Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW in 2025 erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen.

Abmahnung

Der Schreck ist oft groß: Ein offiziell anmutender Brief liegt im Briefkasten, Absender ist die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin. Der Inhalt: eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings, verbunden mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung und der Zahlung einer nicht unerheblichen Geldsumme. Ein solcher Moment löst verständlicherweise Unsicherheit und Sorge aus. Doch bevor Sie in Panik verfallen, atmen Sie tief durch. Wichtig ist jetzt nicht, überstürzt zu handeln, sondern einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Abmahnung Kanzlei IPPC LAW?

Dieser Beitrag ist Ihr umfassender Leitfaden, der Ihnen die notwendige Orientierung gibt. Ich, Rechtsanwalt Thomas Feil, bin auf das IT-Recht und das Reputationsmanagement spezialisiert und unterstütze seit über 25 Jahren Mandanten dabei, sich effektiv gegen Abmahnungen wie die der Kanzlei IPPC LAW zu verteidigen. Gemeinsam analysieren wir die Situation und entwickeln eine lösungsorientierte Strategie, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren. Sie sind nicht allein – lassen Sie uns diesen Weg kompetent und entschlossen gemeinsam gehen.

Wer ist die Kanzlei IPPC LAW und was ist der Hintergrund der Abmahnung?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, mit wem Sie es zu tun haben. Die Kanzlei IPPC LAW, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, hat sich in der deutschen Rechtslandschaft einen Namen gemacht, indem sie konsequent Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt. Ihr Geschäftsmodell konzentriert sich maßgeblich auf das sogenannte Filesharing, also das Anbieten und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken über Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke).

Die Kanzlei vertritt dabei die Interessen von Rechteinhabern, häufig aus der Erotikbranche, wie beispielsweise die MG Premium Ltd. oder die Gamma Entertainment Inc. Diese Unternehmen beauftragen IPPC LAW, gegen Personen vorzugehen, die deren Filme oder andere Inhalte ohne Lizenz im Internet verbreiten. Die Abmahnung ist dabei das erste Mittel der Wahl, um die Unterlassung der Rechtsverletzung und einen finanziellen Ausgleich zu erwirken. Nehmen Sie diese Schreiben ernst, denn die Kanzlei ist dafür bekannt, ihre Forderungen bei ausbleibender Reaktion auch gerichtlich durchzusetzen.

Die Anatomie der IPPC LAW Abmahnung: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Um eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, müssen wir die Abmahnung zunächst präzise analysieren. In der Regel besteht das Schreiben aus drei zentralen Elementen:

  1. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: IPPC LAW legt dar, dass zu einem exakten Zeitpunkt über Ihre IP-Adresse eine bestimmte Datei (z. B. ein Film) in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Dies stelle eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG dar und verletze die ausschließlichen Verwertungsrechte der von ihnen vertretenen Mandantschaft.
  2. Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie werden aufgefordert, ein beigefügtes, vorformuliertes Dokument zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung würden Sie sich verpflichten, die vorgeworfene Handlung zukünftig zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß würde eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.
  3. Die Forderung zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten: Schließlich wird ein pauschaler Betrag gefordert, der sich aus dem Lizenzschadensersatz für den Rechteinhaber und den Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit von IPPC LAW zusammensetzt.

Jeder dieser Punkte bietet potenzielle Ansatzpunkte für eine rechtliche Gegenwehr. Es ist jedoch entscheidend, die Argumente sorgfältig abzuwägen und nicht auf populäre, aber unwirksame Mythen hereinzufallen.

Rechtliche Angriffspunkte Abmahnung Kanzlei IPPC LAW: Wo Ihre Verteidigung ansetzen kann

Viele Betroffene suchen im Internet nach schnellen Lösungen und stoßen auf Ratschläge, die mehr schaden als nutzen. Lassen Sie uns die typischen Argumente im Detail betrachten und bewerten, welche davon strategisch sinnvoll sind.

Die fehlende Originalvollmacht – ein stumpfes Schwert

Immer wieder liest man den Tipp, die Abmahnung sei unwirksam, weil keine Originalvollmacht des Rechteinhabers beiliege. Rechtsanwalt Daniel Sebastian versichert in den Schreiben lediglich anwaltlich, zur Vertretung beauftragt zu sein. Dies ist rechtlich zulässig und ausreichend. Die Forderung nach einer Vollmacht führt lediglich zu einer Verzögerung, in der die Kanzlei diese nachreicht. Es schwächt Ihre Position eher, als dass es sie stärkt. Konzentrieren Sie Ihre Energie auf die wirklich relevanten Punkte.

Die Ermittlung Ihrer Daten: Wie kam IPPC LAW an Ihre Adresse?

Die Kanzlei beauftragt spezialisierte IT-Dienstleister wie die SKB UG, die Tauschbörsen permanent überwachen. Mithilfe einer Software wird registriert, welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eine geschützte Datei anbietet. Diese IP-Adresse wird mit Zeitstempel als Beweis gesichert.

Anschließend erwirkt IPPC LAW bei einem zuständigen Landgericht einen Beschluss. Dieser Beschluss verpflichtet Ihren Internetprovider (z. B. Telekom, Vodafone, O2), die zu dieser IP-Adresse und dem Tatzeitpunkt gehörenden Nutzerdaten – also Ihren Namen und Ihre Anschrift – herauszugeben. Dieser Prozess ist legal und die erwirkten Gerichtsbeschlüsse sind in der Regel rechtmäßig. Die Annahme, die Daten seien illegal beschafft worden, ist daher fast immer falsch.

Fehlerquelle IP-Adressen-Ermittlung: Ihr stärkster Hebel?

Auch wenn der Prozess an sich legal ist, ist er nicht fehlerfrei. Die technische Ermittlung kann ungenau sein. Hier liegt ein wesentlicher und aussichtsreicher Ansatzpunkt für Ihre Verteidigung. Nur weil IPPC LAW eine IP-Adresse nennt, bedeutet das nicht zwingend, dass die Rechtsverletzung von Ihrem Anschluss aus begangen wurde.

Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Mandanten eine Abmahnung erhielten, obwohl eine Rechtsverletzung technisch unmöglich war. Beispiele dafür sind:

  • Der Computer war zum vorgeworfenen Zeitpunkt nachweislich ausgeschaltet oder offline.
  • Der WLAN-Router war defekt und befand sich zur Reparatur, was durch Belege nachgewiesen werden kann.
  • Sie waren im Urlaub und niemand war zu Hause.

Prüfen Sie daher akribisch: Ist Ihnen die genannte Datei bekannt? Haben Sie oder eine andere Person, die Zugang zu Ihrem Netzwerk hat, eine Tauschbörse genutzt? Wenn Sie dies sicher verneinen können, handelt es sich möglicherweise um eine fehlerhafte Abmahnung, gegen die Sie sich entschieden zur Wehr setzen sollten. Eine Zahlung wäre in diesem Fall ein Fehler.

Die entscheidende Frage der Haftung Abmahnung Kanzlei IPPC LAW: Anschlussinhaber ist nicht gleich Täter

IPPC LAW argumentiert gerne mit dem sogenannten „Anscheinsbeweis“. Dieser besagt, dass zunächst vermutet wird, der Inhaber des Internetanschlusses sei auch für die darüber begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich. Das ist im Grundsatz korrekt, aber es ist eben nur eine Vermutung – und diese können Sie aktiv entkräften.

Die alleinige Inhaberschaft eines Internetanschlusses begründet noch keine automatische Haftung. Der Bundesgerichtshof hat klar geregelt, dass Anschlussinhaber unter bestimmten Umständen nicht für die Handlungen Dritter haften. Hier kommt Ihre „sekundäre Darlegungslast“ ins Spiel. Das bedeutet: Sie müssen nachvollziehbar darlegen, dass auch andere Personen Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatten und als Täter infrage kommen.

Beschreiben Sie Ihre Haushaltssituation präzise:

  • Familienmitglieder: Leben Ehepartner, volljährige Kinder oder andere Verwandte im Haushalt?
  • Wohngemeinschaften: Teilen Sie sich den Anschluss mit Mitbewohnern?
  • Gäste oder Untermieter: Hatten Besucher Zugriff auf Ihr WLAN?

Durch diese detaillierte Schilderung kommen Sie Ihrer Darlegungslast nach und erschüttern die Vermutung Ihrer Täterschaft. Sie müssen nicht beweisen, wer der Täter war. Es genügt aufzuzeigen, dass andere Personen als Täter ernsthaft in Betracht kommen.

Ein weiterer Aspekt ist die unzureichende Sicherung Ihres WLANs. War Ihr Netzwerk zum Tatzeitpunkt mit einem veralteten oder schwachen Passwort geschützt, könnten sich auch Dritte von außen Zugriff verschafft haben. Auch dies ist ein valides Argument, das die Störerhaftung entfallen lassen kann.

Reaktion auf die Forderungen: Was Sie jetzt tun und was Sie unbedingt lassen sollten

1. Die Unterlassungserklärung: Unterschreiben Sie niemals das Original!

Die größte Gefahr geht von der vorformulierten Unterlassungserklärung aus. Sie ist bewusst einseitig zugunsten des Rechteinhabers formuliert und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Eine Unterschrift bindet Sie 30 Jahre lang und kann bei zukünftigen, auch unverschuldeten Verstößen zu extrem hohen Vertragsstrafen führen.

Der strategisch richtige Weg ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese wird so angepasst, dass sie den Unterlassungsanspruch erfüllt, ohne dass Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. Sie gibt Ihnen die rechtliche Kontrolle zurück und verhindert weitreichende negative Konsequenzen. Die Erstellung einer solchen modifizierten Erklärung erfordert juristische Expertise und sollte unbedingt von einem spezialisierten Anwalt vorgenommen werden.

2. Die Zahlungsforderung: Schadensersatz und Anwaltskosten kritisch prüfen

IPPC LAW fordert oft Pauschalbeträge, die auf den ersten Blick einschüchternd wirken. Doch auch hier lohnt sich eine genaue Prüfung, denn die Forderungen sind häufig überhöht und damit angreifbar.

  • Anwaltskosten: Der Gesetzgeber hat für erstmaige Abmahnungen wegen Filesharings an Privatpersonen eine Deckelung vorgesehen (§ 97a Abs. 3 UrhG). Die Anwaltskosten sind hier oft auf einen Gegenstandswert von 1.000 € begrenzt, was einer Gebühr von 159,94 € brutto entspricht. IPPC LAW setzt regelmäßig höhere Streitwerte und damit höhere Gebühren an und ignoriert diese gesetzliche Regelung. Forderungen, die darüber hinausgehen, sind rechtlich angreifbar und müssen nicht akzeptiert werden.
  • Schadensersatz: Die Höhe des geforderten Schadensersatzes ist oft Verhandlungssache und wird von der Kanzlei bewusst hoch angesetzt. Auch hier gibt es je nach Einzelfall erhebliche Reduzierungsspielräume, insbesondere wenn die Täterschaft nicht eindeutig bei Ihnen liegt.

Wenn die Abmahnung nachweislich unberechtigt ist, weil Sie weder als Täter noch als Störer haften, müssen Sie selbstverständlich keinerlei Zahlungen leisten.

Ihre strategische Checkliste: Die nächsten Schritte zum Erfolg

  1. Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht überstürzt. Sie haben Zeit für eine überlegte Reaktion.
  2. Fristen notieren: Notieren Sie sich die von IPPC LAW gesetzten Fristen. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bitten Sie notfalls um eine Fristverlängerung mit der Begründung, dass Sie anwaltlichen Rat einholen.
  3. Nichts unterschreiben, nichts bezahlen: Leisten Sie keine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Teilzahlungen. Beides könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
  4. Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der Kanzlei an. In einem unvorbereiteten Gespräch könnten Sie Informationen preisgeben, die später gegen Sie verwendet werden.
  5. Suchen Sie anwaltliche Expertise: Der effektivste Weg, Ihre Interessen zu schützen, ist die Beauftragung eines auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts. Ein Experte kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren und die Forderungen im Dialog mit der Gegenseite signifikant reduzieren oder vollständig abwehren.

Ihr verlässlicher Partner in der Krise – Abmahnung Kanzlei IPPC LAW

Eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW ist eine ernste Angelegenheit, aber sie ist kein unüberwindbares Hindernis. Mit der richtigen Strategie, fundiertem Fachwissen und einer klaren Kommunikation auf Augenhöhe lässt sich die Situation effektiv und lösungsorientiert meistern.

Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in guten Händen. Ich biete Ihnen eine schnelle und kompetente Einschätzung Ihres individuellen Falles. Gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie, um Ihre Rechte durchzusetzen und den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten oder gänzlich zu vermeiden.

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr guter Ruf und Ihre finanziellen Interessen geschützt bleiben.

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Thomas Feil

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