Wenn Sie einen negativen Eintrag bei der Schufa vorzeitig löschen lassen möchten, sollten Sie nun weiterlesen. Es gibt eine Menge zu diesem Thema zu wissen und im Internet kursieren viele Gerüchte – einiges davon stimmt, vieles ist unwahr. Vorzeitige Löschung von Eintrag bei der Schufa geht!
Meine Kanzlei bearbeitet seit mehreren Jahren Schufa-Fälle und hilft auch Ihnen weiter, wenn Sie ein vorzeitiges Löschen ins Auge gefasst haben sollten und Ihre Schufa bereinigen wollen. Gern können Sie mir Ihren Fall schildern und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.
Vorzeitige Löschung von Eintrag bei der Schufa: Wieso überhaupt „vorzeitiges Löschen“ von Negativmerkmalen?
Grundsätzlich speichert die Schufa Datenbestände niemals für immer, denn dies widerspräche bereits dem Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenminimierung, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch werden Negativeinträge von der Schufa automatisch gelöscht – nur eben nicht so flott, wie es Betroffene im Einzelfall gern hätten.
Die Schufa löscht erledigte negative Einträge nach 3 Jahren taggenau. Unerledigte Forderungen bleiben jedoch weitaus länger im Datenbestand gespeichert. Insofern macht es Sinn, sich zumindest bei den erledigten Einträgen darüber Gedanken zu machen, ob es Möglichkeiten gibt, das Negativmerkmal vorzeitig löschen zu lassen.
Warum löscht die Schufa erledigte Einträge nicht sofort?
Diese berechtigte Frage möchte ich gern beantworten. Grundsätzlich könnte man annehmen, sobald eine Forderung erledigt sei, gäbe es auch keinerlei Sinn, diese noch weiterhin als Negativeintrag zu speichern.
Die Schufa denkt darüber jedoch anders: Genau dieses Faktum, dass eine Forderung mal offen war und dann beglichen wurde, ist für die Schufa und andere Auskunfteien wertvolles Datenmaterial, um eine Bonitätseinschätzung zu Personen vornehmen zu können.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit den Auskunfteien auch durch Schaffung von Rechtsvorschriften gelassen. Denn im deutschen BDSG gibt es extra für Auskunfteifälle eigene Vorschriften, und dort steht, dass Einträge gemeldet und gespeichert werden dürfen.
Vorzeitige Löschungen sind dort übrigens gesetzlich gar nicht vorgesehen – für ein vorzeitiges Löschen muss man dann in die europäische DSGVO schauen.
Ich möchte meinen negativen Eintrag vorzeitig bereinigen – was muss ich konkret tun?
Sie sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der über Erfahrungen im Umgang mit Schufa-Fällen verfügt und überdies einen Schwerpunkt im Bereich Datenschutzrecht hat. Denn einen Eintrag bei der Schufa vorzeitig zu löschen bedarf einer fundierten juristischen Argumentation.
Nur datenschutzwidrige Dateneinträge können vorzeitig bereinigt werden. Dies bedeutet, dass Sie nicht einfach jeden negativen Eintrag über sich in der Schufa „einfach so“ bereinigen lassen können. Auskunfteien wie die Schufa basieren ja gerade darauf, Negativmerkmale zu speichern und daraus Scorewerte zu berechnen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Auskunfteien sich größtmöglich gegen vorzeitige Löschungen zur Wehr setzen.
Ihr Rechtsanwalt wird für Sie überprüfen, ob es juristische Ansatzpunkte für eine vorzeitige Löschung gibt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie vor dem Schufa-Eintrag nie über einen nahenden Schufa-Eintrag informiert wurden.
In vielen Fallkonstellationen setzt der Gesetzgeber dies aber voraus, damit eine datenschutzkonforme Meldung an Auskunfteien erfolgen darf. Oder aber Sie wurden vor dem Negativeintrag nicht ordnungsgemäß gemahnt – auch hierzu enthält das BDSG konkrete Vorschriften.
Schwieriger wird es bei titulierten Forderungen oder Einträgen über eine erteilte Restschuldbefreiung. Denn diese Einträge sind sozusagen die „worst case scenarios“, die schlimmstmöglichen Fallkonstellationen. Allerdings zeigt sich hier durch aktuelle Urteile, dass sich selbst solche Einträge vorzeitig bereinigen lassen, wenn eine atypische Fallkonstellation vorliegt. Hierzu sollten Sie Ihren Rechtsanwalt ansprechen und Ihren Fall detailliert schildern.
Vorzeitige Löschung von Eintrag bei der Schufa: Vorzeitige Löschung einer Restschuldbefreiung möglich?
Ganz klar: Ja! Es gibt ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt am Main, in dem ausgesagt wurde, dass man auch Negativeinträge über eine Restschuldbefreiung vor Ablauf der 3 Jahresfrist löschen lassen kann.
Hierzu bedarf es einer gesonderten juristischen Argumentation, sowie das Vorliegen einer atypischen, also ungewöhnlichen Fallkonstellation. Beispielsweise könnten Erkrankungen, Pflege von Angehörigen und sonstige Sondersituationen eine Interessenabwägung zu ihren Gunsten ausfallen lassen.
Ansonsten löscht die Schufa Informationen über Restschuldbefreiungsverfahren taggenau 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Können auch titulierte Forderungen vorzeitig bereinigt werden?
Das Urteil zur vorzeitigen Löschung von Restschuldbefreiungen aus der Schufa kann meiner Ansicht nach auch auf die Fälle von titulierten Einträgen angewendet werden. Denn es geht beim Datenschutzrecht letztlich immer um eine Interessenabwägung, also in Fällen der Schufa-Probleme eine Abwägung zwischen dem Interesse der Schufa an der Datenverarbeitung und Ihrem Interesse als Privatperson.
Oft überwiegt das Interesse der Privatpersonen, auch bei titulierten Einträgen. Insofern ist hier ein vorzeitiges Löschen nicht unmöglich und sollte mit einem spezialisierten Rechtsanwalt erörtert und durchdacht werden.
Achtung: Vorzeitige Tilgung von Krediten kann problematisch werden!
Vorzeitiges Löschen von Negativeinträgen ist sinnvoll und mitunter möglich, wichtig ist aber auch, Kredite nicht unbedingt vorzeitig abzulösen. „Ist es nun auch falsch, Kredite vorzeitige abzulösen?“, fragen Sie sich nun.
Das kann tatsächlich sein. Denn ein Kreditvertrag sieht genau vor, wann Sie welche Rate zu zahlen haben. Tilgen Sie dann entgegen der Vereinbarungen vorzeitig ihre Schulden, können Auskunfteien dies negativ bewerten – obwohl Sie ja alles gezahlt haben! Es geht nämlich nicht nur darum, ob Sie alles zahlen, sondern ob Sie dies vertragsgemäß tun!
Eine zu schnelle Rückzahlung kann also bedeuten, dass Sie sich nicht an die Vereinbarungen halten. Insofern Vorsicht, dass nicht eine vorzeitige Tilgung zum Problem in den Scorewerten wird.
Bei negativen Einträgen im Schuldnerverzeichnis muss die Schufa auf anderem Wege bereinigt werden.
Vorzeitige Löschung von Eintrag bei der Schufa: Einträge unter 1000 oder 2000 Euro vorzeitig löschen lassen? Gibt es nicht mehr!
Vor Einführung der DSGVO gab es bei der Schufa die Möglichkeit, niedrige Forderungen, die zu Einträgen in negativer Weise geführt habe, unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig löschen zu lassen. Dieses vorzeitige Bereinigen gibt es aber in dieser Form nicht mehr. Insofern nützt es auch nichts, hier mit veralteten Musterschreiben bei der Schufa aufzulaufen.
Allerdings spielt es im Rahmen einer Interessenabwägung, die im Datenschutzrecht stets vorzunehmen ist, sehr wohl eine Rolle, ob der Eintrag eine größere Geldsumme betrifft oder ob nur die Rückzahlung einer kleineren Geldsumme streitgegenständlich ist.
