Onlinebroker zahlt nicht aus – FDG Forex data Group

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Online-Broker wie FDG Forex data Group (fx-data.com) wollen für Sie hohe Gewinne erwirtschaften. Sie können innerhalb kürzester Zeit reich werden. Die Werbung sagt: Prominente nutzen die Möglichkeiten schon lange und werden immmer reicher.

Auch Sie können wie die Großen davon profitieren. Trotz der Versprechen und Ihren eingezahlten Geldern ergeben sich Schwierigkeiten. FDG Forex data Group (fx-data.com) gibt Ihr Geld und Ihre angeblichen Gewinne nicht zurück. Dies sind nur einige Beispiele für die üblichen Versprechen unseriöser Handelsplattformen.

Jene ominösen und wohlklingenden Aussagen sind (so die Behauptung) auf Publikationen bekannter Medien wie Handelsblatt, Focus oder WELT zurückzuführen. Promis werben im Vordergrund in diesen Berichterstattungen. Die bekannte Persönlichkeiten haben aber in den Betrugsfällen die entsprechenden Veröffentlichungen niemals autorisiert.

Schnell vermehrt sich Ihr Geld

Geldanleger sollen zuerst ein Handelskonto bei FDG Forex data Group (fx-data.com) eröffnen. Anleger zahlen einen kleinen Geldbetrag ein. Die erste Zahlung beträgt in vielen Fällen 250 EUR. So haben die Geldanleger den Eindruck, nur ein geringes Risiko einzugehen.

Typischer Sachverhalt bei Betrugsfällen

Nachfolgend habe ich einen typischen Sachverhalt dargestellt, wie ein Kapitalanlagebetrug im Einzelnen von statten geht.

Registrierung und Ausweispapiere

Meine Mandantin interessierte sich für eine Geldanlage in Bitcoins und anderen crypto currencies. Sie suchte in den sozialen Netzwerken nach Investitionsmöglichkeiten in diesem Bereich. Bei ihrer Suche stieß meine Mandantin auf die Onlineplattform FDG Forex data Group (fx-data.com). Dort meldete sie sich an. Ein erster Kontakt per Telefon erfolgte wenige Minuten nach der Registrierung.

Zwecks Identitätsfeststellung musste sich die Betroffene verifizieren. Hierfür übermittelte meine Mandantin ihre Ausweisdaten in Kopie und weitere Unterlagen. Die Übersendung jener Dokumente ist technisch oft nicht leicht zu bewerkstelligen. Meine Mandantin brauchte Hilfe. Über das Programm TeamViewer erhielt sie von FDG Forex data Group (fx-data.com) Hilfe.

Mit den Programmen Anydesk oder TeamViewer kann ein Dritter auf den PC direkt zugreifen. Diese Software gibt die Chance, ohne Zutun des PC-Eigentümers Rechneraktionen durchzuführen. Bei Anydesk und TeamViewer bestehen also erhebliche Missbrauchsrisiken. Nach der Verifizierung forderten die Täter meine Mandantin auf, zunächst eine geringe Summe in Höhe von 250,00 Euro als Startkapital zu investieren.

Gute Rendite bei FDG Forex data Group (fx-data.com)

Von dem zuständigen Betreuer bei FDG Forex data Group (fx-data.com) gab es unaufgeforderte Handelshinweise, da meine Mandantin mit dem Handel von Anlageklassen keinerlei Erfahrung hatte. Sie sollte die Trading-Positionen “Rohstoffe” schließen. So gäbe es eine gute Rendite.

Meine Mandantin erkundigte sich vorsichtig, was es damit im Einzelnen auf sich habe, da keine gesonderten Anlageerfahrungen vorlagen. Doch eine erklärende Antwort blieb aus. Viel mehr hieß es, man müsse nun schnell investieren, sonst sei die einmalige Möglichkeit vertan. Schriftstücke zur Kontoeröffnung oder dem angeblichen Investmentplan wurden nicht zur Verfügung gestellt.

Für gewöhnlich und nach geltender Rechtslage müssen Broker solche Schriftstücke zwecks Anlegerinformation jedoch zwingend übersenden.

Können solche Gewinnentwicklungen stimmen?

Das Handelskonto war zu jeder Zeit für meine Mandantin erreichbar und wies hohe Kursgewinne aus. Auch die Trading-Verläufe konnten verfolgt werden. Der Kontakt mit FDG Forex data Group (fx-data.com) bestand über E-Mail oder Telefon. Es gab keine schriftlichen Dokumente, alles wurde digital gemacht. Ob die Gewinne auf dem Handelskonto realistisch waren, war und ist nicht prüfbar.

Meine Mandantin musste dann noch dem Broker FDG Forex data Group (fx-data.com) und den Beratern eine Vollmacht übergeben. Mit dieser Vollmacht erteilte sie die Berechtigung, Finanzgeschäfte in ihrem Namen zu tätigen. Auf der Vollmacht war das Firmenlogo des Brokers zu finden.

So sollte ein seriöser Eindruck vermittelt werden. Dieser anfängliche seriöse Eindruck hielt aber einer genaueren Überprüfung nicht statt. Zwar gab es ein Firmenlogo auf der Vollmacht. Aber weder wurde eine Adresse von FDG Forex data Group (fx-data.com) genannt noch ein Geschätfsführer. Der Broker blieb also weiter anonym.

Abgesichertes Investment durch ausgestellte Garantiebescheinigung?

Des Weiteren erhielt meine Mandantin eine „Investitionsgarantie“ als Dokument. Auf dem Dokumentgab es lediglich das Firmenlogo von FDG Forex data Group (fx-data.com) und keine weiteren Angaben zu der Firma. Die Investitionsgarantie war unterzeichnet durch einen Ansprechpartner, der sich als CFO von FDG Forex data Group (fx-data.com) ausgab.

Insgesamt investierte meine Mandantin eine erhebliche Summe bei FDG Forex data Group (fx-data.com). Die Überweisungen erfolgten über ihr Girokonto auf verschiedene andere Konten, die zuvor von dem Broker genannt worden waren. Die Empfängerkonten trugen allerdings unterschiedliche Firmennamen und waren nicht nach dem Broker benannt. Diese Firmen, zu denen die Zahlungen flossen, kannte unsere Mandantin nicht. Es gab auch keine vertragliche oder sonstige rechtliche Beziehung zu diesen Firmen.

Ich möchte mein Geld von FDG Forex data Group

Es wurden, wie gesagt, extreme Kurssprünge suggeriert. Meine Mandantin hatte daher vor, sich diese Gewinne schnellst möglich auskehren zu lassen. Hierfür forderte meine Mandantin bei FDG Forex data Group (fx-data.com) die Auszahlung der investierten Gelder, sowie die erzielten Gewinne auf ihr Girokonto.

Doch zu einer Überweisung durch FDG Forex data Group (fx-data.com) kam es nicht. Weder das investierte Geld, noch die angeblichen Gewinne konnte meine Mandantin erhalten. Nun ist sogar die Website offline und der Kontakt zu FDG Forex data Group (fx-data.com) ist abgebrochen.

Soweit die Schilderungen des Beispiel-Sachverhalts. Ist es Ihnen ähnlich gegangen? Haben Sie auch eine Auszahlung gefordert und der Broker zahlt nicht aus? Dann empfehle ich Ihnen eine sofortige anwaltliche Beratung. Es könnte ein Betrugsfall vorliegen.

FDG Forex data Group teilt mit, dass eine Gewinnauszahlung nur nach nochmaliger Geldeinzahlung durchgeführt wird

Der Ärger beginnt, wenn die Anleger eine Auszahlung erfragen. Zuerst ist die Kommunikation mit dem Broker persönlich und fast vertraulich. Dann wird vielfach der Ton härter. Und es treten Hürden auf. Auszahlungen sind nur nach einer weiteren Einzahlung möglich, trotz der Gewinne.

Der Broker fordert angebliche Steuern oder Liquiditätsnachweise. Sie hören auf dem ersten Blick logisch klingende Argumente. Nichtsdestotrotz sollten Sie keine weitere Zahlung leisten. Bevor Sie weiter zahlen, sollten Sie sich von einem Spezialistenberaten lassen.

Es geht darum, weiteren Schaden abzuwenden. Broker zahlt nicht aus. Wie können Sie das Problem angehen? Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um Ihr Geld zurückzuholen. Für meine Mandantinnen und Mandanten schaue ich mir die einzelnen Kapitalströme intensiv an und kooperiere mit den zuständigen Behörden. Nach meiner Erfahrung lohnt sich eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes ab einer investierten Summe von 5.000,00 Euro. Bei Summen unter 5.000,00 Euro kann ich Ihnen trotzdem Hinweise für ein Vorgehen gegen die Betrüger geben.

Ratschläge für ein zielgerichtetes Vorgehen

Unter dem Beitrag finden Sie ein Kontaktformular. Oder schildern Sie mir kurz den Sachverhalt per E-Mail. Ich gebe Ihnen dann erste Hinweise im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, welche Schritte für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind.

Ich berate Mandanten in in den deutschsprachigen Ländern. Gern können Sie sich per E-Mail an rechtsanwalt@broker-zahlt-nicht.de oder per Telefon unter 0511/4739060 an mich wenden. Gern helfe ich Ihnen. Broker zahlt nicht aus. Ihr Geld ist nicht automatisch verloren.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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