Schufa-Eintrag für Mandantin erfolgreich gelöscht!

Schufa Eintrag löschen

Seitens der Schufa hat uns die Meldung erreicht, dass ein negativer Schufa-Eintrag, unter dem unsere Mandantin zu leiden hatte, vorzeitig gelöscht wird. Schufa-Eintrag für Mandantin erfolgreich gelöscht!

Für meine Mandantin habe ich einen datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch gegenüber der Schufa geltend gemacht und mit Nachdruck die Umsetzung der Löschung gefordert. Nun wird der Negativeintrag aus dem Datenbestand unserer Mandantschaft seitens der Schufa entfernt und der Score kann sich erholen.

Unsere Kanzlei ist auf das Datenschutzrecht und speziell auf Auskunfteifälle spezialisiert. Sollten auch Sie Hilfe benötigen, können Sie folgenden Service unserer Kanzlei nutzen:

  1. Schicken Sie uns Ihre Schufa-Datenauskunft unverbindlich per Mail zu und schildern Sie uns Ihren Fall in wenigen Worten.
  2. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.
  3. Auf Wunsch werde ich für Sie gegenüber der Schufa zum Löschen des Negativeintrags tätig. 

Negativeintrag bei der Schufa? DSGVO und BDSG beachten, um Löschung zu erwirken!

Im Falle unserer Mandantin nahm eine Bank einen unserer Rechtsauffassung nach rechtswidrigen Negativeintrag bei der Schufa vor. Dadurch verschlechterte sich der Score unserer Mandantin erheblich und die Probleme waren vorprogrammiert.

Für die Einmeldung von Negativeinträgen bei der Schufa sieht das Gesetz jedoch strenge Voraussetzungen vor. Diese Voraussetzungen werden nicht immer von Inkassounternehmen, Banken oder anderen Vertragspartnern der Schufa ordnungsgemäß eingehalten.

Insbesondere geht es bei der juristischen Prüfung von Schufa-Einträgen um die Art. 13 und 14 DSGVO, sowie um die speziellen Voraussetzungen des § 31 BDSG. 

Sollten die Voraussetzungen für einen Negativeintrag nicht vorgelegen haben, ergibt sich ein Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO.

Juristisches Vorgehen gegen die Schufa, als auch gegen das eintragende Unternehmen!

Für meine Mandantin habe ich gegenüber der Schufa, als auch gegenüber dem eintragenden Unternehmen datenschutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Ziel war es, dass entweder die Schufa direkt, oder das einmeldende Unternehmen die Löschung der Daten realisiert.

Unseren Löschungsanspruch hat die Schufa letztlich anstandslos umgesetzt, sodass der Negativeintrag entfernt worden ist und sich der Score unserer Mandantin nun wieder normalisieren kann.

Ich habe die gesamte Fallbearbeitung binnen 3 Wochen umgesetzt – nach Beauftragung durch unsere Mandantin habe ich den Fall unverzüglich datenschutzrechtlich geprüft und zeitnah den Löschungsanspruch gegenüber der Schufa und dem einmeldenden Unternehmen angezeigt.

Die Schufa benötigt für die Bearbeitung unserer Anfragen in der Regel 1-2 Wochen, sodass eine zeitnahe Klärung möglich ist. Schufa-Eintrag für Mandantin erfolgreich gelöscht!

Schufa-Eintrag für Mandantin erfolgreich gelöscht: Nutzen Sie meinen kostenfreien Service!

Falls auch Sie Probleme mit negativen Schufa-Einträgen haben, können Sie mir unverbindlich Ihren Fall per Mail schildern und mir ihre Datenauskunft zuschicken.

Ich melde mich zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück und teile mit, ob Erfolgsaussichten bestehen. Hierbei kläre ich auch transparent über mögliche Kosten einer Beauftragung meiner Kanzlei auf, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

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