Eintrag aus Schuldnerverzeichnis löschen lassen? So geht es!

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wer in seinem Leben einmal finanzielle Schwierigkeiten hatte oder nicht alle Schulden bezahlen konnte, wird teilweise mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis konfrontiert. Können Betroffene solche negativen Einträge löschen lassen?

Nachfolgend einige Hinweise, wie Sie mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis umgehen können.

Was ist das Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein Register aller Schuldner, das beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes geführt wird. Es gibt dazu gesetzliche Regelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen ist. Auch wenn eine Vollstreckung keinen Erfolg verspricht, weil der Schuldner einkommenslos oder vermögenslos ist, kommt es zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Viele Betroffene wissen nicht, dass es einen Eintrag im öffentlichen Register gibt. Auffällig werden häufig solche Einträge, wenn aufgrund noch negativen Schufa-Einträgen oder negativen Creditreform-Einträgen Kredite verweigert werden oder Finanzierungen nicht möglich sind.

Nur wer einen solchen Eintrag vorzeitig löschen lässt, kann zeitnah wieder unbeschwert leben.

Vorwarnung vor Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt nicht aus „heiterem Himmel“. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass zuvor eine sogenannte Eintragungsanordnung zu erfolgen hat.

Diese „Eintragungsanordnung“ wird vom Gerichtsvollzieher mit einer kurzen Begründung dem Schuldner schriftlich zugestellt oder mündlich zu Protokoll erklärt.

Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Dokument mit der Überschrift „Eintragungsanordnung“ bekommen, ist Alarm gegeben. Dieses Dokument braucht man in der Regel auch, um einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis später löschen lassen zu können.

Widerspruch gegen Eintragungsanordnung

Sie können gegen eine Eintragungsanordnung Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Allerdings ergibt sich aufgrund des Widerspruchs keine aufschiebende Wirkung, sodass trotz Widerspruchs aufgrund der Eintragungsanordnung die Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorgenommen wird.

Viele Betroffene nehmen aber in Krisenzeiten eine solche Eintragungsanordnung nicht ernst und versäumen die Zwei-Wochen-Frist. Dann ist ein Rechtsmittel gegen die Eintragungsanordnung nicht mehr möglich.

In einem solchen Fall hilft es nur, den negativen Eintrag löschen zu lassen.

Ist eine Löschung im Schuldnerverzeichnis möglich?

Eine Löschung im Schuldnerverzeichnis kann erfolgen. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass der Gläubiger die gesamte Forderung ausgeglichen bekommen hat.

Ein entsprechendes Dokument wird dafür benötigt. Viele Gerichte fordern auch einen entwerteten gerichtlichen Titel als Nachweis dafür, dass ein vollständiger Forderungsausgleich erfolgt ist. Ggf. sind weitere Belege vorzulegen.

In vielen Fällen ist es zunächst notwendig, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Eine beauftragte Anwaltskanzlei kann dies qualifiziert und auf kurzem Wege vornehmen. Ohne die notwendigen Unterlagen ist ein Löschen des Eintrags im Schuldnerverzeichnis nicht einfach so möglich.

Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und dem zuständigen Gericht übermittelt worden sind, kommt eine Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis infrage.

Was nicht ausreicht, ist die Übermittlung eines Kontoauszuges, aus dem sich eine Zahlung ergibt, oder eine anderweitige Quittung. Die Gerichte sind an dieser Stelle sehr genau und detailversessen.

Es muss ein konkreter Nachweis erbracht werden, dass die Forderungen des Gläubigers vollständig befriedigt worden sind. Liegt der Nachweis nicht vor, bleibt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis veröffentlicht.

Eine Randbemerkung: Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, dem Schuldnerregister eine vollständige Befriedigung anzuzeigen. Allerdings gibt es einen Anspruch auf Bestätigung des vollständigen Forderungsausgleichs. Ich habe auch wiederholt erlebt, dass es anwaltlicher Hilfe bedarf, um eine solche Bestätigung zu erhalten und einen negativen Eintrag letztlich löschen zu lassen.

Wie lange dauert ein vorzeitiges Löschen eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis?

Wie lange ein Löschen aus dem Schuldnerverzeichnis dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn sich Betroffene mühsam selbst die notwendigen Unterlagen und Vorgehensweisen zusammensuchen und zusammenrecherchieren, können unnötiger Weise mehrere Monate vergehen.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dies für Sie schnellst möglich erledigen.

Es wird insbesondere darum gehen, den Fall zu prüfen, die notwendigen Unterlagen zum Löschen des Eintrags aus dem Schuldnerverzeichnis zusammenzutragen und ordnungsgemäß eine Bereinigung des Schuldnerverzeichnisses herbeizuführen.

Wenn ich beauftragt werde, schaffe ich es in der Regel, solche Fälle binnen Wochen abzuschließen.

Zentrales Schuldnerverzeichnis zum Löschen konsultieren?

Es gehört dazu, überhaupt die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sowie das zuständige zentrale Schuldnerverzeichnis ausfindig zu machen.

Vor diesem Schritt muss aber unter Umständen mit dem Gläubiger und den Gerichtsvollziehern korrespondiert werden.

Um einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis schnellst möglich löschen zu lassen, können Sie mich gern Ihren Fall per Mail schildern und meine kostenfreie Ersteinschätzung einholen. Ich prüfe gern, inwieweit ich Ihnen zeitnah helfen können, wieder unbeschwert und ohne Probleme mit dem zentralen Schuldnerverzeichnis zu leben.

Wer kann Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis fordern?

Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register. Gem. § 882f ZPO kann jeder Auskunft verlangen, der darlegt, dass er die Auskunft für die im Gesetz genannten erlaubten Zwecke benötigt.

Beispielsweise kann eine Auskunft für Zwecke der Zwangsvollstreckung verlangt werden. Auch wenn es um die gesetzlichen Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit geht oder um die Verfolgung von Straftaten, ist eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis möglich.

Wer einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen lassen will, kann und sollte einen Blick in das Schuldnerverzeichnis werfen. Hierbei kann Sie ein spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein, der die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis für Sie insgesamt organisiert, begleitet und durchsetzt.

Schufa und Schuldnerverzeichnis? Entfernen lassen, sonst gibt es Probleme!

Wie oben bereits erwähnt, greifen die Schufa, Creditreform und alle anderen Auskunfteien auf dieses öffentliche Register zu und übernehmen zeitnah die Daten und jede Veränderung aus dem Schuldnerverzeichnis.

Mit anderen Worten: Wenn eine Löschung im Schuldnerverzeichnis geschafft wird, führt dies kurzfristig dazu, dass auch eine Löschung bei der Schufa oder Creditreform eintritt.

Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie Probleme mit Einträgen im Schuldnerverzeichnis haben. Ich lösche für Mandantinnen und Mandanten negative Einträge im Schuldnerverzeichnis.

Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail-Kontakt zu mir auf. Meine E-Mail-Adresse lautet kanzlei@recht-freundlich.de. Auch wenn Ihnen nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen, helfe ich Ihnen auch bei der Beschaffung der entsprechenden Unterlagen.

FAQ Eintrag aus Schuldnerverzeichnis löschen

Wie kann ich einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen?

Nach Ablauf von drei Jahren nach Erlass der Eintragungsanordnung erfolgt die Streichung des Schuldners automatisch. Laut § 882e Abs. 3 Ziff. 1 Zivilprozessordnung kann ein Eintrag ebenso durch Nachweis der Erfüllung aller Forderungen des Gläubigers auf Antrag gelöscht werden.

Wie komme ich aus dem Schuldnerverzeichnis wieder raus?

Sie können die Einträge im Schuldnerverzeichnis frühzeitig entfernen lassen, indem Sie dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass Sie die Forderung vollständig bezahlt oder erlassen bekommen haben.

Wie lange dauert eine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis?

Es dauert normalerweise einige Arbeitswochen, bis eine vorzeitige Löschung aufgrund von Gläubiger- bzw. Gläubigervertreteranhörungen, Anforderungen von Unterlagen beim Gerichtsvollzieher oder Schuldner vollzogen werden kann. Daher ist eine vorzeitige Löschung nicht innerhalb weniger Stunden möglich. Ein spezialisierter Anwalt kann die Abläufe aber deutlich beschleunigen.

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Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

26 Kommentare zu “Eintrag aus Schuldnerverzeichnis löschen lassen? So geht es!
  • 30. Juli 2021 um 22:17 Uhr
    Nico says:

    Guten Abend Herr Feil,

    könnten Sie mich per Mail kontaktieren bezüglich der Löschung zweier Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

    • 1. August 2021 um 15:43 Uhr

      Guten Tag,

      ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 3. Juni 2021 um 11:36 Uhr
    Berit Anker says:

    Guten Tag,
    Ich habe auf Ihrer Seite gelesen, dass sie sich mit der vollständigen bereinigung der Schufa beschäftigen und wollte gerne Ihre Dienste in Anspruch nehmen.
    Es handelt sich im Detail um eine Eintraugung “Nichtabgabe der Vermögensauskunft”.
    Da ich leider nicht mehr genau weiss um welchenm Gläubiger es sich handelt und selbst aber immer sehr lange unterwegs bin wegen meiner Arbeit würde ich gern Ihren Service in Anspruch nehmen.
    Ich habe vor 2 Jahren meine noch offenstehenden Schulden bereinigt aber anscheinend etwas übersehen, habe aber in diesem Fall schon lange keine Post mehr bekommen, weswegen ich keine Rückschlüsse ziehen kann um welche Schulden es sich handelt.
    Ich würde mich sehr auf eine Rückantwort freuen.
    Berit Anker

    • 3. Juni 2021 um 11:40 Uhr

      Guten Tag Frau Anker,

      der Eintrag “Nichtabgabe der Vermögensauskunft” ist wohl im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Das lässt sich jedoch bereinigen.

      Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 3. Juni 2021 um 10:07 Uhr
    Harald B. says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine frage bezüglich meiner Schufa. Ich habe Post erhalten von der Firma wo ich die Rechnung bezahlt habe, nun habe ich das Problem das ich nicht weiss ob was in meiner Schufa eingetragen ist.
    ich schreibe Ihnen unten die E-mail die ich von der Firma erhalten habe, vielleicht können sie mir so weiter helfen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir bestätigen hiermit, dass obengenannte Forderung durch Zahlung am 16.05.2021 erledigt ist.

    Gegen die Löschung eventueller Eintragung im Schuldnerverzeichnis das für sie zuständigen Amtsgericht ist nichts einzuwenden. Über die Erledigung der Forderung können Sie die Schufa informieren.

    Würde mich sehr freuen wenn sie mir sagen könnten was ich machen müsste.

    Danke im Voraus und bleiben Sie gesund.

    Mit freundlichen Grüße
    Harald B.

    • 3. Juni 2021 um 11:39 Uhr

      Guten Tag Herr B.,

      bei Ihnen müsste der Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht werden, damit auch die Schufa bereinigt wird.

      Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 2. Juni 2021 um 09:32 Uhr
    Pham Nguyen says:

    Guten Tag Herr Feil,
    ich lebe seit über 12 Jahren im Ausland und möchte nach Deutschland zurückkehren. Allerdings gab es in der Vergangenheit einige Probleme mit Schulden, sodass ich vermute, dass ich im Schuldnerverzeichnis eingetragen bin. Können Sie mich dabei unterstützen, hier Klarschiff zu machen, bevor ich nach Deutschland zurückkehre? Es geht erst einmal um Einblick in das Schuldnerverzeichnis und dann gegebenenfalls die Löschung der Einträge dort. Möchte gern eine saubere Weste haben, wenn Sie verstehen, was ich meine.
    Pham Tran Nguyen

    • 2. Juni 2021 um 09:57 Uhr

      Guten Tag Herr Nguyen,

      gern kann ich mich um Ihr Schuldnerverzeichnis-Problem kümmern. Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 1. Juni 2021 um 09:21 Uhr
    Bettina Siegund says:

    Guten Tag Herr Feil,

    mein Lebensgefährte hat einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, bei dem es sich nicht lohnt, ihn vorzeitig löschen zu lassen. Der Eintrag wird sowieso im November gelöscht. Allerdings möchten wir im August heiraten und ich habe Angst, dass durch seinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis auch meine Schufa leiden könnte. Wie ist da Ihre Erfahrung? Denn es steht ein Wohnungskauf (nur ich) an, bei dem ich eine Finanzierung benötigen würde.

    Liebe Grüße
    Bettina Siegund

    • 1. Juni 2021 um 09:36 Uhr

      Guten Tag Frau Siegund,

      eine Heirat würde Ihre Schufa nicht belasten, da der Eintrag Ihres Lebensgefährten im Schuldnerverzeichnis keine Auswirkungen auf Ihren Datenbestand bei der Schufa hat. Weder vor, noch nach einer Hochzeit.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 31. Mai 2021 um 09:22 Uhr
    Ralf Ende says:

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,
    wie viel kostet die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis etwa? Ich hätte Interesse daran, dass Sie bei mir eine Bereinigung im Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa (dort habe ich auch einen negativen Eintrag) vornehmen.
    Rechtsschutzversicherung ist auch vorhanden.
    Beste Grüße
    Ralf Ende

    • 31. Mai 2021 um 10:03 Uhr

      Guten Tag Herr Ende,

      eine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis kann ich gern für Sie in die Wege leiten.

      Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 28. Mai 2021 um 09:19 Uhr
    Frederik J. says:

    Moin Herr Feil,

    wieso löscht die Schufa meinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis nicht? Es ist alles beglichen und der Gläubiger hat nichts dagegen. Was soll das von der Schufa?

    Grüße
    Frederik J.

  • 27. Mai 2021 um 09:47 Uhr
    Anja P. says:

    Guten Tag lieber Rechtsanwalt Feil,
    ich habe eine Schufa-Auskunft gezogen und dort stehen bei mir Einträge drin. Die sind negativ. Hinten steht noch “Keine Abgabe der Vermögensauskunft”, ist das das Schuldnerverzeichnis? Wie kann so ein Eintrag gelöscht werden? Die Schufa sagt, sie sei nicht zuständig. Die Dame am Telefon war nicht freundlich. Wie kann ich das Schuldnerverzeichnis löschen? Wie viel kostet Ihre Beratung in dieser Sache?
    Liebe Grüße
    Anja P.

    • 27. Mai 2021 um 09:55 Uhr

      Guten Tag Frau P,

      das scheint mir ein klassischer Fall eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis zu sein. Wir können Ihnen gern dabei helfen, den Eintrag löschen zu lassen, sodass auch Ihre Schufa-Auskunft bereinigt wäre.

      Ich schreibe Ihnen gern eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 26. Mai 2021 um 09:31 Uhr
    Maryam A. says:

    Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
    in meinem Schuldnerverzeichnis sind vier Einträge wegen “Nichtabgabe der Vermögensauskunft”. Ich weiß gar nicht, was das bedeuten soll und habe auch nie Briefe bekommen. Es gab eine Zeit, in der es mir nicht gut ging und ich nicht zu Hause war. Können Sie mir hier im Schuldnerverzeichnis und in der Schufa helfen? Ich muss bald einen Autokredit beantragen und habe so keine Chance.
    Liebe Grüße
    Maryam Aykut

    • 26. Mai 2021 um 09:53 Uhr

      Guten Tag Frau Aykut,

      das Schuldnerverzeichnis kriegen wir gut in den Griff. Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 25. Mai 2021 um 13:42 Uhr
    A. L. Ball says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,

    bitte helfen Sie mir dabei, meinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen zu lassen. Ich möchte unbedingt wieder “sauber” sein, sowohl in der Schufa, als auch im Schuldnerverzeichnis (hängt ja irgendwie zusammen). Ich habe selbst probiert, das löschen zu lassen, aber beim Schuldnerverzeichnis kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nicht mal, wo die Unterlagen sind, die ich brauche, um da eine Löschung durchzusetzen.

    Bitte schreiben Sie mir eine Mail.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna Lena Ball

    • 25. Mai 2021 um 14:13 Uhr

      Guten Tag Frau Ball,

      gern kann ich den Eintrag im Schuldnerverzeichnis für Sie löschen lassen, hier brauche ich jedoch mehr Informationen.

      Ich melde mich per Mail und kann die Fallbearbeitung gern übernehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 12. Mai 2021 um 08:33 Uhr
    Mathilde Weinstein says:

    Guten Tag,
    Laut meiner Schufaauskunft habe ich 2 negativ Einträge mit erledigten Forderungen im Schuldnerverzeichnis. Ich habe diese bereits mehrfach der Schufa als Nachweis eingereicht mit der Bitte um Löschung der Einträge. Erst antwortet mir die Schufa, dass sie nicht tätig werden können weil von mir keine Daten gespeichert seien und bei der zweiten Anfrage bekam ich eine Informationsschreiben über die AGB der Schufa.
    Ich würde nun gerne wissen ob die Eintragung so weiterhin besteht darf oder die Daten in dem Schuldnerverzeichnis gelöscht werden können.
    Mathilde Weinstein

    • 12. Mai 2021 um 14:38 Uhr

      wenn die Forderungen beglichen sind, können Einträge im Schuldnerverzeichnis gelöscht werden. Dazu sind einige Unterlagen zusammenzustellen und entsprechende Anträge bei Gericht zu stellen. Gern können wir Sie dabei unterstützen. Sollten Ihnen weitere Einzelheiten zu den Einträgen nicht mehr bekannt sein, können wir diese gerne recherchieren.

      Viele Grüße

  • 11. Mai 2021 um 07:50 Uhr
    Thorsten Hetzel says:

    Sehr geehrter Herr Feil,

    ich habe einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

    Es hat sich herausgestellt, dass mich eine Mahnung gar nicht erreichen konnte, da diese mit einem falschen Namen gekennzeichnet war – was das Inkassobüro mir zumindest telefonisch schon bestätigt hat. Weiterhin habe ich die offene Forderung bereits beglichen. Wäre hier eine schnelle Löschung möglich?

    Ich freue mich über eine erste Rückmeldung und beste Grüße

    Thorsten Hetzel

  • 10. Mai 2021 um 21:02 Uhr
    Julius Volmer says:

    Guten Tag Herr Feil,

    ich würde gerne Ihre Dienste in Anspruch nehmen.

    Konkret geht es um die Prüfung meiner Schufa und die Löschung von Einträgen, auch im Schuldnerverzeichnis. ( Alle “negativen” Einträge )

    Ich bin jetzt 42 Jahre und kann es mir eigentlich nicht noch leisten weitere 3,4 Jahre zu warten bis alle Einträge in der Schufa gelöscht sind.

    Würde mich über eine baldige Nachricht von Ihnen freuen um gemeinsam meine Möglichkeiten durch zu sprechen.

    Julius Volmer

    • 11. Mai 2021 um 14:27 Uhr

      Hallo Herr Volmer,

      ich denke, wir können Ihnen helfen. Darf ich Sie bitten, uns Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft. Wenn Sie Informationen zu den Einträgen im Schuldnerverzeichnis haben, darf ich Sie ebenfalls bitten, diese uns zuzusenden. Sie erhalten gleich von mir direkt eine E-Mail mit meinen persönlichen Kontaktdaten.

      Beste Grüße
      Thomas Feil

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