Abmahnung Frommer Legal: Warner Bros. „The Penguin“ – Filesharing, Unterlassungserklärung und 1.700 € Forderung – was tun?

Abmahnung

Der Brief liegt auf dem Küchentisch, die Frist läuft, und mit jeder Stunde wächst das ungute Gefühl. So berichten mir Mandanten, die erstmals mit einer urheberrechtlichen Abmahnung konfrontiert sind. In den vergangenen Monaten sehe ich eine neue Welle solcher Schreiben der Münchener Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Gegenstand sind Episoden der neuen Serie “The Penguin”, und die Forderungen sind spürbar. Ich erkläre Ihnen, wie diese Abmahnungen rechtlich einzuordnen sind, warum sie keine Fakes sind, welche typischen Fehler Sie jetzt unbedingt vermeiden sollten und wie ich strategisch vorgehe, um Ihre Interessen zügig und effektiv zu schützen. Abmahnung Frommer Legal Warner Bros. bekommen? Ich helfe sofort.

Frommer Legal mahnt im Namen von Warner Bros. die Nutzung von Tauschbörsen ab. Konkret geht es aktuell um mehrere Episoden der Serie “The Penguin”, unter anderem “A Great or Little Thing”, “Cent’ Anni”, “Gold Summit”, “Homecoming” und “Inside Man”. In den mir vorliegenden Vorgängen ist das Schema gleich: Die Rechteinhaber machen Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Beigefügt ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Als Schadensersatz werden in der Regel etwa 1.350,00 Euro verlangt, hinzu kommen Rechtsanwaltskosten von rund 300,00 Euro, sodass sich die Gesamtforderung auf knapp 1.700,00 Euro summiert. Diese Größenordnung liegt für aktuelle Filesharing-Abmahnungen im marktüblichen Rahmen, variiert aber je nach Werk, Vorwurf und Verfahrensstrategie.

Wichtig ist eine klare Einordnung: Die Schreiben von Frommer Legal sind keine Abzocke, kein Phishing und keine erfundenen Forderungen. Die Kanzlei ist seit Jahren auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert und bekannt dafür, Ansprüche konsequent zu verfolgen. Auch juristische Fachblogs berichten seit Ende 2024 und durchgängig 2025 über Abmahnungen im Zusammenhang mit “The Penguin”. Wer ein solches Schreiben ignoriert oder unüberlegt reagiert, riskiert eine Eskalation bis hin zu gerichtlichen Verfahren mit vermeidbaren Kosten.

Wie entstehen solche Vorwürfe – und wie belastbar sind die Belege?

Die Ermittlung läuft technisch typischerweise über spezialisierte Dienstleister. In Filesharing-Netzwerken werden die Werke über eindeutige Prüfsummen (Hashes) identifiziert. Die Kommunikationspartner werden protokolliert. Wenn Ihr Anschluss als Quelle oder Mitverteiler eines Werkfragments in Erscheinung tritt, lässt sich die zugehörige IP-Adresse mit Zeitstempel dokumentieren. Über ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG wird der Internetanbieter verpflichtet, zu einer dynamischen IP den Anschlussinhaber zu benennen. So gelangt die Gegenseite an Name und Adresse.

In der Abmahnung finden sich deshalb meist genaue Zeitangaben, Hashwerte und Hinweise auf den eingesetzten BitTorrent-Client. Die Qualität der Protokollierung ist erstaunlich hoch, gleichwohl nicht unfehlbar. Ungenauigkeiten bei Zeitstempeln, fehlerhafte IP-Zuordnung oder Besonderheiten in der Netzwerkkonfiguration können eine Rolle spielen. Ich prüfe deshalb immer, ob die behaupteten Zeitfenster mit Ihrer tatsächlichen Nutzung zusammenpassen, ob Router-Logs vorliegen, ob Gast-WLANs aktiv waren und wer Zugang hatte. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Einzeltreffer vorliegt oder ob die Gegenseite eine Serie von Zugriffen darlegt, die in sich schlüssig ist.

Urheberrechtliche Abmahnungen stützen sich im Kern auf § 97 UrhG. Der Rechteinhaber kann Unterlassung verlangen, wenn ein Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Zusätzlich kommt Schadensersatz in Betracht, üblicherweise berechnet nach der Lizenzanalogie. Die Kosten der Abmahnung werden als Aufwendungsersatz geltend gemacht, wobei § 97a UrhG den Rahmen vorgibt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat dazu Leitplanken gesetzt. Wichtig sind etwa die Entscheidungen zu den Pflichten des Anschlussinhabers, zur sogenannten sekundären Darlegungslast und zur Schadensbemessung. Der Anschlussinhaber ist nicht automatisch haftbar, muss aber konkrete Umstände darlegen, wenn er bestreitet, Täter gewesen zu sein. Dazu gehört, wer den Anschluss wann und wie nutzen durfte, wie das WLAN gesichert war und ob Haushaltsangehörige belehrt wurden. Für volljährige Mitnutzer besteht keine dauerhafte Überwachungspflicht, wohl aber Sorgfaltspflichten im Einzelfall. Für Minderjährige gelten gesonderte Belehrungspflichten. Bei der Höhe des Schadensersatzes orientieren sich Gerichte an marktüblichen Lizenzen für das konkrete Werk und die Art des Eingriffs. Aus einer einzelnen Tauschbörsenhandlung kann deshalb ein pauschaler Betrag resultieren, der bei Serienepisoden pro Folge einzeln angesetzt wird. Genau hier liegt bei “The Penguin” die taktische Herausforderung, denn jeder Episodentitel steht urheberrechtlich für ein eigenständiges Werk.

Warum Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben sollten

Die Unterlassungserklärung ist das schärfste Schwert im Abmahnungspaket. Mit Ihrer Unterschrift schließen Sie einen lebenslangen Vertrag mit Vertragsstrafeversprechen. Ein späterer Verstoß löst empfindliche Zahlungen aus. Die vorformulierten Erklärungen sind naturgemäß zugunsten der Gegenseite formuliert. Häufig sind sie zu weit gefasst, decken mehr als den konkreten Vorwurf ab oder enthalten Formulierungen, die wie ein Schuldanerkenntnis wirken.

Ich empfehle grundsätzlich eine modifizierte Unterlassungserklärung. Sie muss den Wiederholungsgefahrvorwurf rechtssicher ausräumen, ohne Sie weitergehend zu binden, als nötig. Der Umfang sollte auf die konkret betroffenen Werke beschränkt sein. Die Vertragsstrafe sollte nach dem neuen Hamburger Brauch angemessen ausgestaltet werden, damit sie im Einzelfall vom Gläubiger in der Höhe begründet werden muss. Und sie sollte ausdrücklich “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich” abgegeben werden. Eine individuell formulierte Erklärung verhindert Folgeprobleme, reduziert Risiken und verbessert die Ausgangslage für Verhandlungen über die Zahlungsforderung.

Abmahnungen setzen enge Fristen. Für die Unterlassungserklärung beträgt sie oft nur eine Woche. Für Zahlungen wird meist ein etwas längerer Zeitraum eingeräumt. Versäumen Sie die Frist, drohen einstweilige Verfügungen oder Klagen, mit zusätzlichen Kosten. Das bedeutet nicht, dass Sie übereilt reagieren sollen. Es bedeutet, dass Sie strukturiert und zügig handeln müssen. Ich arbeite in diesen Fällen mit klaren Zeitplänen: Sofortige Prüfung des Vorwurfs, Klärung der Nutzerkonstellation im Haushalt, Sicherung technischer Informationen, schnelle Rückmeldung an die Gegenseite und fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wenn dies angezeigt ist. Kurz gesagt: Ruhe bewahren, aber keine Zeit verlieren.

Wie ich Ihre Verteidigung aufsetze

Jeder Fall hat seine eigene Dynamik. Ich starte mit einer Bestandsaufnahme. Was steht konkret im Schreiben? Welche Episoden, welche Zeitpunkte, welche Hashwerte? Wer hatte zum fraglichen Zeitpunkt Zugang zum Anschluss? Gibt es Hinweise auf fernliegende Nutzung, etwa eine Dienstreise oder abweichende Zeitzonen? Wie ist das WLAN konfiguriert, wie sind Router-Logs und Endgeräte abgesichert? Gab es Gäste, Untermieter oder geteilte Anschlüsse? Wie alt sind die betroffenen Haushaltsmitglieder?

Steht fest, dass Sie die behauptete Handlung sicher nicht begangen haben, liegt der Fokus auf einer stringenten Entkräftung. Dann sammle ich belastbare Tatsachen, die eine alternative Täterschaft plausibel machen, ohne unzulässig andere “ans Messer zu liefern”. Die sekundäre Darlegungslast verlangt konkrete und konsistente Angaben, keine bloßen Behauptungen. In vielen Konstellationen reicht die sorgfältige Darstellung der Nutzungsverhältnisse aus, um eine Zahlung zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren.

Wenn Sie die Handlung nicht ausschließen können oder wenn die Beweislage aufseiten der Gegenseite sehr robust wirkt, rückt die Risikominimierung in den Vordergrund. Das bedeutet in der Praxis, eine saubere modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und parallel über die Zahlung zu verhandeln. Die geforderten Beträge sind nicht in Stein gemeißelt. Gerade wenn mehrere Episoden geltend gemacht werden, lässt sich durch Bündelung und sachliche Argumentation häufig eine erhebliche Reduktion erreichen. Ich führe diese Verhandlungen konsequent, aber lösungsorientiert. Ziel ist ein belastbares Ergebnis, das neue Baustellen vermeidet.

Mehrteilige Vorwürfe: jede Episode zählt – und doch zählt die Strategie noch mehr

Bei “The Penguin” fällt auf, dass die Abmahnungen sich häufig auf mehrere Episoden beziehen. Juristisch handelt es sich jeweils um eigenständige Werke. Theoretisch kann der Anspruchsgegner für jede einzelne Folge Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Praktisch bedeutet das, dass die Gegenseite die Beträge addiert. Genau hier entsteht Verhandlungsspielraum. Ich prüfe Überschneidungen bei den Zeitfenstern, die technische Stringenz der Ermittlung und die Frage, ob eine einheitliche Handlung vorliegt, die sich rechtlich zusammenfassen lässt. Es ist nichts gewonnen, wenn Sie erst eine weitgehende Unterlassungserklärung abgeben und anschließend ohne Not pro Folge den vollen Betrag zahlen. Eine abgestimmte Gesamtstrategie verhindert, dass man Sie in eine Salamitaktik drängt.

Häufige Irrtümer – und warum sie teuer werden

Viele Abgemahnte sind versucht, gar nicht zu reagieren. Die Hoffnung: “Das wird schon im Sande verlaufen.” Diese Hoffnung erfüllt sich selten. Frommer Legal ist dafür bekannt, dass Fristversäumnisse zügig mit Klagen beantwortet werden. Ein weiterer Fehler ist es, die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Damit binden Sie sich langfristig und verlieren Verhandlungsspielraum. Drittens erlebe ich immer wieder, dass Schuldzuweisungen innerhalb der Familie die Ausgangslage verschlechtern. Wer voreilig Namen nennt, ohne die Faktenlage zu sichern, schwächt die eigene Verteidigung und erhöht das Konfliktpotenzial zu Hause. Es geht nicht darum, einen Schuldigen zu “finden”, sondern darum, juristisch sauber und strategisch sinnvoll zu reagieren.

Was die Rechtsprechung zur Anschlussinhaberhaftung bedeutet

Die Gerichte differenzieren zwischen Täterschaft und Haftung des Anschlussinhabers. Wer selbst über eine Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk verfügbar macht, haftet als Täter auf Unterlassung und Schadensersatz. Ist offen, wer die Handlung begangen hat, trifft den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Er muss die Nutzungssituation so konkret schildern, dass eine Täterschaft anderer Personen ernsthaft in Betracht kommt. Für volljährige Mitnutzer besteht keine Grundpflicht zur Dauerüberwachung. Für minderjährige Kinder gilt: Sie müssen belehrt werden, urheberrechtswidrige Tauschbörsennutzung zu unterlassen. Eine lückenlose Überwachung ist auch hier nicht gefordert, wohl aber eine geeignete Erstbelehrung und bei Auffälligkeiten eine Nachsteuerung. Bei offenen oder schlecht gesicherten WLANs prüfen Gerichte, ob die getroffenen Sicherungsmaßnahmen dem Stand der Technik zum Vorfallszeitpunkt entsprachen. Veraltete Router, Standardpasswörter oder fehlende Verschlüsselung können eine Haftung als Störer begründen. Genau diese Feinheiten entscheide ich in der Beratung mit Blick auf Ihre konkrete Situation.

Zur Höhe der Forderungen – woraus sich knapp 1.700 Euro zusammensetzen

Die etwa 1.350 Euro Schadensersatz spiegeln die Lizenz, die man für eine öffentliche Zugänglichmachung dieser Art ansetzen würde. Das ist keine mathematische Größe, sondern eine juristische Bewertung, die sich an der Marktrealität orientiert. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen. Bei Filesharing-Fällen werden von der Gegenseite häufig hohe Streitwerte angesetzt, was die Gebühren steigen lässt. Für die aktuelle “The Penguin”-Welle sehe ich die genannten rund 300 Euro Anwaltskosten als plausibel. In der Summe landet man bei knapp 1.700 Euro. Diese Beträge sind verhandelbar, insbesondere wenn es gelingt, die Beweislage zu relativieren, die Nutzungsverhältnisse transparent zu machen oder mehrere Episoden in einem Vergleich sinnvoll zu bündeln.

Verjährung, Kostenrisiken und der Blick auf das Verfahren

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren ab Jahresende, gerechnet ab Kenntnis des Anspruchsinhabers von Person und Anspruchsgrund. Das ist kein Freifahrtschein. In der Praxis werden Ansprüche frühzeitig geltend gemacht und bei Bedarf rechtshängig gemacht, um die Verjährung zu hemmen. Wer auf Zeit spielt, treibt oft nur die Kosten. Kommt es zum Verfahren, landen diese Fälle häufig vor den Münchener Gerichten. Die Klägerseite ist dort vertraut mit der Materie. Das bedeutet nicht, dass eine Verteidigung aussichtslos wäre. Es bedeutet, dass eine sorgfältige Vorbereitung und eine klare Linie entscheidend sind. Ich empfehle stets, eine gerichtliche Auseinandersetzung bewusst zu wählen oder bewusst zu vermeiden – aber nie in sie hineinzurutschen, weil Fristen verpasst oder unkluge Erklärungen abgegeben wurden.

Beginnen Sie damit, den Sachverhalt intern aufzuklären. Notieren Sie die in der Abmahnung genannten Zeitpunkte. Prüfen Sie, wer den Anschluss zu diesen Zeiten genutzt hat. Sichern Sie Router-Ereignisprotokolle, soweit verfügbar. Deaktivieren Sie gegebenenfalls unsichere Gastzugänge. Dokumentieren Sie, wie das WLAN gesichert ist und welche Endgeräte mit dem Netzwerk verbunden sind. Halten Sie diese Informationen bereit, aber kommunizieren Sie sie nicht vorschnell ungefiltert an die Gegenseite. Ein präziser und durchdachter Vortrag ist wirksamer als eine hektische E-Mail. Im nächsten Schritt erstelle ich für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr verlässlich beseitigt, Sie aber nicht unnötig fesselt. Parallel nehme ich Kontakt zur Gegenseite auf, hinterfrage die Forderungshöhe und verhandle über eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Wenn die Faktenlage eine vollständige Zurückweisung trägt, gehen wir diesen Weg konsequent.

Warum sich professionelle Unterstützung lohnt

Ich bin seit über 25 Jahren im IT- und Urheberrecht tätig und arbeite seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Recht, Technik und Reputation. In Filesharing-Verfahren entscheidet oft das Detail: eine Zeitabweichung im Protokoll, eine lückenlose Darstellung der Haushaltsnutzung, eine sauber gesetzte Vertragsstrafenklausel oder ein frühzeitiger, kluger Vergleich, der Folgeansprüche ausschließt. Meine Mandanten schätzen, dass ich schnell reagiere, strategisch denke und den Ton treffe, der die Sache lösbar macht. Nicht jede Auseinandersetzung gehört vor Gericht, aber jede Auseinandersetzung braucht eine klare Strategie.

Ein Wort zur Gelassenheit

Auch wenn eine Abmahnung zunächst bedrohlich wirkt: In der großen Mehrzahl der Fälle lässt sich die Situation ordnen. Entweder gelingt die vollständige Abwehr oder eine deutliche Reduktion. Entscheidend ist, dass Sie den Überblick behalten und vermeiden, was die Sache unnötig verteuert. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, zahlen Sie nichts vorschnell, lassen Sie Fristen nicht verstreichen. Mit diesen drei Grundsätzen sind Sie dem Problem bereits einen großen Schritt voraus.

Aktuelle Beobachtung aus der Praxis

Seit Ende 2024 und auch 2025 verzeichnen viele Kanzleien, die sich mit Urheberrecht befassen, eine Zunahme an Abmahnungen zu populären Serien, darunter “The Penguin”. Das deckt sich mit meiner eigenen Falllage. Aus meiner Sicht ist das ein typischer Zyklus: Neue, stark nachgefragte Titel, gezielte Überwachung der Tauschbörsen, vermehrte Abmahnungen in den ersten Veröffentlichungswochen. Wer sich dessen bewusst ist, schützt sich doppelt: technisch durch sichere Netzwerke und organisatorisch durch klare Regeln im Haushalt. Das reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch den Stress, wenn doch einmal ein Brief kommt.

Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal wegen “The Penguin” erhalten haben, sende ich Ihnen kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich prüfe die Ansprüche, die Fristen und die vorgelegte Unterlassungserklärung. Auf dieser Basis schlage ich Ihnen einen konkreten Fahrplan vor. Wenn Sie möchten, übernehme ich die vollständige Kommunikation mit der Gegenseite, formuliere die modifizierte Unterlassungserklärung und verhandle die Zahlungsfrage. Sie behalten die Kontrolle, ich sorge für die effektive Umsetzung. Schreiben Sie mir die Abmahnung als PDF oder rufen Sie an. In Zeitfragen zählt oft der erste Tag.

Die Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag von Warner Bros. zur Serie “The Penguin” sind ernst zu nehmen, aber lösbar. Sie basieren auf einer gefestigten rechtlichen Grundlage und solider technischer Ermittlung, sind jedoch kein Automatismus. Mit einer maßgeschneiderten Unterlassungserklärung, einer klaren Strategie und einer nüchternen Bewertung der Beweislage lassen sich Risiken spürbar reduzieren. Ich stehe Ihnen mit Erfahrung, technischer Affinität und einem klaren Fokus auf praktikable Lösungen zur Seite. Melden Sie sich, bevor Fristen ablaufen. Dann machen wir aus einem drängenden Problem eine handhabbare Aufgabe – und gewinnen schnell wieder Ruhe in den Alltag.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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