Sammelklage

Eine Sammelklage, auch bekannt als Kollektivklage oder Gruppenklage, ist ein Rechtsverfahren, bei dem eine Gruppe von Personen, die ähnliche Ansprüche oder Beschwerden gegen dieselbe Partei (z.B. ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Regierungseinrichtung) haben, gemeinsam vor Gericht zieht. Diese Art von Klage ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Ressourcen zu bündeln, was oft effektiver und effizienter ist als zahlreiche individuelle Klagen.

Der Hauptvorteil einer Sammelklage liegt darin, dass sie es Einzelpersonen mit ähnlichen Ansprüchen, die möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel oder das Wissen verfügen, um alleine zu klagen, ermöglicht, gemeinsam gegen mächtige Beklagte vorzugehen. Dies kann ein wirksames Mittel sein, um Gerechtigkeit zu erreichen und Unternehmen oder Organisationen für unrechtmäßiges Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.

In einer Sammelklage wird üblicherweise eine oder mehrere Personen als Repräsentanten der gesamten Gruppe benannt (bekannt als „Klassenvertreter“ oder „Klassensprecher“). Diese Repräsentanten müssen typische Ansprüche oder Beschwerden der gesamten Gruppe haben. Das Gericht muss die Klage als Sammelklage zulassen, was bedeutet, dass es entscheidet, ob die Fälle genügend Gemeinsamkeiten aufweisen, um sie gemeinsam zu verhandeln.

Sammelklagen sind besonders in den Vereinigten Staaten verbreitet, werden aber auch in anderen Rechtssystemen angewendet, wobei die genauen Regeln und Verfahren von Land zu Land variieren können. Sie werden häufig in Fällen von Verbraucherschutz, Umweltschäden, Diskriminierung, unrechtmäßigen Arbeitspraktiken und anderen Situationen eingesetzt, in denen viele Menschen von denselben Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.

Am Ende einer erfolgreichen Sammelklage kann das Gericht Anordnungen erlassen, die den Beklagten zu Schadensersatzleistungen an die Gruppenmitglieder verpflichten oder das Verhalten des Beklagten ändern. Die Aufteilung des erzielten Vergleichs oder Schadensersatzes unter den Gruppenmitgliedern wird ebenfalls vom Gericht festgelegt.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland bei Sammelklagen?


In Deutschland existiert kein direktes Äquivalent zur Sammelklage, wie sie vor allem im anglo-amerikanischen Rechtssystem bekannt ist. Das deutsche Rechtssystem hat traditionell keinen Mechanismus angeboten, der es einer Gruppe von Klägern ermöglicht, gemeinsam in genau der gleichen Weise wie in einer US-amerikanischen Sammelklage vorzugehen. Stattdessen gibt es in Deutschland andere Instrumente, die eine kollektive Rechtsverfolgung ermöglichen, jedoch in einem engeren Rahmen.

Musterfeststellungsklage

Seit dem 1. November 2018 gibt es in Deutschland die Musterfeststellungsklage, die eine Form der kollektiven Rechtsverfolgung darstellt. Diese wurde eingeführt, um Verbrauchern eine bessere Möglichkeit zu bieten, ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend zu machen, insbesondere in Fällen, in denen viele Verbraucher von denselben unerlaubten Handlungen betroffen sind. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht es qualifizierten Einrichtungen, wie Verbraucherschutzverbänden, im Namen von Verbrauchern Klage zu erheben, um festzustellen, ob dem Beklagten ein Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann. Einzelne Schadensersatzansprüche werden allerdings nicht im Rahmen der Musterfeststellungsklage geklärt. Nach Abschluss der Musterfeststellungsklage müssen die Verbraucher ihre individuellen Schadensersatzansprüche in einem separaten Verfahren geltend machen.

Weitere Instrumente

Neben der Musterfeststellungsklage existieren weitere rechtliche Instrumente, die eine Form der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Deutschland darstellen, wie z.B. die Streitgenossenschaft oder die gewillkürte Prozessstandschaft. Diese Instrumente erlauben es unter bestimmten Voraussetzungen, dass mehrere Kläger gemeinsam klagen oder dass jemand im Namen anderer klagen kann. Allerdings sind diese Mechanismen nicht mit der breiten Wirkung einer Sammelklage vergleichbar, wie sie in den USA praktiziert wird.

Die Einführung der Musterfeststellungsklage stellt einen wichtigen Schritt hin zur Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Deutschland dar, auch wenn das Verfahren nicht alle Merkmale einer Sammelklage im amerikanischen Sinne aufweist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Deutschland weiterentwickeln wird.

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