Bestreiten ist wichtig
Wenn mit negativen Schufa-Einträgen gedroht wird oder Inkassobüros eingeschaltet werden, sollten Sie eine unberechtigte Forderung auf jeden Fall bestreiten und dies gegenüber dem Unternehmen oder dem Inkassobüro anzeigen.
Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz ist es untersagt, eine Forderung an die Schufa zu melden, wenn diese Forderung bestritten ist.
Insoweit ist keine Reaktion auf eine Forderung keine gute Strategie. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall auf Forderungen zu reagieren.
Hilfe beim Anwalt
Viele Unternehmen tragen trotz eines Bestreitens Forderungen bei der Schufa ein. Dann hilft nur ein Anwalt. Wenn beispielsweise bei den Eintragungen Fehler gemacht worden sind, ist eine Schufa-Meldung zu untersagen.
Viele Unternehmen reagieren aber auf Einwände von Verbrauchern nur mit Formulartexten.
Mit Hilfe eines Anwalts können berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden und beispielsweise negative Schufa-Einträge vorzeitig gelöscht oder gesperrt werden.
Auch stehen Verbrauchern Schadensersatzansprüche zu. Zu den Schadenspositionen zählen auch die Anwaltskosten.
Wir beraten Sie gern bundesweit, wenn Sie von unberechtigten oder negativen Schufa-Einträgen betroffen sind.