Trading-Betrug 2023, Wege des Geldes

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Trading-Betrug 2023: Aktuell begleite ich einen Sachverhalt, bei dem im Rahmen eines Trading-Betruges ein sog. Finanzagent beteiligt war.

Trading-Betrug 2023 und Finanzagent

Finanzagenten sind Personen, die von betrügerischen Online-Brokern eingeschaltet werden und über deren Konten Zahlungen laufen.

Vielfach ist es so, dass die Betroffenen von den strafbaren Handlungen keine Ahnung haben oder beispielsweise für die Zurverfügungstellung des Kontos ein geringes Entgelt erhalten. Es wird teilweise für eine solche Tätigkeit mit dem Slogan „Im Schlaf Geld verdienen“ geworben.

Geld weitergeleitet

In dem mir vorliegenden Fall gab es auch von dem Finanzagenten einen Kontakt zu dem betrügerischen Online-Broker. Dieser hatte zunächst versucht, den Finanzagenten zu weiteren Investitionen zu verleiten. Dies war einige Tage vor der illegalen Transaktion über das Konto des Finanzagenten. Der Finanzberater des Brokers wollte erreichen, dass der Finanzagent 2.000,00 Euro aus eigenen Mitteln in Krypto-Währungen investiert. Nachdem der Finanzagent eine solche Zahlung abgelehnt hat, kam es dann zu einer Zahlung von 10.000,00 Euro auf das Konto des Finanzagenten.

Der vermeintliche Finanzberater der Trading-Betrüger teilte dann per Telefon mit, dass einen Betrag von 10.000,00 Euro er von sich aus überweisen werde. Es ging dann ein Betrag von 11.000,00 Euro auf dem Konto des Finanzagenten ein. Dieser fragte dann den Finanzberater, von wem das Geld sei. Der Finanzberater teilte mit, dass das Geld von seinem Vorgesetzten wäre und der Finanzberater dieses Geld investieren solle.

Die Zahlung kam aber nicht von dem Vorgesetzten, sondern von einer dem Finanzberater unbekannten Person mit einer deutschen Kontonummer.

Der Finanzberater transferierte dann den Betrag in Krypto-Währungen.

Trading-Betrug 2023 und Geldwäsche

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein Fall der leichtfertigen Geldwäsche vorliegt. Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl. Der Umstand, dass die Zahlung in Höhe von 11.000,00 Euro von einem Unbekannten auf das Konto des Finanzagenten eingezahlt wurde, sah auch das Amtsgericht als Geldwäsche an. Dem Finanzagenten hätte sich aufdrängen müssen, dass dieser Überweisungsbetrag aus einer Straftat stammt. Zwar hatte der Finanzagent selbst keine Vorteile von der Zahlung. Dies war aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausschlaggebend.

Fazit Trading-Betrug 2023

Auch Zahlungen von unbekannten Personen auf das eigene Konto sind mit Vorsicht zu behandeln. Werden diese Beträge einfach im Auftrag eines Dritten weitergeleitet, kann dies eine Straftat verwirklichen. Eine solche leichtfertige Geldwäsche kann nur vermieden werden, indem entweder der Betrag an den unbekannten Zahler zurücküberwiesen wird oder entsprechende Nachweise gefordert werden, dass es sich nicht um Gelder aus Straftaten handelt.

Diese Paarkonstellation kommt im Bereich Trading-Betrug oder Cybertrading-Fraud häufig vor. Insbesondere wenn die Opfer eines Trading-Betruges mit Krypto-Währungen keine Erfahrung haben oder selbst nicht in Krypto-Währungen investieren wollen, werden solche Wege genutzt, um die Zahlungsströme zu verschleiern. Dies erschwert im Nachgang dann polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

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