Stellen Sie sich vor: Der Geschäftsalltag läuft, Ihr Online-Handel floriert, und Sie konzentrieren sich darauf, Ihren Kunden den besten Service zu bieten. Doch dann liegt plötzlich ein Schreiben in Ihrem Posteingang oder auf Ihrem Schreibtisch, das alles verändert. Der Absender: die renommierte Kanzlei Lubberger Lehment. Der Auftraggeber: die Volkswagen AG. In diesem Moment schrillen bei vielen Unternehmern die Alarmglocken – und das zu Recht. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, befinden Sie sich in einer ernsten markenrechtlichen Auseinandersetzung, die schnelles und vor allem strategisch kluges Handeln erfordert. Abmahnung von VW erhalten?
In meiner Kanzlei landen aktuell vermehrt genau diese Abmahnschreiben. Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf das Reputations- und Markenrecht, unterstütze ich tagtäglich Unternehmer wie Sie dabei, sich gegen weitreichende Forderungen zur Wehr zu setzen und ihren Geschäftsbetrieb zu sichern. Dieser Beitrag dient als Ihr umfassender Leitfaden. Ich erkläre Ihnen detailliert, was hinter den VW-Abmahnungen steckt, welche Forderungen auf Sie zukommen, welche Risiken lauern und – das Wichtigste – wie wir gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln können.
Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund Abmahnung von VW: Warum VW aktuell so konsequent abmahnt
- Was genau wirft Ihnen die Volkswagen AG vor?
- Die Forderungen der Kanzlei Lubberger Lehment: Ein gefährlicher Forderungskatalog
- Die Risiken für Sie als Händler: Warum Sie niemals ungeprüft handeln sollten
- Ihr strategischer Fahrplan bei Abmahnung von VW: Wie Sie jetzt richtig reagieren
- Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bei Abmahnung von VW: Es gibt mehr Wege, als Sie denken
- Meine Unterstützung für Sie: Individuell, strategisch und lösungsorientiert
- Abmahnung von VW erhalten? Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit!
Hintergrund Abmahnung von VW: Warum VW aktuell so konsequent abmahnt
Die Volkswagen AG ist nicht nur einer der größten Automobilhersteller der Welt, sondern auch Inhaberin eines riesigen Portfolios an wertvollen Marken. Das ikonische VW-Logo, Modellbezeichnungen wie „Golf“, „Tiguan“ oder das sportliche Kürzel „GTI“ sind nicht nur Namen, sondern milliardenschwere Vermögenswerte. Ein zentraler Bestandteil der Markenstrategie jedes globalen Unternehmens ist der konsequente Schutz dieser Rechte. Geschieht dies nicht, droht eine Verwässerung der Marke, was ihren Wert mindern würde.
Aus diesem Grund hat VW die spezialisierte Kanzlei Lubberger Lehment mandatiert, die für ihr rigoroses Vorgehen im Markenrecht bekannt ist, um gegen mutmaßliche Verletzungen vorzugehen. Betroffen sind vor allem Online-Händler, die auf ihren Webseiten, in Shopsystemen oder auf Plattformen wie Amazon, eBay und Kleinanzeigen Autoteile, Zubehör oder Dienstleistungen anbieten und dabei die Kennzeichen von VW verwenden.
Was genau wirft Ihnen die Volkswagen AG vor?
Der Kernvorwurf in den Abmahnungen lautet fast immer auf Markenrechtsverletzung gemäß §§ 14, 15 Markengesetz (MarkenG). VW wirft den Abgemahnten vor, ihre geschützten Kennzeichen ohne Lizenz oder Zustimmung „markenmäßig“ benutzt zu haben. Doch was bedeutet das konkret? Eine markenmäßige Nutzung liegt dann vor, wenn ein Zeichen (also etwa ein Logo oder ein Name) so verwendet wird, dass der Kunde es als Hinweis auf die Herkunft des Produkts von einem bestimmten Unternehmen versteht.
In der Praxis beanstandet VW insbesondere:
- Die Verwendung des VW-Logos: Sei es prominent im Header Ihres Online-Shops, auf Produktbildern von Nicht-Originalteilen oder in Werbebannern. Wenn der Eindruck entsteht, Ihr gesamtes Angebot oder das beworbene Produkt stamme direkt von VW, liegt eine klare Markenverletzung vor.
- Die Nutzung von Wortmarken: Auch die Verwendung von Namen wie „Golf“ oder „Bulli“ in einer Produktüberschrift, die suggeriert, es handle sich um ein offizielles VW-Produkt, wird abgemahnt.
Aktuell sehe ich in meiner Praxis vor allem zwei Stoßrichtungen bei den Abmahnungen:
Variante 1: Abmahnung von VW wegen des Angebots von Aktivierungssoftware
Ein sehr spezifischer und moderner Fall betrifft den Vertrieb von Software, mit der sich bestimmte, bereits im Fahrzeug vorinstallierte, aber gesperrte Funktionen freischalten lassen. Beliebte Beispiele sind „App-Connect“, „Apple CarPlay“ oder „Android Auto“. VW argumentiert hier, dass der Vertrieb dieser nicht lizenzierten Software eine Verletzung ihrer Rechte darstellt. Die Verwendung des Zeichens „VW“ in der Produktbezeichnung, etwa „Aktivierungssoftware für VW zur Freischaltung von App-Connect“, wird als markenmäßige Nutzung gewertet, die eine unberechtigte Rufausnutzung darstellt und die Herkunftsfunktion der Marke verletzt. Der Vorwurf kann sich hier sowohl auf das Markenrecht (§§ 14, 19 MarkenG) als auch auf das Urheberrecht beziehen, da die Software in geschützte Systeme des Fahrzeugs eingreift.
Variante 2: Abmahnung von VW wegen unberechtigter Verwendung der Wort- und Bildmarken
Diese klassischere, aber nicht minder gefährliche Variante zielt auf die Verwendung bekannter Marken wie „VW“, des Logos oder des Kult-Namens „Bulli“ ab. Hier geht es oft um den Verkauf von Produkten auf großen Online-Plattformen. Besonders scharf geht VW dabei gegen Plagiate und Produktfälschungen vor. Wer beispielsweise Merchandise-Artikel wie Schlüsselanhänger, T-Shirts oder Modellautos mit dem VW-Logo verkauft, ohne dafür eine Lizenz erworben zu haben, muss mit einer sehr deutlichen Reaktion rechnen. Hier steht nicht nur die reine Markenverwendung im Fokus, sondern oft auch der Vorwurf der unlauteren Irreführung und der gezielten Ausbeutung des guten Rufs von VW.
Die Forderungen der Kanzlei Lubberger Lehment: Ein gefährlicher Forderungskatalog
Ein Abmahnschreiben von Lubberger Lehment ist kein Warnschuss, sondern eine präzise formulierte Aufforderung mit weitreichenden Konsequenzen. In der Regel werden vier zentrale Forderungen gestellt:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:
Dies ist der Dreh- und Angelpunkt des Schreibens. Ihnen wird eine vorformulierte Erklärung zugesandt, die Sie unterschreiben sollen. Hier ist größte Vorsicht geboten! Eine solche Erklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Volkswagen AG. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Bei jedem zukünftigen Verstoß – und sei er auch nur versehentlich – wird eine empfindliche, oft im vier- bis fünfstelligen Bereich liegende Vertragsstrafe fällig. Die vorformulierten Erklärungen sind zudem meist viel zu weit gefasst und würden Ihre unternehmerische Freiheit über das absolut notwendige Maß hinaus einschränken.
2. Umfassende Auskunftserteilung:
Sie werden aufgefordert, detailliert Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Markennutzung zu erteilen. Dazu gehören Verkaufszahlen, erzielte Gewinne, Lieferanten, Vertriebskanäle und Werbemaßnahmen. Diese Informationen dienen VW als Grundlage zur Bezifferung des Schadensersatzanspruchs. Sie legen damit die Karten auf den Tisch, bevor überhaupt geklärt ist, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht.
3. Zahlung von Schadensersatz:
Auf Basis der von Ihnen erteilten Auskünfte wird VW einen Schadensersatzanspruch berechnen. Im Markenrecht gibt es dafür drei Berechnungsarten: den konkret entgangenen Gewinn, die Herausgabe des Verletzergewinns oder – am häufigsten – die sogenannte Lizenzanalogie. Dabei wird gefragt: Was hätten Sie an Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn Sie VW vorab um Erlaubnis gefragt hätten? Dieser Betrag wird dann als Schaden geltend gemacht.
4. Erstattung der Abmahnkosten:
Schließlich sollen Sie die Anwaltskosten für das Aussprechen der Abmahnung tragen. Diese berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (oder Streitwert). Und dieser wird von Lubberger Lehment im Namen von VW regelmäßig sehr hoch angesetzt. In den mir vorliegenden Fällen liegt der Gegenstandswert oft bei 250.000 €. Daraus errechnen sich dann Anwaltskosten in Höhe von 3.247,90 €, die Sie erstatten sollen.
Die Risiken für Sie als Händler: Warum Sie niemals ungeprüft handeln sollten
Die größte Gefahr liegt in der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. Viele Betroffene unterschreiben in Panik, um die Angelegenheit schnell aus der Welt zu schaffen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Sie schaffen einen dauerhaften Titel gegen sich selbst. Einmal unterschrieben, können Sie sich kaum noch davon lösen. Schon ein altes, vergessenes Angebot im Cache von Google oder ein übersehenes Produktbild kann ausreichen, um eine Vertragsstrafe auszulösen.
Deshalb lautet meine oberste Maxime: Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung und Modifikation! Leisten Sie auch keine Zahlungen. Ob die Forderungen – sowohl der Schadensersatz als auch die Anwaltskosten – der Höhe nach berechtigt sind, muss sorgfältig geprüft werden. Oft sind die angesetzten Werte überhöht und können im Rahmen von Verhandlungen deutlich reduziert werden.
Ihr strategischer Fahrplan bei Abmahnung von VW: Wie Sie jetzt richtig reagieren
Wenn Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, ist ein klares und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Ich empfehle Ihnen dringend die folgenden Schritte:
- Bewahren Sie Ruhe, aber ignorieren Sie das Schreiben nicht. Panik ist ein schlechter Ratgeber, Untätigkeit aber noch schlechter. In dem Schreiben sind kurze Fristen gesetzt. Werden diese versäumt, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht, was die Situation deutlich komplizierter und teurer macht. Notieren Sie sich die Fristen und handeln Sie umgehend.
- Unterschreiben Sie unter keinen Umständen die beigefügte Unterlassungserklärung. Wie bereits ausführlich dargelegt, ist dies der schwerwiegendste Fehler, den Sie machen können.
- Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. Die Berechtigung und Angemessenheit jeder einzelnen Forderung muss erst von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.
- Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Ersteinschätzung. Senden Sie mir die Abmahnung zu. Ich kann Ihnen schnell und kompetent erläutern, wie Ihre individuelle Situation zu bewerten ist und welche Verteidigungschancen bestehen.
Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bei Abmahnung von VW: Es gibt mehr Wege, als Sie denken
Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Unrecht sind. Das Markenrecht ist komplex und bietet durchaus stichhaltige Verteidigungsansätze. Die richtige Strategie hängt immer von den Details Ihres konkreten Falles ab. Mögliche Verteidigungslinien sind:
- Keine kennzeichenmäßige Nutzung: Dies ist oft der entscheidende Punkt. Haben Sie die Marke VW oder eine Modellbezeichnung wirklich als Herkunftshinweis verwendet? Oder war die Nutzung rein beschreibend? Die Angabe „passend für VW Golf“ oder „kompatibel mit VW-Modellen“ kann unter bestimmten Umständen zulässig sein. Entscheidend ist, dass für den Kunden klar erkennbar bleibt, dass es sich um ein Produkt eines Drittherstellers und nicht um ein Originalprodukt handelt. Die Grenzen sind hier fließend und erfordern eine genaue Analyse Ihres Web-Auftritts.
- Erlaubte Ersatzteilkennzeichnung gemäß § 23 MarkenG: Dieses sogenannte „Ersatzteilprivileg“ ist eine der wichtigsten Vorschriften für den freien Zubehör- und Ersatzteilmarkt. § 23 Nr. 3 MarkenG erlaubt es, eine fremde Marke zu nennen, wenn dies notwendig ist, um den Bestimmungszweck einer Ware oder Dienstleistung anzugeben. Wenn Sie also einen Auspuff verkaufen, ist es notwendig zu erwähnen, für welches Fahrzeugmodell (z. B. „VW Tiguan“) er bestimmt ist. Allerdings darf diese Nennung nicht über das Notwendige hinausgehen und keinen unlauteren Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung erwecken. Die Verwendung des VW-Logos ist hierbei fast immer unzulässig.
- Prüfung der Markenrechte: In seltenen Fällen kann auch geprüft werden, ob das Markenrecht, auf das sich VW stützt, überhaupt für die konkrete Ware oder Dienstleistung Schutz genießt.
Meine Unterstützung für Sie: Individuell, strategisch und lösungsorientiert
Wenn Sie mich mandatieren, übernehme ich für Sie den gesamten Prozess. Sie können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ich im Hintergrund für Ihre Interessen kämpfe. Meine Unterstützung umfasst konkret:
- Eine schnelle und fundierte Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.
- Eine individuelle Beratung zu den Verteidigungsmöglichkeiten und die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie.
- Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese gibt VW nur das, was ihnen rechtlich zusteht, und schützt Sie vor überzogenen Verpflichtungen und Vertragsstrafen.
- Eine sorgfältige Prüfung und die Abwehr unberechtigter Schadensersatz- und Kostenerstattungsforderungen.
- Die vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Kanzlei Lubberger Lehment. Ich verhandle auf Augenhöhe und sorge für eine professionelle und deeskalierende Korrespondenz.
- Das Führen von Vergleichsverhandlungen, um eine außergerichtliche, wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie zu erzielen, sofern dies der beste Weg ist.
Eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG ist eine ernste Bedrohung für Ihr Geschäft. Aber sie ist kein Schicksal, dem Sie sich ergeben müssen. Mit der richtigen rechtlichen Expertise an Ihrer Seite können Sie die Forderungen abwehren, den Schaden minimieren und Ihr Unternehmen schützen.
Zögern Sie nicht, bis die Fristen ablaufen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kurzfristige und bundesweite Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine effektive Strategie, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.