⚠️ Abmahnung von KSP für dpa Picture-Alliance in 2025? Ich zeige Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Abmahnung

Ein offiziell wirkender Brief oder eine unerwartete E-Mail landet in Ihrem Postfach. Absender: KSP Rechtsanwälte. Der Vorwurf: unerlaubte Nutzung von Bildern der dpa Picture-Alliance GmbH. Ein Schockmoment, der sofort Fragen und Unsicherheit aufwirft. Vielleicht erkennen Sie das beschriebene Szenario wieder, denn auch im Jahr 2025 sind solche Schreiben eine reale und ernstzunehmende Angelegenheit. Viele Betroffene fühlen sich überrumpelt und unter Druck gesetzt. In dieser Situation bin ich als Ihr erfahrener Fachanwalt für IT-Recht an Ihrer Seite, um Klarheit zu schaffen und eine effektive Strategie für Sie zu entwickeln. Abmahnung KSP dpa?

Zunächst das Wichtigste: Diese Abmahnungen sind kein Betrugsversuch. Es handelt sich um Schreiben einer etablierten Kanzlei, die die Interessen einer der führenden deutschen Bildagenturen vertritt. Daher ist es entscheidend, dass Sie das Schreiben ernst nehmen und die gesetzten Fristen nicht verstreichen lassen. Ein Ignorieren kann die Situation verschärfen und zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren führen, wie aktuelle Fälle aus diesem Jahr bereits zeigen.

Das Wichtigste in Kürze: Abmahnung von KSP für dpa Picture-Alliance

Auf einen Blick: Abmahnung von KSP für dpa Picture-Alliance

  • Ernstzunehmende Abmahnung: Die Schreiben der Kanzlei KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance sind echt und sollten nicht ignoriert werden, da sonst teure Gerichtsverfahren drohen.
  • Hohe Forderungen: Die Abmahnungen beinhalten oft hohe Schadensersatzforderungen (basierend auf der MFM-Tabelle), Dokumentationskosten und erhebliche Zinsen.
  • Keine voreiligen Handlungen: Es wird dringend davon abgeraten, vorschnell zu zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben.
  • Verteidigungschancen nutzen: Es gibt gute Verteidigungsmöglichkeiten, wie die Prüfung der Rechte an dem Bild, die Verjährung und die Höhe des Schadensersatzes, weshalb eine anwaltliche Beratung empfohlen wird.

Inhaltsverzeichnis

Update 30.09.2025 – Aktuelle Abmahnungen von KSP für dpa Picture-Alliance im September 2025

Die Kanzlei KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH ist weiterhin sehr aktiv ist und versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern. Heute wurde mir ein aktuelles Schreiben aus September 2025 vorgelegt, das nun anscheinend auch vermehrt per E-Mail zugestellt wird.

Was ist neu an den aktuellen Schreiben?

Die Vorgehensweise hat sich in Nuancen verändert. Die E-Mails, wie die mir vorliegend mit dem Betreff „dpa Picture-Alliance GmbH gegen Sie„, sind formal und juristisch aufgebaut, um Empfänger zur schnellen Zahlung zu bewegen.

Folgende Elemente sind mir in dem aktuellen Fall aufgefallen:

  • Direkte Zahlungsaufforderung per E-Mail: Die E-Mail enthält konkrete Zahlungsinformationen, einschließlich einer IBAN und einer Telefonnummer für Rückfragen. Dies unterstreicht die Dringlichkeit und soll den Prozess der Bezahlung vereinfachen.
  • Eingebettete Hyperlinks: In dem Schreiben sind mehrere Hyperlinks enthalten. Es ist davon auszugehen, dass diese zu einer Zahlungsplattform oder einer digitalen Akte führen. Hier ist besondere Vorsicht geboten! Klicken Sie nicht unüberlegt auf Links in unaufgeforderten E-Mails.
  • Hoher Druck: Die E-Mail macht, wie auch die früheren postialischen Schreiben, einen sehr förmlichen und ernsten Eindruck. Es werden Begriffe wie „Dokumentation“ und „zzgl.“ (zuzüglich) verwendet, um die Kostenaufstellung zu untermauern.

Meine Empfehlung bleibt bestehen

Auch angesichts dieser neuen E-Mail-basierten Abmahnungen ändert sich nichts an meiner grundlegenden Empfehlung:

  1. Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich nicht von der E-Mail einschüchtern.
  2. Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben: Nehmen Sie keine Zahlung vor und klicken Sie auf keine Links, bevor der Fall nicht geprüft wurde.
  3. Suchen Sie rechtlichen Rat: Die in meinem ursprünglichen Artikel genannten Verteidigungsstrategien haben weiterhin Bestand. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob die Forderung berechtigt ist und ob die Höhe des geforderten Schadensersatzes angemessen ist.

Die aktuelle E-Mail zeigt, dass die Kanzlei KSP ihre Methoden anpasst, das Ziel aber das gleiche bleibt. Wenn Sie eine solche oder eine ähnliche E-Mail erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Update 10.09.2025 – Neue Entwicklungen bei KSP/dpa Picture-Alliance Abmahnungen 2025

Die Abmahnwelle der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH setzt sich auch im September 2025 fort. Ein aktuelles Schreiben zeigt deutlich, dass die Strategie der Kanzlei unverändert bleibt.

Aktuelle Forderungsstruktur und Kostenzusammensetzung

Die jüngsten Abmahnungen der KSP Kanzlei folgen einem bekannten Muster. Bei einer typischen Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Nutzung eines dpa-Bildes auf einer Website beläuft sich die Gesamtforderung auf 452,87 Euro. Diese setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Der Schadensersatz von 190 Euro basiert auf der Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für marktübliche Vergütungen bei Bildnutzungsrechten. Zusätzlich werden Dokumentationskosten in Höhe von 85 Euro für die Beweissicherung durch einen beauftragten Dienstleister erhoben. Bemerkenswert sind die Zinsen von 97,53 Euro, die ab dem Zeitpunkt der ersten Rechtsverletzung berechnet werden. Die Rechtsanwaltsvergütung umfasst eine Geschäftsgebühr von 66,95 Euro sowie eine Auslagenpauschale von 13,39 Euro.

Besonderheiten des aktuellen Vorgehens

Die KSP Kanzlei verzichtet in diesem Fall bewusst auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Das Schreiben stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch ausschließlich die Abgeltung der widerrechtlichen Nutzung aus der Vergangenheit im Wege des Schadensersatzes umfasst. Diese Strategie vereinfacht das Verfahren und konzentriert sich auf die schnelle Durchsetzung konkreter Schadenersatzforderungen.

Trotz des fehlenden Unterlassungsanspruchs weist die Kanzlei darauf hin, dass der betroffene Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen und von sämtlichen Datenträgern zu löschen ist. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Schadensersatzleistung.

Zahlungsmodalitäten und Fristen

Die Kanzlei räumt eine konkrete Zahlungsfrist ein und stellt neben der klassischen Überweisung auch alternative Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrags erklärt sich die Angelegenheit für erledigt.

Rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlungen

Die Forderungen der KSP Kanzlei bewegen sich grundsätzlich im Rahmen dessen, was bei Urheberrechtsverletzungen üblich ist. Dennoch sollten Betroffene nicht vorschnell zahlen. Eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls ist unerlässlich.

Zunächst sollte geklärt werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Nicht jede Bildnutzung stellt automatisch eine Rechtsverletzung dar. Möglicherweise bestehen Nutzungsrechte, die der Abmahner übersehen hat, oder die Nutzung fällt unter eine gesetzliche Ausnahme.

Die Höhe der geforderten Beträge verdient ebenfalls eine kritische Überprüfung. Insbesondere bei den Zinsen und Dokumentationskosten gibt es oft Verhandlungsspielraum. Eine pauschale Zahlung ohne Prüfung kommt selten im besten Interesse des Betroffenen.

Strategische Überlegungen

Wer eine Abmahnung der KSP Kanzlei erhält, sollte besonnen reagieren. Die angesetzte Zahlungsfrist lässt meist Raum für eine fundierte rechtliche Bewertung. Eine hastige Zahlung führt nicht nur zu unnötigen Kosten, sondern kann auch als Schuldanerkenntnis interpretiert werden.

Die Kommunikation mit der Kanzlei erfordert Expertise im Urheberrecht. Laien übersehen oft wichtige Verteidigungsmöglichkeiten oder formulieren Antworten, die ihre Position schwächen. Eine professionelle Beratung zahlt sich in den meisten Fällen aus.

Die dpa Picture-Alliance und die KSP Kanzlei werden auch weiterhin systematisch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Webseitenbetreiber sollten daher präventive Maßnahmen ergreifen und ihre Bildnutzung rechtssicher gestalten.


Benötigen Sie Unterstützung bei einer Abmahnung der KSP Kanzlei oder möchten Sie Ihre Website rechtssicher gestalten? Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie mit gezielten Strategien zur Abwehr unberechtigter Forderungen und helfe Ihnen dabei, zukünftige Rechtsprobleme zu vermeiden.

Update 25.08.2025 – KSP-Abmahnungen für DPA Picture-Alliance gehen weiter

Die Abmahnungen der Kanzlei KSP Rechtsanwälte im Auftrag der DPA Picture-Alliance GmbH gehen auch im August 2025 munter weiter. Aktuelle Fälle zeigen Entwicklungen in der Vorgehensweise der Abmahner, die für Betroffene wichtige Erkenntnisse liefern.

Aktuelle Fallentwicklung

Ein aktueller Fall aus meiner Praxis verdeutlicht die typische Vorgehensweise: Ein Mandant erhielt eine Abmahnung wegen der angeblichen Verwendung eines Bildes der DPA Picture-Alliance auf seiner Webseite. Besonders bemerkenswert war dabei der zeitliche Aspekt – das beanstandete Bild stammte aus dem Jahr 2013, wurde aber erst über ein Jahrzehnt später abgemahnt.

Diese Verzögerung ist charakteristisch für die aktuelle Abmahnstrategie. Die DPA Picture-Alliance und ihre beauftragten Anwälte durchforsten systematisch das Internet nach älteren Verwendungen ihrer Bilder und mahnen diese nachträglich ab, obwohl die ursprüngliche Verwendung möglicherweise jahrelang unbemerkt blieb.

Strategische Erkenntnisse für Betroffene

Die Analyse aktueller Fälle zeigt mehrere wichtige Aspekte auf:

Zeitliche Verspätung als Schwachstelle: Die lange Zeitspanne zwischen ursprünglicher Verwendung und Abmahnung kann rechtlich problematisch für die Abmahner werden. Verjährungsfristen und das Prinzip der Verwirkung können hier eine Rolle spielen.

Nachweisprobleme: Bei älteren Bildverwendungen wird es für die Abmahner zunehmend schwieriger, den exakten Zeitpunkt und die Umstände der ursprünglichen Verwendung zu belegen. Dies eröffnet Verteidigungsmöglichkeiten.

Strategische Überprüfung notwendig: Jeder Fall erfordert eine individuelle rechtliche Bewertung. Pauschale Zahlungen ohne vorherige Prüfung sind nicht empfehlenswert.

Empfohlenes Vorgehen

Bei Erhalt einer KSP-Abmahnung im Auftrag der DPA Picture-Alliance sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Eine sofortige Zahlung ist nicht erforderlich und oft nicht ratsam. Stattdessen empfiehlt sich eine strukturierte Herangehensweise.

Dokumentieren Sie zunächst alle verfügbaren Informationen über die beanstandete Bildverwendung. Wann wurde das Bild verwendet? Unter welchen Umständen? Haben Sie möglicherweise eine Lizenz erworben oder lag ein Nutzungsrecht vor?

Die rechtliche Prüfung sollte besonders die Verjährungsfristen berücksichtigen. Bei Verwendungen, die mehrere Jahre zurückliegen, können sich interessante Verteidigungsansätze ergeben.

Präventive Maßnahmen

Für die Zukunft empfiehlt sich eine systematische Überprüfung aller verwendeten Bilder auf Ihren Webseiten. Dokumentieren Sie Lizenzen und Nutzungsrechte sorgfältig. Nutzen Sie bevorzugt lizenzfreie Bildquellen oder erwerben Sie klare Nutzungsrechte.

Ein proaktives Bildmanagement verhindert zukünftige Abmahnungen und schützt Ihr Unternehmen vor kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit zu KSP-Abmahnungen für DPA Picture-Alliance im August 2025

Die aktuelle Abmahnwelle zeigt, dass die DPA Picture-Alliance ihre Rechte konsequent durchsetzt. Gleichzeitig bieten die langen Zeiträume zwischen Verwendung und Abmahnung oft Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Eine individuelle rechtliche Bewertung ist in jedem Fall unerlässlich.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, angemessen auf solche Abmahnungen zu reagieren und Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Lassen Sie uns gemeinsam eine strategische Antwort entwickeln, die Ihre rechtliche Position stärkt.

Update 18.08.2025 „Abmahnung KSP (dpa Picture-Alliance)“ – aktuelle Fälle und Tipps

Im Sommer 2025 gingen erneut zahlreiche Zahlungsaufforderungen der KSP Kanzlei (Dr. Seegers/Frankenheim) im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH ein. Neben herkömmlichen Abmahnungen erreicht viele Betroffene inzwischen schon ein gerichtlicher Mahnbescheid. Typischerweise fordern KSP Kosten in fünfstelliger Höhe – meist aufgrund von Strafzinsen über viele Jahre. Aktuelle Beispiele zeigen, dass schon bei einer Hauptforderung von nur 190 € (für eine Fotolizenz) die Gesamtsumme durch Mahn- und Anwaltsgebühren sowie Verzugszinsen auf 500–600 € ansteigen kann.

Zudem bietet KSP nun offenbar in Einzelfällen Ratenzahlung an – allerdings zu Lasten der Betroffenen: Für das Ratenangebot wird eine zusätzliche Einigungsgebühr fällig, und die Zinsen laufen weiter. Das zeigt: Ignorieren oder übereilt zahlen sind riskant. Im Folgenden eine strukturierte Analyse mit aktuellen Details, typischen Forderungskomponenten und praktischen Handlungsempfehlungen – jeweils mit konkreten Beispielen und juristischen Hinweisen.

Aktuelle Fälle: Mahnbescheide statt nur Abmahnung

  • Mahnbescheid: Mittlerweile erreicht Betroffene oft gleich ein Mahnverfahren. Ein Beispiel (Amtsgericht Hünfeld, AZ 25-5756232-0-5) zeigt eine dpa-Hauptforderung von 190,00 € (Lizenzanalogie) plus 68 € Gerichtskosten/Anwaltskosten und 10,30 € Auslagen, insgesamt 67,95 € Zusatzkosten. Hinzu kamen Verzugszinsen (9 % über Basis seit Mai 2016) von 160,39 €, so dass die Gesamtsumme 579,78 € betrug.
  • Mahngerichtskosten: Ein Mahnbescheid enthält neben der Hauptforderung auch Gerichtskosten (z.B. 38,00 € für eine Mahn-Gebühr) sowie Vollstreckungskosten (25,75 € für einen Vollstreckungsbescheid). Diese können, bei Gerichtsverfahren, schnell 50–100 € und mehr ausmachen.
  • Abmahnung per E‑Mail gilt: Auch ein E‑Mail-Schreiben von KSP ist wirksam. Anders als ein Bußgeldbescheid braucht eine Abmahnung keine besondere Form – sie gilt auch elektronisch. Wichtiger Hinweis: Ein Abmahnungsschreiben ist kein Fake. KSP handelt rechtmäßig im Auftrag der dpa Picture-Alliance.
  • KSP-Mahngebühren und Zinsen: Die Kanzlei droht meist: 10 Tage Frist zum Ausgleich (z.B. 509,63 € bei 190 € Hauptforderung; Tabelle siehe unten). Danach wird Mahnbescheid (und ggf. Vollstreckungsbescheid) beantragt. Verzugszinsen sind in der Regel „9 % über dem Basiszinssatz“ (§§ 286, 288 BGB), aktuell z.B. 11,27 % p.a. (Basis 2,27 % + 9 %). Die Zinsen laufen oft über viele Jahre, weshalb allein sie leicht mehrere hundert Euro ausmachen.
  • Ratenzahlungsangebot: Laut Erfahrungsberichten enthält manche KSP-Nachforderung nun ein Ratenangebot – allerdings nur einmalig, gegen Zahlung einer weiteren Einigungsgebühr und zusätzlicher Zinsen. Ein solcher Ratenplan gilt als Schuldanerkenntnis und ist für Betroffene meist nachteilig, da er den Anspruch faktisch bestätigt.

Typische Forderungskomponenten (Beispiel)

KSP schreibt die dpa-Forderung meist wie folgt auf (hier Beispielwert für 1 Bild):

KostenartBeispiel-Betrag (Beispiel 1 Bild)
Lizenz-Schadensersatz (§§ 97, 287 UrhG)
– Berechnung nach MFM-Tabelle (Lizenzanalog)
190,00 € (pro Bild, oft 190–2.000 €)
Dokumentationskosten (§ 14 UWG)85,00 € (für die Beweissicherung, pro Bild)
Anwaltsvergütung (vorgerichtlich)63,70 € (1,3-Gebühr nach RVG VV 2300, für Streitwert 190 €)
Auslagenpauschale (RVG Nr. 7002)12,74 € (Pauschale für Porto, Kopien etc.)
Zinsen (ab Nutzung)158,19 € (9 % p.a. seit Mai 2016 auf 190 €)
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Gesamtforderung (inkl. Zinsen)509,63 € (Stand 26.06.2025)

Erläuterung: Die KSP-Rechnung setzt oft bei mehreren Bildern und längerer Nutzungsdauer sehr viel höhere Beträge an. Im Beispiel ergibt sich aus 190 € Hauptforderung letztlich 509,63 €, weil neben den Anwaltskosten (63,70 €) und Auslagen (12,74 €) vor allem die Strafzinsen (158,19 €) ins Gewicht fallen.

Weitere Kosten (im gerichtlichen Verfahren) können hinzukommen:

  • Gerichtskosten Mahnbescheid (1,0-Gebühr nach GKG Nr. 1100): z.B. 38,00 € bei 190 € Streitwert.
  • Gebühr Vollstreckungsbescheid (RVG Nr. 3308, 0,5-Gebühr): z.B. 25,75 €.
  • Anwaltskosten Klageverfahren (1,3-Gebühr nach VV 3305 bei 190 €): 51,50 € (s. Forderungsaufstellung).
  • Diese können sich bei Klageeröffnung (z.B. Amtsgericht) noch einmal summieren, weshalb KSP mit weiteren hunderten Euro rechnet, wenn Betroffene nicht reagieren.

Insgesamt zeigt sich: Hauptbetrag + Zinsen + Anwaltskosten + Gerichtsgebühren = oft mehrere hundert Euro. Bei Mehrfachnutzung (z.B. 3 Bilder) können sechsstellige Forderungen entstehen.

Gängige Argumentationslinien von KSP/dpa

Die KSP-Schreiben enthalten typischerweise:

  • Schadensersatz nach Lizenzanalog (MFM-Tabelle): Für jeden Verstoß werden oft 190–2.000 € pro Bild verlangt. KSP behauptet, dies entspreche der Lizenz, die vernünftige Parteien vereinbart hätten.
  • Dokumentationspauschalen: Pauschal 85 € pro Foto für die „Dokumentation“ der Rechtsverletzung (Screenshots, Recherche).
  • Verzugszinsen: Strafzinsen für den gesamten Zeitraum ab erstem Nutzungstag bis heute (9 % über Basis) – oft mehrere Hundert Euro (weil die Nutzung Jahre zurückliegt).
  • Anwaltskosten: Die Anwaltsgebühr der KSP (vorgerichtlich) wird in voller Höhe angesetzt (hier 63,70 €) und im Mahnverfahren erneut (51,50 € bei Klage).

Häufige Fehler der Betroffenen

Betroffene werden oft in die Falle gelockt, indem sie:

  • Fotos ungeprüft von Google/Social Media verwenden. Viele denken fälschlich, Bilder aus Google/Bilderdiensten oder fremde Facebook-Fotos seien kostenlos nutzbar. In Wahrheit unterliegen diese regulär dem Urheberrecht.
  • Lizenzbedingungen ignorieren. Selbst bei angeblich „lizenzfreien“ Bildern (z.B. CC-Lizenzen) werden oft Bedingungen missachtet (Namensnennung, Bearbeitungsverbote, private Nutzung etc.). Fehlen Urhebernennungen (§ 13 UrhG), kann dies separat abgemahnt werden.
  • Glauben, durch kleines Format oder privater Kontext straflos zu bleiben. Auch private Nutzung oder Social-Media-Postings gelten als öffentlich zugänglich machen und sind urheberrechtlich relevant.

Jede dieser Unachtsamkeiten kann eine Urheberrechtsverletzung (§ 97 UrhG) begründen, die – wie die Rechtsprechung betont – auch bei einmaliger Nutzung eine Wiederholungsgefahr begründet und Unterlassung sowie Schadensersatz nach sich ziehen kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sichert hierbei dem Urheber/dpa starke Ansprüche zu.

Rechtliche Einschätzung und Optionen

  • Prüfen der Rechtelage: Zuerst muss geklärt werden, ob tatsächlich die dpa Picture-Alliance (oder deren Lizenzgeber) die ausschließlichen Nutzungsrechte am fraglichen Bild besitzt. Manchmal konnte es passieren, dass das Bild doch nicht von der dpa stammt oder bereits anderweitig freigegeben war. Auch lassen sich Metadaten oder Wasserzeichen prüfen. Wenn sich Zweifel an der Rechtekette ergeben, kann die Forderung entkräftet werden.
  • Verjährung prüfen: Nach aktueller Rechtslage verjähren Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung regelmäßig innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der Verletzung (nicht vom Tag der Tat). Bei altem Posting (z.B. >10 Jahre) kann daher schon erhebliche Verjährung eingetreten sein. Dies muss in jedem Fall geprüft werden, da dpa/KSP oft bis zum äußersten Ende geltend macht. Bei Verjährung entfällt die Pflicht zur Zahlung.
  • Widerspruch zum Mahnbescheid: Wird ein Mahnbescheid zugestellt, bleibt nur ein kurzer Widerspruchsfrist von 2 Wochen. Hier sollten Betroffene auf jeden Fall innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, um nicht automatisch einen Vollstreckungsbescheid zu riskieren. Ein Widerspruch verschafft Zeit und zwingt KSP, nachträglich Klage zu erheben. Unterschätzt man die Frist, droht sofort Vollstreckung.
  • Keine voreiligen Zahlungen oder Schuldanerkenntnisse: Unterschreiben Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne Prüfung. Auch Teilzahlungen oder Ratenvereinbarungen können als Anerkenntnis gewertet werden. Vermeiden Sie zudem, KSP direkt anzurufen – das kann alles als Geständnis ausgelegt werden.
  • Vergleich verhandeln: Oft bietet sich eine einvernehmliche Lösung (Vergleich) an. In vielen Fällen konnten Rechtsanwälte die Forderungen auf einen geringen Pauschalbetrag heruntermindern. Wegen der langen Vorverfahren sind die KSP-Forderungen meist überhöht. Ein spezialisierter Anwalt kann in Verhandlungen meist eine endgültige Zahlung aushandeln, die deutlich unter der ursprünglichen Forderung liegt. Der Einigungsbetrag plus Anwaltskosten ist dann in der Regel niedriger, als es ein Prozess (mit erst recht hohen Zinsen und Kosten) gekostet hätte.
  • Anwaltliche Hilfe dringend empfohlen: Die Materie ist komplex. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann alle Einwendungen prüfen: von Lizenz- und Nutzungsgrad über die Anwendung der MFM-Tabelle bis zu formalen Fehlern im Abmahnschreiben. Ohne anwaltliche Beratung laufen Betroffene Gefahr, unter Druck falsch zu reagieren. Eine erste Einschätzung ist oft kostenlos möglich. Es lohnt sich, frühzeitig professionelle Hilfe zu nehmen, um die Risiken zu minimieren.

Zusammenfassung und Handlungsplan

  • Aktion sofort: Bei Erhalt einer Abmahnung oder Mahnung von KSP (dpa) – nichts überstürzen! Fristen notieren und Ruhe bewahren. Auf keinen Fall sofort zahlen oder unterschreiben.
  • Ansprüche prüfen: Ein Anwalt klärt, ob der Urheberrechtsverstoß wirklich besteht und die dpa Rechte an dem Bild hat. Eventuelle Verjährung kann einen Teilanspruch bereits entfallen lassen.
  • Schadensersatz hinterfragen: Die Nutzungskosten nach MFM sind strittig. Nach Rechtsprechung muss der Nachweis vorliegen, dass die dpa tatsächlich solche Lizenzgebühren erhält. Oft lässt sich die Lizenzforderung mit Sachargumenten (z.B. geringe Nutzungsintensität) deutlich senken.
  • Verhandeln oder abwehren: Wird der Anspruch anerkannt, sollte über einen Vergleich nachgedacht werden. Falls starke Einwände bestehen, kann (nach Widerspruch) ein Gerichtsverfahren sinnvoll sein, um die Forderungen ganz abzuwehren. Der Rechtsweg ist nicht aussichtslos – Gerichte überprüfen MFM-basierten Schadensersatz nur eingeschränkt.

Durch eine sorgfältige, professionelle Prüfung lassen sich viele der aktuell von KSP für dpa geltend gemachten Summen erheblich reduzieren oder ganz abwehren. Wichtig ist dabei, dass Sie keine Fristen versäumen und sich nicht einschüchtern lassen. Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein – nur so lassen sich die weitreichenden Folgen einer Abmahnung begrenzen.

Update 11.08.2025 – Neue Schreiben von KSP für dpa Picture-Alliance – hohe Zinsen, Social-Media-Fälle und Ratenzahlungsangebote

In den vergangenen Wochen erreichten mich mehrere aktuelle Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Die Fälle betreffen Bildnutzungen auf Facebook und zeigen, wie konsequent derzeit Schadensersatz für ältere Social‑Media‑Posts geltend gemacht wird. Die Unterlagen dokumentieren Forderungen im Bereich von rund 7.000 EUR pro Vorgang und enthalten zugleich strategische Hinweise, die Sie kennen sollten, bevor Sie reagieren.

Aus dem Erstschreiben aus Juli 2025 (Seiten 1–3) ergibt sich ein typisches Forderungsbild: KSP verlangt für zwei Lichtbilder auf Facebook pauschal 4.000,00 EUR Schadensersatz nach Lizenzanalogie auf Basis der MFM‑Übersicht für Social‑Media‑Nutzungen, hinzu kommen 170,00 EUR Dokumentationskosten eines Beweissicherungsdienstleisters sowie Anwaltskosten von 383,50 EUR zuzüglich 20,00 EUR Auslagen. Besonders ins Gewicht fallen die geltend gemachten Zinsen in Höhe von 2.473,36 EUR, berechnet mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszins ab den jeweiligen Nutzungszeitpunkten. Daraus resultiert eine Gesamtforderung von 7.046,86 EUR mit Zahlungsfrist bis Mitte Juli 2025. Laut Schreiben werden derzeit keine Unterlassungsansprüche erhoben, gleichwohl fordert KSP die umgehende Löschung der Inhalte. Als Zahlungswege werden Überweisung und PayPal genannt.

Die Folgeschreiben aus Juli 2025 erhöhen die Gesamtforderung wegen fortlaufender Zinsen und setzen eine neue Frist. Die Forderungsaufstellung weist weiterhin die Hauptsache von 4.000,00 EUR, 170,00 EUR Dokumentationskosten, 383,50 EUR Geschäftsgebühr, 20,00 EUR Auslagen und nunmehr 2.497,33 EUR Zinsen aus. Bemerkenswert ist, dass KSP ausdrücklich festhält, man werde bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Schritte empfehlen.

Anfang August 2025 folgt ein Ratenzahlungsangebot per E‑Mail mit einer „Gesamtforderung“ und einer zusätzlichen Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG für den Fall des Zustandekommens einer Ratenzahlungsabrede. Gefordert wird eine erste Rate von über 600,00 EUR bis Mitte August 2025, die weiteren Raten sollen jeweils zum 15. des Monats eingehen. KSP weist darauf hin, dass mit Rückstand die Restforderung sofort fällig wird.

Zur Identifikation der behaupteten Rechtsverletzungen enthalten die Schreiben konkrete Facebook‑URLs und IPTC‑Headlines. Im Schreiben werden zwei Fundstellen benannt und mit den Hinweisen „Premier Malu Dreyer speaks to the troups“ sowie „Denis Lebedev, Don King“ belegt. Solche Metadaten werden von Abmahnkanzleien regelmäßig verwendet, um Motiv, Quelle und Zeitraum der Nutzung zu dokumentieren.

Was bedeutet das aus anwaltlicher Sicht für Ihre Verteidigungsstrategie?

Die aktuelle Serie zeigt, dass für Social‑Media‑Posts aus 2018/2019 erhebliche Zinsen auflaufen und so die Gesamtsumme deutlich steigt. Die Verzinsung ab Rechtsverletzung wird von KSP strikt beansprucht; in der Praxis ist dieser Punkt jedoch nicht selten streitig und gehört sorgfältig geprüft. Gleiches gilt für die pauschale Heranziehung der MFM‑Tabellen im Social‑Media‑Kontext. Ob 2.000,00 EUR pro Bild sachgerecht sind, hängt stark vom Einzelfall ab, etwa von Art und Dauer der Nutzung, Reichweite und Einbindung. Auch die Dokumentationskosten von 170,00 EUR sind nicht automatisch in jeder Konstellation durchsetzbar; entscheidend ist, ob Aufwand und Notwendigkeit im konkreten Fall nachweisbar sind. Dass KSP aktuell keine Unterlassung fordert, ändert nichts daran, dass fortdauernde oder erneute Verwendungen Unterlassungsansprüche auslösen können. Die sofortige Entfernung der Bilder ist daher trotz laufender Verhandlungen sinnvoll, sie beseitigt jedoch nicht rückwirkend die geltend gemachten Ansprüche.

Bei Schreiben dieser Art rate ich dazu, Ratenzahlungsabreden nicht vorschnell zu akzeptieren. Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung wird regelmäßig die Forderung dem Grunde und der Höhe nach anerkannt und zusätzlich fällt eine Einigungsgebühr an. Wer substanzielle Einwendungen hat – etwa zur Lizenzlage, zur tatsächlichen Nutzung, zur Höhe der MFM‑Ansätze, zur Reichweite oder zur Verzinsung –, verschenkt durch ein schnelles Anerkenntnis wertvolle Verhandlungsspielräume. Gleichzeitig sollten Fristen nicht ignoriert werden, um keine unnötigen Kosten auszulösen.

Meine Empfehlung bleibt klar:

Sichern Sie Beweise, dokumentieren Sie, wann und wie die Bilder auf Ihren Kanälen erschienen sind, prüfen Sie vorhandene Lizenzen oder Freigaben und nehmen Sie die Inhalte vorsorglich offline. Lassen Sie die Zinsberechnung, die MFM‑Bewertung für Social Media, die geltend gemachten Dokumentationskosten und die Anwaltsgebühren rechtlich bewerten. In vielen Mandaten lassen sich Forderungen spürbar reduzieren oder auf eine tragfähige Vergleichslösung lenken, wenn strukturiert und zügig verhandelt wird.

Wenn Sie ein Schreiben von KSP für die dpa Picture‑Alliance erhalten haben, melde ich mich kurzfristig bei Ihnen zurück und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Chancen, Risiken und sinnvollen nächsten Schritten. Nutzen Sie gern meine kostenlose Erstberatung, bevor Sie zahlen oder Vereinbarungen unterschreiben.

Update 06.08.2025 – Schock! KSP fordert über 17.000,00 EUR für die dpa Picture-Alliance GmbH

In einem aktuellen Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH, das mir heute vorgelegt wird, thematisiert die Kanzlei die unautorisierte Verwendung von Lichtbildern auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. Konkret geht es um Bilder, die angeblich seit 2014 ohne entsprechende Lizenzierung öffentlich zugänglich gemacht wurden. Die dpa Picture-Alliance GmbH, als alleinige Rechteinhaberin gemäß dem Urheberrechtsgesetz, fordert hierfür Schadensersatz ein.

Rechtliche Grundlagen und die Bemessung des Schadens

Die rechtlichen Ausführungen sind für Laien nicht nachzuvollziehen. Die Forderung stützt sich auf § 97 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes. Demnach sei für die unberechtigte Nutzung ein Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes wird basierend auf einer „Lizenzanalogie“ ermittelt. Dies bedeutet, es wird der Betrag angesetzt, der bei einer regulären Lizenzierung unter fairen Bedingungen fällig gewesen wäre. Die Berechnung orientiert sich an den branchenüblichen Vergütungssätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), speziell für die Nutzung von Bildmaterial in sozialen Netzwerken.

Angesichts der lang andauernden Nutzung der Fotografien wurde ein Schadensersatz von insgesamt 8.000,00 EUR angesetzt. Hinzu kommen Kosten für die Dokumentation der Rechtsverletzung, die durch externe Dienstleister zur Beweissicherung entstanden sind, sowie Zinsen auf den Schadensersatz ab dem Zeitpunkt der ersten Rechtsverletzung (2014).

Die finanzielle Gesamtforderung

Die Summe der finanziellen Forderungen ist schockierend. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Schadensersatz: 8.000,00 EUR
  • Dokumentationskosten: 340,00 EUR
  • Zinsen auf den Schadensersatz: über 8.000,00 EUR
  • Rechtsanwaltsvergütung (Geschäftsgebühr): 692,90 EUR (basierend auf einem Gegenstandswert von 8.000,00 EUR und einem Satz von 1,3 gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG)
  • Auslagenpauschale: 20,00 EUR (gem. Nr. 7002 VV RVG)

Dies ergibt eine Gesamtforderung von über 17.000,00 EUR. Der Begleichung dieser Summe wird ein spezifisches Datum gesetzt, und die Zahlung kann entweder per Banküberweisung oder über PayPal erfolgen.

Wichtiger Hinweis zur Beilegung der Angelegenheit

Eine fristgerechte Begleichung des Gesamtbetrages führe zur Erledigung des Sachverhalts. Es wird betont, dass es hierbei ausschließlich um die finanzielle Abgeltung der bereits erfolgten unrechtmäßigen Nutzung geht. Ansprüche auf Unterlassung, inklusive einer Abmahnung, werden aktuell nicht geltend gemacht. Ungeachtet der Schadensersatzzahlung bestehe jedoch die dringende Verpflichtung, die beanstandeten Inhalte unverzüglich aus allen Online-Kanälen und von sämtlichen Speichermedien zu entfernen.

Von einer sofortigen Begleichung der finanziellen Forderung rate ich dringend ab.

Hintergrund der dpa Picture-Alliance GmbH

Die dpa Picture-Alliance GmbH, eine hundertprozentige Tochter der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, ist ein Akteur im Bereich der Bildproduktion, -dokumentation und -vermarktung in Deutschland. Sie beliefert Medienunternehmen und andere Geschäftskunden im In- und Ausland mit einem breiten Spektrum an visuellen Inhalten.

Mein dringender Rat:

  • Holen Sie sich professionelle Hilfe bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Leisten Sie keine Zahlungen oder Auskünfte.
  • Kommunizieren Sie nicht selbst mit der Kanzlei.

Was fordern die KSP Rechtsanwälte konkret?

In den mir vorliegenden Schreiben, darunter auch ganz aktuelle vom Juni 2025, fordert die Kanzlei KSP im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH typischerweise mehrere Dinge. Sie verlangt die sofortige Entfernung der betreffenden Bilder von Ihrer Webseite oder Ihren Social-Media-Profilen. Darüber hinaus werden finanzielle Ansprüche geltend gemacht. Diese setzen sich meist aus einem Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung, den Kosten für die Dokumentation des Verstoßes sowie den Anwaltsgebühren für das Aussprechen der Abmahnung selbst zusammen.

Um das zu verdeutlichen: In einem aktuellen Fall, der mir am 25. Juni 2025 vorgelegt wurde, ging es um zwei Fotos, die seit 2014 und 2022 auf einer Facebook-Seite genutzt worden sein sollen. Die Forderung der KSP Kanzlei belief sich auf insgesamt über 2.300 Euro. Diese Summe enthielt 1.600 Euro reinen Schadensersatz, 170 Euro Dokumentationskosten und erhebliche Zinsen von fast 284 Euro. Die Forderungen können jedoch je nach Fall und Nutzungsdauer der Bilder dramatisch ansteigen. Die höchste Summe, die ich bisher in einer solchen Sache gesehen habe, lag bei über 21.000 Euro für nur fünf Fotos.

So sieht eine E-Mail Abmahnung von KSP für dpa Picture-Alliance in 2025 aus:

Gibt es wirksame Verteidigungsstrategien gegen diese Forderungen?

Die gute Nachricht ist: Ja, es gibt sie. Sie sind diesen Forderungen nicht schutzlos ausgeliefert. In meiner langjährigen Praxis habe ich zahlreiche Fälle betreut, in denen wir die Forderungen erheblich reduzieren oder sogar vollständig abwehren konnten. Es ist daher selten ratsam, den geforderten Betrag ohne eine eingehende Prüfung zu bezahlen.

Eine effektive Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse Ihrer individuellen Situation. Zunächst muss geklärt werden, ob Sie überhaupt der richtige Adressat sind. Haben Sie das Bild tatsächlich auf einer von Ihnen verantworteten Präsenz verwendet? Doch selbst wenn der Vorwurf zutrifft, gibt es strategische Ansatzpunkte. Insbesondere bei sehr hohen Forderungen, die oft durch jahrelang berechnete Zinsen entstehen, kann die Einrede der Verjährung ein schlagkräftiges Argument sein. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach gewissen Fristen, was die Forderungshöhe maßgeblich beeinflussen kann. Darüber hinaus gibt es weitere juristische Argumente, die wir je nach Fallkonstellation prüfen und für Ihre Verteidigung nutzen können.

FAQ Abmahnung KSP dpa

Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?

Ignorieren Sie eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH auf keinen Fall. Das Nichtbeachten der gesetzten Fristen kann zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar einer Klage führen, was mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Eine fristgerechte und strategisch kluge Reaktion, am besten nach anwaltlicher Beratung, ist entscheidend für Ihre Verteidigung.

Welche ersten Schritte sind nach Erhalt des Schreibens von KSP wichtig?

Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts voreilig, insbesondere nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Prüfen Sie die Vorwürfe genau und notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Suchen Sie umgehend den Rat eines spezialisierten Anwalts. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen und eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie aufsetzen, um Ihre Position zu schützen und zukünftige Nachteile zu vermeiden.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

Nein, es wird dringend davon abgeraten, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese ist oft zu weit gefasst und kann ein lebenslanges Schuldeingeständnis bedeuten. Ein Anwalt kann eine modifizierte Erklärung aufsetzen, die Sie nur minimal bindet.

Was ist, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Die Abmahnung wird immer an den Inhaber des Internetanschlusses geschickt, über den die Verletzung stattfand. Sie haften als Anschlussinhaber aber nicht automatisch. Wenn andere Personen (z. B. Familienmitglieder oder Mitbewohner) Ihren Anschluss nutzen, kann Ihre Haftung unter bestimmten Umständen entfallen. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.

Muss ich die geforderte Summe vollständig bezahlen?

Nicht zwangsläufig. Die in der Abmahnung geforderten Beträge für Schadensersatz und Anwaltskosten sind oft verhandelbar oder können als überhöht angefochten werden. Ein erfahrener Anwalt kann die Forderung prüfen und versuchen, die Zahlungspflicht zu reduzieren oder ganz abzuwehren.

Ist die Abmahnung von KSP ein Fake oder Betrug?

Nein. Die Schreiben sind echt und sollten sehr ernst genommen werden. KSP ist eine legitime Kanzlei, die die dpa Picture-Alliance vertritt.

Ist eine Abmahnung per E-Mail überhaupt gültig?

Ja. Für eine urheberrechtliche Abmahnung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Sie ist auch per E-Mail wirksam.

Die gesetzten Fristen sind extrem kurz. Ist das rechtens?

Ja. Die Rechtsprechung hat auch sehr kurze Fristen in Abmahnungen als wirksam erachtet. Daher ist es umso wichtiger, schnell zu handeln.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren? Abmahnung KSP dpa

Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Der wichtigste Schritt ist, die gesetzten Fristen im Auge zu behalten und nicht untätig zu bleiben. Ein spezialisierter Anwalt kann die Situation für Sie professionell einschätzen. Im Rahmen einer solchen Prüfung analysieren wir, ob die Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt und ob die dpa Picture-Alliance die Rechte an dem Bild überhaupt nachweisen kann.

Sollte der Vorwurf berechtigt sein, bedeutet das nicht, dass Sie die volle Summe zahlen müssen. In den meisten Fällen kann ich durch eine strategische Verhandlung eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung für Sie erzielen. Das Ziel ist es, ein Ergebnis zu erreichen, bei dem die Vergleichssumme zusammen mit meinem Honorar deutlich unter der ursprünglichen Forderung liegt. So beenden wir die Angelegenheit nicht nur kostengünstiger, sondern auch rechtssicher für Sie.

Sofortmaßnahmen: Die 5 wichtigsten Regeln nach Erhalt der Abmahnung

Ihr Handeln in den ersten Stunden und Tagen ist entscheidend. Panik ist ein schlechter Ratgeber. Befolgen Sie stattdessen diese fünf Regeln, um Ihre Position nicht zu schwächen :

  1. Ruhe bewahren und Fristen notieren: Die Schreiben von KSP sind echt und keine Betrugsmasche. Nehmen Sie die gesetzten Fristen (oft nur 10-14 Tage) ernst und notieren Sie diese sofort. Ein Verstreichenlassen kann zu einem teuren Gerichtsverfahren führen.
  2. Keinen Kontakt zu KSP aufnehmen: Rufen Sie nicht bei KSP an und schreiben Sie keine E-Mails. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Sie sind nicht verpflichtet, den Sachverhalt am Telefon zu erörtern. Überlassen Sie die Kommunikation einem Profi.
  3. Nichts unterschreiben: Die Abmahnung enthält oft eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie diese auf keinen Fall! Sie ist fast immer zu weit gefasst und kommt einem Schuldeingeständnis gleich, das Sie lebenslang binden kann.
  4. Nichts bezahlen: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen, auch keine Teilbeträge. Eine Zahlung kann ebenfalls als Schuldanerkenntnis gewertet werden und erschwert die spätere Verteidigung erheblich.
  5. Anwaltlichen Rat einholen: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt. Nur ein Experte kann die Rechtmäßigkeit der Forderungen prüfen, die Erfolgsaussichten einer Verteidigung bewerten und eine Strategie entwickeln, die Sie vor maximalem Schaden bewahrt. Nutzen Sie Angebote für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Die Gefahr des Ignorierens: Geht die dpa Picture-Alliance vor Gericht?

Ich werde oft gefragt, ob man die Abmahnung nicht einfach ignorieren kann. Meine Erfahrung zeigt klar: Die KSP Kanzlei blufft nicht. Wenn Betroffene nicht reagieren, wird der Druck erhöht. In den letzten Wochen wurden mir wiederholt gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hünefeld vorgelegt. Auch Klageverfahren, beispielsweise vor dem Amtsgericht München, sind keine Seltenheit. Dies verdeutlicht, dass die Gegenseite entschlossen ist, ihre Forderungen auch gerichtlich durchzusetzen. Ein solches Verfahren ist mit erheblichen weiteren Kosten und Risiken verbunden, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

Die Forderung von KSP verstehen: Was wird Ihnen genau vorgeworfen?

Um sich effektiv wehren zu können, müssen Sie verstehen, woraus sich die oft horrenden Forderungen zusammensetzen. Typischerweise bestehen die Schreiben aus vier Bausteinen :

  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie: KSP fordert Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung des Bildes. Die Höhe wird nach der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet. Das bedeutet, es wird gefragt, was vernünftige Vertragspartner als Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung vereinbart hätten (§97Abs.2UrhG). Als Grundlage für diese fiktive Gebühr zieht KSP fast immer die umstrittene MFM-Tabelle heran, die zu extrem hohen Beträgen führt.
  • Dokumentationskosten: Hierbei handelt es sich um angebliche Kosten für die Beweissicherung, z. B. durch das Anfertigen von Screenshots durch externe Dienstleister. Oft wird hier eine Pauschale von 85 EUR pro Bild angesetzt, deren tatsächliches Entstehen und deren Höhe oft fragwürdig ist.
  • Zinsen: Ein besonders perfider Kostenfaktor. KSP berechnet Verzugszinsen (oft 9 % über dem Basiszinssatz) ab dem ersten Tag der angeblichen Bildnutzung. Da die Rechtsverletzungen oft Jahre zurückliegen, können allein die Zinsen mehrere tausend Euro betragen und die Hauptforderung übersteigen.
  • Anwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung von KSP selbst. Diese werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis eines Gegenstandswertes berechnet, der sich wiederum aus der Höhe des Schadensersatzes ergibt.

Ein typisches Forderungsschreiben kann schnell eine Gesamtsumme von 4.000 EUR bis über 12.000 EUR erreichen, in Einzelfällen sogar über 20.000 EUR.

Ihre Verteidigung: 4 schlagkräftige Argumente gegen die Forderung

Die gute Nachricht ist: Jede dieser Forderungskomponenten bietet Angriffspunkte. Die Beweislast für das Bestehen und die Höhe der Ansprüche liegt vollständig bei der dpa und KSP. Hier sind die vier wichtigsten Verteidigungshebel:

Angriffspunkt 1: Fehlende Aktivlegitimation der dpa

Nur der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Foto darf Schadensersatz fordern. Die dpa Picture Alliance ist eine Bildagentur, die Rechte von vielen verschiedenen Fotografen bündelt. In den Abmahnschreiben wird oft nur pauschal behauptet, die dpa sei exklusiv berechtigt. Ein lückenloser Nachweis der Rechtekette – vom ursprünglichen Fotografen über eventuelle Zwischenhändler bis hin zur dpa – fehlt jedoch meist.

Was das für Sie bedeutet: Ihr Anwalt kann KSP auffordern, die Aktivlegitimation lückenlos nachzuweisen. Kann die Kanzlei dies nicht, ist die gesamte Forderung hinfällig.

Angriffspunkt 2: Die Verjährung der Ansprüche

Im Urheberrecht gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, die strategisch genutzt werden können:

  • Unterlassungsanspruch (3 Jahre): Der Anspruch darauf, dass Sie die Nutzung des Bildes zukünftig unterlassen, verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis der Rechtsverletzung. Liegt die Nutzung schon lange zurück, kann dieser Anspruch bereits verjährt sein.
  • Schadensersatzanspruch (10 Jahre): Der Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verjährt nach einer umstrittenen, aber von der Rechtsprechung oft angewandten Regel erst nach zehn Jahren.

Was das für Sie bedeutet: Auch wenn der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt ist, kann die Verjährung des Unterlassungsanspruchs Ihre Verhandlungsposition erheblich stärken. Ihr Anwalt wird genau prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Fall bereits verjährt sind.

Angriffspunkt 3: Fehlende oder eingeschränkte Haftung (Störerhaftung)

Häufig wird die Abmahnung an den Betreiber einer Webseite (z. B. einen Verein) geschickt, obwohl das Bild von einem Dritten (z. B. einem Werbepartner oder einem Mitglied) hochgeladen wurde. In solchen Fällen haften Sie nicht automatisch als Täter.

Es kommt die sogenannte Störerhaftung in Betracht. Als Störer haftet, wer willentlich zur Rechtsverletzung eines Dritten beiträgt, ohne selbst Täter zu sein. Zwar wurde die Störerhaftung in den letzten Jahren eingeschränkt, aber als Webseitenbetreiber haben Sie Prüfpflichten. Sie haften in der Regel nicht auf Schadensersatz, können aber zur Unterlassung verpflichtet werden, sobald Sie von der Rechtsverletzung erfahren.

Was das für Sie bedeutet: Wenn Sie das Bild nicht selbst hochgeladen haben, ist eine Schadensersatzpflicht oft ausgeschlossen. Dies ist ein extrem starkes Argument, um die Zahlungsforderung abzuwehren.

Angriffspunkt 4: Die Höhe des Schadensersatzes (MFM-Tabelle)

Dies ist der wichtigste und wirkungsvollste Hebel, um die Forderung drastisch zu reduzieren. Die von KSP standardmäßig herangezogene MFM-Tabelle ist in den meisten Fällen nicht anwendbar.

Der Mythos der MFM-Tabelle: Warum die Schadensersatzforderung oft haltlos ist

Die MFM-Tabelle („Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“) gibt jährliche Honorarempfehlungen für die Nutzung von professionellen Fotografien heraus. KSP nutzt diese Tabelle, um Lizenzgebühren von mehreren tausend Euro pro Bild zu konstruieren. Die deutsche Rechtsprechung hat dieser Praxis jedoch klare Grenzen gesetzt:

  • BGH: Nicht anwendbar bei Amateurfotos: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die MFM-Tabelle nicht zur Berechnung des Schadensersatzes herangezogen werden kann, wenn es sich bei dem Bild nicht um das Werk eines professionellen Fotografen handelt (BGH, Az. I ZR 187/17 – „Sportwagenfoto“). Viele Bilder, die im Internet kursieren, fallen in diese Kategorie.
  • OLG Köln: Strenge Voraussetzungen auch bei Profi-Fotos: Selbst wenn es sich um ein professionelles Foto handelt, darf die MFM-Tabelle nicht schematisch angewendet werden. Gerichte wie das OLG Köln fordern, dass der Rechteinhaber (also die dpa) nachweisen muss, dass er selbst Lizenzen zu vergleichbar hohen Preisen verkauft. Dieser Nachweis wird in der Praxis so gut wie nie erbracht.

Was das für Sie bedeutet: Die Hauptforderung von KSP basiert auf einer Berechnungsgrundlage, die vor Gericht in den meisten Fällen keinen Bestand hat. Stattdessen schätzen Gerichte den Schaden selbst und kommen auf deutlich geringere Beträge.

ForderungspostenTypische Forderung von KSP (basierend auf MFM)Realistische gerichtliche Bewertung (Beispiele)
Schadensersatz pro Bild2.000 EUR100 EUR für ein einfaches Foto
100% Aufschlag bei fehlender UrhebernennungOft implizit in der hohen Forderung enthaltenWird von Gerichten oft gewährt, aber auf Basis des realistischen Schadens (z.B. +100 EUR)
Gesamtschaden pro Bild2.000 EUR200 EUR

Wie Sie sehen, lässt sich die Kernforderung oft um 90 % oder mehr reduzieren. Das ist der Grund, warum Sie die Forderung niemals ungeprüft akzeptieren sollten.

Die Kostenfalle: Wie aus 2.000 € schnell 10.000 € werden – und wie Sie es verhindern

Die enorme Höhe der Gesamtforderung resultiert oft aus der Kombination von überhöhtem Schadensersatz und langjährigen Zinsforderungen. Ein Fallbeispiel aus der Praxis zeigt dies deutlich: Für die Nutzung von vier Fotos seit 2019 wurde eine Gesamtsumme von über 12.500 EUR gefordert, davon über 4.100 EUR allein an Zinsen.

Da die Grundlage des Schadensersatzes (die MFM-Tabelle) angreifbar ist, bricht auch die Grundlage für die exorbitant hohen Zinsen und Anwaltskosten zusammen. Wenn der eigentliche Schaden pro Bild statt 2.000 EUR nur 100 EUR beträgt, reduzieren sich auch die darauf basierenden Zinsen und die gegnerischen Anwaltskosten dramatisch.

Ihre Strategie muss daher lauten: Den Kern der Forderung – den Schadensersatz – anzugreifen, um das gesamte Kartenhaus der Kosten zum Einsturz zu bringen.

Der Ablauf: Von der Abmahnung bis zur Lösung mit anwaltlicher Hilfe

Wenn Sie einen spezialisierten Anwalt beauftragen, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Sie senden dem Anwalt die Abmahnung zu. Er prüft den Fall und gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu den Risiken und Erfolgschancen.
  2. Mandatierung: Sie beauftragen den Anwalt, oft zu einem fairen Pauschalhonorar, das Ihnen Kostensicherheit gibt.
  3. Fristverlängerung und Kommunikation: Der Anwalt zeigt Ihre Vertretung gegenüber KSP an und übernimmt die gesamte Kommunikation. Er wird zunächst eine Fristverlängerung zur Stellungnahme erwirken.
  4. Strategische Stellungnahme: Ihr Anwalt wird eine fundierte Stellungnahme verfassen, in der er die oben genannten Verteidigungsargumente (Aktivlegitimation, Verjährung, Höhe des Schadensersatzes etc.) vorbringt und die Forderung entschieden zurückweist.
  5. Verhandlung eines Vergleichs: In vielen Fällen ist es möglich, die Angelegenheit durch einen geringen, einmaligen Vergleichsbetrag endgültig zu beenden. Ihr Anwalt wird eine Einigung aushandeln, die für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und die Gesamtkosten (inklusive des eigenen Anwaltshonorars) deutlich unter der ursprünglichen Forderung hält.
  6. Rechtssichere Beendigung: Die Angelegenheit wird durch eine modifizierte, eng gefasste Unterlassungserklärung und eine finale Erledigungserklärung rechtssicher abgeschlossen.

Warum Sie jetzt einen spezialisierten Anwalt brauchen

Der Umgang mit einer Abmahnung von KSP ist kein Fall für Laien. Das Urheberrecht ist komplex, die Taktiken der Abmahnkanzleien sind ausgefeilt und die finanziellen Risiken sind enorm.

Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt:

  • kennt die Gegenseite: Er hat bereits unzählige Fälle gegen KSP geführt und kennt deren Argumente, Taktiken und Vergleichsbereitschaft.
  • argumentiert auf Augenhöhe: Er kann die juristischen Schwachstellen der Forderung präzise aufzeigen und mit Verweis auf aktuelle Gerichtsurteile entkräften.
  • verhandelt effektiv: Er weiß, welche Vergleichssummen realistisch sind und erzielt für Sie das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis.
  • schützt Sie vor Folgefehlern: Er sorgt für eine rechtssichere Beendigung des Falls und schützt Sie davor, eine zu weite Unterlassungserklärung abzugeben, die zukünftige Risiken birgt.

Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Eine Abmahnung von KSP für die dpa ist eine ernstzunehmende Angelegenheit, aber kein Grund zur Verzweiflung. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung können Sie die Forderungen erheblich reduzieren oder sogar vollständig abwehren.

Nutzen Sie meine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail an anwalt@thomas-feil.de oder rufen Sie mich direkt an unter. Ich helfe Ihnen schnell und kompetent.

Wie Sie sich präventiv schützen können? Abmahnung KSP dpa

Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, ist ein bewusster Umgang mit Bildmaterial im Internet unerlässlich. Verwenden Sie grundsätzlich nur Bilder, für die Sie die notwendigen Nutzungsrechte nachweislich besitzen. Das bedeutet, auf eigene Fotos zurückzugreifen oder Lizenzen bei seriösen Bildagenturen zu erwerben. Achten Sie bei lizenzierten Bildern genau auf die Bedingungen – viele als „lizenzfrei“ beworbene Bilder dürfen nur unter Nennung des Urhebers oder nicht-kommerziell genutzt werden. Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig, um im Zweifelsfall einen Nachweis zur Hand zu haben.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der KSP Kanzlei erhalten haben, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Senden Sie mir das Schreiben unverbindlich per E-Mail zu. Sie erhalten von mir eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Ich vertrete Sie bundesweit zu fairen und transparenten Festpreisen und entwickle mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Abmahnung von KSP für dpa Picture-Alliance

Was genau ist eine Abmahnung von KSP für die dpa Picture-Alliance?

Hierbei handelt es sich um ein anwaltliches Schreiben, mit dem die Kanzlei KSP im Auftrag der Bildagentur dpa Picture-Alliance GmbH eine Urheberrechtsverletzung beanstandet. In der Regel wird Ihnen vorgeworfen, ein oder mehrere Bilder ohne gültige Lizenz auf Ihrer Webseite, Ihrem Blog oder in sozialen Medien verwendet zu haben.

Sind diese Abmahnungen echt oder handelt es sich um eine Betrugsmasche?

Die Abmahnungen sind echt und sollten sehr ernst genommen werden. Die KSP Rechtsanwälte sind eine bekannte Kanzlei, die auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert ist. Ein Ignorieren der Schreiben kann zu einem gerichtlichen Verfahren und erheblich höheren Kosten führen.

Was wird in einer solchen Abmahnung gefordert?

Üblicherweise werden vier Dinge von Ihnen verlangt:

Die sofortige Entfernung des Bildes (Beseitigungsanspruch).
Die Zahlung von Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung.
Die Erstattung von Dokumentationskosten.
Die Übernahme der Anwaltskosten für die Abmahnung.

Wie hoch können die Forderungen sein?

Die Kosten variieren stark. Selbst bei nur einem Bild können die Forderungen schnell 1.000 bis 2.500 Euro erreichen. In Fällen, in denen mehrere Bilder über einen langen Zeitraum genutzt wurden, habe ich bereits Forderungen von über 21.000 Euro gesehen.

Kann ich mich gegen die Forderungen verteidigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Verteidigung möglich und sinnvoll. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ob die dpa die Rechte am Bild nachweisen kann, ob die Höhe des Schadensersatzes angemessen ist oder ob Teile der Forderung eventuell bereits verjährt sind.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung einfach ignoriere?

Das Ignorieren ist die riskanteste Option. Die KSP Kanzlei leitet in vielen Fällen ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage ein. Dies führt zu zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie im Falle einer Niederlage tragen müssen. Die Gesamtkosten können sich dadurch vervielfachen.

Wie kann ich solche Abmahnungen in Zukunft vermeiden?

Der beste Schutz ist die Prävention. Nutzen Sie ausschließlich Bilder, an denen Sie nachweislich die Nutzungsrechte besitzen. Das sind entweder eigene Aufnahmen oder Bilder, für die Sie bei einer seriösen Quelle eine Lizenz erworben haben. Lesen und befolgen Sie die Lizenzbedingungen genau und dokumentieren Sie den Lizenzerwerb.

Wie können Sie mir in meinem Fall helfen?

Als Fachanwalt für IT-Recht biete ich Ihnen eine schnelle und kompetente Einschätzung Ihrer Lage. Senden Sie mir Ihr Abmahnschreiben für eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zu. Ich prüfe die Forderungen, zeige Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf und entwickle eine lösungsorientierte Strategie. Oftmals lässt sich eine wirtschaftlich vorteilhafte Einigung erzielen, die Sie am Ende deutlich weniger kostet als die ursprüngliche Forderung.

Sollte ich nicht einfach bezahlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen?

Nein. Wie oben gezeigt, sind die Forderungen fast immer massiv überhöht. Eine anwaltliche Prüfung und Verhandlung führt in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung der Zahlung, die die Kosten für den eigenen Anwalt bei weitem aufwiegt.

Ich habe das Bild nicht selbst hochgeladen. Muss ich trotzdem haften?

Es kommt darauf an. Sie haften möglicherweise nicht als Täter auf Schadensersatz, aber unter Umständen als „Störer“ auf Unterlassung. Ein Anwalt kann prüfen, ob und in welchem Umfang Sie überhaupt haften.

Ich habe das Bild von einer „lizenzfreien“ Bilddatenbank wie Pixabay oder Pexels. Bin ich sicher?

Nicht unbedingt. Sie müssen die genauen Lizenzbedingungen prüfen. Viele Lizenzen (z. B. Creative Commons) erfordern eine korrekte Namensnennung des Urhebers. Fehlt diese, liegt trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vor. Zudem müssen Sie im Streitfall beweisen können, woher das Bild stammt und unter welcher Lizenz es stand.

Lohnt sich ein Anwalt überhaupt oder wird es dadurch nur teurer?

Ein spezialisierter Anwalt lohnt sich fast immer. Die Reduzierung der Forderung ist in der Regel so signifikant, dass Sie am Ende trotz Anwaltshonorar deutlich weniger zahlen als die ursprüngliche Forderung von KSP.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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