Der Film „Oiled Up!“ ist ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen. Es handelt sich bei diesem Film um einen Pornofilm. Rechteinhaber ist angeblich die Firma Digiprotect.
Neben dem Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von € 650,00 wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine entsprechende Erklärung ist als Entwurf der Abmahnung beigefügt. Hier raten wir dringend davon ab, ungeprüft eine solche vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der Schadensersatzanspruch setzt sich in der Regel aus den Anwaltsgebühren für die Abmahnung und einen Schadensersatzanspruch für die Urheberrechtsverletzung zusammen. Die Höhe des Schadensersatzes für die Urheberrechtsverletzung kann durch drei Wege berechnet werden. Zum einen kann die Zahlung einer angemessenen Lizenz gefordert werden, es kann die Herausgabe des Verletzergewinns verlangt oder der Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns eingefordert werden.






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