Eine Vielzahl an Auskunfteien bieten Unternehmen und Privatpersonen Angaben zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines jeden. Anhand gesammelter Daten und eines Punkte- und Bewertungssystems wird ein Scoring-Wert erstellt, auf den sich Banken, Mobilfunkanbieter, Onlinehändler und Vermieter verlassen. Im Regelfall ist den Betroffenen jedoch nicht bewusst, welche ihrer Daten verwendet werden, geschweige denn, ob diese korrekt sind.
Seit Einführung der DSGVO fragen sich viele Betroffene von Problemen mit der Schufa, ob sie nun, also auf Grundlage der DSGVO, leichter oder in irgendeiner Art eine Löschung bei der Schufa beantragen können. Wir möchten im Folgenden die Grundsätze der DSGVO und die Anspruchsgrundlagen für eine Löschung beleuchten, sowie einen grundsätzlichen Überblick zu diesem Thema verschaffen. Sollten Sie Hilfe bei einer Schufa Löschung gem. DSGVO genötigen, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren.
Wenn Sie einen Eintrag bei der Schufa löschen möchten und im Internet nach Informationen suchen, werden Sie geradezu erschlagen von der Fülle an Quellen und Aussagen. Unsere Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, negative Einträge bei der Schufa zur Löschung zu bringen, soweit dies möglich ist. Gern teilen wir unser Wissen und unsere Erfahrungen im folgenden Beitrag und bieten jedem Betroffenen von Problemen mit der Schufa an, uns unverbindlich zu kontaktieren.
"Saldo tituliert" - dies ist einer der denkbar schlechtesten Schufa-Einträge in negativer Hinsicht, die man haben kann. Der Score rasselt runter, teilweise bis auf 5%, und die Betroffenen können nahezu keinerlei Wohnungen, Mobilfunkverträge oder Kredite erhalten. Doch was genau hat es mit einem titulierten Eintrag, also einer titulierten Forderung bei der Schufa auf sich, und kann man diesen Eintrag vorzeitig löschen? Wir klären auf.
Wenn Sie Schulden haben und Ihr Gläubiger mit der Schufa zusammenarbeitet, kann dies problematisch werden. Die Schulden können dann zu einem negativen Eintrag bei der Schufa führen, der Sie immens belasten könnte. Wenn es geht, sollten Sie es dazu also nicht kommen lassen. Ist es dennoch passiert, sollte geprüft werden, ob die Daten bei der Schufa rechtmäßig eingetragen worden sind, andernfalls kann der Eintrag nämlich vorzeitig gelöscht werden. Was sonst noch beim Thema Schulden und Schufa zu beachten ist, möchten wir im Folgenden überblicksartig aufzeigen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern per E-Mail bei uns, wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme.
Sie haben einen Schufa Eintrag, obwohl Sie keine Schulden haben? Das kann doch nicht sein! Denkt zumindest der unbescholtene Bürger. Es kann aber doch sehr wohl ohne Schulden zu einem Eintrag bei der Schufa kommen. Hierbei ist aber zu unterscheiden, welche Art von Einträgen gemeint sind, denn ohne Schulden sind zumindest eine gewisse Art von Einträgen nicht möglich, oder besser gesagt: rechtlich nicht zulässig. Hierüber möchten wir im Folgenden aufklären. Falls Sie Unterstützung bei Problemen mit der Schufa benötigen, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren.
Hält sich die Schufa an die DSGVO? Das ist eine heikle Frage, denn daran entscheidet sich, ob die Eintragungen bei der Schufa rechtmäßig sind oder nicht. Die Schufa ist ein großes Unternehmen und in der Branche der Auskunfteien über Privatpersonen sicherlich Marktführer, und dies sogar mit großem Abstand zu den Konkurrenten. Allerdings sehen wir die Vorgehensweise der Schufa unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch. Insbesondere die erteilten Datenauskünfte sind unserer Ansicht nach nicht DSGVO-konform, und wir gehen davon aus, dass die Schufa in Zukunft diesbezüglich einige Urteile "kassieren" wird.
Die Schufa speichert Informationen zu rund 67,5 Millionen Menschen. Jeder hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten anzufordern. Verbraucherschützer betiteln diese Auskunft jedoch als lückenhaft.
Wenn Sie wissen möchten, welche Daten bei Sie von der Schufa gespeichert, genutzt und verarbeitet werden, empfiehlt es sich, dort eine Datenauskunft oder Datenkopie anzufordern. Darin können Sie dann auch erkennen, ob über Sie etwa negative Einträge oder schlichtweg falsche Informationen bereitgehalten werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht sogar explizit ein solches Recht auf Datenauskunft und Datenkopie vor, sodass Sie hier nicht etwa juristisch fundiert vorgehen müssen, sondern sich lediglich auf Ihr EU-weites Recht berufen.
In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass Auskunfteien wie der Schufa das Sammeln personenbezogener Daten und das Bewerten dieser zu Bonitätseinschätzungszwecken untersagt. Einige Einschränkungen gibt es dennoch. Der Gesetzgeber schreibt explizit vor, welche Informationen für die Schufa-Verfahren genutzt werden dürfen und welche nicht.
Cookies werden von unserer Seite nur gesetzt, wenn Sie akzeptieren anklicken. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.