Wer Schufa-Probleme hat, dem hilft die DSGVO womöglich weiter. Nicht nur beim Löschen von einem negativen Eintrag, sondern auch dabei, eine Auskunft zu erhalten.
Auch eine Klage kann auf Grundlage der DSGVO eingereicht werden. Im folgenden Blogbeitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, was Sie zum Thema DSGVO und Schufa wissen müssen.
Unsere Kanzlei ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen unberechtigte Negativmerkmale in Auskunfteien zur Wehr zu setzen. Gern können Sie uns Ihren Fall schildern und wir melden uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.
Auskunft von der Schufa gemäß der DSGVO einholen!
Bevor Sie einen negativen Eintrag löschen lassen wollen oder eine Klage gegen die Schufa überlegen, sollten Sie eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten einholen.
Diese Auskunft bekommen Sie direkt bei der Schufa. Die DSGVO gibt Ihnen hierbei ein wichtiges Werkzeug an die Hand, nämlich das Recht auf Datenauskunft. Dieses Auskunftsrecht steht in Art. 15 DSGVO geschrieben und gilt für jede Person.
Richten Sie einfach ein formloses Anschreiben oder eine Mail an die Schufa, in der Sie eine kostenlose Auskunft gem. Art. 15 DSGVO wünschen.
Die Schufa wird Ihnen sodann eine Datenübersicht zukommen lassen. In der Datenübersicht steht alles, was die Schufa über Sie gespeichert hat – sowohl negative als auch positive oder neutrale Einträge. Beispielsweise steht in der Auskunft Ihre Adresse, aber auch Ihre Girokonten bei den Banken, die mit der Schufa zusammenarbeiten (dies sind fast alles Banken in Deutschland).
Wie lange dauert es, bis ich meine Auskunft von der Schufa bekomme?
Die Dauer der Zusendung hängt von der Schufa ab. Der Gesetzgeber sieht in der DSGVO vor, dass binnen eines Monats eine Abfrage beantwortet werden muss.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Frage, wie lange es dauert, oft nicht wichtig ist, da die Schufa schnell reagiert. Meistens dauert es nur wenige Tage, selten 2 Wochen, bis die Menschen ihre Auskunft erhalten. Die Dauer können Sie beeinflussen, indem Sie der Schufa bei der Anfrage für eine Auskunft Ihre vollständigen Daten mitteilen.
Nur so kann die Schufa die Anfrage auch zuordnen. Wie lange es dann dauert, entscheidet der Sachbearbeiter bei der Schufa. Nicht förderlich für die Dauer ist es, wenn Sie der Schufa bloß eine Anfrage schicken, ohne sich durch Mitteilung von Daten verifizieren zu können.
Achten Sie daher darauf, dass die Schufa Ihre Anfrage einordnen kann, sonst dauert es länger, bis Sie Ihre Auskunft erhalten.
Löschung auf Grundlage der DSGVO möglich?
Inwieweit Daten bei der Schufa zum Löschen gebracht werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Es ist zunächst wichtig zu verstehen, wann die Schufa Daten automatisiert löscht – dann kann überlegt werden, ob vorzeitiges Löschen verlangt werden kann.
Grundsätzlich wird ein negativer Eintrag, der erledigt ist, bei der Schufa nach 3 Jahren taggenau gelöscht. Die Löschung wird automatisiert vorgenommen, d. h., Sie müssen hier nicht gesondert eine Löschung gemäß DSGVO beantragen oder eine Klage erheben.
Wichtig ist aber, dass die Erledigung der Forderung auch tatsächlich an die Schufa gemeldet wird, sonst kann die Dauer der Löschung sich erheblich verlängern.
Wie lange es dauert, bis ein Erledigungsvermerk gesetzt wird, hängt davon ab, wie zügig Ihr Gläubiger die Erledigung meldet. Sie können der Schufa auch selbst die Erledigung melden. Wenn weder vom Gläubiger noch von der Schufa eine Erledigung vermerkt wird, obwohl dies gemacht werden müsste, kann durch eine Klage ein Erledigungsvermerk erzwungen werden.
Oft haben Betroffene nicht die Zeit, 3 Jahre zu warten, bis ein Negativeintrag gelöscht wird. Es muss oft früher die Löschung realisiert werden, um wichtige Kredite zu erhalten oder endlich wieder normal Verträge abschließen zu können.
Es ist wichtig zu verstehen, welche außergerichtlichen und gerichtlichen Mittel, wie etwa anwaltliche Schreiben oder eine Klage, es gibt, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Vorzeitiges Löschen durch die DSGVO ist nur möglich, wenn die Dateneintragung bei der Schufa rechtswidrig ist. Hierfür gibt es verschiedene Fallkonstellationen und Möglichkeiten, gemäß der DSGVO eine Löschung zu verlangen.
Keine Informationen über einen Schufa-Eintrag erhalten? DSGVO Löschung könnte klappen!
Wenn Sie über einen bevorstehenden Schufa-Eintrag vom Gläubiger nicht informiert gewesen sind, könnte dies ein Löschen durch die DSGVO rechtfertigen.
Der Gesetzgeber sieht nämlich in vielen Fällen vor, dass die Betroffenen vorher informiert gewesen sein müssen. Dies hat den Sinn, dass die Betroffenen genau wissen sollen, dass ihr Zahlungsverhalten bald zu einem Negativmerkmal führen könnte.
Hierdurch soll die Chance gegeben werden, die Forderung doch noch auszugleichen. Wenn Sie also nie informiert gewesen sind, sollte Ihr Rechtsanwalt eine Löschung durch die DSGVO für Sie prüfen und gegebenenfalls gegenüber der Schufa durchsetzen. Dies kann außergerichtlich oder durch eine Klage geschehen.
Nicht gemahnt worden? DSGVO sieht teilweise vor, dass 2 Mahnungen erfolgt sein müssen!
Auch das Thema Mahnungen spielt im Sinne der DSGVO bei der Schufa eine große Rolle. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass in vielen Fällen zuvor zweifach gemahnt worden sein muss, bevor eine Dateneintragung in einer Auskunftei durchgeführt werden darf.
Wir erleben häufig, dass Betroffene vom Gläubiger nicht dergestalt gemahnt worden sind. Hieraus ergibt sich in einigen Fallkonstellationen dann ein Recht auf Löschen auf Grundlage der DSGVO. Die Löschung muss dann beim Gläubiger oder bei der Schufa verlangt werden. Notfalls ist eine Klage anzustrengen.
Weitere Fallkonstellationen: titulierte Forderung und Eintrag über Restschuldbefreiung!
Die DSGVO kann auch in Ausnahmefällen und besonders schwierigen Einträgen weiterhelfen. Wenn Sie einen titulierten Eintrag oder einen Eintrag über eine Restschuldbefreiung haben, ist Ihr Scorewert sicherlich erheblich belastet.
Oft weigert sich die Schufa, selbst auf anwaltlichen Druck hin, solche Einträge vorzeitig zu löschen, sodass eine Klage angedacht werden sollte. Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass auch diese Art von Negativmerkmalen gemäß der DSGVO überprüfbar und teilweise löschbar sind.
Es geht nämlich immer um eine datenschutzrechtliche Interessenabwägung. Neuerdings gibt es sogar ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, in welchem es heißt, dass selbst ein Eintrag über die Restschuldbefreiung vorzeitig zu löschen ist, wenn eine Sondersituation vorliegt.
Das Gericht verlangt in solchen Fällen eine sogenannte „atypische“ Fallkonstellation. Hierbei wird die Situation des Betroffenen vor und nach der Restschuldbefreiung analysiert. Beispielsweise können Umstände wie schwere Erkrankungen, Pflege von Angehörigen und weitere Sondersituationen dazu führen, dass ein solcher Eintrag gelöscht werden muss.
Klage gegen die Schufa?
Wenn Sie eine Auskunft angefordert haben und feststellen, dass dort rechtswidrige Einträge gespeichert sind, sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser wird Ihnen dabei helfen, Ihre Löschung gegenüber der Schufa außergerichtlich darzulegen.
Kommen Sie außergerichtlich nicht weiter, weil es zu lange dauert und die Dauer Sie aber erheblich belastet oder weil die Schufa sich schlicht weigert, kann eine Klage angedacht werden. Auf Grundlage der DSGVO kann außergerichtlich, aber auch gerichtlich durch eine Klage agiert werden.
Ihr Rechtsanwalt wird für Sie die Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen mitteilen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Unsere Kanzlei hat bereits Klagen gegen die Schufa auf Grundlage der DSGVO eingereicht und wird dies auch zukünftig tun, wenn wir die Datenschutzrechte unserer Mandanten verletzt sehen und sich mit der Schufa außergerichtlich keine Lösung erreichen lässt.
Die Dauer einer Klage hängt von vielen Umständen ab – teilweise dauert es lange, bis das Gerichtsverfahren vonstattengeht, teilweise geht es auch sehr schnell. Wie lange Ihre Klage dauern würde, kann nur grob vorab abgeschätzt werden.
Rechtsanwalt einschalten, der auf DSGVO und Schufa spezialisiert ist!
Ganz gleich, welche Schufa-Probleme Sie haben:
- keine Auskunft bekommen,
- Dauer der Auskunftszustellung ist zu lange,
- Schufa will nicht löschen oder
- Sie überlegen, eine Klage einzureichen.
Immer sollten Sie mit einem Rechtsanwalt darüber sprechen, wie Ihre Chancen stehen und was sich tun lässt.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts darauf, dass dieser sich mit der DSGVO auskennt und über Erfahrungen im Umgang mit der Schufa verfügt. Denn weder ist die DSGVO, also das Datenschutzrecht, „Grundstoff“ im Jurastudium, noch sind Schufa-Fälle für die meisten Rechtsanwälte alltäglich.
Suchen Sie sich daher bestenfalls einen hochspezialisierten Rechtsanwalt, damit Ihre Schufa-Probleme bestmöglich angegangen werden können.