Abmahnung von Epic Legal für Harley-Davidson erhalten? Was Sie jetzt wissen müssen

Abmahnung

Haben Sie in letzter Zeit unerwartete und vor allem unangenehme Post von der Kanzlei Epic Legal erhalten? Wenn ja, dann sind Sie nicht allein. Als Fachanwalt für IT-Recht und Reputationsmanagement beobachte ich eine deutliche Zunahme von markenrechtlichen Abmahnungen, die im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company versendet werden. Diese richten sich gezielt an Händler von Motorrad-Ersatzteilen. Abmahnung Epic Legal für Harley-Davidson erhalten?

Die Betroffenen sind oft überrascht, denn es geht in den meisten Fällen nicht um Produktfälschungen oder dreiste Kopien des bekannten Logos. Vielmehr beanstandet Harley-Davidson die Art und Weise, wie Händler in ihren Online-Shops auf die Kompatibilität ihrer Teile hinweisen. Eine Formulierung wie „passend für Harley-Davidson Softail 2018–2022“ kann aus einem alltäglichen technischen Hinweis schnell einen teuren Rechtsstreit machen.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen die rechtlichen Hintergründe, zeige Ihnen, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und gebe eine klare strategische Empfehlung, wie Sie auf eine solche Abmahnung kompetent reagieren und Ihr Geschäft für die Zukunft absichern.

Der Kern des Problems: Warum die Nennung einer Marke heikel ist

Grundsätzlich gestattet das Markenrecht, eine geschützte Marke zur Beschreibung der Eigenschaften eines Produkts zu verwenden. Diese Regelung, verankert in § 23 des deutschen Markengesetzes, erlaubt es Händlern, die Bestimmung eines Ersatzteils zu benennen. Man muss schließlich angeben können, für welches Fahrzeugmodell ein Bauteil gedacht ist.

Allerdings ist dieser rechtliche Spielraum sehr eng gefasst. Die Gerichte fordern eine streng neutrale und rein beschreibende Nutzung. Sobald der Eindruck entsteht, das angebotene Produkt stamme vom Markeninhaber selbst oder sei von ihm lizenziert, liegt eine unzulässige „kennzeichenmäßige Benutzung“ vor. Genau hier liegt die Gefahr. Gerade bei einer ikonischen Marke wie Harley-Davidson, deren Name eine enorme Anziehungskraft besitzt, ist das Risiko besonders hoch. Die Grenze zwischen einer erlaubten Beschreibung und einer verbotenen Markenverletzung ist hier schnell überschritten.

Typische Fehler, die zu Abmahnungen führen

In meiner anwaltlichen Praxis sehe ich immer wieder ähnliche Muster, die von Harley-Davidson und der beauftragten Kanzlei Epic Legal beanstandet werden. Zu den häufigsten Fehlern in Online-Shops gehört es, die Marke „Harley-Davidson“ zu prominent zu platzieren. Das geschieht etwa, wenn der Markenname direkt in der Artikelüberschrift, im Produkttitel oder sogar in der URL erscheint.

Auch gestalterische Hervorhebungen, wie eine fette oder farbige Darstellung des Namens, können als unzulässige Anlehnung gewertet werden. Ein weiterer kritischer Punkt ist das Fehlen eines klaren Hinweises, dass es sich nicht um ein Originalteil handelt. Wenn dann noch die Produktbilder oder die allgemeine Aufmachung des Angebots eine assoziative Nähe zur Marke erzeugen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung sehr hoch. All diese Aspekte können den unzulässigen Eindruck erwecken, der Händler sei offizieller Partner von Harley-Davidson.

Eine Abmahnung von Epic Legal im Namen von Harley-Davidson ist kein einfaches Schreiben. Sie enthält in der Regel weitreichende und kostspielige Forderungen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen, und bei einem Verstoß droht eine hohe Vertragsstrafe.

Zusätzlich wird ein umfassendes Auskunftsverlangen gestellt. Sie sollen detailliert offenlegen, woher Sie die Produkte bezogen, welche Umsätze Sie damit erzielt haben und wie viele Einheiten noch auf Lager sind. Auf Basis dieser Auskunft werden dann Schadensersatzansprüche berechnet. Weiterhin werden die Anwaltskosten für die Abmahnung selbst geltend gemacht, die aufgrund eines angesetzten Streitwerts von rund 500.000 Euro erheblich sind. Oftmals wird sogar die Vernichtung oder der Rückruf der betroffenen Produkte verlangt. Die gesetzten Fristen sind dabei meist sehr kurz und setzen die Empfänger zusätzlich unter Druck.

Meine Handlungsempfehlung: So reagieren Sie strategisch und sicher

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen. Diese Erklärungen sind oft zu weit gefasst und können Ihre geschäftliche Tätigkeit unnötig stark einschränken. Eine einmal unterschriebene Erklärung bindet Sie langfristig und kann bei kleinsten Fehlern teure Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Ich empfehle Ihnen eine klare und strukturierte Vorgehensweise. Lassen Sie die Abmahnung umgehend von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Dieser kann einschätzen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Bevor Sie Änderungen am beanstandeten Angebot vornehmen, sollten Sie dieses sorgfältig dokumentieren, zum Beispiel durch Screenshots. Sollte die Abgabe einer Unterlassungserklärung unumgänglich sein, so sollte nur eine modifizierte, also eine zu Ihren Gunsten abgeänderte, Version abgegeben werden. Erkennen Sie niemals ohne rechtliche Beratung die gestellten Forderungen an. In manchen Fällen kann die Abmahnung sogar vollständig zurückgewiesen werden, wenn die Markennennung nachweislich sachlich und neutral erfolgte.

Unabhängig davon, ob Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, rate ich allen Ersatzteilhändlern, ihre Produktpräsentationen rechtssicher zu gestalten. Erwähnen Sie geschützte Marken wie „Harley-Davidson“ ausschließlich im Fließtext der Beschreibung und niemals in Überschriften oder Produkttiteln. Verzichten Sie dabei auf jegliche optische Hervorhebung.

Fügen Sie stattdessen einen deutlichen Hinweis hinzu, dass es sich um kein Originalteil des Herstellers handelt, sondern um ein kompatibles Zubehör- oder Ersatzteil eines Drittherstellers. Stellen Sie zudem sicher, dass die technische Zuordnung klar und nachvollziehbar bleibt. Moderne Shopsysteme bieten oft die Möglichkeit, automatische Filter einzurichten, die markenkritische Begriffe in wichtigen Feldern blockieren und so das Risiko minimieren.

Die aktuelle Abmahnwelle von Harley-Davidson macht deutlich, dass der Schutz von Marken im Ersatzteilhandel konsequent durchgesetzt wird. Die Anforderungen an eine rechtssichere Artikelbeschreibung sind hoch, und Nachlässigkeiten können schnell teuer werden. Wer hier ohne eine klare Strategie agiert, setzt sich erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken aus.

Mit dem richtigen Wissen und einer kompetenten Vorgehensweise lassen sich diese Gefahren jedoch effektiv beherrschen. Das gilt sowohl für die Verteidigung in einem konkreten Abmahnfall als auch für die präventive Absicherung Ihres Geschäftsmodells.

Sollten Sie eine Abmahnung von Epic Legal erhalten haben, unterstütze ich Sie gerne. Ich vertrete bundesweit Unternehmen bei der Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen und verfüge über die notwendige Expertise in Fällen wie diesen. Mein Ziel ist es, für Sie eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu finden, Risiken klar zu bewerten und eine rechtssichere Strategie für Ihre Zukunft zu entwickeln.

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