Filesharing-Abmahnung Frommer Legal erhalten? Meine Strategie für Ihre Verteidigung im Fall „In The Lost Lands“

Abmahnung

als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen seit über 25 Jahren zur Seite, wenn es darum geht, Ihren guten Ruf zu schützen und rechtliche Herausforderungen im digitalen Raum zu meistern. In meiner täglichen Arbeit beobachte ich aktuelle Entwicklungen genau, und eine davon bereitet mir und meinen Mandanten derzeit besondere Sorgen: die drastische Zunahme von Filesharing-Abmahnungen. Täglich erreichen mich Anfragen von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen, die plötzlich mit teils hohen Geldforderungen und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sind. Filesharing-Abmahnung Frommer Legal „In The Lost Lands“ erhalten?

In jüngster Zeit ist dabei ein Name besonders präsent: Frommer.Legal. Diese Kanzlei ist bundesweit sehr aktiv und vertritt zahlreiche Größen aus der Film-, Serien- und Musikbranche. Aktuell steht dabei ein Blockbuster im Fokus, der vielen von Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte: „In The Lost Lands“ von Paul W.S. Anderson, basierend auf einer Kurzgeschichte des „Game of Thrones“-Autors George R.R. Martin. Mit Stars wie Milla Jovovich und Dave Bautista hat dieser Fantasy- und Abenteuerfilm enorme Popularität erlangt – leider auch im Kontext der Abmahnindustrie.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es entscheidend, besonnen und strategisch zu reagieren. Die Forderungen sind oft hoch, und die rechtlichen Fallstricke vielfältig. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation nicht nur kompetent zur Seite zu stehen, sondern auch eine klare und lösungsorientierte Strategie aufzuzeigen, wie Sie sich effektiv verteidigen können. Lassen Sie uns gemeinsam die komplexen Aspekte dieser Abmahnungen beleuchten und herausfinden, wie ich Sie dabei unterstützen kann, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Der Vorwurf, der in diesen Abmahnungen erhoben wird, ist stets derselbe: Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material – in diesem Fall den Film „In The Lost Lands“ – über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P), wie beispielsweise BitTorrent, illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Beim Herunterladen des Films wurde dieser gleichzeitig auch anderen Nutzern zum Hochladen angeboten.

Die Kanzlei Frommer.Legal handelt hier im Auftrag der Constantin Film Vertriebs GmbH (vormals Constantin Film Verleih GmbH). In den Abmahnungen, die mir vorliegen, wird in der Regel ein konkreter Zeitpunkt genannt, zu dem die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden haben soll, oft verbunden mit der Behauptung, dass eine bestimmte IP-Adresse und ein sogenannter Hashwert eindeutig auf den Anschlussinhaber schließen lassen. Auf dieser Grundlage wird Ihnen dann die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes zur Last gelegt.

Ein typisches Szenario, das ich immer wieder in meiner Kanzlei erlebe, ist das eines Vaters oder einer Mutter. Mit seinen Kindern ist er als Anschlussinhaber der Adressat einer solchen Abmahnung, obwohl er selbst den Film gar nicht heruntergeladen hat. Die Kinder sind über die Gefahren des Internets und die Konsequenzen von Filesharing aufgeklärt. Dennoch landete die Abmahnung iim Briefkasten. Entscheidend ist hier, dass er sofort und richtig reagiert hat: Er hat mich kontaktiert, mein kostenfreies Erstgespräch in Anspruch genommen und mich dann mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieses besonnene und proaktive Handeln ist der erste und wichtigste Schritt, um sich effektiv zu wehren.

Wenn eine Abmahnung von Frommer.Legal ins Haus flattert, sind die Forderungen in der Regel zweigeteilt:

  1. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Damit sollen Sie sich verpflichten, die angebliche Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen.
  2. Die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes: Dies ist eine finanzielle Forderung, die oft in einer beträchtlichen Höhe angesetzt wird.

Im Fall eines Mandanten belief sich die Gesamtforderung auf 980,60 Euro. Dieser Betrag setzt sich typischerweise aus einem Schadensersatzbetrag, Anwaltskosten und der Umsatzsteuer zusammen. Für viele Betroffene stellt eine solche Summe eine erhebliche finanzielle Belastung dar, insbesondere wenn man bedenkt, dass oft unklar ist, ob es bei dieser einen Abmahnung bleibt. Gerade in Zeiten wie den Sommerferien oder im Urlaub kann eine solche unerwartete Forderung die finanziellen Planungen massiv durcheinanderbringen.

Der geforderte Schadensersatz: Wie wird er berechnet und ist er gerechtfertigt?

Der Schadensersatz, der in Filesharing-Abmahnungen gefordert wird, basiert auf dem sogenannten Lizenzanalogie-Prinzip. Hierbei wird versucht, den Betrag zu ermitteln, den Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie das Werk auf legale Weise, also durch den Erwerb einer Lizenz, öffentlich zugänglich gemacht hätten.

In der Praxis erlebe ich jedoch häufig, dass die abmahnenden Kanzleien pauschale Beträge ansetzen, ohne konkret darzulegen, wie sich diese Summen zusammensetzen oder ob tatsächlich ein relevanter wirtschaftlicher Schaden für die Rechteinhaber entstanden ist. Genau hier liegt ein Ansatzpunkt für meine strategische Verteidigung. Ich prüfe im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung genau, ob die geltend gemachte Summe rechtlich haltbar ist. In vielen Fällen ist es mir gelungen, die Schadensersatzforderung in vollem Umfang zurückzuweisen oder signifikant zu reduzieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie nicht jede Forderung ungeprüft akzeptieren müssen. Meine Expertise hilft Ihnen, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit dieser Forderungen kritisch zu hinterfragen. Schadensersatz bei Filesharing-Abmahnung Frommer Legal „In The Lost Lands“? Ich helfe bundesweit!

Die Unterlassungserklärung: Eine Fallstrick, der vermieden werden muss

Die Unterlassungserklärung ist aus rechtlicher Sicht das wohl kritischste Element einer Filesharing-Abmahnung. Mit Ihrer Abgabe verpflichten Sie sich, die vermeintlich rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, droht eine hohe Vertragsstrafe, die ebenfalls in der Erklärung festgelegt wird.

Das Problem: Die von den abmahnenden Kanzleien vorformulierten Unterlassungserklärungen sind in den allermeisten Fällen zu weit gefasst. Sie beinhalten oft ein stillschweigendes Schuldeingeständnis und verpflichten Sie zu weitreichenden Handlungen, die nicht zwingend notwendig sind. Eine ungeprüfte Unterschrift unter eine solche Erklärung kann zu weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen führen, die Sie über Jahre hinweg belasten können.

Deshalb ist mein dringender Rat: Unterschreiben Sie niemals eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft! Stattdessen empfehle ich die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Diese Erklärung wird von mir so formuliert, dass sie auf das rechtlich notwendige Maß beschränkt ist, keinerlei Schuldeingeständnis enthält und Ihre Interessen als Betroffener wahrt. Auch hier gilt: In einem kostenfreien Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die beste Vorgehensweise und leite die notwendigen Schritte ein.

Ein entscheidender Aspekt meiner Vorgehensweise ist, dass wir im außergerichtlichen Verfahren bewusst keine Angaben zur konkreten Nutzung oder zu möglichen Nutzern des Internetanschlusses machen. Dies liegt an der klaren zivilprozessualen Rollenverteilung: Die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Urheberrechtsverletzung liegt allein bei der abmahnenden Partei, also Frommer.Legal. Es ist nicht Ihre Aufgabe als Abgemahnter, sich selbst zu belasten oder der Gegenseite proaktiv Informationen zu liefern, die diese später in einem möglichen Gerichtsverfahren gegen Sie verwenden könnte. Mein Fokus liegt darauf, Ihre rechtliche Position zu stärken und keine unnötigen Angriffsflächen zu bieten.

Technische und rechtliche Stolpersteine für die Abmahner: Meine Prüfstrategie

Die Grundlage jeder Filesharing-Abmahnung ist die Behauptung, dass eine konkrete IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt eine urheberrechtlich geschützte Datei geteilt hat. Doch genau hier setze ich meine strategische Prüfung an:

  1. Korrektheit der IP-Adressermittlung: Die Praxis zeigt, dass die Rückverfolgung von IP-Adressen ein sehr fehleranfälliger Prozess ist. Gerade in Massenverfahren, wie sie bei Filesharing-Abmahnungen üblich sind, entstehen häufig Fehler – sei es durch falsch ermittelte oder falsch zugewiesene IP-Adressen. Verschiedene Gerichtsurteile bestätigen, dass derartige Fehler keine Seltenheit sind und die Beweiskette der Abmahner entscheidend schwächen können. Ich fordere die Offenlegung der verwendeten Ermittlungsmethoden, um diese auf Herz und Nieren zu prüfen.
  2. Technische Zuordnung der Datei und Hashwerte: Frommer.Legal behauptet, dass ein sogenannter Hashwert die eindeutige Identifizierung der geteilten Datei ermöglicht. Doch auch hier gibt es Ansatzpunkte für eine kritische Hinterfragung. Die Berechnung solcher Hashwerte basiert mitunter auf veralteten und als unsicher eingestuften Verfahren wie SHA-1. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt ausdrücklich vor dem Einsatz solcher Verfahren und stuft sie als nicht kollisionssicher ein. Das bedeutet, dass verschiedene Dateien theoretisch denselben Hashwert erzeugen können, was die Beweisführung der Abmahner erheblich erschwert. Die Unsicherheit, die sich aus der Verwendung solcher Verfahren ergibt, trifft nicht Sie als abgemahnten Nutzer. Vielmehr liegt es an der abmahnenden Partei, im Detail zu erklären und zu beweisen, dass der Hashwert tatsächlich nur der streitgegenständlichen Datei zuzuordnen ist. Die Beweislast für die behauptete Urheberrechtsverletzung liegt klar bei der Gegenseite – und das ist ein entscheidender Vorteil für Ihre Verteidigung.

Weitere Prüfaspekte

  1. Formelle Anforderungen und Rechteinhaberschaft: Ich überprüfe zudem, ob die Abmahnung alle formellen Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes erfüllt. Dazu gehört auch der Nachweis der konkreten Rechteinhaberschaft an dem Film „In The Lost Lands“. Sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung diese Anforderungen nicht erfüllt oder unvollständig ist, fordere ich die vollständige Rücknahme der Forderung.
  2. Umfang der Abmahntätigkeit und Gebührenrecht: Es ist auch relevant, den Umfang der Abmahntätigkeit von Frommer.Legal zu diskutieren. Wenn massenhaft abgemahnt wird, spricht vieles dafür, dass es sich gebührenrechtlich um eine einheitliche Angelegenheit handelt. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten haben, die gegebenenfalls geringer anzusetzen sind, als zunächst gefordert. Auch hier setze ich mich dafür ein, Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.

Meine bewährte Vorgehensweise: Strategie, Kompetenz, Lösung

Nach einem ersten, stets kostenfreien Gespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation genau analysieren, leite ich folgende Schritte ein, um Sie effektiv zu verteidigen:

  1. Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung: Dies ist der erste und wichtigste Schritt. Ich formuliere für Sie eine rechtssichere, aber nicht belastende Unterlassungserklärung. Diese enthält keinerlei Schuldeingeständnisse und beschränkt sich auf das absolut rechtlich Notwendige. Damit sind Sie vor zukünftigen Vertragsstrafen geschützt, ohne unnötige Risiken einzugehen.
  2. Vollumfängliche Zurückweisung der Schadensersatzforderungen: Parallel zur Unterlassungserklärung weise ich – selbstverständlich nach Rücksprache mit Ihnen – die geltend gemachten Schadensersatzforderungen vollumfänglich zurück. Dabei greife ich auf eine Vielzahl juristischer Argumente zurück, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung und meiner langjährigen Praxiserfahrung ergeben. Mein Ziel ist es, diese finanzielle Belastung für Sie abzuwenden.
  3. Prüfung der technischen und rechtlichen Grundlagen der Abmahnung: Ich stelle die von Frommer.Legal vorgelegten Beweise auf den Prüfstand. Dazu gehört die kritische Prüfung der IP-Adressermittlung, der verwendeten Hashwerte und der technischen Zuordnung der Datei. Ich verlange die Offenlegung der Ermittlungsmethoden und fordere Beweise für die Vollständigkeit und Lauffähigkeit der angeblich geteilten Dateien.
  4. Nachweis der Rechteinhaberschaft und Einhaltung formeller Anforderungen: Ich bestehe auf dem Nachweis der konkreten Rechteinhaberschaft und überprüfe, ob die Abmahnung alle formellen Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes erfüllt. Sollten Mängel festgestellt werden, fordere ich die vollständige Rücknahme der Forderung.
  5. Vergleichsverhandlungen bei Bedarf: Sollte es im Einzelfall sinnvoll sein, führe ich Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite. Mein Ziel ist es dabei stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen und eine schnelle, pragmatische Lösung zu finden, die Ihre Interessen schützt.

Die Erfahrung in meiner Kanzlei zeigt, dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn auf eine erste Filesharing-Abmahnung weitere folgen. Dieses Risiko berücksichtige ich bereits bei der ersten Verteidigung und entwickle eine nachhaltige Lösung, die Sie umfassend absichert. Meine Beratung geht über die reine Reaktion auf die Abmahnung hinaus. Ich biete Ihnen proaktive Strategien an, um zukünftige Probleme zu vermeiden und Ihren Ruf im Internet dauerhaft zu schützen.

Wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung wegen „In The Lost Lands“ oder eines anderen Films erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Nehmen Sie mein Angebot eines kostenfreien Erstgesprächs wahr. In dieser ersten Einschätzung klären wir Ihre individuelle Situation, besprechen die Erfolgsaussichten und legen gemeinsam die beste Vorgehensweise fest.

Als Ihr vertrauenswürdiger Partner im IT-Recht setze ich mich entschlossen und lösungsorientiert für Ihre rechtlichen Interessen ein. Mein Fokus liegt darauf, Ihnen Sicherheit zu geben und die rechtlichen Herausforderungen, die Filesharing-Abmahnungen mit sich bringen, schnell und effektiv zu meistern.

Filesharing-Abmahnung Frommer Legal „In The Lost Lands“ erhalten? Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen!

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