Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Bei mir rufen viele Mandanten an, die SCHUFA-Einträge wegen Veröffentlichung in dem Schuldnerverzeichnis haben. Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist möglich!

Der Effekt bei der SCHUFA ist heftig: Der Scorewert, sprich die Bewertung der Bonität der Betroffenen, ist aufgrund der Einträge im Schuldnerverzeichnis sehr schlecht und hindert finanzielle und geschäftliche Aktivitäten der Betroffenen. Es kann kein Handyvertrag abgeschlossen werden und kein Kredit bei einer Bank genommen werden.

Stets kommt die gleiche Auskunft: Wenn Ihr Scorewert bei der SCHUFA besser wäre, wäre in Handyvertrag oder ein Kredit möglich. Wegen der Einträge und des schlechten Scorewerts kann aber ein Handy oder ein Kredit nicht gewährt werden.

Es stellt sich die Frage, ob eine vorzeitige Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags möglich ist.

Vorzeitige Löschung eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis möglich?

Diese Frage kann auf jeden Fall mit „ja“ beantwortet werden. Es gibt eine entsprechende gesetzliche Regelung in § 882e Abs. 3 ZPO. Dort sind die verschiedenen Gründe aufgeführt, wann eine vorzeitige Löschung möglich ist.

In den wenigsten Fällen erfolgte ein fehlerhafter Eintrag oder der Eintragungsgrund fällt weg.

Forderung bezahlt

In den meisten Fällen ist eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis möglich, weil der Gläubiger mit seinen Forderungen vollständig befriedigt ist.

Allerdings erfolgt dann keine automatische Löschung im Schuldnerverzeichnis und auch keine automatische Löschung bei der SCHUFA. Hier müssen Betroffene von sich aus aktiv werden. Da die Wege ohne juristische Kenntnisse für viele Betroffene schwer zu durchschauen sind, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung und Hilfe.

Wichtig ist, dass ein Gläubiger nicht verpflichtet ist, dem Schuldnerverzeichnis die Befriedigung, sprich den vollständigen Ausgleich der Forderung nebst Zinsen und weiteren Kosten mitzuteilen.

Welche Unterlagen sind für eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis notwendig?

Um eine Löschung eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis zu erreichen, wird zunächst die Bestätigung des Gläubigers benötigt, dass eine vollständige Befriedigung erfolgt ist. Ein Schuldner hat Anspruch auf eine Zahlungsquittung des Gläubigers gem. § 757 Abs. 2 ZPO. Ohne diese Bestätigung ist eine Löschung nicht möglich. Weiterhin empfiehlt es sich, die sogenannte „Eintragungsanordnung“ ebenfalls bereitzuhalten und dem beauftragten Anwalt zu übermitteln.

Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis über Gericht

Dem Gericht ist weder das Aktenzeichen noch der Titel bekannt, aus dem vollstreckt wurde. Daher ist es nicht ausreichend, dem Gericht einfach eine Quittung und einen Zahlungsbeleg zu übermitteln. Weitere Informationen sind notwendig. Stellenweise gibt es unterschiedliche Handhabungen der Gerichte, sodass ggf. weitere Unterlagen und Informationen bereitzuhalten sind. Teilweise wird gefordert, dass der entwertete Originaltitel übersandt wird.

Ein qualifizierter Anwalt, der regelmäßig mit Löschungen in Schuldnerverzeichnissen betraut ist, kann Ihnen über die regionalen Besonderheiten Auskunft geben.

Wie schnell ist eine Löschung eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis möglich?

Eine Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags kann nicht innerhalb weniger Stunden erfolgen. Die Unterlagen werden vom Gericht geprüft. Dies kann durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn es darüber hinaus noch notwendig ist, beispielsweise vom Gerichtsvollzieher weitere Informationen abzufordern, zieht sich das Verfahren durchaus in die Länge. Gehen Sie also von einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen aus.

Wie erhalte ich Nachricht von der Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags?

Wenn alle Unterlagen dem Gericht vorliegen und eine Löschung vorgenommen wird, erhält der Schuldner eine schriftliche Mitteilung darüber. Im Bundesportal erfolgt dann die Löschung automatisch. Nach meiner Erfahrung ist es gut, der SCHUFA eine entsprechende Löschungsbestätigung des Gerichts ebenfalls zu übersenden. Zumeist erfolgt aber ein schneller Abgleich, sodass dann die aktualisierten Daten der SCHUFA vorliegen. Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist das Ziel

Stellenweise gibt es dann eine Diskrepanz in den zeitlichen Abläufen bei dem Scorewert. Die SCHUFA behauptet, dass nicht täglich eine Neuberechnung des Scorewerts erfolgt. Möglicherweise ist es dann notwendig, weitere Korrespondenz zu führen, um eine vorzeitige Aktualisierung des Scorewerts zu erreichen. Anderenfalls wäre dann der Eintrag auf dem Schuldnerverzeichnis bei der SCHUFA gelöscht, der Bonitätsindex aber nach wie vor schlecht. Eine solche Situation sollte vermieden werden.

Ist anwaltliche Hilfe bei der Löschung eines Schuldnerverzeichniseintrags sinnvoll?

In der Praxis beobachte ich, dass häufig nicht alle Unterlagen vorliegen, die zur Löschung eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis sinnvoll sind. Teilweise ist unbekannt, welcher Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungen beauftragt war, und Eintragungsanordnungen liegen nicht vor. Dann ist es zunächst Aufgabe des Anwalts, die entsprechenden Informationen und Unterlagen zu beschaffen, die für die Löschung im Schuldnerverzeichnis notwendig sind.

Da Betroffenen vielfach die Abläufe nicht bekannt sind, ist eine anwaltliche Unterstützung hilfreich und sinnvoll. Insbesondere wenn eine möglichst schnelle Löschung im Schuldnerverzeichnis angestrebt wird, bewährt sich die anwaltliche Unterstützung.

Gerne können Sie sich als Betroffene oder Betroffener an mich wenden, wenn Sie eine Löschung eines negativen Eintrags im Schuldnerverzeichnis und der entsprechenden negativen Einträge bei der SCHUFA erreichen wollen.

Unterstützung bundesweit durch Fachanwalt IT-Recht bei vorzeitigen Löschung Schuldnerverzeichnsi

Ich unterstütze Sie bundesweit bei einer schnellen Bearbeitung einer vorzeitigen Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis. Mein Honorar können Sie per E-Mail erfragen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht an folgende E-Mail-Adresse: kanzlei@recht-freundlich.de.

FAQ Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Wie lange dauert vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis?

Daher dauert die vorzeitige Löschung normalerweise mehrere Arbeitswochen, da Anhörungen von Gläubigern und deren Vertretern, sowie die Anforderung von Dokumenten bei Gerichtsvollziehern und Schuldnern eine bestimmte Bearbeitungszeit erfordern. Es ist somit unmöglich, dass die Löschung innerhalb weniger Stunden durchgeführt wird.

Kann ich etwas vorzeitig aus der Schufa löschen lassen?

Es ist möglich, einen Schufa-Eintrag vor der Zeit zu entfernen, indem man die offene Forderung bezahlt und eine Bestätigung des Gläubigers einholt, um die Aufzeichnung im Schuldnerregister des Amtsgerichts zu löschen. Nach Ablauf von vier Wochen wird die Löschung durch die Schufa automatisch übermittelt.

Wie kommt man aus dem Schuldnerverzeichnis?

Es kann ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Gläubiger in Bezug auf die ursprüngliche Forderung, die zur Eintragung geführt hat, vollständig befriedigt wurde (§ 882e Abs. 3 Ziffer 1 ZPO).

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

6 Kommentare zu “Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
  • 3. Juni 2021 um 09:22 Uhr
    Yassin E. says:

    Sehr geehrter Herr Feil,
    ich schicke Ihnen meine Auskunft per Mail, falls notwendig. Eine Deckungszusage liegt mir ebenfalls schon vor von meiner Rechtsschutzversicherung.
    Es geht mir über den schlechten Bonitätsindex. Die Sachbearbeiterin von der Creditreform wurde bereits kontaktiert.
    Als Begründung wurde mir gesagt da erst heute mein letzter Schuldnerverzeichnis Eintrag gelöscht wurde.
    Jedoch sehe ich dies nicht als gerechtfertigt für den schlechten Bonitätsindex.
    Diese Bonitätsbewertung hat rein garnichts mit meiner wirtschaftlichen Situation zutun.
    Über einen Rückruf von Ihnen würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Yassin E.

    • 3. Juni 2021 um 11:38 Uhr

      Guten Tag Herr E.,

      bezüglich des Schuldnerverzeichnisses können wir erfahrungsgemäß sehr gut und schnell weiterhelfen.

      Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 12. Mai 2021 um 12:01 Uhr
    Hartwig Denner says:

    Hallo,

    durch Google bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Ich möchte einige Einträge, vor allem aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis löschen lassen. Zudem habe ich auch 2 Abwicklungskonten die ich nicht nachvollziehen kann, da laut Schufa, die Forderung noch nicht ausgeglichen ist. Ich aber nicht weiss wer der Gläubiger ist. Die Einträge sind von 2018 und ziehen sich mit der Forderung bis Februar 2021 und Januar 2021. Daher würde ich gerne rausbekommen wer das ist.

    Zudem habe ich Einträge “Keine Abgabe der Vermögensauskunft” die ich gerne löschen würde.

    Grüße
    Hartwig Denner

    • 12. Mai 2021 um 14:39 Uhr

      es ist kein Problem nicht mehr wissen, wer der Gläubiger ist oder ihnen die genaue Forderungshöhe nicht mehr bekannt ist. Dies bekommen wir heraus. Einen Eintrag bei der SCHUFA mit der Bezeichnung “Keine Abgabe der Vermögensauskunft” Können wir löschen lassen, wenn die Forderung vollständig ausgeglichen ist. Aber helfen wir Ihnen gern. Ich melde mich per E-Mail direkt bei Ihnen.

      Beste Grüße
      Thomas Feil

  • 10. Mai 2021 um 09:39 Uhr
    Roland Schaller says:

    Sehr geehrter Herr Feil,

    bei mir ist einiges zusammengekommen, vor allem letztes Jahr. Naja, aufräumen und weiter. Ist gibt einige Einträge im Schuldnerverzeichnis. Bekomme ich diese Einträge vorzeitig gelöscht?
    Wie schnell können Sie sich darum kümmern. Ich möchte Anfang nächsten Monat als Gesellschafter in eine GmbH einsteigen und soll nach der Klärung mit der SCHUFA auch in die Geschäftsführung berufen werden. Daher liegt meines Thema am Herzen.

    Besteht die Möglichkeit hier für ein persönliches Gespräch vorab?

    Ich freue mich auf Rückmeldung

    Beste Grüße
    Roland Schaller

    • 10. Mai 2021 um 14:42 Uhr

      Sehr geehrter Herr Schaller,

      wenn die Angelegenheit drängt, können wir kurzfristig handeln. Ob allerdings eine Löschung im Schuldnerverzeichnis sehr schnell möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich schicke Ihnen gleich eine E-Mail mit einem Terminvorschlag für ein Telefonat, in dem wir dann alles Weitere gern besprechen können.

      Viele Grüße
      Thomas Feil

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