Schufa und Vermieter

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Wie passen Vermieter und Schufa zusammen? Leider, so die Praxis, sehr gut. Die Schufa hält für Vermieter interessante Daten über den potenziellen Mieter bereit, und so wundert es nicht, dass Vermieter immer öfter eine Auskunft von der Schufa verlangen. Ich zeige auf, inwieweit dies rechtens ist, inwieweit rechtliche Verpflichtungen bestehen, dem Vermieter eine Auskunft der Schufa vorzulegen und was sonst noch zu diesem Thema zu wissen ist.

Im Übrigen helfe ich Ihnen gern weiter, wenn Sie sich gegen die Schufa wehren möchten oder Probleme mit der Schufa und den dortigen Eintragungen haben. Mich können Sie telefonisch kontaktieren und sich unverbindlich erste Informationen einholen.

Warum möchte der Vermieter eine Schufaauskunft?

Vermieter verlangen vor dem Abschluss des Mietvertrags sehr häufig eine Schufaauskunft. Wieso eigentlich? Die Antwort ist ganz einfach: Der Vermieter möchte wissen, ob der potenzielle Mieter eine ausreichende Bonität vorweisen kann. Die Schufa sammelt Daten über nahezu jeden Bürger, und errechnet daraus – durch komplizierte Rechenverfahren – einen sogenannten Score-Wert. 

Dieser Scorewert ist eine Einschätzung der Schufa, inwieweit der Bürger in Sachen Zahlungskraft und Zahlungsverhalten vertrauenswürdig ist. Die Vertragspartner der Schufa, meist große und mittelständische Unternehmen, vertrauen dieser Score-Berechnung derart, dass ein zu schlechter Scorewert zur Absage bei einem Vertragsschluss führen kann.

Die Vermieter haben ein großes Interesse an der Bonitätsauskunft durch die Schufa. So kann der Mieter – denken zumindest die Vermieter – auf Herz und Nieren geprüft werden. Ein schlechter Schufascore führt dann dazu, dass der Vermieter den Mietvertrag lieber jemand anderem vorlegt.

Darf der Vermieter eine Auskunft von der Schufa verlangen?

Muss der potenzielle Mieter dem Begehren des Vermieters auf die Bonitätsauskunft überhaupt nachkommen? Es müssen zwei Fälle unterschieden werden. Einerseits kann es sein, dass der Vermieter selbst Vertragspartner der Schufa ist – dann wird der Vermieter selbst bei der Schufa eine Auskunft anfragen, mit Zustimmung des Mieters. Oder aber, und dies ist häufiger der Fall, der Vermieter verlangt vom Mieter eine Vorlage der Schufaauskunft. 

Diese Schufaauskunft ist grundsätzlich kostenlos bei der Schufa einzuholen (in bestimmten Zeitabständen), legt aber weitaus mehr Informationen offen, als der Vermieter benötigt. Mieter können daher die unwichtigen Stellen schwärzen, um nicht Informationen preiszugeben, die dem Vertragsschluss gar nicht dienlich sind. Oder aber der Mieter erwirbt bei der Schufa kostenpflichtig eine Bonitätsauskunft, die lediglich den Scorewert anführt, ohne die zur Berechnung verwendeten Daten preiszugeben.

Allerdings hat kein Vermieter einen Rechtsanspruch darauf, eine Schufaauskunft zu erhalten. Der Mieter muss also keine Auskunft erteilen und auch nichts bei der Schufa beantragen. Dies führt in der Praxis allerdings dazu, dass der Vermieter lieber einen anderen Mieter sucht – denn wer keine Schufaauskunft erteilen möchte, hat wohl etwas zu verbergen, so die Vermieter. Eine Rechtspflicht zur Auskunft an den Vermieter besteht also nicht, allerdings kommt in der Praxis das Ablehnen eines Schufaauskunftserteilung einem schlechten Scorewert gleich.

Was tun, wenn Schufa Score zu schlecht ist?

Sollte der Vermieter die Auskunft von der Schufa erhalten und feststellen, dass der Scorewert zu schlecht ist, wird kein Vertragsschluss zustande kommen. Betroffene müssen dann handeln: Was tun, um den eigenen Score zu verbessern? 

Ich empfehle Ihnen, sich mit den bei der Schufa gespeicherten Daten auseinanderzusetzen. Es kann gut sein, dass falsche Eintragungen über Sie vorgenommen worden sind. Oder aber die gespeicherten Daten bei der Schufa sind bereits veraltet und müssten gelöscht werden. Oder die Schufa hat schlicht und einfach einen Fehler bei der Berechnung oder Speicherung begangen.

Gern helfe ich Ihnen dabei, Probleme mit der Schufa rechtlich sicher zu lösen. Ich bin auf das IT-Recht und Datenschutzrecht spezialisiert und haben bereits einer Vielzahl von Mandanten bundesweit rechtliche Unterstützung gegen die Schufa zukommen lassen. Ich prüfe für Sie, ob die Eintragungen bei der Schufa über Sie richtig und zulässig sind, und unternehmen alles, um Ihren Scorewert zu verbessern, damit Sie in Zukunft Ihren Vermieter von Ihrer Bonität überzeugen können. 


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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