Gesammelte Daten
Die Schufa sammelt zuerst alle persönlichen Angaben. Darunter sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift.
Darüber hinaus werden Daten über Mobilfunkkonten, Bankkonten und Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte, sowie Kredite und Bürgschaften gespeichert. Dazu gehören auch die jeweils damit verbundenen Angaben, wie Kreditlaufzeiten, Zahlungsstörungen oder Kündigungen, zudem ob Kreditkarten eingezogen wurden oder ein Konto von der Bank gekündigt wurde.
Weitere Daten werden gesammelt!
Abgesehen von diesen Informationen werden durch die Schufa auch Daten im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen erfasst.
Beispiele dafür sind die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder aber dessen Abweisung, ein Haftbefehl und ähnliches.
Daten, die die Schufa nicht speichern und verarbeiten darf, sind solche zum Familienstand, zum Arbeitgeber, zu Einkommen, Vermögen und zu Depotwerten.
Wie ergeben sich die Bonitätsprognosen?
Aus den ihr vorliegenden Daten ermittelt die Schufa für jede Privatperson und für jedes Unternehmen einen Score-Wert.
Das Scoring wird in Form eines Prozentwertes zwischen 1 und 100 dargestellt. Dieser wird per Computer ermittelt, mit jeweiliger Differenzierung nach Branchen wie Kreditwirtschaft, Versandhandel oder Telekommunikation.
Grundprinzip ist: Je niedriger der Wert, desto schlechter die Prognose.
Schufa verarbeitet Daten nicht einzelfallbezogen!
Die Personen werden nicht individuell anhand ihrer persönlichen Daten bewertet. Medium sind stattdessen Daten einer Vergleichsgruppe.
Es soll rein mathematisch statistisch ermittelt werden, ob sich ein bestimmter Kreditvertrag oder eine Ratenzahlung ebenso entwickeln wird, wie die von Vergleichspersonen aus der Vergangenheit.
Die Schufa darf für ihre Scoring-Ermittlung nicht die Angaben zum Wohnort berücksichtigen.
Das würde bedeuten, dass die Vergabe von Krediten in Abhängigkeit vom Stadtteil stände, was diskriminierend wäre.
Löschung der Daten bei der Schufa
Schufa-Einträge dürfen nicht unbegrenzt erhalten bleiben, sondern müssen nach einer gewissen Zeit gelöscht werden. Angaben über Anfragen von beispielsweise Banken bleiben für zwölf Monate gespeichert.
Bürgschaften werden sofort gelöscht, sobald die Hauptschuld beglichen wurde.
Kredite bleiben bis Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung erhalten. Daten über nicht vertragsmäßige Abwicklungen von Geschäften werden nach drei Jahren gelöscht, sofern alle Forderungen beglichen wurden.
Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn der Kunde sein Konto auflöst.
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden ebenso wie Kundenkonten des Handels nach drei Jahren gelöscht.
Fragwürdigkeit in der Realität
Trotz dieser konkreten Regelungen ist nicht klar, ob die Schufa diese tatsächlich alle in dieser Form umsetzt.
Die genauen Vorgänge zur Ermittlung der Scoring-Werte dürfen als Geschäftsgeheimnis gehütet werden. Es ist nicht bekannt, ob und von wem die datenschutzrechtlichen Maßnahmen der Schufa kontrolliert werden.
So kritisieren viele Verbraucherschützer die Schufa und bemängeln ihre Transparenz.