Eine negative Rezension bei einem mächtigen Onlineportal wie Google kann Ihnen einen spürbaren Rufschaden bescheren.
Eine solche Rufschädigung sollten Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, da bereits eine einzige negative Bewertung zu massiven Effekten führen kann.
Da wir in unserer Beratungspraxis werktäglich mit Bewertungsfällen zu tun haben, können wir Ihnen aus Erfahrung sagen: Manche unserer Mandanten haben nach nur einer schlechten Bewertung bei Google keinerlei neue Anfragen mehr erhalten.
Keine, nicht eine einzige mehr! Nicht alle Fälle sind derart extrem, dennoch raten wir dazu, sich unverzüglich um eine Rufschädigung zu kümmern, die durch eine Google Rezension aufgetreten ist. Gern helfen wir Ihnen dabei, Google Bewertungen zu löschen.
Rufschädigung – was genau ist darunter zu verstehen?
Unter einer Rufschädigung im Internet kann man im Grunde alles verstehen, was dazu führt, dass potenzielle Kunden Ihr Unternehmen nicht mehr kontaktieren möchten.
Hierbei sind schlechte Einträge auf Bewertungsportalen insbesondere ins Auge zu fassen, da sich die meisten potenziellen Kunden erst einmal die Bewertungen, speziell die negativen Einträge anschauen, bevor sie eine Kontaktaufnahme durchführen oder sich zum Kauf entscheiden.
In einer Google Rezension kann eine Rufschädigung durch viele verschiedene Aussagen auftreten. Wir möchten im Folgenden Beispiele nennen, die so oder so ähnlich in einer Rezension auftauchen können und einen Rufschaden hinterlassen oder zumindest die reale Gefahr hierfür begründen.
Beispiel 1: “Frau Müller im Kundenservice ist eine Katastrophe – hat mich einfach abgewimmelt!”
In diesem Beispiel wird in der Rezension speziell der Kundenservice als schlecht agierend dargestellt, was kein gutes Licht auf ein Unternehmen werfen würde.
Die Rufschädigung ist darin zu sehen, dass sich Kunden im Zweifelsfall nicht auf den Kundenservice verlassen können – wenn dies der Wahrheit entspricht, ist damit zu rechnen, dass potenzielle Kunden davon Abstand nehmen werden, das Unternehmen überhaupt zu kontaktieren.
Und selbst wenn es nicht stimmt: da es in der Rezension steht, wird der Angelegenheit von jedem Besucher erst einmal Glauben geschenkt.
Beispiel 2: “Verbrecherbande!”
In einer solchen Rezension ist im Grunde keine fundierte Kritik zu erblicken, sondern eine Beleidigung, bzw. eine Diffamierung.
Hier besteht die Rufschädigung darin, dass Menschen, die eine solche Rezension auf Google lesen automatisch davon ausgehen, dass zumindest irgendwie der Rezensent einen Grund hat, sowas zu schreiben.
Auch wenn nichts weiter ausgeführt wurde oder die Bewertung übertrieben erscheint, denkt man sich: Irgendetwas muss ja geschehen sein, dass jemand so eine wütende Rezension schreibt, also lasse ich von diesem Unternehmen lieber die Finger!
Beispiel 3: “Ihr habt eine echt hässliche Website!”
Dieses Beispiel ist zwar zunächst als zulässige Meinungsäußerung zu sehen, hinterlässt jedoch dennoch, wenn auch subtiler, einen Rufschaden.
Die Rufschädigung besteht hier darin, dass Menschen sich leicht von solchen Aussagen beeinflussen lassen. Potenzielle Kunden, die sich keine eigene Meinung zu der Website des Unternehmens gebildet haben, könnten denken, dass die Website wohl nicht so gut ankommt.
Man möchte normalerweise nicht auf einer Website unterwegs sein, die von anderen als “echt hässlich” betitelt wird.
Ist jede Rufschädigung in einer Rezension rechtswidrig?
Spannender als sich Beispiele einer Rufschädigung auf Google anzuschauen ist die Frage, ob und inwieweit solche Bewertungen rechtswidrig sind. Rechtswidrige Einträge im Internet können nämlich juristisch gelöscht werden, und zwar entweder unkompliziert außergerichtlich oder im Notfall gerichtlich.
Eins vorweg: Nicht jede Rufschädigung ist rechtswidrig! Das möchten wir klar stellen.
Die Meinungsfreiheit erlaubt nämlich, sich kritisch über Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen zu äußern, selbst wenn aus dieser Kritik dem Unternehmen ein Rufschaden entsteht.
Es ist zu differenzieren, ob die Bewertung den Bereich des rechtlich Zulässigen verlässt – erst dann ist sie rechtswidrig und die Rufschädigung kann durch das Löschen der Rezension beispielsweise bei Google beseitigt werden.
Bei einer rufschädigenden Rezension sollte geprüft werden, ob diese a) unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, b) rein diffamierender Natur ist oder c) unzulässigerweise personenbezogene Daten verarbeitet.
In all diesen Fällen ist die Rezension rechtswidrig und kann gelöscht werden, eine Rufschädigung muss in diesen Fällen also nicht hingenommen werden.
Wie können wir Ihnen bei Google behilflich sein?
Unsere Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige und rufschädigende Rezensionen zu wehren.
Hierbei bieten wir an, dass Sie uns die in Frage stehende Bewertung bei Google einfach per Mail zuschicken und wir uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurückmelden.
Auf Grundlage dieser Ersteinschätzung können Sie entscheiden, ob Sie uns mit dem Löschen des Eintrags beauftragen möchten – dabei teilen wir Ihnen auch mit, wie die Erfolgsaussichten stehen, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,
auch mir wurde nun eine Abmahnung wegen Rufschädigung zugestellt, weil ich auf Google und Kununu jeweils Bewertungen abgegeben habe. Ich bitte um Kontaktaufnahme, da die Frist kurz gehalten ist. Es geht um mehr als 1000 Euro, die von mir gefordert werden. Eine Unterlassung soll ich auch unterzeichnen…
Mit freundlichen Grüßen
Jelena Mirovic
Guten Tag Frau Mirovic,
ich melde mich per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Hallo Herr Thomas Feil,
ich wurde abgemahnt wegen einer Google Bewertung, die ich gepostet habe. Mir wird Rufschädigung und Rufmord vorgeworfen, der Anwalt der Gegenseite fordert Unterlassung und Geld. Können Sie sich hier für mich einsetzen? Frist ist bis zum 21.05.2021 gesetzt. Bin etwas in Panik!
Meine mailadresse hinterlasse ich Ihnen hier
Sven
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei einer Abmahnung wegen Rufschädigung, bzw. wegen einer Bewertung auf Google können wir Ihnen gern weiterhelfen. Ich schreibe Ihnen eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Guten Tag Herr Feil, uns will man auch mit einer Rufschädigung bei Google kleinkriegen. Haben Ihnen schon eine Mail geschickt, MfG Klevert