Stellen Sie sich vor, Sie erstellen ein ansprechendes Video für Ihr Unternehmen. Sie möchten Ihre Kunden oder Follower mit relevanten Inhalten begeistern und investieren Zeit und Mühe in die Produktion. Um das Video emotional aufzuladen, unterlegen Sie es mit einem passenden Song, den Sie direkt aus der Musikbibliothek der Social Media Plattform auswählen. Alles scheint perfekt und regelkonform. Doch einige Wochen später liegt ein offiziell wirkender Brief der Berliner Kanzlei IPPC Law in Ihrem Postfach. Der Vorwurf lautet Urheberrechtsverletzung und die Forderungen sind hoch. Abmahnung von IPPC Law erhalten?
In meiner Kanzlei erlebe ich genau solche Fälle immer wieder. Viele Unternehmer und Selbstständige tappen in diese Falle, weil die Rechtslage auf den ersten Blick komplex erscheint. Ich möchte Ihnen heute erklären, was hinter diesen Abmahnungen steckt und wie Sie sich strategisch und effektiv zur Wehr setzen können.
Der rechtliche Hintergrund bei Abmahnung von IPPC Law: Ein Missverständnis mit teuren Folgen
Der zentrale Vorwurf in den Abmahnungen von IPPC Law, die oft im Namen von Rechteinhabern wie der B1 Recordings GmbH handeln, ist die unerlaubte kommerzielle Nutzung eines Musikstücks. Das Hauptproblem entsteht durch eine weitverbreitete Fehleinschätzung. Viele Nutzer gehen davon aus, dass die Musik, die von Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook in deren Audio-Bibliotheken zur Verfügung gestellt wird, uneingeschränkt nutzbar ist. Das ist jedoch nicht der Fall.
Hier kommt das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, kurz UrhDaG, ins Spiel. Insbesondere § 6 dieses Gesetzes ist entscheidend. Er regelt die sogenannte „Erstreckung von Erlaubnissen“. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wenn eine Plattform die Lizenz hat, ein Musikstück zur Verfügung zu stellen, gilt diese Erlaubnis auch für die Nutzer. Allerdings gibt es eine sehr wichtige Einschränkung. Diese Erlaubnis gilt nur, solange der Nutzer nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt.
Genau hier liegt die Tücke für praktisch jeden Unternehmer. Sobald Sie ein Video auf Ihrem Firmenprofil posten, zur Kundengewinnung nutzen oder damit in irgendeiner Form Ihr Geschäft bewerben, handeln Sie kommerziell. Die von der Plattform erworbene Lizenz deckt eine solche gewerbliche Nutzung in den meisten Fällen nicht ab. Sie als Nutzer sind dann direkt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, auch wenn Sie den Song in gutem Glauben aus der Bibliothek der Plattform entnommen haben.
Die konkreten Forderungen in der Abmahnung
Eine solche Abmahnung ist standardisiert und zielt darauf ab, den Empfänger unter Druck zu setzen. In der Regel werden drei zentrale Forderungen gestellt.
Erstens verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit sollen Sie sich verpflichten, die beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Vertragsstrafen. Zweitens wird die Zahlung eines Schadenersatzes gefordert. Dessen Höhe wird oft pauschal angesetzt und soll die entgangenen Lizenzgebühren ausgleichen. Drittens sollen Sie als Abgemahnter die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, die durch das Versenden der Abmahnung entstanden sind.
Wie Sie jetzt strategisch und besonnen handeln sollten – Abmahnung von IPPC Law
Wenn Sie einen solchen Brief erhalten, ist der erste Impuls oft Verunsicherung oder sogar Panik. Mein erster und wichtigster Rat lautet jedoch: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt.
Leisten Sie auf keinen Fall vorschnell eine Zahlung und unterschreiben Sie niemals die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Die geforderten Summen sind häufig zu hoch angesetzt und die vorformulierte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst. Eine einmal unterschriebene Erklärung bindet Sie rechtlich für viele Jahre und kann bei kleinsten Verstößen zu hohen Folgekosten führen.
Der zweite und entscheidende Schritt ist die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Als Fachanwalt für IT-Recht mit langjähriger Erfahrung im Urheberrecht prüfe ich die Abmahnung für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit. Wir klären, ob der Anspruch überhaupt besteht und in welcher Höhe die Forderungen gerechtfertigt sind.
In vielen Fällen ist es möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wird so angepasst, dass sie Sie nur so weit wie absolut nötig bindet und keine unnötigen Risiken für Ihre zukünftige Arbeit schafft. Auch die finanziellen Forderungen lassen sich in den meisten Fällen deutlich reduzieren. Hier ist eine fundierte juristische Argumentation der Schlüssel zum Erfolg, um die Gegenseite zu einer Neubewertung zu bewegen. Manchmal kann es sogar die beste Strategie sein, die Forderungen komplett zurückzuweisen. Welcher Weg der richtige ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Meine Unterstützung für Sie: Sicher durch die Abmahnung von IPPC Law
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ist mehr als nur ein Ärgernis. Sie kann teuer werden und Ihre geschäftlichen Abläufe empfindlich stören. Doch Sie sind mit diesem Problem nicht allein und müssen es nicht allein lösen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von IPPC Law oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich. In einem ersten Gespräch klären wir die Ausgangslage und ich zeige Ihnen auf, welche Handlungsoptionen Sie haben.
Mein Ziel ist es, Sie kompetent, schnell und strategisch durch diese unangenehme Situation zu führen. Gemeinsam entwickeln wir eine lösungsorientierte Strategie, um unnötige Kosten zu vermeiden, Ihre rechtlichen Interessen effektiv durchzusetzen und den Schutz Ihres guten Rufs sicherzustellen.