Für die öffentlichen Auftraggeber ist die elektronische Akte (E-Akte) und damit ein digitales Dokumentenmanagementsystem (DMS) zukünftig gesetzliche Pflicht. Für viele Behörden und Organisationen aus der öffentlichen Verwaltung macht dies weitere IT-Beschaffungen notwendig. In den IT-Ausschreibungen sind nicht nur die vergaberechtlichen Regelungen zu beachten, sondern auch die aktuellen datenschutzrechtlichen und die IT-sicherheitsrechtlichen Vorgaben. Daneben entwickelt die Rechtsprechung unter anderem zum Ersetzenden Scannen in Urteilen zusätzliche Anforderungen, die bei der Neubeschaffung zu beachten sind. Andernfalls drohen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren Nachteile und nachträgliche Beauftragungen.
Das Seminar gibt einen Überblick und Praxistipps zu den rechtlichen Anforderungen für die Beschaffung eines DMS und die Einführung der elektronischen Akte.