Titulierte Forderung als Schufa-Eintrag löschen?

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Es gibt verschiedene Negativmerkmale, die die Schufa über Verbraucher:innen in ihrem Datenbestand speichert. Zu den schlimmsten negativen Einträgen gehörten Dateneintragungen wie „Saldo tituliert“, die anzeigen, dass eine titulierte Forderung vorhanden ist. Titulierte Forderung als Schufa-Eintrag löschen?

Was es damit auf sich hat, wie die Speicherfrist hierfür ist und ob solch ein Negativeintrag vorzeitig zu löschen ist, möchte ich im Folgenden aufzeigen. Auch auf den Sonderfall der uneinbringlichen Forderung mache ich aufmerksam. 

Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden. Meine Kanzlei ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige Datenübermittlungen an Auskunfteien zur Wehr zu setzen. Lassen Sie titulierte Forderungen löschen.

Saldo tituliert – was bedeutet das?

Wenn die Schufa einen „Saldo tituliert“ eingetragen hat, bedeutet dies, dass der Gläubiger, der mit der Schufa zusammenarbeitet, der Schufa einen Titel gemeldet hat. Dies wiederum heißt, dass es eine Gerichtsentscheidung über die Forderung gibt, die aussagt, dass Sie als Schuldner diesen Betrag zu zahlen haben. 

„Saldo tituliert“ heißt daher, dass die Forderung nun durch eine Gerichtsentscheidung „offiziell“ geworden ist. Aus dem Titel kann der Gläubiger übrigens die Zwangsvollstreckung betreiben.

Wieso eine solche titulierte Forderung in der Schufa, die man gern vorzeitig löschen lassen würde, so ein Problem ist, kann einfach erklärt werden. 

Eine offene Forderung in der Schufa ist bereits mindernd für den Scorewert, da dies ja anzeigt, dass den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachgekommen worden ist. Musste dann noch ein Gericht bemüht werden, damit ein Titel erwirkt wird, ist dies sozusagen die schlimmere Eskalationsstufe.

Der Scorewert wird sich entsprechend verschlechtern, wenn ein „Saldo tituliert“ in der Schufa steht und dies auch noch unerledigt ist. Nach Erledigung kann der Scorewert sich erfahrungsgemäß zumindest ein wenig erholen, wenngleich das Problem nur bei einer vorzeitigen Löschung der gesamten titulierten Eintragung verschwindet. Titulierte Forderung als Schufa-Eintrag löschen lassen?

Speicherfristen für titulierte Forderungen als Schufa-Eintrag?

Die Speicherfristen für einen titulierten Eintrag in der Schufa müssen unterschieden werden zwischen Fällen, in denen die Forderung beglichen worden ist und solchen, die noch offen sind. Bei erledigten titulierten Einträgen löscht die Schufa die Dateneintragung automatisch nach Ablauf von 3 Jahren taggenau. 

Wenn Sie also Geduld haben, müssen Sie nach Erledigung nichts weiter tun, da die automatisierte Löschung der Schufa zuverlässig erfolgt. Wer nicht 3 Jahre warten will oder kann, muss die Möglichkeiten eines vorzeitigen Löschens in Betracht ziehen.

Bei nicht erledigten Einträgen, die tituliert sind, gibt es meiner Erkenntnis nach keine Speicherfrist. Die Schufa wird hier vermutlich ohne Speicherfristen endlos den Eintrag beibehalten. Aus einem Titel kann noch nach 30 Jahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden, sodass womöglich nach 30 Jahren die Angelegenheit als erledigt gelten könnte, falls nicht zwangsvollstreckt wurde. Titulierte Forderung löschen.

Die Speicherfristen für unerledigte Einträge sind absichtlich vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, da hier der Schuldner nicht schützenswert ist. 

Titulierte Forderung vorzeitig entfernen?

Wer die Speicherfristen nicht abwarten möchte, sollte mit einem Rechtsanwalt darüber sprechen, ob der titulierte Eintrag nicht vorzeitig durch eine Löschung entfernt werden kann. Dies ist mitunter möglich, da das Datenschutzrecht letztlich immer auf eine Interessenabwägung abstellt. 

Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen der betroffenen Person und das Interesse der Auskunftei gegeneinander abgewogen werden.

Neuerdings gibt es Rechtsprechung, die aussagt, dass selbst Negativmerkmale wie Restschuldbefreiung vorzeitig zu löschen sind, wenn atypische Fallkonstellationen gegeben sind. 

Zu einem atypischen Fallverlauf zählen besondere Umstände wie etwa schwerste Erkrankungen, Pflege von Angehörigen oder sonstige Sondersituationen, die berücksichtigt werden müssen.

Diese Rechtsprechung ist meiner Rechtsauffassung nach auch auf Einträge wie „Saldo tituliert“ anzuwenden. Auch hier muss ein spezialisierter Anwalt im Einzelfall prüfen, wie sich die Interessenlage darstellt. Eine vorzeitige Löschung ist daher nicht unmöglich, auch wenn die Schufa dies gern behauptet. Vorzeitiges Löschen kann notfalls per Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden.

Sonderfall: Uneinbringliche Forderung in der Schufa!

Nur weil ein Titel erwirkt worden ist, bedeutet es nicht, dass der Schuldner auch zahlt oder zahlen kann. Daher gibt es einen sonderhaften Negativeintrag in der Schufa, der da lautet: Uneinbringliche Forderung, selbst wenn sie tituliert ist. 

Die uneinbringliche Forderung bezeichnet eine Forderung, die ein Gläubiger nicht mehr verfolgt, da der Schuldner erkennbar nicht zahlen kann. Hier nützt in vielen Fällen auch eine Zwangsvollstreckung nichts, daher das Wort uneinbringlich. 

Sobald in der Schufa die titulierte Forderung als uneinbringlich eingetragen worden ist, gilt der Vorgang meiner Rechtsauffassung nach als erledigt. Hier gilt dann die Speicherfrist von 3 Jahren. 

Nach 3 Jahren taggenau haben Sie dann also Ihre Ruhe, da die Forderung uneinbringlich ist und der Gläubiger diese nicht mehr weiterverfolgt. Daher hat auch die Schufa irgendwann, spätestens nach Ablauf der Speicherfrist, kein Interesse mehr an dem Negativmerkmal. Titulierte Forderung löschen!

Rechtsanwalt für titulierte Forderung kontaktieren!

Ganz gleich, ob Sie eine korrekte Antwort zu den Speicherfristen haben wollen, eine Verständnisfrage zu titulierten Forderungen insgesamt, oder eine Sonderkonstellation wie die uneinbringliche Eintragung Sie belastet – richtiger Ansprechpartner ist hier ein spezialisierter Rechtsanwalt. 

Schauen Sie nicht im Internet und in dubiosen Foren nach Antworten von Menschen, die letztlich kein Fachwissen aufweisen. Auch Musterschreiben an die Schufa sind nicht zielführend. Bei titulierten Einträgen bedarf es für eine vorzeitige Löschung genaue Rechtskenntnisse des Datenschutzrechts und der aktuellen Rechtsprechung. 

Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts darauf, dass dieser über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Schufa-Fällen verfügt, damit Sie bestmöglich von dieser Erfahrung als Mandant profitieren können. Lassen Sie titulierte Forderungen löschen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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