Oberlandesgericht Muenchen verneint die Haftung fuer e-book Inhalte

In Karl Valentins Sketch „Buchbinder Wanninger“ wird die Hauptfigur von einer Person zur nächsten weitergereicht. Ähnlich erging es der Figur nun auch in der juristischen Auseinandersetzung, die bis vor das Oberlandesgericht München getragen wurde. Dort wurde die Klage von Valentins Enkelin gegen einen Online-Versandhändler, der ohne Erlaubnis Zeichnungen Valentins in einem E-Book veröffentlicht hatte, abgewiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (OLG), welches am 24. Oktober 2013 unter dem Aktenzeichen 29 u 885/13 urteilte, sind Online-Versandhändler nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books verantwortlich. Der Senat stellte den Online-Vertrieb dabei auf eine Stufe mit dem Buchhandel, der ebenfalls nicht jedes Buch auf mögliche Rechtsverstöße prüfen kann. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein erklärte, dass niemand gegen Buchhändler vorgehen würde, die unabsichtlich urheberrechtlich geschützte Werke verkaufen.

Im spezifischen Fall beklagte Anneliese Kühn, die Enkelin Karl Valentins und Inhaberin der Urheberrechte an seinen Werken, eine Urheberrechtsverletzung. Sie entdeckte im November 2011 auf Amazon.de im Kindle-Shop das E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“, welches einen Teil des Sketches „Buchbinder Wanninger“ enthielt. Nachdem Amazon auf die Abmahnung nicht mit der geforderten Unterlassungserklärung reagierte, entfernte es lediglich den Titel aus dem Angebot.

„Solange er’s nicht weiß, haftet er nicht“, bemerkte Richter Zwirlein und wies darauf hin, dass der Online-Versandhandel nur bei Kenntnis einer Rechtsverletzung haftbar wäre. Das Urteil betont, dass eine Haftung nur dann bestünde, wenn auf die Abmahnung nicht angemessen reagiert wird.

Das OLG ließ aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zu, woraufhin der Anwalt Peter Reinke ankündigte, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen.

Diese juristische Episode spiegelt das wiederkehrende Motiv des „Buchbinder Wanninger“ wider, der in seinem Sketch erfolglos versucht, telefonisch eine klare Antwort von der Baufirma Meisel & Compagnie zu erhalten. Als er endlich durchzukommen scheint, ist es bereits zu spät: „Wir haben jetzt Büroschluss, rufen Sie doch morgen bitte wieder an.“

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