Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 liegt im Entwurf vor und soll im Juni vom Kabinett verabschiedet werden.
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der IT. Dabei richtet der Gesetzgeber mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sein Fokus nicht nur auf die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), sondern bezieht weitere Sektoren und Unternehmen in den Geltungsbereich des Gesetzes mit ein. Betroffen sind nunmehr auch Dienstleister für börsennotierte Unternehmen.
Das Bußgeld wird den Regelungen der DSGVO angepasst und beträgt nunmehr in der ersten Bußgeldstufe ebenfalls in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes bis zu 10 Millionen €, in der zweiten Bußgeldstufe bis zu 20 Millionen €.
Auch die Strafvorschriften sind deutlich erweitert worden. Die Strafbarkeit nach dem Hackerparagraf wird ergänzt.
Behörden und Unternehmen sollten sich auf die gesetzlichen Neuregelungen vorbereiten. Der Gesetzgeber will über 800 neue Stellen beim BSI schaffen und macht damit deutlich, mit welcher Intensität das Thema vorangetrieben werden soll. Mehrstellige Millionenbeträge als zusätzliche Aufwände kommen auf die Wirtschaft hinzu.
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