Forderung, die bei der Schufa eingetragen ist, ausgeglichen und erledigt? 💡

Schufa Eintrag löschen

Ein negativer Schufa-Eintrag ist ärgerlich, da er dazu führen kann, dass der eigene Scorewert „in den Keller geht“ und Banken, Mobilfunkanbieter sowie Vermieter sich nicht mehr bereit erklären, Verträge abzuschließen.  Forderung Schufa ausgeglichen? Was können Sie tun?

Ein negativer Schufa-Eintrag ist immer mit einer nicht ausgeglichenen oder nicht erledigten Forderung verbunden. Wird diese Forderung allerdings ausgeglichen oder erledigt, kann dies zu Änderungen beim Datenbestand der Schufa führen. 

Ich zeige auf, was ein Ausgleich der Forderung für Auswirkungen auf den einst negativen Eintrag hat und bieten Betroffenen bundesweit Hilfe bei Schufa-Problemen an.

Forderung wurde ausgeglichen – warum passiert nichts bei der Schufa?

Falls eine bisher nicht ausgeglichene Forderung dazu geführt hat, dass ein negativer Schufa-Eintrag über Sie vorhanden ist, können Sie die Forderung ausgleichen.

Dafür müssen Sie sich nicht etwa an die Schufa wenden, sondern an den Gläubiger, denn dieser hat den negativen Eintrag bei der Schufa letztlich veranlasst. 

Die Schufa ist nicht Ihr Gläubiger.

Schufa muss Erledigungsvermerk setzen!

Sollten Sie die Forderung ausgeglichen haben, muss dies der Schufa mitgeteilt werden. Die Schufa kann nicht das Konto Ihres Gläubigers einsehen und auch nicht nachvollziehen, wann und ob Sie gezahlt und ausgeglichen haben.

Üblicherweise teilt dies der Gläubiger der Schufa mit, wenn die Forderung ausgeglichen ist. Dazu ist er sogar vertraglich gegenüber der Schufa verpflichtet. 

Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass eine bei der Schufa eingetragene Forderung ausgeglichen wird und dennoch nichts passiert – weder verschwindet der negative Eintrag, noch gibt es einen Erledigungsvermerk.

Dann sollten Sie aktiv werden und die Schufa darüber in Kenntnis setzen, dass Sie die Forderung bereits ausgeglichen haben. 

Schufa und Gläubiger müssen kommunizieren bei Forderungsausgleich!

Die Schufa wird ihrerseits Rücksprache mit Ihrem Gläubiger halten und den Sachverhalt aufklären. Sollte Ihr Gläubiger den Vorgang bestätigen, wird die Forderung als ausgeglichen eingetragen. 

Sollte Ihr Gläubiger der Schufa nicht antworten, wird die Schufa wahrscheinlich Ihnen Glauben schenken und den Eintrag löschen.

Legen Sie Ihrem Schreiben an die Schufa alle notwendigen Zahlungsbelege bei, damit die Schufa den Sachverhalt nachvollziehen kann. Auch können Sie Druck auf den Gläubiger ausüben, denn es ist seine Pflicht, den Forderungsausgleich zu melden. 

Sollten Sie bei diesen Schritten Hilfe benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Forderung ist erledigt – was bringt der Erledigungsvermerk?

Falls Ihr Gläubiger der Schufa ordnungsgemäß den Ausgleich der einstmals bestandenen Forderung mitgeteilt hat oder Sie selbst die Schufa davon überzeugen konnten, dass die Forderung ausgeglichen wurde, wird die Schufa dies im Datenbestand vermerken. 

Der Eintrag wandelt sich dann von einem negativen Eintrag zu einem erledigten Eintrag um. Ein sogenannter Erledigungsvermerk wird also eingetragen.

Wird der Eintrag also gelöscht? Nein. Der Forderungsausgleich führt nicht automatisch dazu, dass der negative Eintrag einfach gelöscht wird.

Die Schufa baut ja gerade darauf auf, dass sie festhält, wer zu spät gezahlt hat oder wer gar nicht zahlt. Ihr verspätetes Zahlen wird also weiterhin festgehalten – durch den Erledigungsvermerk.

Der Erledigungsvermerk zeigt an, dass Sie einstmals nicht ordnungsgemäß gezahlt haben, mittlerweile die Forderung aber ausgeglichen haben

Ist der Erledigungsvermerk auch ein negativer Eintrag? Nein, das ist er nicht. 

Allerdings wird Ihr Scorewert sich nach Ausgleich der Forderung nicht automatisch wieder auf 100 % anheben. Denn das würde bedeuten, Sie hätten nie Zahlungsverzug gehabt. 

Ihr Scorewert bleibt durch den Eintrag, selbst als Erledigungsvermerk, wahrscheinlich negativ beeinträchtigt. Aber verbessern sollte sich der Scorewert nach dem Eintrag der Erledigung schon. 

Da die Schufa nicht offenlegt, wie der Scorewert im Einzelnen berechnet wird, kann niemand genau vorhersagen, wie sich ein Scorewert nach einer bestimmten Handlung verändert. 

Der gesunde Menschenverstand legt aber nahe, dass der Score sich verbessern sollte, wenn der Erledigungsvermerk eingetragen wurde, da Sie ja immerhin die Forderung ausgeglichen und damit den Sachverhalt erledigt haben.

Forderung Schufa ausgeglichen? Überprüfung und gegebenenfalls Bereinigung der Schufa-Daten

Meine Kanzlei hilft Betroffenen bundesweit dabei, sich bei Schufa-Problemen rechtlich korrekt zu verhalten und diese gegebenenfalls aus der Welt zu schaffen. 

Für meine Mandanten überprüfe ich Schufa-Einträge und löschen diese, soweit es möglich ist. Falls Sie eine Forderung ausgeglichen, also erledigt haben und noch kein Erledigungsvermerk eingetragen ist, können Sie mich gern kontaktieren. 

Oder aber Sie haben den Erledigungsvermerk, aber dennoch ist ihr Scorewert „im Eimer“. Ich höre mir Ihren Fall gern unverbindlich einmal an und teile Ihnen mit, ob und inwieweit ich Ihnen helfen kann.

Ärger mit der Schufa?

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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