Die IHK Hannover bietet am 29.05.2020 in Kooperation mit der Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Seminar zum Thema „Auftragsverarbeitung nach der DSGVO“ an. Gemäß Art. 28 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, um einen wirksamen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diese Voraussetzungen werden im Seminar ausführlich dargestellt. Anhand von Musterformulierungen und Musterverträgen wird aufgezeigt, welche vertraglichen Vereinbarungen notwendig sind, um einen wirksamen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
Wenn beispielsweise das Kontrollrecht nicht gesetzeskonform ausgestaltet ist, kann es zu einem unwirksamen Vertrag kommen. Dies gefährdet dann die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und führt in der Konsequenz dazu, dass beispielsweise ein Auftragsverarbeiter illegal personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Dies kann ein Bußgeld oder Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund ist es auch im Interesse eines jeden Auftragsverarbeiters, sehr genau zu prüfen, dass die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 28 DSGVO auch im Vertrag zur Auftragsverarbeitung eingehalten werden.
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