In Zusammenarbeit mit der IHK Hannover bieten wir am 30.8.2019 ein Seminar zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz an. Weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gesetzlich neu gefasst. Am 26. April 2019 trat das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Unternehmen sollten sich intensiv mit den neuen Vorschriften beschäftigen, da nur bei einer genauen Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein Schutz von Geschäftsgeheimnissen möglich ist und bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen auch Ansprüche durchgesetzt werden können. Hier stehen insbesondere Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche im Vordergrund.
Dabei definiert der Gesetzgeber auch Anforderungen an die IT-Sicherheit. Nur wenn ein ausreichender Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorliegt, können Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Dokumentationspflichten und technische Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, um gerichtsfest Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
Daher ist das Seminar auch für IT-Sicherheitsbeauftragte und Compliance-Beauftragte von Interesse. Mit dem IT-sicherheitsrechtlichen Aspekten des Geschäftsgeheimnisgesetz gibt es auch Schnittstellen zum Datenschutz, dort insbesondere Art. 32 DSGVO und den Anforderungen zur Sicherheit der Verarbeitung sowie zum IT-Sicherheitsrecht.