Phishing-Angriff auf DKB-Konto – Was Betroffene jetzt tun sollten, wenn das Geld weg ist

Phishing

Ein Klick – und plötzlich ist das Konto leer. Immer häufiger melden sich Betroffene, deren Konten bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) durch Phishing-Angriffe kompromittiert wurden. Der finanzielle Schaden ist oft enorm. Doch das bedeutet nicht, dass Sie sich damit abfinden müssen. Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht zeige ich Ihnen, wie Sie strategisch, effektiv und lösungsorientiert gegen diese Form des Internetbetrugs vorgehen können. Phishing DKB?

Was ist Phishing – und warum trifft es immer wieder DKB-Kunden?

Phishing bezeichnet den Versuch von Cyberkriminellen, über gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten an persönliche Daten wie PINs, TANs oder Zugangsdaten zu gelangen. Besonders perfide: Die Nachrichten sehen oft täuschend echt aus – mit Logos, Formulierungen und Absendern, die scheinbar von der DKB stammen. Das Ziel der Täter: Zugriff auf das Online-Banking-Konto, um Geld auf ausländische oder anonyme Konten umzuleiten.

Warum ist gerade die DKB ein beliebtes Ziel?

Die DKB gehört zu den größten Direktbanken Deutschlands. Viele Kunden nutzen ausschließlich die Online-Kontoverwaltung – ein ideales Einfallstor für Phishing-Angriffe. Zudem erfolgt der Kundenservice primär digital, was eine verzögerte Reaktion auf verdächtige Aktivitäten begünstigen kann. Cyberkriminelle wissen das.

Typische Maschen der Täter: So funktioniert der Betrug Phishing DKB

1. Die gefälschte DKB-E-Mail

In einer E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Mitteilung zu Ihrem Online-Konto“ werden Empfänger aufgefordert, sich über einen Link „aus Sicherheitsgründen“ einzuloggen. Die angezeigte Website sieht der echten DKB-Seite zum Verwechseln ähnlich – doch sie gehört den Tätern.

2. Smishing: Gefährliche SMS

Auch per SMS wird auf „verdächtige Transaktionen“ hingewiesen. Nutzer sollen durch einen Klick ihre Identität verifizieren. Wiederum führt der Link auf eine gefälschte Seite – und die Zugangsdaten landen direkt bei den Betrügern.

3. Telefonanrufe und Social Engineering – Phishing DKB

Zunehmend berichten Mandanten von Anrufen durch angebliche DKB-Mitarbeiter, die unter dem Vorwand einer Sicherheitsprüfung nach Zugangsdaten fragen. Besonders gefährlich: Die Telefonnummer im Display wirkt echt – sogenanntes Call ID Spoofing.

Der Moment der Erkenntnis: Konto leer, Geld weg

Wenn Betroffene feststellen, dass hohe Beträge ohne ihre Zustimmung überwiesen wurden, ist der Schock groß. Oftmals handelt es sich um mehrere tausend Euro – gespartes Geld, Miete, Rücklagen. Was nun?

Viele Mandanten berichten, dass sie sich zunächst hilflos fühlen. Der Kundenservice der Bank verweist auf die eigenen AGB und Sicherheitsvorgaben – oft verbunden mit dem Hinweis, man habe „fahrlässig gehandelt“. Doch das muss nicht das letzte Wort sein.

Ihre Rechte als Bankkunde bei Phishing DKB: Wer haftet für den Schaden?

Nach § 675u BGB gilt: Die Bank muss grundsätzlich den finanziellen Schaden ersetzen, sofern der Kontoinhaber nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Das bedeutet: Hat der Kunde nicht offensichtlich gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen, haftet die Bank.

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Grobe Fahrlässigkeit liegt laut Rechtsprechung dann vor, wenn ein durchschnittlicher Bankkunde leicht hätte erkennen können, dass es sich um einen Phishing-Versuch handelt – etwa bei offensichtlichen Rechtschreibfehlern, unseriösen Links oder unlogischen Aufforderungen.

In vielen Fällen jedoch sind die Phishing-Mails so professionell gestaltet, dass selbst sicherheitsbewusste Nutzer hereingeführt werden. Gerichte haben bereits mehrfach zu Gunsten der Kunden entschieden.

Fallbeispiel aus meiner Kanzlei: DKB verweigert Rückzahlung – wir setzen den Anspruch durch

Ein Mandant kontaktierte uns, nachdem sein DKB-Konto um mehr als 8.000 Euro erleichtert wurde. Die Bank lehnte eine Erstattung ab und unterstellte dem Kunden grobe Fahrlässigkeit. Unsere Strategie:

  • Prüfung aller Umstände des Vorfalls
  • Gegenüberstellung mit aktueller Rechtsprechung
  • Fristsetzung zur Erstattung gegenüber der Bank
  • Androhung gerichtlicher Schritte

Ergebnis: Die DKB zahlte den vollen Betrag zurück – ohne Klage.

Erste Hilfe bei Phishing: Diese Schritte sollten Sie sofort einleiten

  1. Konto sperren lassen: Rufen Sie umgehend die Sperrhotline der DKB unter 030 120 300 00 an. Alternativ: Sperr-Notruf 116 116.
  2. Transaktionen sichern: Dokumentieren Sie alle verdächtigen Buchungen. Erstellen Sie Screenshots oder laden Sie Kontoauszüge herunter.
  3. Anzeige erstatten: Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Strafanzeige gegen Unbekannt.
  4. Rechtsberatung einholen: Lassen Sie prüfen, ob die Bank zum Ersatz verpflichtet ist. Frühzeitige rechtliche Unterstützung kann entscheidend sein.
  5. Bank schriftlich zur Zahlung auffordern: Setzen Sie eine klare Frist – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

Was tun, wenn die Bank die Erstattung verweigert?

Wird die Haftung abgelehnt, liegt der Ball bei Ihnen. Jetzt kommt es auf eine überzeugende, juristisch fundierte Argumentation an. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, den Schaden erfolgreich durchzusetzen – außergerichtlich oder notfalls vor Gericht.

Wichtig: Viele Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich, wenn plausibel dargelegt wird, dass die Phishing-Attacke täuschend echt war und der Betroffene keine grobe Fahrlässigkeit begangen hat.

Technische Hintergründe: So gehen die Täter vor

Die Angreifer nutzen professionelle Phishing-Kits, die sie im Darknet erwerben können. Diese Kits imitieren die DKB-Webseiten bis ins Detail, inklusive SSL-Zertifikat und „https“-Adresse. Auch Zwei-Faktor-Authentifizierungen werden abgefangen, etwa über manipulierte Weiterleitungen oder gefälschte TAN-Abfragen.

Einmal eingeloggt, nutzen die Täter die gestohlenen Zugangsdaten in Echtzeit. Innerhalb weniger Minuten werden hohe Beträge auf ausländische Konten überwiesen.

Tipps zur Prävention: So schützen Sie sich zukünftig

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung immer hinterfragen: Auch wenn die DKB eine TAN abfragt, prüfen Sie: Wofür genau ist die Transaktion?
  • Keine Links aus E-Mails oder SMS anklicken: Gehen Sie immer direkt über www.dkb.de ins Online-Banking.
  • Passwörter regelmäßig ändern: Nutzen Sie sichere Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
  • Warnsysteme der Bank aktivieren: SMS-Benachrichtigungen bei Transaktionen helfen, verdächtige Aktivitäten schnell zu erkennen.
  • Misstrauisch bei Anrufen bleiben: Kein echter Bankmitarbeiter fragt jemals nach PIN oder TAN.

Unterstützung durch Fachanwalt: Warum eine spezialisierte Beratung entscheidend ist

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Erfahrung in Krisenmanagement und Internetbetrug biete ich Ihnen:

  • Schnelle und individuelle Rechtsberatung
  • Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
  • Außergerichtliche Einigung mit der Bank
  • Vertretung in Klageverfahren
  • Strategien zur Prävention weiterer Schäden

Ihr Anliegen wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Ziel ist stets die effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Fazit Phishing DKB: Sie müssen sich nicht geschlagen geben

Ein Phishing-Angriff auf Ihr DKB-Konto kann jeden treffen – auch bei größter Vorsicht. Wichtig ist, jetzt entschlossen zu handeln. Die Chancen auf eine Erstattung stehen besser, als viele denken. Mit rechtlicher Unterstützung können Sie sich gegen die Ablehnung der Bank wehren und Ihr Geld zurückholen.

Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich unterstütze Sie dabei – schnell, kompetent und zielgerichtet.

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