Auszahlung von Exon Market wird verweigert? Sofort Anwalt kontaktieren

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Der Finanzdienstleister Exon Market (exonmarket.io) wird in Verbindung mit Kapitalanlagebetrug gebracht. Die Polizei bestätigte uns wiederholt, das diese Betrugsform mittlerweile weit verbreitet ist. Über Online-Anzeigen werden potentielle Kunden und Anleger “geködert”, am Anfang klingt alles glaubwürdig und seriös, dann ist das investierte Geld weg.

Wenn Sie Geld bei der Firma Exonmarket.io angelegt haben, müssen Sie kurzfristig reagieren. Vermutlich agiert der Anbieter kriminell und Ihr Geld sollte schnell gesichert werden. Ein wichtiger Hinweis:

Kein seriöser Broker wird Ihnen eine bestimmte Rendite versprechen. Kein seriöser Broker wird Sie zu Einzahlungen drängen.

Betrügerische Finanzdienstleisterer schalten Anzeigen in Social Media

Betrügerische Online-Broker nutzen alle Werbemöglichkeiten, um Kunden zu kontaktieren. Zentral für die Vertriebsstrategie ist dabei Social Media. Reißerisch wird auf Instagram und Facebook für die Finanzprodukte geworben. Investoren erzählen ihre Erlebnisse, damit potentielle Kunden interessiert werden.

Wenn Sie auf die Werbung klicken und sich die Internetseite des Brokers anschauen, sehen Sie professionell gemachte Webpräsentationen. Exonmarket.io hat ebenfalls einen gut gestalteten Webauftritt und spricht Kunden modern an. Wichtig ist aus Sicht der Täter ein schneller persönlicher Kontakt. So lassen sich Kunden am besten überzeugen.

In dem ersten telefonischen Kontakt lotet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Brokers Exonmarket.io geschickt aus, wie er von Ihnen Geld bekommen kannn. Der Broker Exonmarket.iohat nur das eine Ziel, einen ersten Betrag als Anlage zu bekommen.

Behörden-Registrierung und bei Exonmarket.io alles gut?

Finanzdienstleister, denen Sie vertrauen können, müssen bei einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde registriert sein. In Deutschland ist die zuständige Behörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im wieder verweisen Betrüger auf angebliche behördliche Registrierungen. Überprüfen Sie Genehmigungen der Behörden und gleichen Sie diese mit den Datenbanken der jeweiligen Finanzaufsicht ab.

Wer auf seiner Internetseite keine Registrierung einer europäischen Behörde ausweist, wird nur mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen schwer zu greifen sein. Bei europäischen Registrierungen sollten Sie prüfen, ob die Angaben “echt” sind. Wir erleben wiederholt den Verweis auf angebliche britische oder zypriotische Behördengenehmigungen, die sich dann als falsch herausstellen.

Welche Methoden verwenden Finanzaufsichtsbehörden?

Es existieren in Europa unterschiedliche Finanzaufsichtsbehörden. Hierzu rechnet man beispielsweise die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die FCA, die britische Finanzaufsicht, und die FMA, die österreichische Finanzmarktaufsicht. Von den europäischen Aufsichtsbehörden werden regelmäßig Warnberichte über Trading Betrüger präsentiert.

Leider erleben wir die Aufsichtsbehörden als zahnlosen Tiger und wenig effektiv. Die Warnmeldungen werden vielfach zu spät veröffentlicht und wirksame Maßnahmen, wie das Beschlagnahmen von Bankkonten, erfolgt nicht. So entsteht ein “Schutzraum” für Täterinnen und Täter und diese müssen kaum behördliche Erfolge fürchten.

Welches Honorar verlangt ein Anwalt?

Als Service bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes per E-Mail an. Außerdem sprechen wir aktiv mit potentiellen Kunden und Mandanten über das Thema Honorar. Sie sollen wissen, was eine anwaltliche Beauftragung kostet.

Sie erhalten dann erste Informationen und Ideen für ein weiteres Vorgehen. Wenn Sie uns vertrauen, können Sie uns gern beauftragen. Schnelles Handeln ist dann unser Ziel.

In fast allen Fällen bieten wir Ihnen für die rechtliche Begleitung ein Pauschalhonorar an. In einem solchen Pauschalhonorar sind alle rechtliche Prüfungen und der gesamte notwendige Schriftverkehr enthalten.

So wissen Sie von Anfang an, wie teuer der Anwalt wird und können die finanziellen Aufwände auf Euro und Cent vorab abschätzen. Auf Basis dieser Informationen ist gut eine Entscheidung möglich, ob Sie Geld für die anwaltliche Beratung investieren wollen.

Geschäftssitz des Brokers ist entscheidend

Nicht auf allen Webseiten von nicht vertrauenswürdigen Online-Brokern finden sich gesonderte Mitteilungen zu dem Geschäftssitz. Teilweise sind die Angaben im Footer mit unerkennbarer Art zufinden oder sind auf einer Unterseite der Webpräsenz “geheim gehalten”.

Viele Betrüger haben einen Geschäftssitz im Ausland, manchmal sogar auf unbekannten Inselstaaten. Sie sollten genauer hinsehen und den Anbieter ordentlich unter die Lupe nehmen, wenn der Firmensitz an fernen Orten eingerichtet ist. So soll aus Sicht der Betrüger erschwert werden, dass Investoren vor Ort gerichtliche Unterstützung in Anspruch nehmen und persönlich beim Broker vorsprechen.

Neue Sorgfaltspflichten für Kryptobörsen in der Kryptowertetransferverordnung

Seit dem 01.10.2021 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Kryptowertetransferverordnung. Mit dieser Maßnahme möchte der deutsche Gesetzgeber die Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterbinden.

Die Kryptowertetransferverordnung legt den Dienstleistern verschiedene Pflichten auf, beispielsweise Angaben zum Namen, zur Anschrift und zur Kontonummer des Auftraggebers und des Begünstigten zu ermitteln. Diese Pflichten treffen auch Kryptobörsen. Der Gesetzgeber will so erreichen, dass die Übertragung von Kryptowerten lückenlos zurückverfolgbar ist.

Es wird zu beobachten sein, wie die entsprechenden Regelungen von den Anbietern und Dienstleistern umgesetzt werden. Wir erwarten auch weitere Vorschriften auf europäischer Ebene, die den anonymen Transfer von Kryptowerten langfristig verhindern.

Anwalt hilft Ihnen gegen Exonmarket.io

Mit uns können Sie gegen den Finanzdienstleister Exonmarket.io vorgehen.

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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