Personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen nur verarbeitet werden, wenn die Regelungen der DSGVO vollumfänglich eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren als zusätzliche Auseinandersetzung des Thema Datenschutz aufkommt und thematisiert wird, ob personenbezogene Daten illegal verarbeitet wurden. Die Teilnehmer erhalten Lösungen und Entscheidungshilfen für ihre tägliche Praxis. Daneben werden mögliche Handlungsspielräume bei Dienst- und Betriebsvereinbarungen erörtert.