Seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen zur Gestaltung der letzten Bestellseite in Internetshops (und grundsätzlich beim Abschluss von Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung elektronischer Kommunikationsmedien) sind einnige Tage vergangen. Während hier noch keine solchen Abmahnungen vorliegen, die diese Neuerungen oder deren Nichteinhaltung zum Gegenstand haben, gibt es laut Berichten im Internet schon solche Wettbewerber, die scheinbr meinen, sie würde sich korrektv erhalten und darauf basierend andere Wettbewerber aufgrund von wettbewerbswidrigem Handeln in Verbindung mit den Vorgaben der sogenannten “Buttonlösung” in Anspruch nehmen. Hierbei ist jedoch vorsicht geboten, da immer gilt, dass derjenige, der Dritten Vorwürfe in …
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