Berechtigungsanfrage der Essex Musikvertrieb GmbH der Kanzlei Mathé wegen „Feeling Good“? So reagieren Sie richtig!

Abmahnung

Haben Sie Post von der Kanzlei Mathé Law Firm im Namen der Essex Musikvertrieb GmbH erhalten? Vielleicht fühlen Sie sich im ersten Moment überrumpelt oder unsicher, was zu tun ist. Es geht um das Lied „Feeling Good“, das Sie möglicherweise in einem Ihrer Social-Media-Videos verwendet haben. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was es mit diesen Schreiben auf sich hat, wie Sie am besten darauf reagieren und wie ich Sie dabei unterstützen kann, eine rechtssichere und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu finden.

Aktueller Anlass: Berechtigungsanfragen im Juli 2025 – Schreiben der Essex Musikvertrieb GmbH über Kanzlei Mathé zu „Feeling Good“

Auch in diesem Monat wenden sich wieder vermehrt Betroffene an mich, die eine sogenannte Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt Stephan Mathé erhalten haben. Erst kürzlich wurde mir ein solches Schreiben vom 02. Juli 2025 vorgelegt. Darin wird meinem Mandanten eine Frist bis zum 14. Juli 2025 gesetzt, um Auskunft über die Nutzung des Songs „Feeling Good“, bekannt durch die Interpretation von Michael Bublé, zu erteilen.

Falls auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, befinden Sie sich in einer Situation, die viele andere Unternehmer und Kreative derzeit ebenfalls betrifft. Sie sind also nicht allein.

Worum geht es in dem Schreiben der Kanzlei Mathé genau?

Im Kern des Vorwurfs steht die Behauptung, die Essex Musikvertrieb GmbH besitze die exklusiven Rechte an der Komposition „Feeling Good“. Die Kanzlei Mathé wirft Ihnen vor, dieses Musikstück in Ihren Videos auf Plattformen wie Instagram oder TikTok verwendet zu haben, ohne dafür die notwendige Lizenz erworben zu haben.

Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage der gewerblichen Nutzung. Die Essex Musikvertrieb GmbH argumentiert, dass die Standardlizenzen der Social-Media-Plattformen für eine kommerzielle Nutzung nicht ausreichen. Es wird also unterstellt, Sie hätten das Werk „unrechtmäßig öffentlich zugänglich“ gemacht. Ob in Ihrem speziellen Fall tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist jedoch eine entscheidende Detailfrage, die einer genauen rechtlichen Prüfung bedarf. Hier unterstütze ich Sie gerne mit meiner Expertise.

Was wird von Ihnen gefordert? Schreiben der Essex Musikvertrieb GmbH über Kanzlei Mathé zu „Feeling Good“

In den mir vorliegenden Schreiben verlangt die Kanzlei Mathé zunächst eine schriftliche Erklärung. Sie sollen darlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Zeitraum Sie das Lied genutzt haben. Eine konkrete Geldsumme wird in diesem ersten Schritt oft noch nicht genannt. Reagieren Sie jedoch nicht, folgt in der Regel ein zweites Schreiben mit einer konkreten Zahlungsaufforderung. In einem mir bekannten Fall wurde beispielsweise eine pauschale Summe von 2.000 Euro gefordert.

Hier ist Vorsicht geboten. Zahlen Sie auf keinen Fall, bevor die Forderung anwaltlich geprüft wurde.

Meine klaren Handlungsempfehlungen für Sie

Wenn Sie eine solche Berechtigungsanfrage erhalten haben, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Panik ist hier ein schlechter Ratgeber. Ich empfehle Ihnen die folgenden Schritte:

  1. Nehmen Sie das Schreiben ernst und beachten Sie die Fristen.
    Auch wenn es sich „nur“ um eine Berechtigungsanfrage und nicht um eine formelle Abmahnung handelt, sollten Sie das Schreiben keinesfalls ignorieren. Die darin gesetzten Fristen sind wichtig. Eine fristgerechte Reaktion verhindert, dass die Gegenseite vorschnell weitere rechtliche Schritte einleitet, die mit höheren Kosten verbunden sein können.
  2. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf.
    Ich rate Ihnen dringend davon ab, selbst bei der Kanzlei Mathé anzurufen oder dorthin zu schreiben. Jede unüberlegte Äußerung Ihrerseits könnte später gegen Sie verwendet werden. Überlassen Sie die Kommunikation einem spezialisierten Anwalt.
  3. Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.
    Die geforderte Summe mag auf den ersten Blick vielleicht bezahlbar erscheinen, um die Angelegenheit schnell zu beenden. Doch ohne eine sorgfältige Prüfung sollten Sie keinerlei Zahlungen leisten. Es gibt oft gute Argumente, um die Forderung in ihrer Höhe oder sogar dem Grunde nach anzugreifen.

Gemeinsam finden wir die beste Lösung – Schreiben der Essex Musikvertrieb GmbH über Kanzlei Mathé zu „Feeling Good“

Sollte sich nach einer eingehenden Prüfung herausstellen, dass die Forderung berechtigt ist, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Mein Ziel ist es dann, eine außergerichtliche und wirtschaftlich sinnvolle Einigung für Sie zu erzielen. In vielen Fällen lassen sich die geforderten Beträge erheblich reduzieren.

Es gibt aus meiner Sicht einige Ansatzpunkte, um die Forderung zu hinterfragen. So kann beispielsweise die grundsätzliche Berechtigung der Essex Musikvertrieb GmbH zur Geltendmachung der Ansprüche in Zweifel gezogen werden. Dies erfordert eine genaue juristische Analyse, die ich gerne für Sie vornehme.

Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung zu Schreiben der Essex Musikvertrieb GmbH über Kanzlei Mathé zu „Feeling Good“

Sie sind unsicher, wie Sie nun vorgehen sollen? Ich biete Ihnen eine unkomplizierte und schnelle erste Hilfe an. Senden Sie mir das Schreiben der Kanzlei Mathé einfach per E-Mail zu. Sie erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche schriftliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Erfahrung im Reputations- und Urheberrecht vertrete ich Sie bundesweit zu fairen und transparenten Festpreisen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Angelegenheit für Sie zu einem positiven Abschluss kommt. Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.

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