erste Einschätzung zu erhalten, ohne sofort Kosten zu verursachen. Ich biete Ihnen diese Möglichkeit gerne an, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben.
  5. Unterlassungserklärung sorgfältig prüfen: Häufig wird mit der Abmahnung auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung verschickt. Eine solche Erklärung sollte niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Sie stellt einen Vertrag dar, der weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann, falls Sie sich später nicht daran halten. Lassen Sie jede Unterlassungserklärung unbedingt von einem erfahrenen Anwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihnen helfen, zukünftige Probleme zu vermeiden und gleichzeitig Ihre Rechte zu wahren.

Wichtige Hinweise für die Zukunft und zur Prävention – Abmahnung SoundGuardian GmbH

Um zukünftigen Abmahnungen vorzubeugen, möchte ich Ihnen einige wichtige Hinweise mit auf den Weg geben:

  • Nutzungsrechte genau prüfen: Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass Musik aus den Plattformbibliotheken uneingeschränkt nutzbar ist, insbesondere nicht für gewerbliche Zwecke. Informieren Sie sich immer genau über die jeweiligen Lizenzbedingungen.
  • Vorsicht bei kommerziellen Accounts: Wenn Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Influencer einen gewerblichen Account auf Social Media betreiben, ist besondere Vorsicht geboten. Die Nutzung von Musik in kommerziellen Inhalten erfordert fast immer eine spezielle Lizenz.
  • Lizenzierung vorab klären: Klären Sie vorab, ob für die geplante Nutzung von Musik in Ihren Videos eine Lizenz erforderlich ist. Es gibt zahlreiche Anbieter von lizenzfreier Musik oder Musik, die für kommerzielle Zwecke lizenziert werden kann. Dies kann Ihnen viel Ärger und Kosten ersparen.
  • Suchen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe: Bei Unsicherheiten oder Fragen rund um das Urheberrecht und die Nutzung von Musik in Videos zögern Sie nicht, sich frühzeitig anwaltliche Hilfe zu suchen. Eine proaktive Strategie ist oft der beste Schutz vor kostspieligen Abmahnungen.

Meine Unterstützung bei Abmahnungen der SoundGuardian GmbH

Ich verstehe, dass eine Abmahnung eine erhebliche Belastung darstellen kann. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation kompetent und lösungsorientiert zur Seite zu stehen. Ich biete Ihnen schnelle, moderne Rechtsberatung mit strategischer Ausrichtung, insbesondere im Krisenmanagement bei Online-Bewertungen und natürlich auch bei Urheberrechtsverletzungen.

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, Ihren guten Ruf zu schützen und rechtliche Herausforderungen im Internet kompetent zu meistern. Mein Fokus liegt auf der individuellen Betreuung meiner Mandanten und der effizienten Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.

Kostenfreie Ersteinschätzung bei Abmahnung SoundGuardian GmbH:

Gerne stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung lassen Sie mir einfach das Aufforderungsschreiben sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten unverbindlich per E-Mail zukommen. Ich werde Ihren Fall sorgfältig prüfen und Ihnen eine erste Einschätzung der Situation geben. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in guten Händen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung meistern.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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