Wie Sie eine vollständige Schufa-Auskunft erhalten

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Sie möchten einen Überblick darüber erhalten, was der Datenbestand der Schufa über Sie zu sagen hat? Das ist Ihr gutes Recht, und so sieht es auch der europäische Gesetzgeber. Er hat Ihnen gem. Art. 15 DSGVO einen vollständigen Anspruch auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten bei Unternehmen und Behörden gegeben. Diesen Anspruch sollten Sie nutzen. Wie erhalte ich eine vollständige Schufa-Auskunft?

Vollständige Schufa-Auskunft: Wie mache ich den Anspruch auf Auskunft gegenüber der Schufa geltend?

Indem Sie der Schufa mitteilen, dass Sie eine kostenlose, vollständige Auskunft über Ihre Daten verlangen. Hierzu reicht beispielsweise folgender Passus als Mail an kontakt@schufa.de 

„Guten Tag,

ich, (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse) bitte um kostenlose und vollständige Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO. 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)“

So einfach soll es sein? Ja, so einfach ist das. Der europäische Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie von jedem Unternehmen und jeder Behörde problemlos, kostenlos und vollständig über alle dort über Sie gespeicherten Daten informiert werden. 

Und ich kann Ihnen versichern, dass dieser Anspruch erstens ernst genommen wird, und zweitens auch von der Schufa einwandfrei erfüllt wird.

Ist die Auskunft der Schufa tatsächlich vollständig?

Das kommt darauf an, was man unter vollständig versteht. Die Schufa gibt tatsächlich Auskunft darüber, welche Daten über Sie bei der Schufa gespeichert sind und führt Ihnen, sogar mit Erklärungen zu einzelnen Berechnungsmethoden und Punkten sorgsam auf, wie Ihr Datenbestand aussieht. 

Hieraus lässt sich problemlos und vollständig erkennen, ob falsche, veraltete oder rechtswidrigerweise Daten über Sie gespeichert werden. 

Allerdings ist damit nicht beauskunftet, wie die Schufa den Scorewert berechnet. Dies gilt nämlich als Geschäftsgeheimnis und muss von der Schufa nicht offenbart werden – so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 

Dies ist auch ansatzweise verständlich, denn die Berechnungsmethode hat nichts mit personenbezogenen Daten zu tun, die vollständig in der Auskunft angegeben werden müssen. Sie erfahren von der Schufa daher „nur“, was über Sie gespeichert wird, nicht aber, wie daraus genau ein Score-Wert ermittelt wird.

Vollständige Schufa-Auskunft: Was ist, wenn die Schufa mir keine vollständige Auskunft zuschickt?

Das Schufa hat kein Interesse daran, gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen – zu groß ist dort die Angst vor schlechten Nachrichten oder Shitstorms im Internet. Auch die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden haben ein Auge auf die Schufa und überwachen die dortigen Tätigkeiten genau. Daher brauchen Sie keine Sorge haben, dass die Schufa Ihnen Daten vorenthält oder gar keine Auskunft übermittelt.

Was natürlich sein kann: Die Schufa wird tagtäglich mit Auskunftsanfragen überschüttet. Womöglich ist Ihre Anfrage untergegangen und Sie sollten noch einmal dorthin schreiben.

Wenn auch dies nichts hilft, ist der Weg zum Rechtsanwalt angezeigt und eine Information an die zuständige Aufsichtsbehörde sollte übermittelt werden. Spätestens dann wird Ihnen Ihre vollständige Auskunft zugeschickt – versprochen!

Vollständige Auskunft erhalten, wenn man im Ausland lebt?

Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind oder Ihren Wohnsitz im Ausland haben, kommt es hin und wieder dazu, dass die Schufa genauer nachfragt. Ich habe erlebt, dass die Schufa dann teilweise Personalausweiskopien, Reisepasskopien und Meldebescheinigungen verlangt, bevor eine Auskunft vollständig erfolgt. 

Dies rührt daher, dass die Schufa mitunter gar keine Daten über Sie bereithält und keinen Abgleich vornehmen kann, oder aber die Schufa möchte auf Nummer sicher gehen, bevor Daten ins Ausland übermittelt werden. Ich konnte bereits mehreren ausländischen Mandanten erfolgreich und zügig dabei helfen, ihre vollständige Auskunft zu erhalten.

Vorsicht vor Anbietern aus dem Internet, die unnötigerweise Geld von Ihnen verlangen!

ich habe Ihnen oben gezeigt, wie einfach und schnell Sie selbst eine kostenfreie, vollständige Datenauskunft bei der Schufa erhalten können. Einige Anbieter im Internet tun jedoch so, als sei dies ein Hexenwerk und bieten gewisse Dienstleistungen an, um bei der Schufa normale Auskünfte für Sie einzuholen. 

Ich rate hier erstens zur Vorsicht, ob diese Angebote immer seriös sind, und zweitens dazu zu überlegen, ob Sie angesichts der Einfachheit des Auskunftsanspruchs wirklich jemanden dafür bezahlen müssen, die wenigen Worte, die ich Ihnen oben gezeigt haben, an die Schufa zu übermitteln. 

Vollständige Schufa-Auskunft: Daten an die Schufa übermitteln, um den Datenbestand zu aktualisieren!

Teilweise kann es sein, dass Sie in Ihrer Auskunft falsche, veraltete oder unvollständige Daten erblicken. In diesem Fall können Sie der Schufa die richtigen, neuen oder vollständigen Daten selbst mitteilen. Schreiben Sie einfach an kontakt@schufa.de, wenn etwas in der Auskunft nicht stimmt oder einer Korrektur bedarf. 

Es kann sein, dass die Schufa dann Nachweise von Ihnen verlangt, beispielsweise eine aktuelle Meldebescheinigung, wenn Sie gerade umgezogen sind und kein Vertragspartner der Schufa die neue Adresse bestätigt hat. 


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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