Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht wieder von sich reden und stärkt die Rechte von Nutzern bestimmter Dienste – dies mal geht es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Samsung-App-Stores. Die vzbv hat Klage wegen rechtswidriger Klauseln erhoben und vom LG Frankfurt am Main (Urteil vom 06.06.2013 – Aktenzeichen: 2-24 O 246/12) Recht bekommen – zwölf der von Samsung verwendeten AGB-Klauseln sind unwirksam, darunter Regelungen, die die Haftung und Werbung betreffen. Dies ist das erste Urteil zum AGB-Check der vzbv, die große App-Diensteanbieter unter die rechtliche Lupe genommen hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen – nicht nur beim Samsung App-Store Die AGB sind im …